Protokoll der Sitzung vom 03.03.2010

Ich sage aber auch, wir werden weiterhin sehr kritisch auf dieses Verfahren schauen, weil wir als Freidemokraten schon der Auffassung sind, dass Wettbewerbsverzerrung oder Anreize zur Wettbewerbsverzerrung auf jeden Fall vermieden werden müssen. Deshalb werden wir spätestens in zwei Jahren diesen Sachverhalt neu diskutieren. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Rentsch. – Das Wort hat der Fraktionsvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Herr Kollege Al-Wazir.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Dreizehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag hat in der angesprochenen EU-Richtlinie gut begonnen, nämlich mit dem Ziel, für Transparenz zu sorgen. Ich glaube, in diesem Ziel sind wir uns alle einig.

Die spannende Frage ist allerdings, ob das, was jetzt vorliegt, am Ende wirklich gut ist. Da sage ich aus Sicht der GRÜNEN: Nein, es ist leider nicht gut. Ich sage ausdrücklich: leider.

Transparenz bedeutet – lieber Florian Rentsch, das gilt nicht nur für die Öffentlich-Rechtlichen, sondern das gilt auch für die Privaten –, dass man weiß, wer was bezahlt. Wir wollen hier keine Produktwerbung machen, aber wenn in Zukunft z. B. jemand in einem „Tatort“ ein Mövenpick-Eis isst, will man wissen, ob das Zufall ist oder nicht.

(Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Das ist ausdrücklich ein Hinweis,wo man aus guten Gründen gesagt hat, dass es Regelungsbedarf gibt.

Dazu sage ich ausdrücklich: Es hätte zwei Möglichkeiten gegeben, wie man das regelt und wie man die EU-Richtlinie umsetzt. Man hätte auch ganz einfach sagen können: Produktplatzierungen gegen Geld gibt es in Zukunft nicht mehr. – Das wäre eine ordentliche Regelung gewesen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der LINKEN)

Leider, leider haben sich die 16 Ministerpräsidenten auf etwas anderes verständigt. Sie haben sich auf eine Regelung verständigt – das zu erfahren, dafür war die Anhörung hilfreich –, die nach Ansicht von fast allen, die in diesem Geschäft unterwegs sind, nicht praktikabel ist.

Das ZDF hat in der Anhörung gesagt, dass wir bei Fremdproduktionen mit einem neuen Schilderwald leben müssen, bei dem die eigentlich intendierte Transparenz für den Zuschauer fraglich erscheint. Der Hessische Rundfunk hat gesagt, diese äußerst bürokratische und an der Lebensrealität vorbeigehende Regelung wäre nicht nötig gewesen, da sie vom europäischen Recht nicht vorgeschrieben wird. Der VPRT, der Verband der Privaten, sagt, dass die Regelung unpraktikabel ist und eine aufwendige Kennzeichnung erfordert, deren Transparenzgewinn für die Zuschauer letztlich fraglich ist. Die DEGETO sagt, der Aufwand sei in fast allen Fällen unzumutbar. Bei Fremdproduktionen könnte der einzublendende Hinweis beispielsweise lauten: „Die folgende Sendung könnte Produktplatzierungen enthalten. Es war der DEGETO Film GmbH jedoch nicht zuzumuten, herauszufinden, ob und in welchem Umfang tatsächlich Produktplatzierungen enthalten sind“. Die Frage, welche Erkenntnis der Zuschauer durch den oben genannten Hinweis für sich erlangt, wagt die DEGETO nicht zu beurteilen.

Sie sehen, es wäre besser gewesen, wenn man schlicht gesagt hätte, in Deutschland gibt es – zumindest bei Eigenproduktionen – in Zukunft einfach keine Produktplatzie

rung mehr. Das wäre eine praktikable Regelung gewesen. Das wäre die bessere Regelung gewesen, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der LINKEN)

Ich weiß, dass es immer schwierig ist, wenn man regiert.

(Heiterkeit bei der FDP – Florian Rentsch (FDP): Woher wissen Sie das? Sie haben schon viele Chancen verpasst, hier zu regieren!)

Ich habe noch erlebt,wie schwierig es ist,zu regieren.Die FDP-Fraktion lernt das gerade. Ich kann mich noch erinnern – das ist vielleicht der Unterschied zwischen uns –, dass wir wussten, dass es eine Herausforderung ist.

(Minister Jörg-Uwe Hahn: Ich finde das gar nicht schwierig! – Heiterkeit und Zurufe von der FDP)

Ich finde es sehr spannend, dass ihr da lacht. – Am Ende ist es immer ein bisschen schwierig, wenn man einen Staatsvertrag auf den Tisch gelegt bekommt, den 16 Ministerpräsidenten vor dem Hintergrund unterschiedlichster Konstellationen ausgehandelt haben.

Lieber Kollege Michael Siebel, ich kann es dir auch nicht ersparen: Du hast am 8. Dezember 2009 eine sehr kluge Pressemitteilung herausgegeben. Da steht:

Der Dreizehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag schafft mehr Verwirrung als Klarheit. Er unternimmt den Versuch, ein Regelwerk über Produktplatzierung und Regeln für die Werbung vorzunehmen. Ich wünsche den Landesmedienanstalten und Aufsichtsgremien viel Vergnügen, die fast 40 definierten Ordnungswidrigkeiten zu kontrollieren... Ob es sinnvoll und handhabbar ist, stelle ich in Zweifel.

Das sagte Kollege Siebel am 8. Dezember 2009. Kollege Siebel hatte völlig recht. Deshalb verstehe ich nicht, warum die SPD-Fraktion diesem Vertrag zustimmt.Wir werden ihn ablehnen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der LINKEN)

Vielen Dank. – Das Wort hat Herr Staatsminister Grüttner.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Al-Wazir hat eben einen Beweis für sein gut funktionierendes Langzeitgedächtnis erbracht, als er gesagt hat, dass er sich noch daran erinnern kann, dass die GRÜNEN einmal in Regierungsverantwortung gewesen sind.

(Heiterkeit bei der CDU und der FDP)

Auf dieser Grundlage hat er dann begründet, weshalb ein Staatsvertrag, der von 16 Ländern ausgehandelt und unterschrieben worden ist, von den GRÜNEN abgelehnt wird. Die Konsequenz, die er daraus gezogen hat: Die Regelungen sind nicht praktikabel,deswegen sollte Produktplatzierung a priori verboten werden – zumindest bei Eigenproduktionen. Das finde ich ganz spannend, denn alle Stellungnahmen, die Sie genannt haben, die Ihre Argu

mentation stützen sollen, bezogen sich auf die möglicherweise komplizierte Feststellung von Produktplatzierungen bei Fremdproduktionen. In allen Stellungnahmen – sowohl des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wie auch privater Rundfunkbetreiber – wurde gesagt: Wir haben bei Fremdproduktionen ein Problem; da sind wir auf entsprechende Hinweise angewiesen.

Herr Al-Wazir, Sie haben eben dargelegt, wie ein Hinweis im Interesse des Verbraucherschutzes aussehen könnte, wenn bei Fremdproduktionen und Einkäufen mit zumutbaren Mitteln nicht zu identifizieren ist, ob es Produktbeistellungen gegeben hat. In diesen Fällen ist eine Güterabwägung vorzunehmen: Soll man ganz auf einen Hinweis verzichten, oder soll man versuchen, das zu regeln, wenn es zwar etwas kompliziert, im Interesse des Verbraucherschutzes aber unerlässlich ist?

Gleichzeitig sind der öffentlich-rechtliche und der private Rundfunk verpflichtet worden, im Hinblick auf die zukünftige Handhabbarkeit gemeinsam mit den Landesmedienanstalten und der Rechtsaufsicht einen praktikablen Weg zu entwickeln.Ich bin relativ sicher,dass das gelingen wird, dass die Ausgestaltung dieser Richtlinie praxisgerecht erfolgt und letztlich auch den Verbrauchschutzinteressen Rechnung trägt.

Herr Al-Wazir, Ihre Conclusio – und auch die von Herrn Dr. Wilken – ist, auf Produktplatzierungen vollkommen zu verzichten. Sie haben diese Forderung eben für Eigenproduktionen erhoben. Dazu muss ich sagen: Damit treiben Sie die deutschen Medienunternehmen – das gilt sowohl für den öffentlich-rechtlichen als auch für den privaten Rundfunk – im internationalen Konkurrenzkampf in eine aussichtslose Situation,denn die Umsetzung der EURichtlinie Audiovision in diesem Staatsvertrag dient gerade dazu, den Wettbewerb auf europäischer und damit auch auf deutscher Ebene zu stärken.

Es ist überhaupt kein Problem, bei Eigenproduktionen Produktplatzierungen kenntlich zu machen und zwischen Produktplatzierungen und Produktbeistellungen zu unterscheiden,zu differenzieren im Hinblick auf die duale Ordnung im Rundfunksystem, da private Rundfunkanbieter andere, zusätzliche Möglichkeiten haben als öffentlich-rechtliche Rundfunkanbieter. Für beide gilt, dass es in Ratgebersendungen, in Kindersendungen und in Nachrichtensendungen einen gänzlichen Verzicht auf Produktplatzierungen geben soll. Das Beispiel, das Sie vorhin angesprochen haben, will ich nicht wiederholen. Ich finde es nämlich einfach nur schlecht, und Sie haben damit ja etwas anderes bezweckt, als Ihre Argumentation an einem Beispiel festzumachen. Ihr Beispiel wäre Schleichwerbung, nicht Produktplatzierung. Mit diesem Staatsvertrag soll Schleichwerbung unterbunden werden. Schleichwerbung ist die subversive und unbewusste Hinführung von Fernsehzuschauern auf ein Produkt.

Wenn wir gleichzeitig Schleichwerbung verbieten, die wirtschaftlichen Voraussetzungen dafür schaffen,dass private Rundfunkveranstalter und auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland wettbewerbsfähig sind, und Verbraucherschutzinteressen wahren wollen, dann gibt es keine Alternative zu diesem Staatsvertrag. Deswegen bitte ich den Landtag um Zustimmung zu diesem Vertrag.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Staatsminister Grüttner. – Meine Damen und Herren, es gibt keine weiteren Wortmeldungen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zu dem Dreizehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Wer diesem Gesetzentwurf in zweiter Lesung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU, FDP und SPD.Wer ist dagegen? – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Damit ist dieser Gesetzentwurf angenommen und zum Gesetz erhoben.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 10 auf:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes und des Denkmalschutzgesetzes – Drucks. 18/1899 zu Drucks. 18/1154 –

Berichterstatter ist Herr Kollege Siebel.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen der GRÜNEN bei Stimmenthaltung von SPD und LINKEN, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags Drucks. 18/1879 anzunehmen.

Vielen Dank für die Berichterstattung. Willst du weitermachen? – Dann soll der Kollege Schork beginnen. Bitte sehr, Kollege Schork, CDU-Fraktion.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf, den wir heute in zweiter Lesung verabschieden wollen, wird die Richtlinie 2007/2 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.März 2007 umgesetzt,die sogenannte INSPIRE-Richtlinie. Ziel der Richtlinie – das ist uns aus den Beratungen bekannt – ist der Aufbau einer europäischen Geodateninfrastruktur, um die in den Mitgliedstaaten auf allen Verwaltungsebenen vorhandenen Geodaten in strukturierter und harmonisierter Form über das Internet oder andere geeignete Telekommunikationsmittel weitgehend öffentlich verfügbar zu machen.

Diese Richtlinie wird, wie gesagt, mit dem Gesetzentwurf in hessisches Landesrecht umgesetzt. In den Ausschussberatungen und in der Anhörung ist der Gesetzentwurf auf eine breite Zustimmung gestoßen. Es gab – das haben wir in den Ausschüssen erörtert – zwei kritische Stellungnahmen. Der Vollständigkeit halber sage ich nur: Der Hessische Landkreistag hatte keine Bedenken gegen den Gesetzentwurf. Der Hessische Städtetag und der Hessische Städte- und Gemeindebund haben in ihren Stellungnahmen ebenfalls keine grundsätzlichen Einwände gegen den Gesetzentwurf vorgetragen. Sie waren beide der Auffassung, dass dieser Gesetzentwurf das Konnexitätsprinzip nach Art. 137 Abs. 6 der Verfassung des Landes Hessen berührt. Über diese Frage haben wir diskutiert.

Diese Frage wurde auch innerhalb der Landesregierung abgewogen und in den Ausschüssen zur Diskussion ge

stellt.Wir sind zu dem Ergebnis gekommen – das ist auch die Position der Landesregierung –, dass zum jetzigen Zeitpunkt die Konnexität nicht berührt ist.

Bei dem zweiten Punkt, über den strittig diskutiert worden ist, handelte es sich um die Einwendungen des Hessischen Datenschutzbeauftragten, der das Recht auf informationelle Selbstbestimmung berührt gesehen hat. Auch darüber wurde im Ausschuss ausführlich diskutiert. Wir haben uns die Stellungnahmen angehört und auch den Abwägungsprozess im Rahmen der Beratungen über das Gesetz zur Kenntnis genommen. Wir sind, wie zahlreiche andere Bundesländer auch, zu dem Ergebnis gekommen, dass die grundgesetzlichen Regelungen nicht betroffen sind, sodass wir, die CDU-Fraktion, den Gesetzentwurf gemeinsam mit dem Koalitionspartner FDP in den Ausschüssen beschlossen haben.

Daher werden wir dem Gesetzentwurf auch im Plenum unsere Zustimmung geben. Die anderen Fraktionen sind herzlich eingeladen, es uns gleichzutun. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Schork. – Das Wort hat der Kollege Frank-Peter Kaufmann, Kreis Offenbach, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben es mit dem Hessischen Vermessungs- und Geoinformationsgesetz in der Tat mit einem typischen Fachgesetz zu tun, das – mit Verlaub, liebe Kolleginnen und Kollegen – auch in diesem Saal kaum einer durchschaut.