Zweitens noch ein kleines formales Schmankerl – das Sie wahrscheinlich nicht interessiert, das aber durchaus relevant ist, zumindest für das weitere Verfahren –: Über die Einlegung der Revision entscheidet nicht die erste Gewalt, sondern die Landesregierung, konkret der Wirtschaftsminister als Plangenehmigungsbehörde,
Meine Damen und Herren, wir werden uns als Fraktion nach dem Abschluss unserer Auswertung des Urteils positionieren.
(Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Tarnen, täuschen,tricksen – das macht ihr seit Monaten bei diesem Thema! Das ist ohne Worte!)
Unsere politische Haltung dazu werden wir deutlich machen. Aber der Wirtschaftsminister handelt hier als Verwaltungsorgan in Bundesauftragsverwaltung. Zu einer bestimmten Entscheidung verpflichten können wir ihn als Landtag sicher nicht.
(Beifall bei der FDP und der CDU – Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): So eine Verarschung! – Weitere Zurufe!)
Herr Schäfer-Gümbel, keine Aufregung. An dieser Formalie kommen Sie nicht vorbei, das ist ein Fakt. Damit sollten Sie sich auch einmal beschäftigen, anstatt einfach formal, auf niederer Ebene zu sagen: Wir sind dafür, und wir machen das so. – So einfach ist das in der Politik nicht.
Eine intensive Auseinandersetzung mit dem Thema erleichtert es manchmal auch, eine anständige Meinung dazu zu finden.
Meine Damen und Herren! Ein bisschen weniger Lärmpegel im Plenum hilft uns allen. – Herr Müller, Sie haben das Wort.
Wir setzen uns unabhängig von einer Revision für die Reduzierung der Lärmbelastung durch startende und landende Flugzeuge in Frankfurt ein. Durch den Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahr 2007 wird die Anzahl der Nachtflüge gegenüber dem heute laufenden Verfahren auf ein Drittel reduziert.Im Forum Flughafen und Region wurde gerade ein eigener Lärmindex für den Frankfurter Flughafen vorgestellt. Es gibt aktive und passive Schallschutzmaßnahmen, und Fraport, Lufthansa, alle anderen Fluggesellschaften und auch die Deutsche Flugsicherung sind aufgefordert, weiter intensiv an einer Reduzierung des Fluglärms zu arbeiten. Es hätte möglicherweise schon seit Jahren mehr Geld in die Forschung und die Entwicklung lärmarmer Fluggeräte gesteckt werden können und müssen.
Das Thema kann nicht allein an dem einen Punkt – Einlegung einer Revision oder nicht – festgemacht werden. Dieses Problem ist wesentlich vielschichtiger.Da kann ich Sie nur in die Runde „Forum Flughafen und Region“ einladen.Von der SPD war auch beim letzten Mal wieder niemand dabei.
Meine Damen und Herren, eines steht fest – das darf heute nicht untergehen, und da bin ich froh, dass Herr
Schäfer-Gümbel dies vorhin auch betont hat –: Die nun vorliegende Begründung zum Urteil des VGH vom 21. August bestätigt den Ausbau des Frankfurter Flughafens. Und das ist das Gute.
(Beifall bei der FDP und der CDU – Zuruf des Abg. Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD) – Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das gibt es doch gar nicht!)
Das müssen wir uns hier vor Augen führen. Das ist für den Wirtschaftsstandort Hessen und den Jobmotor Flughafen von immenser Bedeutung. Damit werden Zehntausende Arbeitsplätze gesichert und geschaffen.
Sie von den GRÜNEN und den LINKEN wollen das nicht, und Sie sehen das nicht. Das heißt aber auch – damit das allen Bürgern im Lande klar ist –: GRÜNE und LINKE wollen nicht, dass der Wirtschaftsstandort Hessen profitiert und dass neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Sie sind in diesen schwierigen Zeiten gegen dieses privat finanzierte Konjunkturprogramm.
Der Ausbau des Flughafens ist ein Meilenstein für Hessen und insbesondere für die Entwicklung der Rhein-MainRegion. Das darf heute bei dieser Diskussion bitte nicht untergehen. Das wäre eigentlich eine eigene Aktuelle Stunde wert. – Vielen Dank.
Wir nehmen uns aber sehr wohl die Freiheit heraus, zu definieren, was zukunftsträchtige Arbeitsplätze sind und wie die Belastungen sind. Dazu werde ich aber noch kommen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat keinen Zweifel daran gelassen, dass die Nachtflugregelung des Planfeststellungsbeschlusses den betroffenen Menschen keine ausreichende Nachtruhe ermöglicht und deshalb nachgebessert werden muss.Pikant daran ist,dass das Gericht die Hessische Landesregierung dazu aufgefordert hat, das zu machen, was Herr Ministerpräsident Koch in öffentlichen Reden immer wieder versprochen hat, was die Landesregierung aber nie betrieben hat. Der Verwaltungsgerichtshof hat auch klargestellt, dass die im Regionalen Rau
mordnungsplan Südhessen ausgewiesenen Siedlungsbeschränkungsbereiche, in denen wegen der hohen Lärmbelastung keine neuen Siedlungen genehmigt werden dürfen, keine Makulatur sind.
Die betroffenen Kommunen sind dadurch in ihrer Entwicklung zum Teil erheblich eingeschränkt. Auch das gehört zur Thematik Wirtschaftsfaktor und Arbeitsplätze, meine Herren von der Koalition.
Noch schwerwiegender ist aber, dass in diesen Siedlungsbeschränkungsbereichen schon jetzt Menschen leben, deren Gesundheit auch ohne Ausbau aktuell geschädigt wird. Das Beispiel Frankfurt habe ich an dieser Stelle schon einmal angeführt, aber Wiederholung tut hier offensichtlich not.
Im Bericht des Magistrats der Stadt Frankfurt vom 19.06.2009, B 552, ist nachzulesen: Betroffen sind alleine in Frankfurt ca. 85.000 Menschen, davon 5.260 Schulkinder, ca. 4.000 Kinder in Kindertagesstätten und 3.000 Menschen in Alten- und Pflegeheimen. Von der sozialen Infrastruktur allein in Frankfurt sind 57 Spielplätze, 47 Sportplätze, 21 Kleingartenanlagen und 4 Freibäder betroffen. Bei all diesen Einrichtungen können die Freiflächen nicht mehr oder nur noch sehr eingeschränkt genutzt werden.Neue Ansiedlungen und bauliche Veränderungen dürfen in diesen Bereichen aber wegen der hohen Lärmbelastung – hören Sie genau zu – nicht mehr erfolgen.
In Offenbach sind 80 % des Stadtgebietes betroffen. Wie die einzelnen Gemeinden betroffen sind, können Sie auch heute detailliert in der „Frankfurter Rundschau“ nachlesen. Das ist die andere Seite des vielgelobten Flughafenausbaus, meine Damen und Herren.
Als Konsequenz muss die Landesregierung – ob mit oder ohne Nachtflugverbot – umgehend die Notwendigkeit der Verlagerung aller betroffenen Einrichtungen untersuchen. Es müssen beispielsweise Fragen geklärt werden, ob die Verlagerung prinzipiell möglich ist, ob die in den betroffenen Gemeinden weniger verlärmten Liegenschaften zur Verfügung stehen und wie viel diese Verlagerung kosten würde.
Meine Damen und Herren, stellen Sie sich daher schon einmal auf eine Folgekostenberechnung dieses Flughafenausbaus ein. Dieser wird Unsummen an öffentlichen Mitteln kosten, die natürlich nicht Fraport bezahlt, sondern der Steuerzahler in Hessen.