Protokoll der Sitzung vom 02.03.2010

Aus Anlass der Aufnahme der Grundsicherung in das Zwölfte Buch des Sozialgesetzbuchs musste eine entsprechende Gesetzesdiskussion im Bundestag und Bundesrat angestrengt werden. Bei dieser Gelegenheit haben die Länder darauf hingewiesen, dass sich zwar nicht die Fallzahl – an der dieser Betrag des Bundes orientiert war –, sehr wohl aber die Kosten für die Grundsicherung massiv erhöht haben. Nach langwierigen Diskussionen im Vermittlungsausschuss, die ich sogar selbst in Berlin miterleben konnte, ist der Bund den Ländern insoweit entgegengekommen, dass in den Jahren 2009, 2010, 2011 und 2012 der prozentuale Ansatz schrittweise bis auf 16 % gesteigert wird.

In Zahlen bedeutet das für das Land Hessen, dass wir zwar in diesem Jahr statt 39,3 Millionen c nur 38,5 Millionen c für die Kommunen erhalten, dass sich das aber schon im nächsten Jahr ändert und im Jahr 2012 schließlich bei knapp 55 Millionen c angekommen sein wird – also eine doch ordentliche Steigerung von gut 15 Millionen c.

Als Verteilungsschlüssel schlagen wir vor, vorab 5 % dem Landeswohlfahrtsverband zur Verfügung zu stellen und dann die verbliebene Summe entsprechend dem Aufkommen, abzüglich der Gutachterkosten – die das Ergebnis nicht verfälschen sollten –, an den Aufwendungen der Kommunen orientiert den einzelnen Sozialhilfeträgern 1 : 1 auszuzahlen. Es entstehen für das Land keine Kosten, aber es bleiben auch keine Erträge für das Land übrig.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten der FDP)

Vielen Dank.

Meine Damen und Herren, ich eröffne die Aussprache. Sie ist auch gleich wieder geschlossen, denn es liegen mir keine Wortmeldungen vor. – Jetzt ist Schluss, ohne Wortmeldung mache ich nichts.

(Günter Rudolph (SPD): Jetzt ziehen wir das einmal durch!)

Meine Damen und Herren, damit kommen wir zur Überweisung dieses Gesetzentwurfs an den zuständigen Ausschuss. – Mir liegen keine Wortmeldungen vor, ich habe gefragt. Jetzt ziehen wir es durch, die Aussprache ist beendet. Es tut mir leid. Wir haben ein klares Verfahren, da kann man nicht warten, bis ich aufrufe. Es ist nichts da. Der Minister redet, bringt ein, und es liegen immer noch keine Wortmeldungen vor. Jetzt ist Ende.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU und der SPD)

Meine Damen und Herren,damit überweisen wir den Gesetzentwurf nach der ersten Lesung vereinbarungsgemäß dem zuständigen Ausschuss.Widerspricht dem jemand? – Dann ist das so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Drittes Gesetz zur Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz – Drucks. 18/1942 –

Hier wird nur eingebracht, nachher haben wir keine Aussprache. Darauf möchte ich nur hinweisen.

Ich erteile das Wort zur Einbringung Herrn Staatssekretär Weinmeister für die Landesregierung. Bitte schön.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, aufgrund der Zeit nur einige wenige Worte.

Das geltende Hessische Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz tritt zum 31.12.2010 außer Kraft.Wir wollen es bis zum Jahr 2013 verlängern.

Sie werden fragen:Warum bis 2013? – Zurzeit sind wir auf Bundesebene dabei,die geltenden Regelungen dem europäischen Recht anzugleichen. Deshalb werden wir 2011 bzw. 2012 sowieso eine umfassende Revision in Auftrag geben müssen. Um allerdings Rechtssicherheit für unsere hessischen Betriebe und für die hessischen Bürgerinnen und Bürger zu haben, werden wir die derzeitige Verordnung, nur redaktionell überarbeitet, weiter fortschreiben, und zwar bis zum Jahr 2013.

Die Regierungsanhörung hat ergeben, dass es von den Beteiligten keine Änderungswünsche gibt. Daher gehe ich davon aus, dass wir hier schnell zu einer Einigung kommen. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Zur Aussprache wird das Wort nicht gewünscht. Dann ist sie geschlossen.

Wir haben vereinbart, diesen Gesetzentwurf nach der ersten Lesung an den Ausschuss für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zur Vorbereitung der zweiten Lesung zu überweisen. Widerspricht dem jemand? – Das ist nicht der Fall. Damit ist das beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie in Hessen (Hessisches Erneuerbare-Energien-Wärme- Gesetz – HEEWärmeG) – Drucks. 18/1949 –

Die Fraktionen haben sich auf eine Redezeit von fünf Minuten statt der vorgesehenen siebeneinhalb Minuten geeinigt. Das Wort hat Abg. Görig für die SPD. Sie haben das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Im Gebäudebestand liegen enorme Einsparpotenziale. 40 % des Energieverbrauchs entfallen auf den Gebäudebestand und davon 85 % zur Deckung des Heizwärmebedarfs und zur Wassererwärmung. Darin liegt ein unglaublich hohes Einsparpotenzial. Bisher wurden die Chancen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Gebäudebestand nur unzureichend ausgeschöpft. Dabei gäbe es eine ganze Reihe durchdachter, technisch ausgereifter Anlagen zur Erzeugung von Wärmeenergie. Über den Weg der gesetzlichen Verpflichtung – auch für den Gebäudebestand – wollen wir das, was heute sinnvoll ist, zum Standard beim notwendigen Austausch der Heiz- oder Kühlanlage anlassbezogen machen.

Vorreiter war bisher nur Baden-Württemberg, das bereits zum 01.01.2008 mit Inkrafttreten zum 01.01.2010 für den Altbestand eine Verpflichtung eingeführt hat und z. B. 10 % Solarwärme beim Austausch der Heizung fordert.

Eckpunkte unseres Gesetzentwurfes lauten: Die SPDFraktion nutzt den Spielraum, den der Bund in seinem Wärmegesetz für Neubauten offengelassen hat.Der Bund hat bereits zum 01.01.2009 geregelt, dass bei Neubauten eine Pflicht besteht, den Wärmebedarf anteilig aus erneuerbaren Energien zu decken.

Die SPD-Fraktion erweitert diese Pflicht nun auch beim notwendigen Austausch der Heizungs- und Kühlanlagen auf den Gebäudebestand. Der Pflichtanteil bei solarer Strahlungsenergie ist so wie im Bundesgesetz für Neubauten geregelt, also 15 %. Bei Biogas sind es 30 %; und bei flüssiger oder fester Biomasse, Geothermie, Umweltwärme sind es 30 %. – Das muss 50 % heißen, ich sehe gerade, das ist verkehrt. Das muss ein Tippfehler im Manuskript sein; es heißt 50 %. Anstelle des Pflichtanteils wird dem Eigentümer die Möglichkeit eingeräumt, ersatzweise Kraft-Wärme-Kopplung, Abwärmeanlagen, Nah- und Fernwärme in Anspruch zu nehmen oder Wärmedämmmaßnahmen durchzuführen. Auch eine Kombination aus Ersatzmaßnahmen und Pflichtanteil ist möglich. Ist ein Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärmegewinnung technisch unmöglich oder bedeutet es einen unverhältnismäßigen Aufwand oder eine unbillige Härte, so ist eine Befreiung durchaus möglich,und die sachliche Zuständigkeit dafür liegt bei der unteren Bauaufsichtsbehörde.

(Beifall bei der SPD)

Ca. 30 % der CO2-Emissionen entfallen auf Gebäudeheizung und Warmwasserbereitung. Zahlreiche Anlagen erhöhen die Energieeffizienz in Gebäuden, beispielsweise die Solarthermie, Biomasse aus Holzpellets, Holz, Geothermie, aber auch Biogas. Auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten – bei ständig steigenden Energiepreisen für Erdgas, Öl und Kohle – bietet sich die Wärmeversorgung anteilig aus erneuerbaren Energien als gutes Gegenmodell an. Mit unserer Initiative wollen wir zusätzlichen Schub geben. Meine Damen und Herren, ich denke, auch das ist bei dem, was wir heute Mittag schon gehört haben, dringend erforderlich.

(Beifall bei der SPD)

Die Nutzungspflicht wird durch eine deutliche finanzielle Förderung flankiert, um auch hier die finanziellen Belas

tungen verträglich zu gestalten und wirkungsvolle Hilfe bei der Pflichtanteilerfüllung zu geben. Das Marktanreizprogramm des Bundes stellt auch im Jahr 2010 wieder 470 Millionen c Fördermittel zur Verfügung. Diese Fördermittel wurden im letzten Jahr nicht ausgeschöpft. Neben dem Bundesprogramm und dem Programm der Kreditanstalt für Wiederaufbau wollen auch wir in Hessen ein zusätzliches Förderprogramm auflegen. Mit einem Volumen von 7,5 Millionen c soll entweder eine Zinsverbilligung von 1 % oder ein direkter Zuschuss wie auf Bundesebene gewährt werden.

Meine Damen und Herren, zusammen mit den sowieso notwendigen Investitionen in eine neue Heiz- oder Kühlanlage und den Einsparungen bei den Ausgaben für Erdgas, Öl und Kohle ergibt sich für jeden Hausbesitzer über die Laufzeit ein ökonomisch und ökologisch sinnvolles Modell. Je nach Anlagentyp und den Verhältnissen vor Ort kann ein Hauseigentümer mit dem, was wir wollen und was der Bund gibt, eine etwa 20-prozentige Förderung der Kosten erreichen. Dieses Gesetz ist eine Chance, auch mehr Fördermittel nach Hessen zu bekommen. Bayern hat im Übrigen – auch das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen – im letzten Jahr 45 % der Fördermittel des Bundes nach Bayern geholt. Ich denke, an der Stelle ist auch für uns etwas aufzuarbeiten. Wir wollen mehr Impulse für die Beschäftigung, gerade im Bereich des Mittelstands, des Handwerks, setzen.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, wir haben nach wie vor ehrgeizige Ziele im Bereich der erneuerbaren Energien, und das mit Augenmaß, aber auch – das kann ich Ihnen sagen – mit Ausdauer. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Nächste Wortmeldung, Herr Abg. Rock für die Fraktion der FDP.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich werde meine Redezeit an der Stelle nicht ausschöpfen, versprochen. Zu dem Gesetzentwurf der SPD möchte ich Folgendes vorwegschicken:

Sie haben hier schon gesagt, dass Sie sich an Baden-Württemberg, einer CDU/FDP-Regierung orientiert haben, die in diesem Bereich sehr aktiv ist. Aus diesem Grunde werden wir sehr wohlwollend betrachten, was Sie vorgeschlagen haben.

(Dr.Thomas Spies (SPD):Es ist einfach gut,was wir vorgeschlagen haben!)

Ob das im Detail alles so haltbar ist, habe ich doch die einen oder anderen Bedenken. Man muss immer überlegen – das bitte ich auch immer im Auge zu behalten –, dass wir unbedingt möchten, dass die Modernisierungsquote steigt. Wenn wir die Investitionskosten sozusagen erhöhen, indem wir immer etwas draufpacken, stellt sich die Frage, inwieweit ein Privater dann bereit ist, diese Investition auch tatsächlich aufzunehmen. Das könnte an der Stelle natürlich auch kontraproduktiv sein. Ich sage: es könnte. Das ist ein Thema, mit dem wir uns im Ausschuss auseinandersetzen werden. Das ist für mich der größte Knackpunkt. Wenn Sie an der Stelle die Koalition über

zeugen können, dass es nicht kontraproduktiv ist, was wir tun,weil die Gefahr womöglich da sein könnte,glaube ich, dass wir auf einem guten Wege sind.

Grundsätzlich ist es natürlich schon sinnvoll, die Qualitäten in Investitionen zu fördern und Förderprogramme entsprechend anzubahnen.Dennoch bleibt der Grundsatz im Hinterkopf zu behalten:Wenn ich immer mehr auf die Investitionen draufpacke, dann könnte am Ende herauskommen, dass ich das Gegenteil von dem erziele, was ich eigentlich anstrebe. – Das war es dann, vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Vielen Dank. – Das Wort hat Frau Kollegin Hammann für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorgelegte Gesetzentwurf der SPD für ein Gesetz zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie in Hessen wird von uns befürwortet,denn er geht in die richtige Richtung.Wir hatten feststellen können, als wir das Gesetz gelesen haben, dass es ein sehr stark grün gefärbtes Gesetz ist.

(Heiterkeit und Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das ist auch kein Wunder, denn darin sind viele Änderungs- und Ergänzungsvorschläge unserer GRÜNEN aus Baden-Württemberg zur Nutzung der erneuerbaren Energien im Wärmebereich – auch bei den Nichtwohngebäuden – enthalten. Es beinhaltet die Verschärfung der Anforderungen für einen anteiligen Einsatz gasförmiger und flüssiger Biomasse, auch das wurde berücksichtigt. Und es wurde berücksichtigt, dass die öffentlichen Liegenschaften nicht ausgeklammert wurden.All dies hatten unsere Kollegen in Baden-Württemberg durchgesetzt.

Liebe Kollegen von der SPD, wir sehen uns da in einem Boot. Wir können in diesem Bereich gemeinsam fortschreiten, um für Hessen etwas Gutes zu tun.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)