Wir haben – jedenfalls diese Landesregierung – es immer begrüßt, wenn die Kommunen selbst entscheiden können. In einer kleinen Gemeinde wird das leichter als in einer großen gehen. Wir haben in Hessen 426 Städte und Gemeinden. Es macht wenig Sinn, solche Fragen immer nach einem Raster zu entscheiden. Das muss ein Landtag aus meiner Sicht nicht entscheiden.Das kann ein Kreistag,das kann ein Stadt- oder Gemeindeparlament selbst entscheiden. Ich glaube, dass wir insoweit eine relative Übereinstimmung haben.
Herr Schaus hat es erwähnt: Ein wichtiger Punkt für die Praxis ist die Vereinfachung der Briefwahl, die in diesem Gesetz vorgenommen wird. Es ist wichtig, dass das schon zur nächsten Kommunalwahl gelten soll. Diese doch sehr förmlichen Voraussetzungen haben häufig zu Irritationen und zu besonderem Verwaltungsaufwand geführt. Wir glauben, dass wir das nicht brauchen, und ich begrüße das ausdrücklich.
Wir kommen zu dem spannenden Punkt der Ein-Personen-Fraktion und damit zu der Frage: Macht es Sinn, macht es nicht Sinn? Es gibt gute Argumente für das eine wie für das andere. Ein Argument bleibt. Wenn man sich an diesen ominösen 5 % orientiert, die es früher gab, dann ist eine Ein-Mann-Fraktion bei 23 Gemeindevertretern in einer kleinen Gemeinde in der Tat nachvollziehbar. Ob man das für richtig oder falsch hält, ist letztlich keine juristische Frage, sondern eine Frage der politischen Wertung,die, wie ich hier gesehen habe,teilweise auch von anderen Fraktionen, jedenfalls entsprechend dem Vorschlag von CDU und FDP, für gut gehalten wird.
Dann will ich im Interesse der Zeit nur eine kurze Bemerkung zu dem Stichwort Eigengesellschaften, Eigenbetriebe und entsprechende Jahresabschlüsse und konsolidierte Bilanzen machen. Das ist ein hochkomplexes Thema, das in der Öffentlichkeit in der Regel die Menschen nicht von den Socken reißt, aber große Bedeutung hat.
Sie wissen, dass wir das Haushaltsrecht hin zu einer doppischen Haushaltstechnik verändert haben. Das sagt dem normalen Bürger auch nichts. Wir wollen versuchen, in Zukunft Haushalte so abzubilden, dass man wirklich sehen kann, wie der Verbrauch ist, was man wirklich braucht,und nicht nur große Zahlen.Wenn das einen Sinn macht, dann müssen auch die sehr vielen Eigengesellschaften und Eigenbetriebe der Kommunen davon erfasst werden.
Wir haben sehr viele Kommunen in unserem Land, in denen es neben einem kommunalen Haushalt Stadtwerke
und Gesellschaften ohne Ende gibt, die alle der Kommune gehören – meistens überwiegend, gelegentlich anteilig. Hier hat der Hochtaunuskreis komplett gesprochen; Sie haben auf Darmstadt verwiesen. Zum Beispiel hat die Stadt Darmstadt ein sehr breites Portofolio an städtischen Gesellschaften.
Diese Gesellschaften haben für die Frage der finanziellen Solidität einer Gemeinde eine Bedeutung, die weit über das hinausgeht, was die Stadtverordnetenversammlung jährlich beschließt.Deshalb ist es richtig,dass es bei dieser Vorstellung bleibt. Gleichwohl, im Interesse dessen, was die Kommunen und die kommunale Familie auch erwarten, wollen wir dies entzerren und mehr Zeit geben, bis das entsprechend umgestellt wird.
Als letzter Punkt bleibt die Frage übrig, wie man es mit der bisher gesetzlich gedeckelten Zahl der Hauptamtlichen in einem Kreis hält.Auch dazu kann man keine juristisch zwingenden Ergebnisse vorlegen, sondern das ist eine Sache der politischen Bewertung. Die politische Bewertung ist hier vorgenommen worden.Es ist eine Gleichstellung mit den kreisfreien Städten und Sonderstatusstädten. Das lässt sich durchaus gut hören. Ich bin sicher, wir werden in der Debatte und im anschließenden Ausschussverfahren dazu noch einiges, vielleicht auch Erhellendes mitbekommen.
Unter dem Strich begrüßt die Landesregierung ausdrücklich diesen Gesetzentwurf, weil er, wie wir gesehen haben, eine Reihe von sehr wichtigen und teilweise auch nicht strittigen Punkten aufgreift,die wir bald entscheiden müssen. Dazu gehört der letzte Satz: Das, was wir jetzt machen, ist ein erster Schritt, damit es für die nächste Kommunalwahl schon Gesetz ist.
Alle anderen Fragen, die teilweise angesprochen wurden, werden wir uns in einer sehr gründlichen Novellierung vornehmen. Das Gesetz läuft Ende 2011 aus. Wir haben hinreichend Zeit, gemeinsam die vielen Fragen, die Sie angesprochen haben und auf die ich aus Zeitgründen nicht eingehe, dann vertieft zu diskutieren.– Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Meine Damen und Herren, wir sind damit am Ende der ersten Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Kommunalwahlgesetzes und anderer Gesetze.
Zur Vorbereitung der zweiten Lesung wird der Gesetzentwurf an den Innenausschuss überwiesen. – Kein Widerspruch. Dann ist so entschieden.
In meiner Tagesordnung folgt Punkt 9. Ich bekomme aber Hinweise, dass Tagesordnungspunkt 14 aufgerufen werden soll.Geschäftsführer,ist das so? Vom Ablauf her steht hier noch Tagesordnungspunkt 9.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Sammlungsgesetzes – Drucks. 18/1639 –
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir legen Ihnen diesen Gesetzentwurf vor, weil wir glauben, dass spenden gut ist und dass grundsätzlich zu begrüßen ist, wenn sich Menschen für ihre Mitmenschen und für andere einsetzen und Geldbeträge zur Verfügung stellen. Aber wir glauben, dass, wenn Menschen Geldbeträge zur Verfügung stellen, sichergestellt werden muss, dass die Geldbeträge auch für den Zweck verwendet werden, für den sie eingesammelt worden sind.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, da haben wir ein Regelungsdefizit. Wir glauben, dass wir nachjustieren müssen. Das gilt natürlich nicht für die Spendendose, die in der Fußgängerzone steht. Das gilt auch nicht für den, der von Haustür zu Haustür geht und für das Rote Kreuz sammelt. Es gilt für die, die landesweit mit relativ großem Aufwand Direktmailings betreiben, die Menschen anschreiben, relativ große Beträge einsammeln und bei denen nicht kontrolliert wird, ob die Beträge auch für den Zweck verwendet werden, für den sie eingesammelt worden sind.
Wir sind dafür – deswegen legen wir Ihnen diesen Gesetzentwurf vor –, dass den unseriösen Spendensammlern das Handwerk gelegt werden muss, auch in Hessen.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN so- wie der Abg. Günter Rudolph, Nancy Faeser (SPD) und Hermann Schaus (DIE LINKE))
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Land Rheinland-Pfalz gibt hier ein gutes Beispiel. Für landesoder bundesweit agierende Spendensammler hat das Land Rheinland-Pfalz eine Behörde, die ADD. Dort wird sehr kompetent und fachkundig Auskunft darüber erteilt, ob die Spendensammler seriös sind, ob das Geld auch für den Zweck ausgegeben wird, für den es gesammelt wird. Von dieser Behörde werden auch Verbote ausgesprochen.
Wir haben ein hessisches Beispiel, das ich noch kurz anführen möchte. Es ist zwar etwas älter, aber ich will es trotzdem nennen, denn es ist aktueller denn je. Es gibt eine Institution mit Namen „World Children’s Fund Deutschland e.V.“, also Welt-Kinder-Fonds. Diese Gesellschaft wirbt groß im Internet und auch mit Direktmailings.Auf deren Internetseite steht:
Was ist der World Children’s Fund Deutschland e.V.? Der World Children’s Fund Deutschland e.V. ist eine durch Spenden finanzierte Organisation, die hilft, bedürftige Kinder zu retten, die verstoßen wurden, verzweifelt, gefährdet, ausgebeutet, obdachlos, hungrig, krank sind oder leiden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, jeder von uns sagt da natürlich: Richtig, für eine solche Organisation wollen wir Geldmittel zur Verfügung stellen, denn der Zweck für die Spende sieht erst einmal so aus,als sei er ordentlich und richtig.
Aber dann gibt es einen Bericht über diese Organisation, der ein ganz anderes Bild gibt. Dieser Verein, der im Jahr 2002 gegründet wurde, hat im Jahr 2003 nur 4,5 % des eingesammelten Geldes für den Zweck, den ich gerade formuliert habe, ausgegeben. Im Jahr 2004 wurden lediglich 5,9 % des eingesammelten Geldes für den Sammlungszweck ausgegeben. Rund 370.000 c wurden eingesam
Das Land Rheinland-Pfalz hat relativ schnell gehandelt und die Einsammlung dieser Spenden verboten. In Hessen hat es sehr lange gedauert,bis überhaupt gegen diesen Verein vorgegangen wurde.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie sehen also, wir haben hier ein Regelungsdefizit. Ich glaube, die Menschen in unserem Land, die ihr Geld zur Verfügung stellen, damit anderen geholfen wird, müssen Sicherheit und Gewissheit haben, dass ihr Geld auch für diesen Zweck ausgegeben wird. Deswegen unser Gesetzentwurf.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, zum Schluss möchte ich auf Folgendes hinweisen, und ich bitte auch den Innenminister, dazu Stellung zu nehmen: Es ist einigermaßen erstaunlich, dass dieses bisher geltende Sammlungsgesetz am 31.12.2009 in Gänze ausläuft.
Wie sich aber mittlerweile herausgestellt hat, soll dieses Gesetz offensichtlich im Zuge der Verwaltungsvereinfachung wegfallen.
Meine Damen und Herren, ich glaube, das ist der falsche Weg. Wenn Spenden eingesammelt werden, wenn Menschen von Tür zu Tür gehen und von anderen für karitative Zwecke sammeln, dann haben die Menschen, die dieses Geld zur Verfügung stellen, ein Anrecht darauf, dass wir, der Gesetzgeber, dafür Sorge tragen, dass dieses Geld auch für die Spendenzwecke eingesetzt wird, für die es eingesammelt wurde.
Deswegen fordere ich den Innenminister auf, dies zu erklären. Ich glaube, in diesem Bereich brauchen wir nicht weniger Regelung, sondern wir brauchen eine Regelung für das landesweite Einsammeln von Spenden. Deswegen unser Gesetzentwurf, zu dem wir um Zustimmung bitten. – Herzlichen Dank.
Bevor ich Herrn Dr. Müller das Wort erteile, freue ich mich, auf der Zuschauertribüne eine Kollegin aus dem Deutschen Bundestag begrüßen zu dürfen: Herzlich willkommen, Frau Pfeiffer.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist immer schön, dem Kollegen Frömmrich zuzuhören. Ich tue das gern,
weil man dann – gerade in der Vorweihnachtszeit – immer das Gefühl hat, das Ende der Welt steht vor der Tür.