Zweite Möglichkeit. Man trifft eine Vereinbarung mit den Luftverkehrsgesellschaften, die ihren Hauptstandort am Flughafen Frankfurt haben, den sogenannten Home-Carriern. Juristisch wäre dies ein Klageverzicht gegen einen Planfeststellungsbeschluss gewesen, der ein absolutes Nachtflugverbot enthält.
Ministerpräsident Roland Koch hat in seiner Regierungserklärung zum Ausbau des Frankfurter Flughafens am 26. August 2008 in der 13. Sitzung der letzten Legislaturperiode hierzu klar Stellung bezogen – ich empfehle allen, das nochmals sehr aufmerksam nachzulesen.
aus Sicht der Landesregierung eine schmerzliche Erkenntnis, dass ohne einige wenige Ausnahmen ein Verbot rechtlich nicht haltbar wäre.
Insbesondere bezieht sich der Ministerpräsident auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Juli 2008 zum Flughafen Leipzig-Halle, in dem klar gesagt wird, ein Flugverbot für die gesamte Nacht ist nicht möglich.
Ich komme zum Schluss. – Meine Damen und Herren, deswegen ist diese Nachtflugregelung in dem Bescheid rechtsverbindlich und klar und die einzige Möglichkeit, mit guter Aussicht auf Erfolg eine solche Regelung durchzubekommen.
Deswegen werden wir Ihren Antrag ablehnen. Ihr Weg ist falsch. Wir werden dafür sorgen, dass der Schutz der Bevölkerung weiterhin aufrechterhalten bleibt. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die SPDFraktion im Hessischen Landtag, die SPD in Hessen steht zu dem Ausbau des Frankfurter Flughafens. Daran haben wir nie einen Zweifel gelassen.
Wir wissen auch um die besondere Bedeutung bei diesem wichtigen Projekt für die wirtschaftliche Entwicklung für Hessen, für die Region.
In dem Antrag von CDU und FDP wird auf die durch den Ausbau zu erwartenden positiven Effekte für die Arbeitsplätze in der Region hingewiesen. Meine Damen und Herren, das sehen wir auch so.
Lassen Sie mich aber vorab eine Bemerkung machen: Für Sozialdemokraten geht es natürlich auch um die Arbeitsplätze am Frankfurter Flughafen. Dazu müssen wir an dieser Stelle festhalten, dass uns natürlich auch die Ar
beitsplätze der Mitarbeiter bei der Fluggastsicherheit am Herzen liegen, die von Roland Koch schmählich im Stich gelassen worden sind. Roland Koch und auch die Landesregierung haben im vorletzten Landtagswahlkampf den Beschäftigten dort ein Versprechen gegeben, dass das Land Hessen eine eigene Gesellschaft für die Beschäftigten der Fluggastsicherheit gründet.
Meine Damen und Herren, dieses Versprechen hat Roland Koch nicht eingelöst. Er hat die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen hier schmählich im Stich gelassen.
Die SPD hat bei ihrem klaren Ja zum Ausbau des Frankfurter Flughafens immer wieder deutlich gemacht,
Das heißt: Ausbau ja, aber nur mit einem Nachtflugverbot. Für die SPD heißt „Nachtflugverbot“ eben nicht „eingeschränktes Nachtflugverbot“ mit der Ausnahme von 17 Nachtflügen zwischen 23 und 5 Uhr.
Meine Damen und Herren, die Menschen in der Region haben der Politik vertraut. Sie haben darauf gebaut, dass diese Haltung – nämlich Ausbau des Frankfurter Flughafens unter den Bedingungen der Mediation – von der Politik so umgesetzt wird.
Erinnern wir uns:Vor neun Jahren haben die Mediatoren ein Ergebnis vorgelegt, das keinerlei Anlass zu Fehlinterpretationen lässt. Sie haben gesagt, dass es in der Nacht ein unbeschränktes Flugverbot geben muss. Auch damals waren die Bedenken der Frachtunternehmen, der Fluggesellschaften und der großen Charterunternehmen bekannt.All das war bekannt, und in Kenntnis dieser Argumente hat der Hessische Landtag immer mit großer Mehrheit – auch mit den Stimmen der CDU und der FDP – beschlossen:Wir stehen zum Ausbau, aber nur unter den Bedingungen der Mediation.
Dann haben wir hier sogar gemeinsam das Landesplanungsgesetz geändert, um das Mediationsergebnis so sicher wie möglich zu machen. Wir haben im LEP gemeinsam festgehalten, dass für die Akzeptanz und die Verträglichkeit der Flughafenerweiterung das Nachtflugverbot eine hohe Bedeutung hat. Darauf bezieht sich auch der VGH. Doch hat Herr Kollege Arnold ein bisschen zur Seite gewischt bzw. offenbar nicht zur Kenntnis genommen. Der VGH hat nämlich gesagt:
Schließlich wird... die Verknüpfung der Flughafenerweiterung mit einem Verbot planmäßiger Flüge in der Zeit zwischen 23 und 5 Uhr in kaum zu übertreffender Deutlichkeit hervorgehoben.
Diese gemeinsame Haltung der CDU, der SPD und der FDP, auf die sich die Menschen verlassen haben, haben die CDU und die FDP im Dezember 2007 verlassen.
Damals wurde argumentiert, das Mediationsergebnis sei rechtlich nicht durchsetzbar.Das Wort,das gegenüber den Menschen in der Region abgegeben wurde, gilt also nicht mehr.Sie haben sich damals vom Mediationsergebnis verabschiedet. Sie ignorieren, was Ihnen der VGH zum Thema Nachtflugverbot ins Stammbuch geschrieben hat. Zur Rechtssicherheit der Genehmigung der 17 in der Mediationsnacht genehmigten Flüge hat der VGH in seinem Beschluss klar Stellung bezogen. Ich zitiere aus der Pressemitteilung des VGH vom 15. Januar 2009:
Allerdings macht der 11. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in den Gründen seiner Entscheidungen deutlich,dass die Nachtflugregelung in dem angefochtenen Planfeststellungsbeschluss einer rechtlichen Überprüfung voraussichtlich nicht standhalten werde.... Nach derzeitiger Einschätzung des Gerichts trägt diese Regelung dem gesetzlich gebotenen Schutz der Nachtruhe nicht ausreichend Rechnung.
Meine Damen und Herren, das sind die Fakten, und darauf ist Herr Kollege Arnold heute Morgen nicht eingegangen.
Dies und die Ankündigung des VGH, dass der Nachtruhe im Hauptsacheverfahren ein erhöhter Stellenwert zukommen wird, ist eine schallende Ohrfeige für Roland Koch und die Landesregierung.
Wir Sozialdemokraten sehen unsere Haltung bestätigt, dass es eben nicht geht, die berechtigten Interessen eines ausgebauten Flughafens gegen die Interessen der Menschen in der Region auszuspielen. Die Landesregierung, die CDU und die FDP verstecken sich hinter den Gerichten.Aber die Verantwortung gegenüber den Menschen in der Region verlangt von der Politik jetzt kein Wegducken, sondern entschlossenes Handeln. Jetzt ist die Politik gefordert, und der VGH zeigt auch einen möglichen Weg auf. Ich zitiere:
Dieser Mangel kann in einem ergänzenden Planfeststellungsverfahren ausgeräumt werden. Er berührt nicht die Ausgewogenheit der Planung insgesamt...
Meine Damen und Herren, jetzt ist die Landesregierung gefordert. Lösen Sie das Versprechen ein, das die Politik den Menschen jenseits der Parteigrenzen gegeben hat: kein Ausbau ohne Nachtflugverbot. Sie haben jetzt die Gelegenheit in der Verantwortung gegenüber der Region, diese Position wieder zu vertreten. Abwarten ist hier zu wenig. – Ich danke Ihnen.