dass die SPD die Positionen vertritt, nachdem Sie, Herr Koch, Herr Posch, Herr Hahn und die sozialdemokratische Landtagsfraktion beschlossen hatten, diesen Weg zu gehen.Herr Rentsch,Sie stellen sich heute hierhin und sagen, dass sei sozusagen völlig irrelevant. Nichts ist irrelevant.
Wir haben in der Vergangenheit immer wieder von Ihnen wissen wollen – das haben wir in der Regierungserklärung und in den Duellen der Spitzenkandidaten nachgearbeitet –, ob Sie in den anstehenden Verfahren diese Position aufrechterhalten, ob Sie also das Versprechen einlösen, die Mediationsergebnisse umzusetzen.
Herr Rentsch, Sie haben immer mit Nein geantwortet. Nachdem Sie uns ein Jahr lang beschimpft und uns gesagt haben, dass das nicht geht, können Sie sich jetzt, nachdem der VGH erklärt hat,dass es doch geht,und einen Weg beschrieben hat, nicht hierhin stellen und sich allein auf die Entscheidung von Leipzig konzentrieren, in dem Wissen, dass es in der Tat zumindest interpretatorische Spielräume zwischen der Leipziger Entscheidung aus dem vergangenen Jahr und der VGH-Entscheidung gibt.
(Florian Rentsch (FDP): Sie wollen das nicht verstehen! – Wolfgang Greilich (FDP): Können Sie das nicht verstehen, oder wollen Sie das nicht verstehen?)
Herr Lenders, deswegen sage ich es Ihnen noch einmal: Sie haben auf die eigentliche Frage, die Sie heute Morgen aufzuwerfen versucht haben, wieder einmal nicht geantwortet. Bleiben Sie bei Ihrer politischen Position, und versuchen Sie, Ihren Betrag dazu zu leisten, sie umzusetzen.
Fakt ist, dass Sie, obwohl wir seit Jahren wissen, dass bestimmte Fluggesellschaften kein Nachtflugverbot wollen und wirtschaftliche Probleme damit verbunden sind, der Region ein Versprechen gegeben haben. Klar ist nach der Beratung dieses Setzpunktes weiterhin, dass Sie sich von dieser Grundlage verabschiedet haben.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ohne Zweifel befinden wir uns in der Bundesrepublik Deutschland – also auch in Hessen – in einer wirtschaftlich schwierigen Zeit. Gerade hessische Unternehmen sind von der aktuellen Wirtschafts- und Finanzkrise betroffen, unter anderem deswegen, weil die Geschäftstätigkeit vieler hessischer Unternehmen stark auf die Weltmärkte ausgerichtet ist. Da wir Unternehmen haben, deren Geschäftstätigkeit auf die Weltmärkte ausgerichtet ist, brauchen wir einen leistungsfähigen internationalen Flughafen. Dies gilt in der Krise, um aus der Krise herauszukommen.
Herr Dr. Arnold, Herr Lenders und auch Herr Frankenberger haben zu Beginn ihrer Ausführungen die wirtschaftliche Bedeutung des Flughafens herausgestellt. Ich glaube, es bedarf überhaupt keiner Diskussion mehr darüber, welche Bedeutung der Frankfurter Flughafen unter ökonomischen Aspekten für Hessen und auch für ganz Deutschland hat.
Ich habe eben versucht, das im Zusammenhang mit den Unternehmen deutlich zu machen.Aber das gilt nicht nur für die Unternehmen, sondern auch für die Arbeitsplätze, die mit dem Ausbau des Frankfurter Flughafens verbunden sind. Meine Damen und Herren, das wirtschaftliche Wachstum Hessens hängt immer mit dem Ausbau des Frankfurter Flughafens zusammen.
Ich will meine Redezeit verwenden, um mich mit dem auseinanderzusetzen, was meine Vorredner, nämlich Herr Kaufmann, Herr Frankenberger und Herr Schäfer-Gümbel, gesagt haben. Ich habe durchaus Verständnis dafür, dass Sie heute Zitate aus den unterschiedlichsten Bereichen vorgetragen haben. Aber zum Zitieren gehört auch, dass man immer komplett zitiert.
In Bezug auf die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichtshofs möchte ich einmal auf etwas hinweisen, was in
der Diskussion völlig untergeht. Hier handelt es sich um ein Eilverfahren, das die Gemeinde Kelsterbach gegen den Planfeststellungsbeschluss angestrengt hat. Es handelt sich nicht um ein Verfahren, bei dem ein Luftfahrtunternehmen gegen den Planfeststellungsbeschluss klagt und seine Argumente vorträgt. Fragen der Kapazität und des Bedarfs nach Nachtflugregelungen sind von den Klägern in diesem Eilverfahren überhaupt noch nicht zur Sprache gebracht worden.
Das ist ein maßgeblicher Grund, warum wir sagen, dass wir das Hauptsacheverfahren abwarten wollen. Hierbei ging es um den Antrag der Kommunen, die sich gegen den Ausbau des Frankfurter Flughafens gewandt haben. In diesem Zusammenhang hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof eine Rechtsmeinung angedeutet.
Herr Al-Wazir, ich komme noch darauf zu sprechen, keine Angst. – Ich sage das deswegen, weil es in einem Rechtsstaat dringend erforderlich ist, dass jeder Kläger die Möglichkeit hat, dem Gericht seine Argumente vorzutragen, und dass danach eine Entscheidung getroffen wird.
Herr Schäfer-Gümbel, Herr Frankenberger, das hat bislang nicht stattgefunden. Deswegen komme ich auf das zurück, was ich vorhin gesagt habe: Wenn Sie schon zitieren, müssen Sie auch richtig zitieren. Es heißt:
Damit bestätigt der VGH, dass es sich um eine Rechtsmeinung handelt, die zwar im nachfolgenden Verfahren eine Rolle spielen kann, aber kein ausschlaggebender Grund für die Eilentscheidung war. Das ist der entscheidende Punkt.
Ich habe gesagt, dass ich Verständnis dafür habe, dass Sie diese Argumente benutzen. Aber dann müssen Sie sich auch entgegenhalten lassen, dass Sie, bitte, richtig zitieren sollen, statt den Eindruck zu erwecken, als ob das eine endgültige Entscheidung wäre, gegen die man kein Rechtsmittel mehr einlegen könne und die bedeute, dass wir heute ein Planänderungsverfahren einleiten müssten. Meine Damen und Herren, das ist schlicht und ergreifend falsch.
(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU – Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Das haben wir nie behauptet!)
Herr Kollege Rentsch hat eben in seinem kurzen Beitrag auf einen Aspekt hingewiesen, den ich ebenfalls aufgreifen will. Wir haben im Zusammenhang mit dem Ausbau des Frankfurter Flughafens zum Ausdruck gebracht, dass wir das Mediationsergebnis umsetzen wollen. Wir haben
aber gleichzeitig immer zwischen der politischen Diskussion einerseits und dem rechtlich Möglichen andererseits differenziert.
Verehrter Herr Kaufmann, ich will nicht rechthaberisch sein. Aber ich habe 2000 oder 2001 im Hessischen Landtag gesagt, die juristische Frage nach der Realisierung des Nachtflugverbots stehe am Ende des Verfahrens. Genau das bestätigt sich zu diesem Zeitpunkt.
Kolleginnen und Kollegen – das sage ich jetzt insbesondere an die Adresse der Sozialdemokraten gerichtet –, auch ich habe an der politischen Willensbildung mitgewirkt. Herr Frankenberger, ich kann mich sehr gut daran erinnern, dass wir – wenn ich es richtig im Kopf habe, war das im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Landesentwicklungsplans – kurz vor der Abfassung des Planfeststellungsbeschlusses mehrere Beschlüsse im Hessischen Landtag gefasst haben.
Darin haben wir ausdrücklich darauf hingewiesen – Herr Kollege Boddenberg hat das seinerzeit für die CDU-Fraktion gemacht –, dass wir die Zuständigkeit der Planfeststellungsbehörde, also des Wirtschaftsministeriums, unberührt sein lassen wollen,weil wir wussten,dass es nicht anders geht, bzw. der Auffassung waren, dass dies so ist.
Auch dies wird ein Aspekt sein, der im Hauptsacheverfahren vorgetragen werden wird, weil natürlich – darauf werde ich gleich noch zu sprechen kommen – in diesen Anmerkungen des Gerichts auf den Landesentwicklungsplan Bezug genommen wird.
Herr Schäfer-Gümbel, ich kann mich erinnern, dass ich an der Änderung des Landesplanungsgesetzes sogar maßgeblich beteiligt war, weil ich wollte, dass der Hessische Landtag nicht nur Zaungast ist, sondern die Möglichkeit bekommt, über den Landesentwicklungsplan auf das Verfahren Einfluss zu nehmen.
Was war denn die Intention, den Landesentwicklungsplan dem Zustimmungsvorbehalt des Landtags zu unterwerfen? Wir wollten, dass im Landesentwicklungsplan die Standortfrage für den Ausbau des Frankfurter Flughafens entschieden wird.Wir waren aber immer der Auffassung – ich habe das für die FDP-Fraktion mehrfach deutlich gemacht –, dass betriebliche Regelungen nicht Gegenstand des Landesentwicklungsplans sein können.Dieser Auffassung bin ich nach wie vor.
Meine Damen und Herren, das ist ein Problem, mit dem wir uns im Hauptsacheverfahren werden auseinandersetzen müssen. Denn der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat gesagt,und ich nehme das als solches zur Kenntnis,aus dem Landesentwicklungsplan lässt sich eine sogenannte Abwägungsdirektive ableiten, und da möglicherweise nicht mehr eindeutig differenziert zwischen einem Grundsatz und einem Ziel im Landesentwicklungsplan. Wenn das dazu führt, dass die Abwägungsdirektive die Planfeststellungsbehörde bindet, dann hätten wir eine völlig neue Rechtssituation.
Herr Schäfer-Gümbel, diese Rechtsfrage müssen wir aus ganz unterschiedlichen Gründen nach Möglichkeit höchstrichterlich entscheiden lassen. Ich will Ihnen auch sagen, warum. Wenn das tatsächlich Recht wäre, würde es be
deuten, dass in vielen, vielen anderen Verfahren fachgesetzliche Regelungen durch ein Landesrecht in Form einer Rechtsverordnung aufgehoben oder ausgehebelt werden könnten.
Das ist eine so grundlegende Frage – das werden Ihnen die Juristen in Ihrer Fraktion bestätigen –, die ich mit Sicherheit nicht aufgrund einer Rechtsäußerung in einem Eilverfahren entscheide, in dem die Klägerargumente bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt aus den genannten Gründen noch nicht vorgetragen werden konnten.
Meine Damen und Herren, ich bitte um Nachsicht, wenn ich das einmal so erläutere. Aber ich glaube, es ist notwendig, dass wir uns damit befassen.Wir können das gern im Ausschuss noch intensiver diskutieren. Wenn das Rechtsauffassung des Bundesverwaltungsgerichts sein sollte, hätte es weitreichende Auswirkungen, die ich im Moment noch gar nicht kommentieren will. Denn ich habe gerade gesagt, ich möchte erreichen, dass sich der politische Einfluss eines Parlaments auch im Planfeststellungsverfahren irgendwo abbildet. Aber ob wir uns über die Konsequenzen im Klaren sind, daran habe ich meine Zweifel.
Das sind die Gründe, warum es richtig ist, das Hauptsacheverfahren durchzuführen. Ich sage noch einmal: Jeder Kläger hat in einem Rechtsstaat den Anspruch, dass seine Bedenken, seine Initiativen, seine Gedanken einer gerichtlichen Klärung zugeführt werden. Deswegen ist es zwingend notwendig, die Hauptsacheverfahren abzuwarten. Ich habe auch das mehrfach gesagt:Wirtschaftspolitik hat manchmal auch etwas mit Rechtsstaatspolitik zu tun. Denn Unternehmen und jeder einzelne Private müssen sich darauf verlassen können, dass ihr Begehren einer gerichtlichen Prüfung zugeführt wird.