Wir werden einen Armuts- und Reichtumsbericht erstellen und zu einem aussagekräftigen Sozialbericht weiterentwickeln. – Danke schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich glaube, es ist inzwischen unstrittig, dass wir eine solche Sozialberichterstattung erarbeiten werden. Für die nächsten Jahre sind in den Haushaltsplänen dafür bereits 350.000 c vorgesehen.
Ich kann Ihnen sagen, welche Anmeldungen geplant sind, damit das alles ein bisschen entspannter gesehen wird.Dann wird vielleicht auch klarer,warum wir darüber nachdenken sollten,ob es wirklich klug ist,eine solche Berichterstattung gesetzlich zu verankern.Wir haben gegenwärtig sogar die gesetzliche Regelung – Herr Dr.Spies hat es angesprochen –, dass alle fünf Jahre entschieden werden muss, ob ein Gesetz weiterhin gilt.
Ich glaube, dass, wenn es eine gründliche Arbeit werden soll, der von den GRÜNEN vorgeschlagene Berichtsrhythmus von fünf Jahren sinnvoll ist. Aus dieser Überlegung heraus sehe ich, dass es viele Argumente dafür gibt, dies mit einem klaren Beschluss und einem klaren Auftrag des Landtags zu versehen. Ich denke, dass wir zu ausreichenden Vorlagen kommen werden.
Nur vor einem möchte ich warnen: Einige Redner haben bereits dargestellt, wie die Situation aussieht und welche politischen Schlussfolgerungen aus diesem Armuts- und Reichtumsbericht gezogen würden. Ich empfehle dringend, die Berichterstattung erst einmal abzuwarten – sonst relativieren wir die Arbeit – und erst dann mit der Bewertung zu beginnen.
Ich sage auch klar, dass eine solche Berichterstattung nicht die politische Diskussion ersetzt. Vielmehr wird sie weitere Daten und Fakten liefern. Die Diskussion darüber, welche politischen Entscheidungen und welche Maßnahmen auf dieser Grundlage zu erfolgen haben, werden
Deswegen bitte ich auch darum, die Erwartungen nicht zu hoch zu schrauben. Aber ich glaube, die Politik kann nur besser werden, wenn die Politiker über mehr Daten und Fakten verfügen. Kein Politiker sollte Angst vor Daten und Fakten haben. Deswegen begrüße ich die Absicht, die dahintersteht. Ich bin allerdings der Meinung, dass ein Gesetz an dieser Stelle nicht so weit führt wie eine Beschlussfassung im Landtag.
Es ist vorgeschlagen, beide Gesetzentwürfe zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Sozialpolitischen Ausschuss zu überweisen.– Es gibt keinen Widerspruch.Dann können wir so verfahren.
Meine Damen und Herren, wir müssen jetzt die Mittagspause über uns ergehen lassen. Die Sitzung wird bis 15 Uhr unterbrochen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, bevor wir in die Tagesordnung einsteigen,darf ich Folgendes mitteilen:
Eingegangen und auf Ihren Plätzen verteilt ist ein Dringlicher Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP betreffend Raumordnungsverfahren Staudinger Block 6, Drucks. 18/144. Die Dringlichkeit wird bejaht? – Das ist der Fall. Dann wird dieser Dringliche Antrag Tagesordnungspunkt 38 und kann, wenn dem nicht widersprochen wird,mit Tagesordnungspunkt 16 zu diesem Thema aufgerufen werden. – Das ist so.
Weiter eingegangen und auf Ihren Plätzen verteilt ist ein Dringlicher Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP betreffend gesetzliche Krankenversicherung zukunftsfest machen, Drucks. 18/145.Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall. Dann wird dieser Antrag Tagesordnungspunkt 39 und kann, wenn dem nicht widersprochen wird, mit Tagesordnungspunkt 20 zu diesem Thema aufgerufen werden.
Auf Ihren Plätzen vereilt wurden soeben die Beschlussempfehlungen des Haushaltsausschusses zu dem Dringlichen Entschließungsantrag und dem Dringlichen Antrag, die gestern Abend im Haushaltsausschuss beraten wurden, Drucks. 18/142 zu Drucks. 18/123 und Drucks. 18/143 zu Drucks. 18/137. Berichterstatter ist in beiden Fällen der Abg. Decker. Diese Beschlussempfehlungen werden die Tagesordnungspunkte 40 und 41 auf dem Nachtrag.
Bericht des Landesschuldenausschusses nach § 6 Abs. 2 des Gesetzes über Aufnahme und Verwaltung von Schulden des Landes Hessen vom 4. Juli 1949 (GVBl. S. 93); hier: 56. Bericht über die Prüfung der Schulden im Haushaltsjahr 2006 – Drucks. 17/367 –
Berichterstatter ist Herr Abg. Milde. – Kollege Milde ist nicht da.Wer übernimmt die Berichterstattung?
Herr Vizepräsident, meine Damen und Herren! Es ist ein umfangreicher Bericht des Landesschuldenausschusses, den ich mit Ihrer Erlaubnis zusammenfassend vortragen darf.
Der Landesschuldenausschuss hat in seiner 53. Sitzung den Bericht des Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs entgegengenommen und erörtert. Die Prüfung des Landesschuldbuches und der Landesschuldenverwaltung hat zu entsprechenden Ergebnissen geführt, die im Weiteren aufgeführt werden. Auch da möchte ich zusammenfassen:
Die außerplanmäßige Ablösung von Verbindlichkeiten gegenüber dem Bund war in einem Einzelfall zunächst nicht im Landesschuldbuch eingetragen worden. Zur Sicherstellung einer korrekten Führung des Landesschuldbuchs sollten alle zu Bestandsveränderungen in den Abteilungen I und II führenden Buchungen von der Landesschuldenverwaltung kontrolliert werden.
Die mit dem Haushaltsgesetz 2006 erteilten Ermächtigungen zur Aufnahme von Kassenverstärkungskrediten sowie zur Übernahme von Bürgschaften, Garantien und Gewährleistungen für dringend volkswirtschaftlich gerechtfertigte Aufgaben, den Wohnungsbau, Baumaßnahmen beihilfeberechtigter Privatschulen, Schadenersatzansprüche nach dem Atomgesetz sowie zur Absicherung der den Landesmuseen überlassenen Leihgaben sind eingehalten worden.
Die Ermächtigung zur Aufnahme von Krediten nach § 13 Abs. 5 Haushaltsgesetz wurde um 10 Millionen c zu hoch berechnet.
Die im Zusammenhang mit der Prüfung der Landesschuldenverwaltung stehende Rechungsprüfung des Kapitels 01 des Einzelplans 17 wurde ebenfalls durchgeführt.
Als letzter Punkt: Der Landesschuldenausschuss erstattet diesen Bericht nach § 6 Abs. 2 des Gesetzes über Aufnahme und Verwaltung von Schulden des Landes Hessen vom 4. Juli 1949 und beantragt:
Schönen Dank,Herr Kollege Wintermeyer.– Wir treten in die Aussprache ein. Als Erster hat sich Herr Abg. Kaufmann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zu Wort gemeldet. Herr Kaufmann, Sie haben das Wort. Fünf Minuten Redezeit.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Meine Herren von der FDP, wir reden wieder einmal über Schulden. Das letzte Mal haben wir das gestern gemacht bezüglich der Gesetzgebung, die Ermächtigungen für Schuldaufnahme vorbereitet, und morgen werden wir es ein weiteres Mal machen, wenn wir diese Gesetze verabschieden.
Wir reden aber jetzt über den Bericht über die Schulden des Landes Hessen, der sich schon auf ein Jahr bezieht, das mehr als zwei Jahre vorbei ist, nämlich auf das Jahr 2006. Insoweit sind die Daten, die dem zugrunde liegen, leider schon etwas veraltet. Denn in dem in Rede stehenden Jahr hat sich die Landesschuld um rund 1 Milliarde c auf rund 33 Milliarden c erhöht. Seitdem – wie gesagt, mehr als zwei Jahre sind seitdem vergangen – ist sie leider weiter gestiegen, und das trotz, so muss man sagen, relativ guter Konjunktur.
Wenn man sich das angesichts der Lage, vor der wir jetzt stehen, so betrachtet, wird man nicht unbedingt fröhlich. Denn wir wären sicherlich besser ausgerüstet, wenn wir in die wirtschaftliche Krise auf einer Grundlage gehen könnten, die uns nicht schon eine so hohe Grundverschuldung beschert, auf die im Zweifelsfall zur Stützung der Konjunktur noch aufgesattelt werden muss.
Im Jahr 2006, worüber hier berichtet wird, wurden Schulden in Höhe von 4,26 Milliarden c getilgt, es wurden aber auch 1,355 Milliarden c an Zinsen bezahlt. Letzteres ist ein Betrag, der aus der Landeskasse entrichtet werden muss, der letztendlich aber nicht produktiv wirkt, sondern uns und den Bürgerinnen und Bürgern des Landes entzogen wird.
Meine Damen und Herren, wenn Sie sich vor Augen führen, dass es in dem Jahr, über das wir reden, noch fallende Zinsen gegeben hat und dass wir in den letzten Jahren, soweit in den Landesschuldenberichten nachvollziehbar, trotz ansteigender Landesschuld im Wesentlichen keine ansteigende Zinsbelastung hatten, dann stimmt uns das noch ein zweites Mal wenig fröhlich, wenn man betrachtet, dass die Zinsentwicklung in den Jahren danach – –
(Günter Rudolph (SPD): Das ist aber wichtig! – Gegenruf des Abg. Clemens Reif (CDU): Er kann sich die Frage doch selbst beantworten!)
Ich würde gerne fortfahren. – Meine Damen und Herren, wir haben hier eine Grafik der Zinsentwicklung seit dem Ablauf des in Rede stehenden Jahres.
So müssen wir seitdem insgesamt einen Anstieg betrachten, sodass wir in einer Situation sind, wo steigende Schulden mit steigenden Zinsen kombiniert werden. Das ist sicherlich nicht zugunsten des Landes. Bei dem, was wir vorhaben,müssen wir irgendwann auch noch ins Auge fassen, dass wir möglicherweise beginnen – manche Länder
sind schon an der Schwelle –, Ratingprobleme zu bekommen, was dann zusätzlich eine Erhöhung der Zinslast bedeutet.