Protokoll der Sitzung vom 09.12.2009

Meine liebe Frau Hammann, so einfach ist es nicht.

(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Was halten Sie davon, wenn wir nicht zustimmen?)

Ich würde sagen, wir haben ein gutes Ergebnis.Wir haben nach langjähriger Beratung ein gutes Gesetz, das wir endlich verabschieden können,sodass die Eigentümer mit der Wärmedämmung beginnen können. Ich freue mich ausdrücklich,dass die GRÜNEN dem Gesetzentwurf zustimmen werden. Die SPD wird sich enthalten. Das ist auch ein Stück weit parlamentarisch eine gute Regelung.

(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):Wir hätten auch länger reden können! – Zuruf der Abg. Kordula Schulz-Asche (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN))

Insofern kann man nur sagen: Dieser Gesetzentwurf schafft den nötigen Ausgleich zwischen den Eigentümerinteressen und den ökologischen Interessen an einer Wärmedämmung.

(Beifall bei der FDP und der CDU – Zuruf des Abg. Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Vielen Dank, Herr Kollege Müller. – Die LINKE hat sich nicht zu Wort gemeldet. Deswegen gehe ich davon aus, dass die Landesregierung gleich spricht. Also hat Herr Justizminister Hahn das Wort.

Verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Landesregierung nimmt mit großer Freude und Zufriedenheit zur Kenntnis, dass der von ihr vorgelegte Gesetzentwurf nunmehr in dritter Lesung eine weit über die Koalitionsfraktionen hinausgehende Zustimmung erhält.Wir bedanken uns für das Vertrauen, das Sie uns mit dieser Abstimmung nunmehr geben werden.

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Na, na, na!)

Was jetzt? Stimmen Sie jetzt zu oder nicht zu?

(Zuruf des Abg. Frank-Peter Kaufmann (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN))

Herr Kollege Kaufmann, Sie waren eben traurig, weil Herr Kollege Müller noch einmal darauf hingewiesen hat, was Sie an Negativem gesagt haben. Jetzt sind Sie traurig, wenn ich sage, dass ich mich darüber freue, dass Sie zustimmen. Ei, was wollen Sie denn eigentlich?

(Beifall bei der FDP)

Ich finde, es ist eine adventszeitliche Versöhnung, dass wir nunmehr auch die Zustimmung der Fraktion der Bündnisgrünen für den Gesetzentwurf bekommen. Damit wird ganz offensichtlich deutlich, dass es die Landesregierung mit einer weiteren Unterstützung derjenigen ernst nimmt, die an die Klimabelastungen herangehen wollen und ihr Eigentum mit Wärmedämmung und Energieeinsparung versehen wollen.

Ich bin sehr dankbar dafür, dass Sie die verschiedenen Vorschläge übernommen haben, und möchte auch nicht mehr zitieren, dass nach der Diskussion am 25. November

noch eine etwas andere Presseerklärung der GRÜNEN herausgegeben worden ist.

(Zuruf von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Schauen Sie einmal nach, 25. November 2009. – Uns Hessen ist es wichtig,allen gemeinsam ganz offensichtlich, dass wir einen weiteren Schritt hin zu einer Wärmedämmung gehen. Uns Hessen ist es aber auch wichtig, dass es eine Einigung zwischen den Eigentümern auf der einen Seite und denjenigen, die ein Vorrecht haben wollen, auf der anderen Seite geben muss. Das können wir teilweise beeinflussen, indem wir gesetzliche Vorgaben machen. Wir können es bei der beiderseitigen Bebauung aber nicht so einfach tun, wie es die Kollegen von den GRÜNEN vorgetragen haben.

Ich bedanke mich für die Unterstützung. Das ist ein bisschen der Beitrag Hessens zum Klimaschutzgipfel in Kopenhagen. – Vielen herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Vielen Dank,Herr Minister Hahn.– Wir sind am Ende der Aussprache angelangt und kommen nun zur Abstimmung, zunächst über den Gesetzentwurf der GRÜNEN.

Das ist der Gesetzentwurf für ein Erstes Hessisches Zukunftsenergie- und Klimaschutzgesetz,Drucks.18/1595 zu 18/1412 zu 18/350.Wer diesem Gesetzentwurf die Zustimmung geben möchte, bitte ich um das Handzeichen. – Es sind SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer dagegen stimmt, den bitte ich nun um das Handzeichen. – CDU und FDP. Enthaltungen? – Die Fraktion DIE LINKE. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.

Ich komme zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Nachbarrechtsgesetzes und der Hessischen Bauordnung, Drucks. 18/1596 zu Drucks. 18/1413 neu zu Drucks. 18/855. Wer diesem Gesetzentwurf die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – SPD und die Fraktion DIE LINKE. Damit ist dieser Gesetzentwurf angenommen und wird zum Gesetz erhoben.

Wir kommen nun zum Tagesordnungspunkt 24:

Dritte Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Hessisches Hochschulgesetz und Gesetz zur Änderung des TUD-Gesetzes sowie weiterer Rechtsvorschriften – Drucks. 18/1663 zu Drucks. 18/1419 zu Drucks. 18/1044 –

Berichterstatter ist Herr Kollege Döweling.

Dieser Tagesordnungspunkt wird mit Tagesordnungspunkt 62 aufgerufen:

Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Anforderungen an eine Hochschulgesetz-Novelle – Demokratie ausbauen und Zukunftsprobleme lösen – Drucks. 18/1637 –

Die vereinbarte Redezeit beträgt fünf Minuten. Erst einmal Herr Kollege Döweling zur Berichterstattung.

Beschlussempfehlung: Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags Drucks. 18/1415 – und damit in der aus der Anlage zur Drucksache ersichtlichen Fassung – in dritter Lesung anzunehmen.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Döweling, für die Berichterstattung.– Nun hat der Kollege Reißer für die CDU-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die dritte Lesung will ich heute nutzen, um den Halbwahrheiten und Verdrehungen der Opposition, die in den letzten Tagen in Pressemitteilungen verbreitet wurden,deutlich entgegenzutreten.

Was war die Ausgangsvoraussetzung? Das war die schlichte Erkenntnis, dass in der Hochschulpolitik unentwegt Wandel und neue Bewegung geschehen. Diesem Wandel mussten wir als Gesetzgeber Rechnung tragen. In Konsequenz des TUD-Gesetzes haben wir das Hessische Hochschulgesetz geändert.

Unsere Ziele dabei waren die Erhöhung der Selbstständigkeit der Hochschulen, die Erweiterung der Spielräume und der Gestaltungsräume der Hochschule, eine Straffung der Entscheidungsstrukturen, eine Steigerung der Effizienz,eine Anpassung der Studienstrukturen und eine Steigerung der Durchlässigkeit sowie schließlich die Flexibilisierung des Personalrechts. Alle diese Ziele werden mit dem vorliegenden Entwurf erreicht.

Kommen wir nun zu der Fleißaufgabe des Änderungsantrags der SPD – um auch dies einmal zu untersuchen. Dies ist eine Fleißarbeit zum Rückschritt. Man erkennt hier eindeutig, die SPD hat sich verändert. Bei der Bewertung des TUD-Gesetzes war sie schon einmal viel weiter hinsichtlich der Autonomie. In vielen Fragen haben Sie hier den Rückzug angetreten und Autonomiebestimmungen zurückgenommen, die sie schon einmal selbst vertreten haben. Das zeigt sich in den vielen Änderungsvorschlägen, die Sie hier vorgelegt haben.

Das ist uns sehr schleierhaft – gerade unter dem Gesichtspunkt,dass Sie vor Jahren beim TUD-Gesetz mitgestimmt haben. Sie wollen jetzt sogar die Stiftungsuniversität Frankfurt wieder zu einer staatlichen Einrichtung zurückentwickeln. Diese rückwärtsgewandte Politik hat nichts mit moderner Hochschulpolitik zu tun.

Schauen wir uns den Änderungsantrag der LINKEN an. Sprachlich klingt das nach Sommer, Sonne, Sozialismus. Aber der Sommer ist weg, die Sonne auch, es bleibt nur noch Sozialismus übrig – und das ist für diesen Bereich zu wenig.

(Zuruf des Abg. Dr. Christean Wagner (Lahntal) (CDU))

Mit diesen Vorschriften, die Sie hier vorlegen, wollen Sie die Hochschulen strangulieren. Das darf nicht geschehen.

(Zuruf des Abg.Willi van Ooyen (DIE LINKE))

Meine Damen und Herren, Sie kommen hier auf Viertelparitäten zurück.Das ist aus der Mottenkiste geholt.Über diese Zeiten sind wir längst hinweg.

(Janine Wissler (DIE LINKE): Demokratie ist aus der Mottenkiste geholt?)

Die Zeiten kann man nicht mehr zurückdrehen. – Das hat nichts mit Demokratie zu tun, sondern mit der Gängelung von Hochschulen, mit Freiheitsbeschränkungen. Das wollen wir nicht. Deswegen legen wir diesen Gesetzentwurf vor.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Überdies hat Ihre Kollegin vorhin hier ganz leidenschaftlich erklärt, wir würden nicht reflektieren, was in den Anhörungen vorgetragen wird.

(Willi van Ooyen (DIE LINKE): Das stimmt!)

Ich wiederum habe den Eindruck, Sie haben überhaupt nicht gehört,was in diesen Anhörungen gesagt worden ist. Dort wurde ausdrücklich gesagt, die Stiftungsuniversität und das TUD-Gesetz sind Erfolgsstorys, die in die anderen Bundesländer exportiert werden.

(Willi van Ooyen (DIE LINKE): Nur von Interessierten!)

Das muss man doch anerkennen und sollte dem Rechnung tragen, was in der Anhörung gesagt worden ist.

Kommen wir nun zu unseren Änderungsanträgen.Wir haben die Anhörung sehr genau ausgewertet und bestimmte Änderungen an dem Gesetzentwurf vorgenommen.