Langjährige Ehen, aber eben auch viele sehr schnell wieder geschiedene Ehen, Patchworkfamilien, Alleinerziehende und allein Lebende: Konservative Kreise, auch in
der Anhörung diskreditieren nach wie vor diese anderen Lebensentwürfe. Das können wir uns als Politikerinnen und Politiker aber nicht leisten.Wir müssen vielmehr darauf achten, dass unsere Politik passgenau an den Lebensrealitäten aller Menschen anknüpft. Ansonsten verlieren wir unsere Legitimation.
Wir vertreten als LINKE ganz bewusst vor allem auch die Interessen derjenigen, die in unserem Land durch die Art und Weise,wie sie ihr Leben gestalten,ständig auf Schwierigkeiten treffen: die als Unverheiratete Wohnraum in konservativem Umfeld suchen, überteuerte Versicherungen zahlen, egal ob gleichgeschlechtlich oder bigeschlechtlich zusammenlebend, die Schwierigkeiten bei der Regelung des Sorgerechts für gemeinsame oder gemeinsam zu erziehende Kinder haben usw.
Meine Damen und Herren, heute geschieht ein wichtiger Schritt zur Gleichstellung. Das begrüßen wir sehr.Aber es ist bei Weitem nicht der letzte Schritt, den wir gehen müssen. – Ich bedanke mich.
Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Wilken. – Nächster Redner ist Herr Kollege Honka für die CDU-Fraktion.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist schon mehrfach darüber gesprochen worden, welchen Gesetzentwurf wir heute beschließen werden. Von daher kann ich mich bei all den blumigen Worten, die zuvor gesagt worden sind, auf zwei Detailbemerkungen konzentrieren.
Es ist keine Kritik am parlamentarischen Geschäftsführer der FDP, wenn ich hier von blumigen Worten der Oppositionsfraktionen rede. Keine Angst.
Zu diesem Thema hatten wir im Jahr 2009 insgesamt drei erste Lesungen. Auf die vorangegange Geschichte ist Herr Dr. Jürgens schon eingegangen. Von daher kann ich mich kurz fassen.
Der eine Punkt ist die Einbeziehung der Kammern. Es ist schon wieder angeprangert worden, wir würden sie nicht einbeziehen. Es ist aber auch richtig – ich glaube, dass das bisher von keiner Partei je bestritten worden ist –, dass es einige berufsständische Kammern in diesem Land gibt, die bereits die entsprechenden Regelungen getroffen haben, ohne dass es eine gesetzliche Grundlage gibt. Sie haben die Regelungen in ihrer Eigenverantwortung getroffen, wie es ihnen zusteht. Wir haben in der Anhörung nichts gehört, was unsere Meinung ändern würde.Von daher belassen wir es bei der Zuständigkeit der Kammern. Diese müssen ihrer Verantwortung gerecht werden.
Das Zweite ist die Frage der Rückwirkung. Dies ist mehrfach angesprochen worden. Ganz so einfach, wie es hier vonseiten der Oppositionsfraktionen gemacht wird, indem man sich das Datum des 3. Dezember 2003 herausgreift und dazu einen Änderungsantrag stellt, ist es auch
nicht. Wer die Anhörung aufmerksam verfolgt hat, hat mindestens drei Daten gehört. Ich will sie kurz vor Augen führen: Das ist der 1. August 2001, es ist der 3. Dezember 2003, und es ist der 1. Januar 2005. Wir sind immer noch der Auffassung, dass es keine Rückwirkung geben soll, dass es keiner Rückwirkung bedarf und dass unser Gesetzentwurf so richtig ist, wie er vorliegt.
Ich möchte allen drei jetzigen Oppositionsfraktionen eine ganz kurze Botschaft mit auf den Weg geben. Im Jahre 2008 – können Sie sich noch daran erinnern? – hatten wir diese berühmt-berüchtigten hessischen Verhältnisse. Da gab es ein Thema, das Sie so geeint hat, dass wir eine Sondersitzung der Ausschüsse nach der anderen machen mussten, quasi gleich beginnend mit dem Tag der Konstituierung dieses Landtages. Das war damals das Thema Abschaffung der Studienbeiträge – nur für die, die es vergessen haben.
Wenn Sie bei dem Thema Gleichstellung bereits damals so engagiert gewesen wären, wie Sie immer erzählen, dass Sie es sind, hätten Sie die Regelung, die Sie heute treffen wollen, schon damals treffen können, anstatt jetzt zu jammern, dass sie nicht getroffen wird. Von daher jammern Sie nicht so viel, sondern hätten es damals einfach gemacht, kann ich Ihnen nur sagen.
Damit komme ich auch bereits zum Schluss meiner Ausführungen. Ich will nur noch eine ganz kurze grundsätzliche Anmerkung tätigen. Wer die Anhörung wirklich aufmerksam verfolgt hat, hat dort auch einen Satz des Kommissariats der Katholischen Bischöfe vernehmen können, und ich will ihn ausdrücklich zitieren, „ … dass die Ehe immer noch die beste Voraussetzung für die Familie und die soziale Grundeinheit des Lebens ist“.
Dieser Satz ist für uns von besonderer Bedeutung, und diesen Satz unterschreiben wir auch. Dieser Satz macht auch deutlich, dass Ehe und Familie mehr sind als nur Worte, sondern das es dort um tiefer gehende Werte geht, die weit hinter diesen Worten stehen, die so tief in den Grundfesten unserer Gesellschaft verankert sind, dass es wichtig ist, dass wir sie in unserer Gesellschaft auch schützen.
Ich möchte Ihnen in diesem Zusammenhang abschließend einen Satz mit auf den Weg geben, der etwas über das Thema hinausreicht. Aber ich denke, er ist es wert, dass man ihn sich durchaus ab und zu durch den Kopf gehen lässt. Er ist von Ernst-Wolfgang Böckenförde, einem bekannten Bundesverfassungsrichter. Er hat einmal gesagt:
Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann.
Ich glaube, das sollte man sich vielleicht das eine oder andere Mal über die Debatte des Tages hinaus durch den Kopf gehen lassen, um sich bei aller Freude, die man hat, zu überlegen, um was es bei Werten in unserer Gesellschaft geht und wo die Grundfesten sind. – Ansonsten bedanke ich mich für die inzwischen in Aussicht gestellte Zustimmung zu unserem Koalitionsgesetzentwurf, vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wir stehen heute vor dem Abschluss eines im Endeffekt langen Gesetzgebungsverfahrens. Es ist schon angedeutet worden, dass sich schon die beiden letzten Landtage mit dem Thema beschäftigt haben. Wir werden heute die vollständige Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften im Bereich des Beamtenrechts in unserem Gesetz beschließen. Das umfasst sowohl die Versorgung als auch den Bereich der Beihilfe und der Besoldung, und es beseitigt auch in anderen Bereichen eine bislang bestehende Ungleichbehandlung.
Meine Damen und Herren, wenn man sieht, was uns als FDP vor einem halben Jahr bei der Einbringung der Gesetzentwürfe von SPD und GRÜNEN vorgehalten wurde, dann sehen wir, dass sie sich getäuscht haben. Frau Hoffmann meinte, mit der FDP gebe es bei dem Thema bestimmt nur einen faulen Kompromiss. Herr Dr. Jürgens hat uns gar vor Wortbruch gewarnt, da doch unsere Bundestagsfraktion entsprechende Forderungen erhoben hätte. Wir müssten, wenn wir eine Gleichstellung bei der Versorgung/Beihilfe wollten, nur Ja sagen, und wir haben Ja gesagt, und zwar in unserem eigenen Gesetzentwurf, meine Damen und Herren.
Wir hatten eine ausführliche Anhörung, und es war bereits die dritte Anhörung zu diesem Thema im Ausschuss. Es gab Stellungnahmen, die die Gesetzentwürfe eigentlich alle gelobt haben; es gab einzelne Stellungnahmen, die gesagt haben, die Gesetzentwürfe gingen zu weit; und es gab andere, die gesagt haben, man sollte in einzelnen Punkten noch weitergehen. Ich bin davon überzeugt, dass unser Gesetzentwurf von CDU und FDP den richtigen Weg beschreitet.
Es geht heute insbesondere noch um zwei Punkte, die offen sind: die Versorgungswerke und die Rückwirkung. Zu beiden Punkten habe ich schon bei der Einbringung unseres Gesetzentwurfs deutlich gemacht, dass wir uns bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs intensiv damit beschäftigt haben. Die Anhörung, die jetzt erfolgt ist, konnte keine neuen Erkenntnisse erbringen, aus denen heraus wir unseren Gesetzentwurf noch hätten anpassen wollen. Im Übrigen war es eben auch nicht die erste, sondern schon die dritte Anhörung, und die Argumente waren aus früheren Stellungnahmen durchaus bekannt.
Meine Damen und Herren, bei den Versorgungswerken werden wir als FDP nicht in deren Satzungshoheit eingreifen. Das habe ich wiederholt deutlich gemacht, und wir werden unseren liberalen Ansatz auch nicht aufgeben. Politik muss sich nicht überall einmischen und muss nicht alles regeln, vor allem nicht in Bereichen, in denen Verbände oder Organisationen eine eigene Regelungskompetenz haben.
Was die Rückwirkung anbelangt, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Herr Kollege Honka hat die drei verschiedenen Termine, die man sich ausdenken könnte, benannt. Wir haben uns entschieden, auf eine Rückwirkung zu ver
zichten. Für uns ist entscheidend, dass wir die Ungleichbehandlung eingetragener Lebenspartner im Bereich des Beamtenrechts beseitigen, und das tun wir mit der Beschlussfassung über das heutige Gesetz. Damit ist für die Zukunft ab sofort eine Regelung getroffen.
Im Übrigen weise ich noch einmal darauf hin: Auch die GRÜNEN hatten diese Rückwirkung in ihren früheren Gesetzentwürfen nicht drin.Wenn Sie das jetzt als zentrales Thema hinstellen, muss ich sagen: Bei der Einbringung ist zur Rückwirkung in den Diskussionsbeiträgen von den GRÜNEN kein Wort gesagt worden, und Frau Hofmann hat es in einem Satz kurz erwähnt. Das jetzt zu einem zentralen Punkt zu machen, entspricht nicht ganz der Tatsache.
Ich finde es gut, dass sich heute auch die Opposition darüber freut, dass wir gemeinsam zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens kommen. Meine Damen und Herren, das zeigt, dass CDU und FDP einen guten Gesetzentwurf eingebracht haben. Wir werden ihn auch ergänzen um den gemeinsamen Antrag von CDU, SPD, FDP und GRÜNE zum Bereich der Landtagsverwaltung und der Abgeordneten.
Meine Damen und Herren von SPD und GRÜNEN, Sie haben eigene Gesetzentwürfe eingebracht. Diese werden wir ablehnen, und das gilt auch für den Änderungsantrag, den Sie gestellt haben.
Zum Schluss will ich daher noch eines sagen, und das ist eben nicht nur rechtlich: Die Veränderung der rechtlichen Rahmenbedingungen hat auch in der Gesellschaft ein Umdenken angestoßen und das gesellschaftliche Miteinander von bloßer Akzeptanz und Toleranz in Richtung Normalität verändert. Gestern Abend fand bei Herrn Plasbergs „hart aber fair“ eine Diskussion zum Thema Homosexualität im Bereich des Fußballs statt. Das sind Debatten und Diskussion, die wir brauchen und die dazu führen, dass das Thema weiterhin in offener Diskussion behandelt wird.
Wir erleben eine zunehmend große Aufgeschlossenheit gegenüber individuellen, anderen Lebensentwürfen. Das entspricht eben dem Zeitgeist des Jahres 2010, und – bei aller Notwendigkeit hier eine gesetzliche Regelung auf den Weg zu bringen – die Gestaltung eines Miteinanders in der Bevölkerung soll nicht nur eine Frage von Gesetzen sein. Ich denke, darin sind wir uns einig. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Wir im Hessischen Landtag,Sie als Parlament und wir als Landesregierung, beenden heute einen sehr langen Prozess
der Debatte über die Frage der rechtlichen Anpassung eingetragener Lebenspartnerschaften an das Recht der Eheleute. Dieser Prozess hat einige Legislaturperioden gedauert.Das will ich ohne Umschweife noch einmal konstituieren. Wenn man die hessischen Verhältnisse noch mitnimmt, Herr Kollege Al-Wazir, dann sind es sogar drei Legislaturperioden, in denen wir uns damit beschäftigt haben.Aber auch hier gilt sicherlich das Wort – das meine ich sehr ernst –, dass Schnelligkeit nicht immer auch ein Garant dafür ist, dass alles inhaltlich gut ist.
Ich darf für die Hessische Landesregierung feststellen, dass wir mit dem Ergebnis der Arbeiten sehr zufrieden sind und dass wir uns auch darüber freuen, dass ganz offensichtlich alle Fraktionen in diesem Hause vom Grundsatz her, nicht nur ein bisschen vom Grundsatz her, sondern weit darüber hinaus, eine gemeinsame Auffassung davon haben, dass die Rechtsverhältnisse der eingetragenen Lebenspartnerschaften mit denen von Ehen gleichzustellen sind.
Die Kollegen aus den Regierungsfraktionen haben beide noch einmal darauf hingewiesen, dass wir insbesondere im Bereich der Beamtenbesoldung, der Beamtenversorgung und der Beihilfe Änderungen vorgenommen haben. Es wird künftig keine Ungleichbehandlungen mehr geben, egal ob bei Angestellten oder beamteten Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern in der Verwaltung des Landes Hessen und seiner Kommunen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich stimme dem Kollegen Rudolph, wie Sie wissen, nicht immer zu, aber in diesem Punkt sind wir uns zu 100 % einig. Herr Kollege Rudolph, es ist ein großer Fortschritt, den dieses Parlament bald beschließen wird.