Sehr verehrter Herr Präsident,meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie haben schon am Applaus gesehen, dass das ein Ausschuss ist, wo wirklich nicht die Parteipolitik im Vordergrund steht, sondern die Sachverhalte der einzelnen Personen. Daher auch ein Dank an Herrn Bauer für seine Rede.
Ich möchte meine Rede damit beginnen, dass ich erst einmal den Personen danken möchte, die im Petitionsausschuss dafür sorgen, dass wir eine vernünftige Arbeit leisten können, allen vorweg der amtierenden Vorsitzenden, Frau Cárdenas – herzlichen Dank für Ihre Arbeit –, aber auch dem ehemaligen Vorsitzenden Andreas Jürgens.Von ihm sind wichtige Grundlagen geschaffen worden, auf denen wir aufbauen konnten. Mein Dank gilt auch dem Petitionsreferat, Frau Bachmann, Herrn Beck, Frau Brink, Frau Bicking, Herrn Dingeldein und den anderen Kolleginnen und Kollegen, sowie den Mitarbeitern der Ministerien. Herzlichen Dank, Frau Ruf-Hilscher.
Wir danken natürlich auch den Ministern, die in diesen Ministerien sitzen und manchmal mit dafür gesorgt haben, dass die eine oder andere Entscheidung positiv ausfallen konnte.
Es ist eine Arbeit in einem Ausschuss, wo auf jeden Fall Grundvertrauen notwendig ist, wo Sachkenntnis notwendig ist und wo die Schicksale der einzelnen Personen im Vordergrund stehen.
Meine Damen und Herren, nichtsdestotrotz möchte ich festhalten, dass wir leider einen Rückgang bei der Zahl der Petitionen verzeichnen müssen. Wir haben beide gemeinsam konstatiert, dass es ein Grundrecht der hessischen Bürgerinnen und Bürgern ist, sich an den Petitionsausschuss zu wenden, und zwar können sich auch Minderjährige und geschäftsunfähige Menschen, unabhängig vom Wohnort oder von der Staatsangehörigkeit, an den Ausschuss wenden und ihm ihr Anliegen vortragen. Von daher müsste es uns zwar nicht Sorge bereiten, aber schon Gedanken machen, wenn die Anzahl der Petitionen zurückgeht, womit das konkret zusammenhängen kann.
Wir haben dazu Umfragen gemacht und haben schon den einen oder anderen Hinweis bekommen.Aber für mich ist es wichtig, zu schauen, ob die Zahl kleiner geworden ist, weil die Menschen weniger Sorgen haben – dann wäre das zu begrüßen – oder weil sich die Menschen mit ihrem Petitionsrecht nicht auskennen. Wenn dem so sei, dann sind wir hier gemeinschaftlich gefragt, das Petitionsrecht und den Petitionsausschuss nach außen hin bekannter zu machen.
Die Bürgersprechstunden sind gute Instrumente. Sie haben sich meiner Meinung nach bewährt. Ich finde auch sehr positiv, dass wir nicht nur in Wiesbaden geblieben sind, sondern hessenweit Petitionssprechstunden vor Ort anbieten.Das ist eine Bürgernähe,die ich mir auch bei anderen Arbeiten wünschen würde.Wir haben hier sehr positive Erfahrungen gemacht.
Ich glaube auch, dass wir Abgeordnete hier einen Beitrag leisten können. Man kann sich neuer Ideen, die vom Petitionsreferat immer wieder an uns herangetragen werden, annehmen und das Referat unterstützen, dass diese Ideen umgesetzt werden. Eine Idee könnte sein, dass wir alle beispielsweise auf unseren Webseiten eine Verlinkung zum Petitionsausschuss installieren, damit die Menschen leichter an die Informationen herankommen. Von daher
Was die ausländerrechtlichen Petitionen betrifft, möchte ich festhalten: Wir haben hier gemeinsam einen Anstieg der Zahl festgestellt. Das hat auch Frau Cárdenas erwähnt. In unserer vertrauensvollen Zusammenarbeit müssen wir die eine oder andere gesetzliche Realität akzeptieren. Wir merken, dass im Petitionsausschuss viele Eingaben nur nach Sach- und Rechtslage entschieden werden können. Das heißt, viele Ersuchen um Aufenthalt können wir leider nicht positiv bescheiden, weil das Gesetz es nicht hergibt. Das ist natürlich ein Umstand, der nicht zufriedenstellend ist.
Ich möchte als Abgeordnete anregen, dass wir langfristig bei gewissen Fällen, die im Petitionsausschuss gar keine Chance haben, vorher keine Schleife drehen, sondern sie direkt in die Härtefallkommission geben können.Wir haben jetzt leider ein neues Härtefallkommissionsgesetz beschlossen. Das sieht ein abgeschlossenes Petitionsverfahren als Voraussetzung vor. Ich finde, das ist unglücklich; denn wir merken im Petitionsausschuss, dass bei den Leuten umsonst Hoffnungen geweckt werden,wo es ganz klar ist, dass wir gar nicht positiv entscheiden können. Es wäre sinnvoller gewesen, wenn wir die Fälle sofort in die Härtefallkommission hätten geben können.
Spannend bleibt deswegen auch die Frage,wie wir mit den zahlreichen geduldeten Personen in Hessen umgehen werden. Es gibt den IMK-Beschluss vom 4. Dezember. Wir wissen aber auch, dass viele Menschen trotz dieses Beschlusses unter Umständen keinen Gebrauch von der Bleiberechtsregelung werden machen können. Ein Beispiel ist die Fristenregelung, ein anderes Beispiel sind die hohen Anforderungen, was das Einkommen betrifft. Ich glaube, dass ein Anstieg bei der Zahl ausländerrechtlicher Petitionen vorauszuahnen ist. Von daher bleibt es für uns noch einmal wichtig, hier nach den Einzelfällen zu gucken, die Sach- und Rechtslage genau zu prüfen und zu versuchen,alle bestehenden Ermessensspielräume positiv zu nutzen.
Ich danke nochmals für die Aufmerksamkeit und bin zuversichtlich, dass das vertrauensvolle Verhältnis, die vertrauensvolle Arbeit im Ausschuss natürlich fortgesetzt werden. Das haben wir bei dem Beispiel der afghanischen Flüchtlinge gemerkt.Es gab einen Beschluss in der letzten Legislaturperiode zu dieser Personengruppe, und wir haben es gemeinsam geschafft, uns die afghanischen Flüchtlinge immer ganz genau anzuschauen und von einer Abschiebung abzusehen. Das ist ein Erfolg. Das möchte ich festhalten. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auf das Petitionsrecht als Bürgerrecht und dessen Verankerung in der Hessischen Verfassung haben meine Vorredner schon hin
gewiesen. Dass es ein altes Recht ist, das es schon seit der Antike gibt, haben wir auch schon gehört.
Das Recht ermöglicht jeder Person, jeder gesellschaftlichen Gruppe – das gilt nicht nur für Einzelpersonen – den Zugang zu den Volksvertretern mit dem Anspruch auf Entgegennahme, sachliche Prüfung und Information über die Entscheidung über die Petition.
Im Petitionsverfahren ist es aber nicht möglich, z. B. Eingriffe in gerichtliche Verfahren zu tätigen oder gerichtliche Entscheidungen zu überprüfen. Es ist auch nicht möglich, Änderungen an Entscheidungen der kommunalen Selbstverwaltung herbeizuführen – gerade aus diesem Bereich kommen sehr viele Petitionen. Da können wir nur versuchen, Ermessensspielräume auszuloten und mit den Behörden vor Ort zu sprechen mit dem Ziel, dort auf Verständnis zu treffen.
Das führt bei den Bürgerinnen und Bürgern oft zu Missverständnissen darüber, welches Anliegen im Petitionsausschuss überhaupt behandelt werden kann. Hierin liegt wohl auch der Grund, dass von den 677 Petitionen der 17. Wahlperiode 346 negativ beschieden wurden, d. h. nach Sach- und Rechtslage.
Im Internetauftritt des Petitionsausschusses wird beschrieben,zu welchen Anliegen Petitionen überhaupt eingereicht werden können. Es gibt Petitionsbroschüren. Es gibt die Bürgersprechstunden sowie Infostände auf dem Hessentag.Das sind alles Mittel,mit den Bürgerinnen und Bürgern in Kontakt zu kommen und sie über die Arbeit des Ausschusses zu informieren.
Meine Damen und Herren, dennoch fühlen sich nur 20 % der Bürger ausreichend über das Petitionsrecht informiert, wie die Umfragen auf den Hessentagen gezeigt haben.
Das Petitionsrecht ist ein sehr starkes Bürgerrecht. Den Menschen wird die Möglichkeit gegeben, sich außerhalb der langwierigen und oft kostspieligen Gerichtsverfahren direkt ans Parlament zu wenden. Unsere Demokratie kann nur davon profitieren, wenn Bürger und Bürgerinnen das Gefühl und auch die Gewissheit haben, eine Anlaufstelle zu haben, wenn sie sich ungerecht behandelt fühlen. Das Parlament gibt die Möglichkeit, unmittelbar und direkt Regelungslücken und Missstände in der Verwaltung, in der staatlichen Organisation zu erkennen. Man bekommt dann auch die Chance, Fehlentwicklungen und allgemeiner Politikverdrossenheit entgegenzuwirken.
Sehr gut angekommen sind die in der 16.Wahlperiode eingeführten Bürgersprechstunden. Das bestätigen auch die in der aktuellen Legislaturperiode durchgeführten Sprechstunden. Sie treffen auf große Zustimmung. Die Möglichkeit, den Mitgliedern des Petitionsausschusses sein Anliegen direkt vorzutragen, ist positiv angekommen. Wichtig sind auch die Bürgersprechstunden, die in den einzelnen Regionen von Hessen direkt vor Ort abgehalten werden. Das hat große Signalwirkung für die Öffentlichkeit. Damit wird die Bürgernähe des Ausschusses erheblich unterstrichen. Das ist ein richtiger Weg, den Menschen zu zeigen, dass der Petitionsausschuss ein verfassungsrechtliches Organ ist,das sich auch als Anwalt des Bürgers versteht.
Die Umfragen auf dem Hessentag haben auch gezeigt, dass die Bürger die Möglichkeiten der modernen Medien nutzen möchten, d. h. Petitionen auch online über das Internet einreichen können wollen. Der Umgang mit elektronisch übermittelten Petitionen wird noch zu diskutieren sein. Bisher sieht die Geschäftsordnung des Hessischen Landtags ausschließlich die Schriftform vor.
Ein kürzliches Beispiel: 17 Petitionen mit absolut dem gleichen Text wurden eingereicht, per E-Mail an den Landtag geschickt. Alle wurden wieder zurückgeschickt, da sie unterschrieben werden müssen. – Hier scheint ein Bedarf vorhanden zu sein.
Petitionen müssen natürlich über ein Onlineformular eingereicht werden; das geht nicht einfach per E-Mail. Es muss ein Verschlüsselungsverfahren angewendet werden. Es soll auch die Möglichkeit einer öffentlichen Petition geprüft werden. Das heißt, der Petent stellt sein Anliegen ins Internet ein, lässt es öffentlich diskutieren, bekommt Mitzeichner.
Natürlich muss hierfür eine Mindestzahl erreicht sein. Beispiel: das Onlinepetitionsverfahren des Bundestages. Das kann man im Internet verfolgen; das ist hochinteressant. Die Attraktivität und der Bekanntheitsgrad des Petitionswesens können damit weiter erhöht werden. Ich meine, man sollte sich Gedanken darüber machen, ob man ein solches Verfahren in Hessen einführt.
36 % aller Petitionen im Berichtszeitraum waren Eingaben ausländischer Mitbürgerinnen und Mitbürger. Tendenz: leicht steigend. Dieser Trend setzt sich in der aktuellen Wahlperiode fort – ein Zeichen dafür, dass Menschen versuchen, über das Petitionsrecht ein Aufenthaltsrecht zu erlangen. Sie lassen sich auch anwaltlich entsprechend vertreten. So spiegelt die Tagesordnung des Petitionsausschusses die weltpolitische Lage wider. Beispielsweise hat die Zahl der Petitionen von Staatsangehörigen aus dem früheren Jugoslawien deutlich abgenommen, die Zahl der Petitionen von Afghanen hingegen hat, wie die Statistik zeigt, zugenommen – wenn die aktuellen Zahlen auch nicht unmittelbar vergleichbar sind.
Im Gegensatz zur Opposition halten wir einen generellen Abschiebestopp für afghanische Staatsangehörige nicht mehr für erforderlich.Wir sind der Ansicht,dass man auch hier den Einzelfall prüfen sollte. Sowohl das Auswärtige Amt als auch der Hessische Verwaltungsgerichtshof haben eine existenzielle Gefährdung alleinstehender junger Männern verneint. Es gibt ohnehin keine Abschiebung von Kindern, von alleinstehenden Frauen und Familien. Es ist aber nicht einzusehen, warum beispielsweise junge Straftäter nicht zurückgeführt werden sollten. In dem Zeitraum, um den es hier geht, wurden insgesamt neun afghanische Staatsangehörige abgeschoben, allesamt im Alter von 22 bis 42 Jahren. Deswegen finden wir, dass ein genereller Abschiebestopp nicht mehr erforderlich ist.
Nach der Änderung des Härtefallkommissionsgesetzes wird es wahrscheinlich mehr Petitionsverfahren geben. Das Petitionsverfahren haben wir bewusst dem Härtefallverfahren vorgeschaltet. Es ist nämlich nicht von vornherein ersichtlich, ob eine Petition aussichtslos ist. Ich finde es ein bisschen anmaßend, zu sagen, wir wissen von vornherein, dass es nicht klappt. Das Petitionsverfahren bietet Gelegenheit, Zeit und Möglichkeit, solche Situationen ge
nau zu prüfen. Deswegen halten wir diese Regelung für sinnvoll, und wir sind gespannt, wie sich das am Ende auswirken wird.
Auch ich möchte mich wie meine Vorredner bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Petitionsreferats bedanken, die die Ausschussmitglieder mit ihrer Erfahrung, ihrem Wissen und oft auch mit viel Geduld unterstützen und eine effektive Arbeit damit überhaupt erst ermöglichen. Durch ihre engagierte Unterstützung erleichtern sie die sachgerechte Arbeit im Ausschuss erheblich.
Ich möchte ausdrücklich erwähnen, dass die Mitglieder des Petitionsausschusses über alle Parteigrenzen hinweg – das wurde hier schon gesagt – sehr bemüht sind,möglichst positive Lösungen im Sinne der Petenten zu finden. Ich denke, jedes Ausschussmitglied versteht sich als Anwalt der Petenten, und die Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss unterstützen die Berichterstatter darin, ihre Fälle entsprechend lösen zu können.
Ich bin gleich am Ende. – Der Dank geht auch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ministerien, besonders des Innenministeriums, das in Petitionsangelegenheiten oft betroffen ist. Der Ausschuss ist auf ihre Zusammenarbeit und auf ihre fachlichen Recherchen sehr angewiesen. Die notwendigen Informationen immer zeitgerecht für die Berichterstatter bereitzustellen ist verständlicherweise manchmal schwierig. Es kann dann oftmals länger dauern, aber ich denke, alle sind sehr bemüht.
Ich freue mich auf eine weitere konstruktive Zusammenarbeit in diesem Ausschuss und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Vielen Beiträgen ist überhaupt nichts hinzuzufügen. Ich will etwas zum schriftlichen Bericht sagen. Ich glaube, er gibt einen hervorragenden Überblick über das, was im Petitionsausschuss geleistet wird. Insbesondere die Beispiele, die in dem Bericht aufgegriffen werden, geben einen guten Überblick über die Dinge,die nicht berücksichtigt werden konnten, und genauso über die Dinge, die Berücksichtigung gefunden haben. Das Verhältnis stimmt, obgleich ich – das darf auf die Kolleginnen und Kollegen wie ein Werbeblock wirken – andere Beispiele ausgewählt hätte, interessantere Beispiele. Ich glaube, wir hätten in der nächsten Wahlperiode das Los entscheiden lassen müs
sen, wer dem Petitionsausschuss angehört, weil es immer wieder hochinteressante Petitionen gibt, die einem das Leben verschönern.