Protokoll der Sitzung vom 25.03.2010

Meine Damen und Herren, natürlich haben wir nicht die Illusion, dass mit unserer heutigen Beschlussfassung die Diskriminierung von homosexuellen Menschen vollständig beseitigt werden kann. Ich finde es außerordentlich bedauerlich, dass unser Antrag für die Erstellung eines Aktionsplans gegen Homophobie von Ihnen im Ausschuss abgelehnt worden ist. Wir werden weiterhin daran arbeiten müssen, aber es ist durchaus ein wichtiger Schritt – von der Diskriminierung über die rechtliche Gleichstellung, mit dem Ziel zu mehr gesellschaftlicher Akzeptanz. Daran werden wir weiter arbeiten.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Dr. Ulrich Wilken (DIE LINKE))

Wir sollten nicht vergessen, dass in Deutschland die Diskriminierung von Schwulen und Lesben eine unselige Tradition hat. Noch 1957, also vor 53 Jahren, urteilte das Bundesverfassungsgericht – ich zitiere nur einen Satz: „Gleichgeschlechtliche Betätigung verstößt eindeutig gegen das Sittengesetz.“

Nach der damaligen Entscheidung waren einvernehmliche homosexuelle Handlungen zwischen erwachsenen Männern weiterhin strafbar. Diese NS-Fassung des § 175 des Strafgesetzbuchs blieb weiterhin in Kraft.

Sie wurde erst 1969 in der Strafandrohung entschärft und erst 1994 vollständig aus dem Strafgesetzbuch gestrichen. Das Ende der strafrechtlichen Diskriminierung ist also gerade erst 16 Jahre her.

Jahrzehntelang wurde Homosexualität als psychische Störung behandelt. Einige Unbelehrbare vertreten das im Übrigen noch heute.

(Lachen und Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die eingetragene Lebenspartnerschaft wurde durch Bundesgesetz im Jahr 2009 eingeführt, und jetzt endlich auch die Gleichstellung in Hessen. Im Kampf der Betroffenen gegen ihre tägliche Diskriminierung, gegen ein Leben im Verborgenen, sind das alles wichtige Erfolge, denen hoffentlich weitere folgen werden.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abg. Heike Hofmann (SPD))

Meine Damen und Herren, mit unserer Beschlussfassung heute wird aller Voraussicht nach die Gleichstellung der homosexuellen Lebenspartnerschaften vollendet, jedenfalls in wesentlichen und wichtigen Bereichen. Dies ist ein Erfolg unserer beharrlichen Gleichstellungspolitik. Es ist ein Erfolg der Vernunft.Vor allem und ganz besonders ist es eine gute Nachricht für die betroffenen Menschen. Deshalb ist der heutige Tag für uns ein Tag der Freude.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Jürgens. – Nächste Rednerin ist für die SPD-Fraktion Frau Kollegin Hofmann.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich möchte gerne an das anknüpfen, was Dr. Jürgens eben gesagt hat. Er hat sehr ausführlich auf die Genese der heutigen Debatte, auf die Entwicklung des Gesetzgebungsverfahrens hingewiesen. In der Tat ist es höchste Zeit, dass auch wir hier in Hessen etwas für die Gleichstellung homosexueller Lebenspartner mit anderen Lebensformen, mit Ehepaaren und weiteren Lebensformen, tun.

(Beifall bei der SPD)

Es ist höchste Zeit,vorhandene Diskriminierungen mit einem solchen Gesetz zu beenden. In der Tat wird dieses Gesetz nicht jegliche Diskriminierung, die es heute noch in der Gesellschaft gibt,beenden,aber es ist ein Signal,ein Schritt in die richtige Richtung.

Es ist höchste Zeit, lesbische und schwule Beamte etwa in der Beihilfe, Besoldung und Hinterbliebenenversorgung mit ihren heterosexuellen Kollegen gleichzustellen. Es ist höchste Zeit, diese auch in anderen Bereichen des Landesrechtes mit Ehepaaren gleichzustellen.

Meine Damen und Herren, insbesondere wir als SPDFraktion haben das mit unserem Gesetzentwurf getan. Aus diesem Grunde haben wir die Bereiche Besoldung, Beihilfe und Hinterbliebenenversorgung als wesentliche Elemente unseres Gesetzentwurfs gekennzeichnet. Darüber hinaus sind wir noch in andere Teile, in möglichst weite Bereiche des Landesrechtes mit seinen kleinsten Verästelungen, hineingegangen, soweit uns das möglich war.

Ich möchte einen weiteren Komplex ansprechen:Das Verwaltungsrecht war uns sehr wichtig. Ein kleines Beispiel: Studienbewerber sollen im Falle einer eingetragenen Lebenspartnerschaft bei der Studienplatzvergabe oder einer gemeinsamen Wohnung gleichermaßen berücksichtigt werden können wie z. B. Ehepaare.

Ein weiteres Beispiel, das uns äußerst wichtig ist, ist das Schulgesetz. Wir wollen, dass etwa im Sexualkundeunterricht auch gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften als mögliche Lebensformen vermittelt werden, dass Schülerinnen und Schüler beispielsweise erfahren,dass es auch andere Lebensformen und -entwürfe gibt, die es zu respektieren gilt.

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Dr. Ulrich Wilken (DIE LINKE))

Bundesweit gibt es derzeit rund 15.000 eingetragene Lebenspartnerschaften. Dr. Jürgens hat es schon ausgeführt: In der Regel sind das auf Dauer angelegte Lebens- und Schicksalsgemeinschaften. Die Partner versprechen sich Beistand, Fürsorge, Verantwortung für den gemeinsamen Lebensweg – eben wie Eheleute. Deswegen ist es konsequent und richtig, sie nicht nur mit den gleichen Pflichten, sondern auch mit den gleichen Rechten auszustatten.

Meine Damen und Herren,in dieser Debatte war die Landesregierung doch eine getriebene: zum einen durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom 07.07.2009 zur Hinterbliebenenversorgung; dieses Urteil musste sie natürlich antreiben,etwas zu tun.Natürlich war es auch unser hartnäckiges Eintreten und unser Kampf für die Gleichstellung in den letzten Jahren, was die Landesregierung letztendlich dazu bewegt hat, dass sie nach einem langen, schwierigen Prozess in diesem Hause endlich einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt hat.

Andere Bundesländer wie Hamburg, das Saarland und Nordrhein-Westfalen haben dagegen schon lange ein entsprechendes Landesgesetz. In anderen Ländern wie Berlin, Brandenburg oder Bremen, aber auch Thüringen wurden die sexuelle Identität und deren Schutz in die Landesverfassung aufgenommen. Andere Länder sind uns also meilenweit voraus.

(Beifall bei der SPD)

Ich will es ganz klar sagen: Das Gesetz der Landesregierung geht einen Schritt in die richtige Richtung, aber leider greift es zu kurz. Mit einem gemeinsamen Antrag haben wir versucht, auf dem Gebiet der Altersversorgung, die es im Beamtenrecht gibt und die auch im Hessischen Abgeordnetengesetz umgesetzt werden soll, nachzubessern.

Eines unserer ganz zentralen Anliegen ist es, dass die entsprechenden Regelungen rückwirkend in Kraft treten. Diese Forderung wurde auch in der Anhörung von den meisten der Anzuhörenden vorgetragen und erbeten. Sie ist richtig. Auch die EU schreibt sie vor, nämlich mit der Richtlinie 2007/78/EG vom 27.11.2000.

Deswegen haben wir gemeinsam mit den GRÜNEN und den LINKEN hier einen Änderungsantrag eingebracht, mit dem wir diese Rückwirkung auch in Ihr Gesetz hineinschreiben wollen. Ich glaube, das wäre ein ganz, ganz wesentlicher Punkt, unser wichtigster Punkt, den wir an Ihrem Gesetzentwurf verändern wollen.

Ich will Ihnen ganz klar sagen: Geben Sie Ihrem Herzen einen Ruck. Das Land Hamburg hat es vorgemacht. Bei ihm enthält das Gesetz eine Rückwirkung, und zwar sogar zum 18.08.2001.

(Zuruf des Abg.Wolfgang Greilich (FDP))

Meine Damen und Herren,wir als SPD wollen endlich ein diskriminierungsfreies Hessen. Wir stehen für ein weltoffenes, tolerantes und gerechtes Hessen. Stimmen Sie dem Änderungsantrag zu, der Ihren Gesetzentwurf nachbessert. Aber am besten machen Sie es sich einfacher: Stimmen Sie dem SPD-Gesetzentwurf zu. Er ist umfassender, und er ist besser. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Hofmann. – Nächster Redner ist Herr Kollege Dr.Wilken für die Fraktion die LINKE.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Willkommen im 21. Jahrhundert, meine Damen und Herren aus der CDU und meine Herren aus der FDP.Es scheint,auch Sie haben endlich zur Kenntnis genommen, wie heute Lebens- und Liebesverhältnisse auch in Hessen aussehen. Das wurde auch Zeit.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ- NEN)

Sie werden feststellen, dass das Abendland wegen der Gleichstellung homosexueller Lebensweisen nicht zusammenbricht. Sie werden merken, dass das Fakt, wie und wen Menschen lieben, nichts mit einer politischen, auch nicht kulturpolitischen Präferenz zu tun hat.Vielleicht erkennen mittlerweile auch die vielen Schwulen, die Westerwelle gewählt haben, dass er ihnen nicht weiterhilft.

(Beifall des Abg.Timon Gremmels (SPD))

Sie haben den Schwulen und Lesben dieses Recht lange genug verweigert. Erst als das Bundesverfassungsgericht 2009 die letztinstanzliche Entscheidung gefällt hat, dass Ungleichbehandlung verfassungswidrig ist, muss auch die hessische Politik nachziehen. In gewisser Weise sind Sie von der CDU und der FDP zur Toleranz gezwungen worden.

Aber Sie beginnen dieses für Sie neue Kapitel gleich wieder mit einem Rechtsbruch, oder zumindest schaffen Sie eine Rechtsunsicherheit, indem Sie die Rückwirkung des Anspruchs der verpartnerten Menschen verweigern. In der Anhörung ist unmissverständlich deutlich geworden,

dass dieser Anspruch rechtsgültig besteht und jetzt vor den Gerichten eingeklagt werden muss. Das ist überflüssig. Deswegen haben wir unseren gemeinsamen Änderungsantrag eingebracht.

(Beifall bei der LINKEN und der Abg. Heike Hof- mann (SPD))

Die Experten der Landtagsanhörung am 13. Januar forderten eine Rückwirkung für die Zahlungen zum 01.12.2003 bzw. 01.08.2001 wie in Hamburg. Dazu konnten Sie sich mit dem Hinweis, das sei zu teuer, nicht durchringen.

Dazu noch einmal zwei Argumente. Wir reden über Gleichstellungskosten von ca. 60.000 c jährlich, also einen winzigen Prozentsatz des hessischen Personaletats.

Noch gravierender ist das zweite Argument. Sie vertreten nach wie vor die zynische Haltung: Gleichstellung darf nichts kosten. – Das ist nach wie vor diskriminierend gegenüber Lesben und Schwulen. Sie werden als Bürgerinnen und Bürger zweiter Klasse behandelt. Dies gilt auch für die ungleichen Steuerklassen, mit denen das Land Hessen den Lebenspartnern und homosexuellen Erben weiter überproportional tief in die Tasche greift.

Unser Änderungsantrag wie auch die weitergehenden Gesetzentwürfe von GRÜNEN oder SPD werden wahrscheinlich keine Mehrheit erhalten. Die Folge ist: Lesben und Schwule müssen weiter in vielen Einzelfällen kämpfen und um die rückwirkende Zahlung, um volle rechtliche Gleichstellung und um Klärung in vielen ungeregelten Bereichen vor Gericht klagen. Das kostet die Lebenspartner und ihre Familien unnötig Zeit, Nerven und Geld. Das wäre nicht nötig gewesen.

Es ist bedauerlich und bedrückend, dass die CDU/FDPLandesregierung in Hessen nicht wirklich die Kraft hat, den Blick nach vorn zu richten – anders als die CDU in Hamburg –, um mit einem mutigen Schritt Lesben, Schwule und deren Familien endlich als gleichwertige Bürger anzuerkennen.

(Beifall bei der LINKEN und der Abg. Heike Hof- mann (SPD))

Meine Damen und Herren, Sie können sich in diesem Fall auch nicht auf strittige Expertenmeinungen aus der Anhörung berufen.Alle Experten, die für die Gleichstellung gesprochen haben, haben auch auf die Notwendigkeit der Rückwirkung hingewiesen. Nur die von Ihnen benannten Experten haben die Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils in Gänze abgelehnt. Es gilt also einmal mehr: Expertenmeinung ist Ihnen nichts wert.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ- NEN)

Die Anhörung hat auf noch mehr hingewiesen. Da muss ich jetzt leider mein Lob zu Beginn der Rede doch wieder zurücknehmen: Was die Lebensrealität und Lebensvielfalt anbelangt, sind Sie leider noch lange nicht im 21. Jahrhundert angelangt. Der besondere Schutz der Familie, verfassungsgemäß verankert, hat nicht verhindert, dass Menschen in vielfältigen Varianten ihr Leben und ihr Zusammenleben gestalten.

(Leif Blum (FDP): Soll er auch nicht!)

Langjährige Ehen, aber eben auch viele sehr schnell wieder geschiedene Ehen, Patchworkfamilien, Alleinerziehende und allein Lebende: Konservative Kreise, auch in