Protokoll der Sitzung vom 25.03.2010

Das ändert nichts an unserer Skepsis, dass es – was sowohl den Ausbau als auch die Qualität der Betreuung angeht – im Wesentlichen bei einer trägerbezogenen Förderung wird bleiben müssen, weil Sie sonst, Herr Rock, niemanden finden,der ihnen einen U-3-Platz in einer Einrichtung hinstellt. Das ist doch die Wahrheit.

Da ich gerade bei Ihnen bin: Ich nehme zur Kenntnis, dass in Ihrem Bereich offensichtlich der U-3-Ausbau im Wesentlichen von den Kommunen gemacht wird.– Bei uns ist es so: Der wird praktisch ausschließlich über die freien Träger gemacht. Das ist auch richtig so. Wir haben auch

früher den Ausbau der Kindertagesstätten fast ausschließlich über freie Träger mit 100 % Projekten gemacht. Ich verstehe nicht richtig, wenn das die Kommunen machen. Das mag jeder machen, wie er es für richtig hält.

Wenn ich im Übrigen von Leerständen – um dieses Missverständnis auszuräumen – oder von drohend leer fallenden Kindertagesstätten gesprochen habe, dann sicher nicht für den U-3-Bereich.Ich habe vom ländlichen Raum gesprochen. Ich habe davon gesprochen, dass in vielen Bereichen keine Kindertagesstätten mehr aufrechterhalten werden können. Ich bleibe dabei:Auch da werden Sie ohne eine verlässliche, langfristig angelegte Platzfinanzierung niemanden finden, der Ihnen dort einen Platz baut.

(Beifall der Abg. Petra Fuhrmann (SPD) und Marjana Schott (DIE LINKE))

Das sind die beiden Geschichten. Herr Minister, im Prinzip besteht über eine stärkere Subjektorientierung, über eine stärkere Bedürfnisorientierung gar kein Zweifel. Da das aber nicht ersetzt, dass man verlässliche Institutionen braucht, gilt das für die Kindertagesstätten ebenso wie für das Feld des Missbrauchs, über den wir gestern geredet haben. Da ist nämlich die Frage, die Sie gestern aufgeworfen haben, eine ganz andere. Da ist die Antwort auch eine ganz andere. Sie werden erst einmal Institutionen brauchen, Beratungseinrichtungen. Gutscheine oder ähnliche Systeme werden gar nichts helfen – das nur am Rande.

Ich glaube, dass das, vernünftig betrachtet, auch für die Kindertagesstättenpolitik gilt. Aber jetzt gut, warten wir ab, wie das Konzept aussieht. Ich habe gespürt, dass bei Frau Wiesmann und bei Ihnen die Skepsis deutlich ausgeprägter ist als bei den etwas verfrühten Freudentränen der Kollegen der FDP. Wir werden sehen, was vorgelegt werden wird. Das schauen wir uns an, und dann diskutieren wir noch einmal darüber.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Vielen Dank. – Nun hat sich Herr Kollege Bocklet noch einmal zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Minister, ich wollte dem Eindruck entgegentreten, dass wir ein Problem damit hätten, dass Sie diesen Modellversuch machen. Möge der Herr Sie auf all Ihren Wegen begleiten. Wir haben gesagt, dass wir diesen Antrag nicht ablehnen werden; wir werden uns der Stimme enthalten.

Sie erwähnen die grüne Beteiligung in Hamburg. Dort besteht tatsächlich ein Rechtsanspruch. Zunächst gab es den nur für arbeitende Menschen und arbeitende Eltern. Durch die grüne Beteiligung wird es auch für Arbeitslose möglich sein, einen Rechtsanspruch auf Betreuung zu haben.

Sie müssen zu einem solchen Modellversuch – das ist mein Wunsch an Sie – natürlich Ziele formulieren. Ich will keine Ergebnisse vorformuliert haben, wie Sie es genannt haben. Aber wir wollen Ziele definiert haben, die damit untersucht werden sollen. Wenn es eines Ihrer Ziele ist, sozusagen mehr Kapazitäten anzubieten,Angebote zu stimulieren – Herr Minister, so weit müssten Sie eigentlich auch sein: Dass Sie das Angebot nicht mehr künstlich sti

mulieren müssen,hat sich doch gezeigt;wir haben eine unglaubliche Nachfrage.

Die Frage ist doch, wie wir diese Nachfrage befriedigen. Ich glaube, dass man sie dann mit einem Gutschein zielgenau befriedigen kann.Es ist die nächste Frage,dass man weiß,in welchem Stadtteil tatsächlich wie viel Stunden gebraucht werden.Das ist unbestritten.Deswegen würde ich mir wünschen, dass wir bis zur nächsten Ausschusssitzung auch darüber diskutieren, in welcher Form etwas untersucht wird und welche Mittel Sie dieser Kommune an die Hand geben, die diesen Modellversuch durchführen wird. Das ist doch die spannende Frage.

Dann wird man mit diesen Modellversuchen etwas anfangen können. Ich glaube nur, dass man bisher genug Erfahrungswerte hat. Man könnte ein Gutscheinsystem etwa wie in Hamburg einführen. Vorher muss man die Rahmenbedingungen und den Kapazitätsausbau hinbekommen. Dazu müssen Sie in dem Modellversuch auch etwas sagen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Bocklet. – Nun liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Es ist vorgeschlagen, den Antrag an den Ausschuss für Arbeit, Familie und Gesundheit zu überweisen. – Da kein Widerspruch kommt, verfahren wir so und kommen nun zum Tagesordnungspunkt 4:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Gleichstellung von Lebenspartnerschaften im hessischen Landesrecht – Drucks. 18/2045 zur Drucks. 18/949 –

Mit aufgerufen wird Tagesordnungspunkt 5:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur Antidiskriminierung und zur Anerkennung eingetragener Lebenspartnerschaften im hessischen Landesrecht – Drucks. 18/2046 zu Drucks. 18/1048 –

(Günter Rudolph (SPD): Wir haben uns auf eine Redezeit von siebeneinhalb Minuten verständigt; das sollten Sie mit berücksichtigen!)

Mit aufgerufen ist noch Tagesordnungspunkt 6:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Gesetz zur Anpassung der Rechtsstellung von Lebenspartnerschaften – Drucks. 18/2047 zu Drucks. 18/1405 –

und hierzu der Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE, Drucks. 18/2048,

und der Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 18/2134.

Zu allen ist Berichterstatter Herr Kollege Klein, der zunächst die Gelegenheit zur Berichterstattung hat.

Vielen Dank,Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich trage die Berichterstattung in der Reihenfolge der vorliegenden Drucksachennummern vor.Ich beginne mit der Drucks. 18/2045, Beschlussempfehlung des Rechts- und Integrationsausschusses zu dem Gesetzent

wurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Gleichstellung von Lebenspartnerschaften im hessischen Landesrecht, Drucks. 18/949: Der Rechts- und Integrationsausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und LINKEN, den Gesetzentwurf in geänderter Fassung in zweiter Lesung abzulehnen.

Drucks. 18/2046, Beschlussempfehlung des Rechts- und Integrationsausschusses zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur Antidiskriminierung und zur Anerkennung eingetragener Lebenspartnerschaften im hessischen Landesrecht, Drucks. 18/1048: Der Rechtsund Integrationsausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und LINKEN, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung abzulehnen.

Drucks. 18/2047, Beschlussempfehlung des Rechts- und Integrationsausschusses zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Gesetz zur Anpassung der Rechtsstellung von Lebenspartnerschaften, Drucks. 18/1405: Der Rechts- und Integrationsausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und LINKEN bei Enthaltung der SPD, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Vielen Dank für die Berichterstattung, Herr Kollege Klein. – Wie eben schon besprochen, beträgt die Redezeit siebeneinhalb Minuten. Der erste Redner ist Herr Kollege Dr. Jürgens für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der heutige Tag ist für meine Fraktion ein Tag der Freude. Endlich wird wahr, wofür wir so lang gekämpft haben. Die eingetragenen Lebenspartnerschaften homosexueller Menschen werden endlich mit der Ehe gleichgestellt. Aus unserer Sicht wurde das auch höchste Zeit.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,der SPD und der LINKEN)

Ich darf Sie daran erinnern,unseren ersten Gesetzentwurf zur Gleichstellung haben wir am 9. Mai 2007 vorgelegt. Dieser wurde damals noch in zweiter Lesung von der damals mit absoluter Mehrheit regierenden CDU vollständig abgelehnt und von der FDP immerhin hinsichtlich der beamtenrechtlichen Gleichstellung bei Besoldung, Versorgung und Beihilfe, ein Kernbereich des Gesetzentwurfs, ebenfalls abgelehnt.

Dann haben wir eine Wahlperiode weiter einen zweiten Gesetzentwurf am 10. April 2008 eingebracht. Im Ausschuss wurde der Entwurf von der CDU noch abgelehnt. Die FDP enthielt sich damals kraftvoll der Stimme. Wegen Auflösung des Landtages fiel der Entwurf in die Diskontinuität.

Auch in dieser Wahlperiode haben wir wiederum als Erste einen Gesetzentwurf vorgelegt, der in zweiter Lesung an den Landtag zurückkommt, der die Gleichstellung umsetzen sollte.

Wenn jetzt am Ende dieses Tages als Ergebnis, voraussichtlich mit großer Mehrheit, das beschlossen wird, was wir immer wieder beantragt haben, dann ist das ein großartiger grüner Erfolg.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

In der Landtagsdebatte vom 29. Mai 2007 habe ich gesagt – und ich bitte um Verzeihung, dass ich mich ausnahmsweise einmal selbst zitiere –:

Wir sind davon überzeugt: Der Drang der Menschen nach Freiheit, nach Toleranz, gegen Diskriminierung wird sich schrittweise durchsetzen.

Heute kann ich in der Tat feststellen: Bezüglich der Gleichstellung homosexueller Partnerschaften ist dies in Reichweite gekommen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zu dem Gesetzentwurf von CDU und FDP haben wir einen Änderungsantrag eingebracht, mit dem wir einen wichtigen Teil nachholen wollen, der in ihrem Gesetzentwurf fehlt: die Rückwirkung der Gleichstellung bei der Besoldung und sonstigen beamtenrechtlichen Regelungen. Einfacher wäre es natürlich, Sie würden unserem Gesetzentwurf zustimmen, der das schon beinhaltet. An anderer Stelle haben Sie ja gute Erfahrungen damit gemacht, von mir formulierte Texte zu übernehmen.

(Heiterkeit und Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie sollten sich an Ihrem eigenen Handeln ein Beispiel nehmen und auch hier einfach das vorlegen, was wir formuliert haben.

Selbstverständlich bin ich auch damit einverstanden, wenn Sie uns die Gelegenheit geben,in späteren Monaten den Gesetzentwurf und dieses Thema wiederum aufzurufen.Auch dafür bin ich selbstverständlich dankbar und offen. Im Ergebnis wird das nicht viel ändern.

Meine Damen und Herren, nach unserer Überzeugung ist Liebe unter den Menschen immer etwas Wunderbares. Das hängt nicht davon ab, ob die Liebenden das gleiche Geschlecht haben oder unterschiedlichen Geschlechts sind. Der Staat sollte sich nicht als Schiedsrichter aufspielen, welches die richtige und welches die falsche Liebe ist, sondern er sollte alle gleichermaßen anerkennen und akzeptieren. Das streben wir heute an.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Dr. Ulrich Wilken (DIE LINKE))

Die eingetragene Lebenspartnerschaft ist eine – hoffentlich – auf Liebe gegründete und grundsätzlich auf Dauer angelegte Lebens-, Beistands- und Schicksalsgemeinschaft wie die Ehe auch. In beiden Fällen werden die gleichen Pflichten begründet. Daher ist es auch nur konsequent, den Partnern auch die gleichen Rechte einzuräumen.

Meine Damen und Herren, natürlich haben wir nicht die Illusion, dass mit unserer heutigen Beschlussfassung die Diskriminierung von homosexuellen Menschen vollständig beseitigt werden kann. Ich finde es außerordentlich bedauerlich, dass unser Antrag für die Erstellung eines Aktionsplans gegen Homophobie von Ihnen im Ausschuss abgelehnt worden ist. Wir werden weiterhin daran arbeiten müssen, aber es ist durchaus ein wichtiger Schritt – von der Diskriminierung über die rechtliche Gleichstellung, mit dem Ziel zu mehr gesellschaftlicher Akzeptanz. Daran werden wir weiter arbeiten.