Lieber Herr Kollege Rock,ich werde mich an dieser Stelle auch kurz fassen. Ich finde es gut, dass Sie schon einmal sagen, Sie wollen sich wohlwollend mit diesem Gesetz auseinandersetzen. Wir hatten heute Nachmittag die Regierungserklärung der Frau Ministerin. Da wurde das Augenmerk auch auf Wärme gelegt. Es wäre also wichtig, dass man nicht nur das Augenmerk auf den Bereich Wärme legt, sondern dass man am Ende auch die richtigen Entscheidungen dafür trifft;
denn hier sind nachweislich ganz große Potenziale auch für Hessen zu heben. Das sollten wir nutzen. Das Bundeswärmegesetz beinhaltet explizit die Aufforderung an die Bundesländer, mehr zu tun als das, was im Bundesgesetz geregelt wurde. Das heißt: Man kann sehr wohl darüber hinausgehen.
Sie wissen ganz genau, dass unser Zweites Zukunftsenergie- und Klimaschutzgesetz im Moment in der parlamentarischen Diskussion ist.Wir haben darin den Kommunen
schon die Möglichkeit eröffnet, gerade im Wärmebereich etwas umzusetzen,beispielsweise in der Solarthermie,was die Marburger Solarsatzung betrifft. Das war ein erster Schritt. Wenn wir es über ein Wärmegesetz noch verbessern können, haben Sie uns an Ihrer Seite. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Der Gesetzentwurf der SPD zum Wärmegesetz ist allemal besser als die Biblis-Anträge, die wir in jeder Parlamentssitzung vorgelegt bekommen. Deswegen danke ich an der Stelle für etwas, über das man ernsthaft reden kann.
(Lachen bei der SPD – Ursula Hammann (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN): Sie haben ihn noch gar nicht entdeckt!)
und vieles von dem, was auf dem Papier steht, ist abgeschrieben. Frau Hammann, auch Sie haben schon darauf hingewiesen. Es ist aus Bundesgesetzen und Landesgesetzen abgeschrieben. Nichtsdestotrotz, was die CDU in einer Koalition an anderer Stelle gemacht hat, das können wir auch für Hessen überprüfen.
Es ist aus unserer Sicht auch unstreitig, dass im energetischen Bereich, in der Wärmedämmung Verbesserungen notwendig sind. Jeder Euro, den wir dort einsetzen, ist allemal besser und wertvoller investiert, als wenn wir ihn beispielsweise in Solarenergie stecken. Wir haben heute Nachmittag auch gehört, 90 % des Energieverbrauchs im Altbau entfallen auf den Wärmebereich. Dieses Potenzial gilt es zu nutzen. Insoweit können wir den Grundzügen des Entwurfs zustimmen.Wir können zustimmen, dass an der Stelle etwas passieren muss.
Aber wir sollten ein bisschen tiefer ins Gesetz hineinschauen,und dann wird es schon kritisch.Aus unserer Sicht ist es nicht möglich,einen Neubaustandard 1 :1 auf den Altbaubestand umzusetzen. Da müssen wir ganz anders herangehen. Der Bundesgesetzgeber hat sicherlich seine Gründe gehabt, warum er einen Standard für Neubauten und nicht für Altbauten erstellt hat.Wir müssen konkret sehen,was wir machen können.Warum wir im Altbaubestand energetisch plötzlich 15 % besser sein sollen als im Neubaustandard, ist uns auch noch nicht klar. Das funktioniert in der Praxis unseres Erachtens nicht. Bestimmte Standards sind bei Neubauten machbar,im Bestand weitaus weniger. Machen Sie einfach einmal eine Bodendämmung in einem Haus ohne Keller.Das sind Punkte,über die geredet werden muss, beispielsweise die Dämmung der Bodenplatte. Das wird eine der Aufgaben sein, mit denen wir uns im Ausschuss auseinandersetzen können.
Ein Zweites. Wir sollten den Menschen die Wahlfreiheit lassen. Wir sollten ihnen nicht vorschreiben, ob 15 % Solarenergie oder 50 % Biomasse beim Einsatz von erneuerbaren Energien das Gleiche sind oder ob man erst dämmt und dann in eine neue Heizung investiert. Das
müssen wir uns genau anschauen. Die politische Vorgabe ist nicht unser Wille.Wir wollen die Entscheidungsfreiheit der Bürger, eine flexible Gestaltung und auf den Einzelnen zugeschnittene Lösungen.
Den Ansatz,den Sie verfolgen,halten wir für richtig.Er ist teilweise mit uns machbar. Wir wollen sehen, dass wir in den Beratungen im Ausschuss damit vorankommen und vielleicht noch einen Konsens finden. – Danke.
Herr Präsident,meine Damen und Herren! Das waren gerade zumindest in Ansätzen angenehme Töne, die da zu hören waren. Denn zumindest in der Opposition sind wir uns darüber einig, dass der Anteil der erneuerbaren Energien an der Wärmeversorgung von Gebäuden dringend erhöht werden muss. Ein nicht unbedeutender Anteil, ca. 30 %, der CO2-Emissionen geht auf Gebäudeheizung, -kühlung und Warmwasserbereitung zurück.Daher unterstützen wir das Ansinnen der Gesetzesinitiative der SPD auf jeden Fall.
Sind die Nachhaltigkeitsstrategien für Hessen auch nur halbwegs ernst gemeint, dann kommt auch die Landesregierung nicht umhin, schnellstmöglich die nötigen gesetzlichen Regelungen zu schaffen – darauf liegt tatsächlich die Betonung; denn das, was ich eben gehört habe, klang schon anders –,um den Anteil der erneuerbaren Energien an Gebäudeheizung und Warmwasserbereitung im Bestand verbindlich zu erhöhen.
Leider muss man gebetsmühlenartig wiederholen, dass nicht Absichtserklärungen oder quantitativ wirkungslose Nachhaltigkeitsstrategien das Maß der Dinge sind, sondern die harte Währung des Klimaschutzes ist eingespartes Kohlendioxid, und das in Tonnen.
Die Hessische Landesregierung hat durch zwei Legislaturperioden Verhinderungspolitik wertvolle Zeit für den Klimaschutz verstreichen lassen. Wir hätten 15 bis 20 Jahre gehabt, jetzt haben wir nur noch zehn. Von daher muss sie endlich ihre Blockadehaltung aufgeben.
Der Gesetzentwurf der SPD sieht die unterschiedlichen Energiequellen aus erneuerbaren Energien mit unterschiedlichen Mindestanteilen vor. Aber man kann das nicht immer 1 : 1 umrechnen, d. h. 30 % hier eingespart heißt auch 30 % Kohlendioxid eingespart. Da muss man noch einmal genau hinschauen, wie es mit dem Mindestanteil der erneuerbaren Energien am Wärmebedarf von Gebäuden sein soll und ob das ausreichend ist,wie es jetzt formuliert ist. Ich glaube, es muss noch weiter gehen.
Fachleute gehen heute davon aus, dass der Beitrag der Industrienationen an der Reduktion der Treibhausgase bei mindestens 40 % der Emissionen von 1990 liegen muss. Wenn wir zu diesen Industrienationen zählen, dann soll
ten wir auch diesen Standard einhalten können und uns nicht so sklavisch an dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz der Großen Koalition festbeißen;denn damit transportieren wir auch dessen Defizite.
Wir sollten ergänzend darauf achten,dass wir bei der Nutzung von gasförmiger und flüssiger Biomasse grundsätzlich Kraft-Wärme-Kopplung zum Einsatz kommen lassen. Bei Biomasseimporten von außerhalb der EU sollten wir auf die Zertifizierung achten. Darüber haben wir schon einmal gesprochen. An der Stelle wäre es sehr wichtig, dass man nicht bedingungslos alles einkauft, was es auf dem Markt gibt.
Wenn wir den Anteil erneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung im Bestand im Sinne des Klimaschutzes regeln, wird dies Investitionen nach sich ziehen. Unter wirtschaftlichen Aspekten ist das sicher zu begrüßen. In keinem anderen Bereich lässt sich derzeit mit einem Euro eine größere Klimaschutzwirkung entfalten als bei der energetischen Gebäudesanierung.
Aber auch Investitionen in den Klimaschutz müssen letztendlich von realen Personen bezahlt werden. Im Wohnungsbereich ist nicht immer davon auszugehen, dass die Investitionen warmmietenneutral erfolgen können. Die Mehrbelastungen dürfen nicht nur die Vermieter oder die Mieter treffen. Meine Damen und Herren, angesichts der gesamtgesellschaftlichen Bedeutung des Klimaschutzes geht es darum, eine vernünftige soziale Balance zwischen den Beteiligten herbeizuführen. Hier gilt es, die Möglichkeiten und Spielräume von Fördermaßnahmen für Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit zu nutzen.
Eine Belastung der Mieterhaushalte über die gesetzliche Regelung hinaus, also mehr als die Möglichkeit der Umlage von 11 % der Modernisierungskosten, ist sozial auf keinen Fall vertretbar. Wichtig ist aus unserer Sicht, die einkommensschwachen Haushalte nicht zusätzlich zu belasten. Wer über ein geringes Einkommen verfügt, ist nicht in der Lage, noch höhere Wohnkosten zu tragen. In diesem Bereich müssen deshalb Entlastungen herbeigeführt werden.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist ersichtlich, das Thema Wärme, Energieversorgung, erneuerbare Energien spielt auch in diesem Gesetzentwurf eine wichtige Rolle. Wir sind uns auch darin einig, dass gerade die Bestandsbauten einer höheren Sanierungs- und Modernisierungsrate bedürfen. Insoweit begrüße ich es, dass wir uns über Ihren Gesetzentwurf – wahrscheinlich im Ausschuss – näher auseinandersetzen können.
Trotzdem muss man sich einige Stellen genauer anschauen. Sie haben sehr stark das Erneuerbare-EnergienWärmegesetz des Bundes zugrunde gelegt und im Prinzip auf den Gebäudebestand übertragen. Ob das an jeder Stelle so geeignet ist, um eine komplette energetische Sanierung umzusetzen, die man eigentlich erreichen will, da mag ich an einigen Stellen jedenfalls aus Sicht der Landesregierung noch Zweifel anmelden; denn Sie haben in Ihrem Entwurf die energetische Sanierung quasi als Ersatzmaßnahme vorgesehen. Eigentlich muss ich erst energetisch sanieren und dann die Heizungsanlage darauf ausrichten und kann nicht erst die Heizungsanlage sanieren und dann gar nichts anderes machen oder erneuerbare Energien einsetzen und keine energetische Sanierung durchführen.
Man muss sich das noch einmal sehr genau im Gesamtkomplex anschauen. Denn wenn ich an den Bestandsbauten etwas erreichen will, dann gehört die komplette energetische Sanierung immer dazu und nicht nur Teilmaßnahmen, ebenso die Möglichkeit, das nur stückweise zu machen, weil wir wissen, dass nicht jeder den Geldbeutel hat, um alle Maßnahmen auf einmal umzusetzen. Also muss ich ihm attraktive Angebote in der entsprechenden Reihenfolge machen.
Das alles sind Fragen, die in der Diskussion im Ausschuss sicher noch diskutiert werden. Einige Regelungen verhindern möglicherweise sogar, dass bestimmte Dinge gemacht werden, sodass gar keine Bestandssanierung mehr vorgenommen wird. Das ist aber im Sinne von niemandem.
Deshalb rate ich dringend, dass wir uns gemeinsam im Ausschuss die einzelnen Regelungen anschauen.Wir sollten schauen, was man auf den Wohungsbestand übertragen kann und welche Möglichkeiten es in diesem Bereich gibt. Dabei sollten auch die Erfahrungen in der Umsetzung aus Baden-Württemberg einbezogen werden, wo unterschiedliche Regelungen im Vergleich zu dem von Ihnen vorgelegten Gesetzentwurf gelten. Wenn wir Bestandssanierungen machen, sollten wir nicht hinter einem bestimmten Standard zurückbleiben.Vielmehr sollte ausgelotet werden, was auf der Basis der Regelungen für den Neubau für den Wohnungsbestand getan werden kann.
In dieser Diskussion wird die Landesregierung gerne mitwirken und auch Informationen aus anderen Bundesländern und vom Bund einholen.Ich kann mir nur wünschen, dass Sie gemeinsam mit uns unser Ziel verfolgen, im Ergebnis eine Verdreifachung der Modernisierungsrate zu erreichen, und dass nicht die Modernisierung gestoppt wird,weil Regelungen nicht aufeinander abgestimmt sind. Wenn auch Sie offen für diese Diskussion sind, dann kann ich nur gute Beratungen im Ausschuss wünschen.
Wir beschließen nun, den Gesetzentwurf zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Ausschuss für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zu überweisen. – Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Damit ist das so beschlossen.
Meine Damen und Herren, wir sind am Ende der Tagesordnung. Ich berufe den Landtag für morgen früh um 9 Uhr zur 36.Sitzung ein.Ich wünsche noch einen schönen Abend.Tschüs.