Versuchen Sie doch einmal, zuzuhören und mit Ihren Argumenten auf das einzugehen, was ich Ihnen sage. – Der Flughafen Köln/Bonn hat kein Nachtflugverbot. Die Flugbewegungen dort in der Nacht sind völlig anders zu bewerten, als dies in den Betriebsregelungen des Planfeststellungsbeschlusses zum Flughafen Frankfurt vorgesehen ist.
In diesem Planfeststellungsbeschluss gibt es eine Reihe von Lärmschutzmaßnahmen, die vom VGH ausdrücklich als rechtsfehlerfrei bewertet worden sind. Ich will nur ein paar aufzählen. Das ist z. B. das absolute Nachtflugverbot auf der neuen Nordwestlandebahn. Das sind in der Zeit zwischen 23 und 5 Uhr Flugzeuge, die eine hohe Lärmzertifizierung erfüllen müssen. Das sind insofern andere Flugzeuge, nämlich lärmarme Flugzeuge der neuesten Generation.
Sie dürfen auch nur zu Gesellschaften gehören, die ihren Geschäfts- und Wartungsschwerpunkt in Frankfurt haben, sogenannte Homebase Carrier.
Sie kennen die geplanten aktiven und passiven Schallschutzmaßnahmen, nicht nur an Privathäusern, Altenheimen, Kindergärten und Schulen, auch aktiver Schallschutz wie der Anflug im kontinuierlichen Sinkflug, in der Kernnacht das Überfliegen weniger besiedelter Gebiete oder die Nutzung der lärmärmsten Start- und Abflugrouten in Frankfurt in der Nacht.
Meine Damen und Herren, warum zähle ich Ihnen das auf? Wir müssen wirklich einmal konsequent die Frage stellen, ob diese Studie von Herrn Prof. Greiser neue Erkenntnisse enthält, welche die genannten Regelungen als unzureichend erscheinen lassen, oder neue, zusätzliche Argumente aufzählt.
Die Studie, die Prof. Dr. Greiser angefertigt hat, baut auf seiner ersten sogenannten Medikamenten- oder auch Arzneimittelstudie auf, die 2006 erstellt wurde. Ihr Ziel war es, den Einfluss von Fluglärm auf die Menge verordneter Arzneimittel zu untersuchen. Die nun vorgelegte neue Studie geht darüber hinaus und legt in einer Analyse Krankenhausdaten zugrunde.
Die wesentlichen Erkenntnisse seiner Studie sind nicht neu. Sie hat Prof. Greiser bereits im Rahmen des Planergänzungsverfahrens zum Flughafen Berlin-Schönefeld und in den Gerichtsverfahren zum Ausbau des Flughafens Frankfurt vorgetragen. Auch hier ist man Prof. Greiser nicht überall gefolgt. Entscheidend für die Aussagekraft seiner Studie ist nicht die Quantität, sondern die Qualität der vorliegenden Daten, auch der Zeitpunkt der Erhebung. Herr Greiser hat am Montag selbst nochmals zugestanden, dass die ihm vorliegenden Daten sehr unterschiedliche Zeiträume umfassen. Das heißt, die wissenschaftliche Auswertung, welchen Stellenwert diese Studie in einer Reihe von ähnlichen Studien hat, muss noch erarbeitet werden.
Aber unabhängig von dieser wissenschaftlichen Frage sage ich eines ganz deutlich an die Adresse der Fraktionen der GRÜNEN und auch der SPD.Die Frage,ob diese Studie von Herrn Prof.Greiser eine Anhörung im Hessischen Landtag bewirken soll, ob Änderungen der Lärmschutzgrenzwerte im Fluglärmschutzgesetz notwendig sind, ist keine Sache des Hessischen Landtags.
Ich weise nochmals darauf hin, dass sich die Planfeststellungsbehörde, also das Ministerium von Herrn Posch, das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung, bei der Entscheidung im Planfeststellungsverfahren in jedem Fall an Bundesrecht und an den seinerzeit aktuellen Studien orientiert hat.Ich betone deshalb nochmals gern: Das Fluglärmschutzgesetz ist Bundesrecht.
Deswegen ist es ganz eindeutig: Wenn es einen Adressaten für die Anhörung zu dieser Studie und anderen Studien gibt, dann ist es nicht der Hessische Landtag, dann ist es Berlin, dann ist es der Deutsche Bundestag, der für Konsequenzen für den Bundesgesetzgeber zuständig ist.
Deshalb ist die Forderung nach einer Anhörung oder gar einer Studie im Moment reiner grüner Aktionismus. Wir wissen alle, dass sich das Planfeststellungsverfahren zurzeit in einer gerichtlichen Überprüfung befindet. Nach heutigem Stand dieses Verfahrens ist es Sache des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, zu beurteilen, inwieweit im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau des Frankfurter Flughafens frühere, heutige, auch diese aktuellen Gutachten zu Fragen der Lärmmedizin berücksichtigt werden müssen, ob Regelungen zu dem Nachtflugbetrieb angemessen sind oder nicht, oder ob in einem möglicherweise anzuordnenden ergänzenden Verfahren weitere Maßnahmen vorgesehen werden.
Der in Rede stehende Planfeststellungsbeschluss ist für uns nach wie vor das Ergebnis einer gründlichen Prüfung des Antrags und eines intensiven Abwägungsprozesses,zu dem zahlreiche externe Fachleute, Gutachten und die Hinweise vieler Einwender beigetragen haben. Das ist nach Recht und Gesetz erfolgt, nach dem geltenden Bundesrecht.
Wenn es berechtigte Gründe gibt, dieses Gesetz zu ändern, dann ist dafür der Deutsche Bundestag zuständig. Von dieser Beurteilung des Planfeststellungsbeschlusses lassen wir uns jedenfalls nicht durch diesen grünen Aktionismus beirren.
Ich hoffe sehr, dass auch die Menschen in der Region Rhein-Main erkennen, dass wir, CDU und FDP, uns sehr um die Gesundheit der Menschen kümmern und uns unserer Verantwortung bewusst sind, aber dass wir nicht in Aktionismus verfallen, sondern dann handeln, wenn uns die gerichtlichen Verfahren entsprechende Beurteilungen dazu geben. – Herzlichen Dank.
Schönen Dank,Herr Dr.Arnold.– Ich habe jetzt die Wortmeldung von Herrn Frankenberger für die SPD-Fraktion. Herr Frankenberger, Sie haben das Wort.
(Günter Rudolph (SPD): Sehr gut, der wird jetzt endlich einmal etwas zum Nachtflugverbot im Mediationsverfahren sagen! Das haben einige schon verdrängt!)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege Müller, ich sage Ihnen jetzt schon:Auch ich werde mich in meiner Rede auf den Flughafen Frankfurt und den geplanten Flughafenausbau beziehen.Ich weiß nicht,warum Sie vorhin den Kollegen von den GRÜNEN dafür gerügt haben. Ich finde, dass Fluglärm und der Flughafen durchaus etwas miteinander zu tun haben und dass man dann auch darauf eingehen muss.
Herr Kollege Müller, auch die Argumentation, die Menschen seien durch den Bahnlärm gesundheitlich beeinträchtigt, und deswegen brauche man auch beim Fluglärm nichts zu machen, kann ich nicht ganz nachvollziehen.
Aber was wir hier von CDU und FDP geboten bekommen, ich sage es einmal so, ist schlichtweg nicht fassbar. Meine Damen und Herren von CDU und FDP, Sie brauchten hier doch nur eine einzige Frage zu beantworten: Sind Sie an den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen über die Auswirkungen von Fluglärm auf die gesundheitlichen Belastungen der Menschen in der Rhein-Main-Region interessiert?
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Willi van Ooyen (DIE LINKE) – Günter Rudolph (SPD): Ganz einfach!)
Das ist eine ganz einfache und simple Frage. Nach Ihren Redebeiträgen muss ich feststellen, das sind CDU und FDP nicht. Das muss jetzt einmal festgehalten werden.
(Beifall bei der SPD – Günter Rudolph (SPD):Und die Wirtschaftsminister Rhiel und Posch auch nicht!)
Meine Damen und Herren, da finde ich es schon anmaßend von dem Wirtschaftsminister, wenn er dem Hessischen Landtag per Pressemitteilung erklären muss, was der Landtag zu tun und zu lassen hat.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Günter Rudolph (SPD): Ein unglaublicher Vorgang!)
Ob wir im Landtag eine Anhörung dazu durchführen,darüber entscheiden wir selbst – und zwar hier im Hessischen Landtag.
(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN – Florian Rentsch (FDP):Aber er darf doch eine Meinung haben!)
Meine Damen und Herren, wenn man die Argumentation oder das Verhalten von CDU und FDP oder der Landesregierung nachvollziehen will,dann ist es richtig,sich noch einmal die politischen Rahmenbedingungen zu vergegenwärtigen,unter denen wir diese politische Debatte führen.
CDU, Sozialdemokraten und FDP haben bis zum Jahr 2007 immer gemeinsam die Position vertreten:Wir stehen zum Ausbau des Frankfurter Flughafens – aber unter den Bedingungen des Mediationsergebnisses. Das war unsere gemeinsame Haltung.
Meine Damen und Herren, dann ist es schon ein bisschen verwunderlich, wenn wir der Frankfurter Presse entnehmen, der Wirtschaftsminister erklärt, das war von ihm eigentlich nie so richtig gemeint,und er habe immer vor diesem Versprechen des Nachtflugverbots gewarnt.
Herr Kollege Posch, ich habe in den ganzen Jahren nie gemerkt, dass Sie hier warnend den Finger gehoben haben.
(Beifall bei der SPD – Florian Rentsch (FDP): Das ist nicht das Einzige, was Ihnen entgangen ist, Herr Frankenberger, das muss man auch wahrnehmen!)
Dass sich der Wirtschaftsminister jetzt nachträglich vom Ministerpräsidenten distanziert,das mag die Landesregierung mit sich selbst ausmachen. Aber dass er mit dieser Distanzierung den Hessischen Landtag und die Menschen in der Region für dumm verkaufen will, das lassen wir nicht durchgehen.
Ich sage es nochmals eindeutig: Wir Sozialdemokraten stehen zum Flughafenausbau. – Herr Kollege Schaus, das unterscheidet uns ganz elementar von Ihnen.
Herr Kollege Schaus, der Unterschied ist aber auch, dass wir uns durch das Urteil des VGH voll in unserer Auffassung bestätigt sehen. Das aber können Sie von sich nicht sagen, Herr Kollege Schaus.
Wir Sozialdemokraten fühlen uns von dem, was der VGH geurteilt hat, in allen Punkten bestätigt. Der VGH hat nämlich festgestellt – ich zitiere jetzt mit Genehmigung des Präsidenten aus diesem Urteil –:
Dieses Konzept hält einer rechtlichen Prüfung nicht stand, soweit es 17 planmäßige Flüge in der Zeit zwischen 23 und 5 Uhr zulässt...