Meine sehr geehrten Damen und Herren, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich begrüße Sie ganz herzlich mit einem fröhlichen „guten Morgen!“
zur heutigen 4. Plenarsitzung. Ich darf Sie darauf hinweisen,dass ich meine,dass das Haus beschlussfähig ist.Wenn Sie nicht widersprechen, ist das auch so.
Zur Tagesordnung darf ich in Erinnerung bringen, dass wir die Punkte 1, 2, 3, 6, 7, 8, 9, 30, 31 und 37 erledigt haben.
Wir tagen heute bis 18 Uhr bei einer Mittagspause von zwei Stunden zwischen ca. 13 und 15 Uhr. Wir haben heute Morgen den Tagesordnungspunkt 22 als ersten Punkt,Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP betreffend Jobmotor Flughafen Frankfurt – Ausbau und Zehntausende Arbeitsplätze kommen, Drucks. 18/77. Wir rufen dazu den Tagesordnungspunkt 13 auf. Das ist der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Nachtflugverbot für den Frankfurter Flughafen, Drucks. 18/42. Vereinbarte Redezeit sind zehn Minuten. Wir wollen nachher das ganze Paket dem Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr überweisen. Das nur zur Erinnerung.
Anschließend – für die Kollegen, die ihren Tagesplan machen – kommt Tagesordnungspunkt 12, Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema Islamreligionsunterricht. Dazu gibt es drei verschiedene Anträge oder Dringliche Anträge, die ich nachher verlesen werde. Das Ganze wird nach dem Setzpunkt der CDU und FDP stattfinden.
Entschuldigt sind Frau Kollegin Enslin und ab heute Nachmittag Staatsminister Hahn und Frau Staatsministerin Henzler. Meine Damen und Herren, das ist das, was amtlich bekannt zu machen ist.Jetzt habe ich meine Sache fertig. – Zur Geschäftsordnung, Herr Kollege Rudolph.
Herr Präsident, nicht zur Geschäftsordnung. Ich möchte Frau Lisa Gnadl entschuldigen – krankheitsbedingt.
Das hat sich gestern schon angedeutet.So ist es.Gute Besserung.Aber in der Wetterauer Luft wird man wieder gesund. Das ist so in Ordnung.
Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP betreffend Jobmotor Flughafen Frankfurt am Main – Ausbau und Zehntausende Arbeitsplätze kommen – Drucks. 18/77 –
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Nachtflugverbot für den Flughafen Frankfurt – Drucks. 18/42 –
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir möchten heute Morgen mit diesem gemeinsamen Setzpunkt von CDU und FDP,mit unserem Antrag „Jobmotor Flughafen Frankfurt – Ausbau und Zehntausende Arbeitsplätze kommen“, noch einmal die besondere Bedeutung dieses wichtigen Infrastrukturprojektes für unser Bundesland Hessen herausarbeiten, aber auch zu dem Antrag der GRÜNEN bezüglich Nachtflugverbot eine deutliche Stellungnahme abgeben.
Meine Damen und Herren, der Flughafen Frankfurt – das ist in diesem Haus mehrfach sehr deutlich ausgeführt worden – ist ein Weltflughafen. Er ist Dreh- und Angelpunkt als Tor zur globalen Welt und ist für die wirtschaftliche Entwicklung unseres Bundeslandes und der Bundesrepublik Deutschland von besonderer Bedeutung. Die Erweiterung des Flughafens Frankfurt mit einer Investitionssumme von über 4 Milliarden c ist das größte Bauvorhaben in Deutschland, das von einem Unternehmen finanziert wird. Laut den geltenden Prognosen von Experten werden hier 40.000 Arbeitsplätze auf direktem Weg und weitere 60.000 Arbeitsplätze indirekt entstehen. Das ist eine wichtige Investition für unser Bundesland Hessen.
Rund 500 Unternehmen und Institutionen sind am Flughafen angesiedelt. Den Löwenanteil der Beschäftigten stellen die Fluglinien mit knapp 36.000 Mitarbeitern. Allein die Deutsche Lufthansa ist mit mehr als 30.000 Mitarbeitern der größte Arbeitgeber in Hessen. Der FraportKonzern mit über 17.800 Mitarbeitern und andere Wirtschaftsunternehmen mit rund 10.650 Mitarbeitern zeigen die Wirtschaftsstärke dieses Flughafens.
Meine Damen und Herren, die dort beschäftigten 70.000 Mitarbeiter, die in der umzäunten Region des Flughafens arbeiten, haben im Jahre 2007 eine Summe der Arbeitsentgelte von 3,9 Milliarden c erreicht. Das sind 12 % aller Entgelte, die alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Hessen überhaupt verdienen. Das ist ein bedeutender Wirtschaftsfaktor, den wir hier klar herausstellen müssen.
60 % des deutschen Luftfrachtverkehrs gehen vom Frankfurter Flughafen aus. Das heißt, von den insgesamt 3,5 Millionen t Fracht sind es 2,1 Millionen t, die in Frankfurt abgefertigt werden. Es ist eindeutig: Der Wohlstand der Region Frankfurt-Rhein-Main,des gesamten Bundeslandes Hessens, aber auch Deutschlands selbst hängt davon ab, ob der Flughafen Frankfurt seine Leistungsfähigkeit erhält, hängt davon ab, ob der Ausbau dort stattfindet. Deswegen ist es so wichtig, dass wir hier unsere Position noch einmal so deutlich vertreten.
Wo stehen wir jetzt in diesem Verfahren des Ausbaus des Flughafens Frankfurt? Die erste Phase – Sie erinnern sich daran – war dieses Mediationsverfahren,das noch von der rot-grünen Vorgängerlandesregierung begonnen wurde. Im Jahre 2000 wurden die Ergebnisse des Mediationsverfahrens vorgestellt. Die Landesregierung unter Federführung des Ministerpräsidenten Roland Koch hat dann entschieden, in ein Planfeststellungsverfahren einzutreten.
Die Phase zwei war das Regionale Dialogforum, die Begleitung eines Planfeststellungsverfahrens mit offenem Ausgang und mit der Abwägung aller Argumente.
Wir sind jetzt in der Phase drei. Mit Erlass des Planfeststellungsbeschlusses am 18. Dezember 2007 haben wir eine Phase, in der durch dieses Planfeststellungsverfahren und den Beschluss neues Recht geschaffen worden ist. Jetzt geht es nicht mehr darum, Kompromisse zu verhandeln, zu vertreten, zu finanzieren, sondern – da möchte ich unseren Ministerpräsidenten Roland Koch aus seiner Regierungserklärung zum Flughafenausbau vom 26. August 2008 in diesem Hause zitieren – es geht jetzt darum, unter den Bedingungen des Planfeststellungsbeschlusses im Dialog mit der Region, mit den Betroffenen und mit den Entscheidern die bestmöglichen Ergebnisse für die Bevölkerung zu erreichen.
Am 15. Januar dieses Jahres hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof über noch anhängige Eilanträge von Kommunen bzw. von privaten Personen und Gesellschaften entschieden, die eine Aussetzung der Vollziehung des Planes für die Erweiterung des Flughafens Frankfurt beantragt hatten. Mit der Ablehnung der Eilanträge hat der VGH die rechtzeitige Aufnahme der Bauarbeiten noch im Februar dieses Jahres ermöglicht – und damit den rechtzeitigen Beginn dieses Vorhabens.
Mit Ihrer Genehmigung, Herr Präsident, möchte ich aus der Pressemitteilung des VGH vom 15.01.2009 zitieren:
Nach Auffassung des Senats hat die Planfeststellungsbehörde den öffentlichen Interessen an der Erhaltung und Stärkung des Luftverkehrsstandorts Frankfurt Main als bedeutendes Drehkreuz des internationalen Flugverkehrs und an der Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur ohne Abwägungsfehler den Vorrang vor den Lärmschutzund sonstigen Belangen der Antragsteller eingeräumt.
Diese klare Aussage des VGH zeigt, dass bei der Abwägung in der Erstellung dieses Planfeststellungsbescheids sehr gute Arbeit geleistet worden ist. Die Arbeit der Exekutive an diesem Bescheid war hervorragend.
Im Hauptsacheverfahren wird der VGH nun Musterverfahren auswählen und im Juni dieses Jahres mündlich verhandeln. Es besteht die Hoffnung, dass wir im August oder im September Näheres hören werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Fraktion der GRÜNEN, jetzt zu dem Thema, das Sie in Ihrem Antrag hauptsächlich aufgegriffen haben: das Thema Nachtflugverbot.
Der Planfeststellungsbeschluss der Hessischen Landesregierung vom 18. Dezember 2007 enthält eine Nachtflugregelung, in der die planfestgestellte Betriebsregelung in der Kernzeit von 23 bis 5 Uhr 17 planmäßige Flugbewegungen erlaubt.
Meine Damen und Herren von den GRÜNEN und auch von der SPD, Sie kritisieren, mit diesem Planfeststellungsbeschluss sei von dem Ergebnis des Mediationsverfahrens jedenfalls mit Bezug auf dieses Nachtflugverbot abgewichen worden.
Meine Damen und Herren, richtig ist: Die Hessische Landesregierung und die CDU-Landtagsfraktion stehen ohne jede Einschränkung zum Ergebnis der Mediation.
So wird die neue Landebahn für die Zeit von 23 bis 5 Uhr komplett geschlossen, und auch für das bisherige Bahnensystem gilt ein Nachtflugverbot mit lediglich 17 planmäßigen Ausnahmen.
Die Lärmbelästigung gegenüber dem heutigen Istzustand wird damit weit mehr als halbiert. Die planmäßigen Ausnahmen in der Mediationsnacht von 23 bis 5 Uhr sind zur Durchsetzung eines rechtssicheren Nachtflugverbots zwingend erforderlich.
Meine Damen und Herren, zugegebenermaßen ist dies nur schwer nachvollziehbar, aber absolut zutreffend.
Mit dieser Regelung ist im Rahmen des rechtlich Möglichen der bestmögliche Schutz der Nachtruhe der Bevölkerung umgesetzt worden.
Meine Damen und Herren, wie ist das zu erklären? Ein Planfeststellungsverfahren und der erlassene Bescheid sind nicht Sache der Legislative, sondern der Exekutive. In diesem Hause wurde mehrfach heftig darüber gestritten, auf welche Weise man gegebenenfalls ein völliges Nachtflugverbot, wie es anfänglich auch in der Mediationsrunde diskutiert wurde,hätte realisieren können.Vor Erlass des Planstellungsbescheides wurden hier im Grundsatz hauptsächlich zwei Verfahren mehrfach erörtert.
Erstens. Man schafft ein Flughafensystem Frankfurt und Frankfurt-Hahn – das allerdings von der Europäischen Union zu genehmigen wäre –, und nachts werden die Flüge sozusagen zwangsweise auf den Hahn verlagert. Meine Damen und Herren, welch dünnes Eis das ist, sieht man mit Blick auf das Flughafensystem Mailand-Linate. Dieses Verfahren dort ist weiterhin streitig.
Zweite Möglichkeit. Man trifft eine Vereinbarung mit den Luftverkehrsgesellschaften, die ihren Hauptstandort am Flughafen Frankfurt haben, den sogenannten Home-Carriern. Juristisch wäre dies ein Klageverzicht gegen einen Planfeststellungsbeschluss gewesen, der ein absolutes Nachtflugverbot enthält.