In dieser von mir jetzt noch einmal hervorgehobenen Rechtsprechung heißt es – ich zitiere –, „dass ein Nachtflugverbot für die gesamte Nacht bei einem Verkehrsflughafen nicht verhängt werden darf, wenn ein entsprechender standortspezifischer Nachtflugbedarf vorliegt …“ Das hat die Planfeststellungsbehörde im Dezember 2007, also sechs Wochen vor der Landtagswahl, dazu bewogen, zu einem Nachtflugverbot Ja zu sagen, aber 17 Ausnahmen zuzulassen, um diese Entscheidung rechtssicher und gerichtsfest zu machen. Das ist ein entscheidender Punkt.
Die Regelung mit den 17 Ausnahmen vom Nachtflugverbot hat der VGH Kassel kassiert; das stimmt. Aber der Verwaltungsgerichtshof hat den Planfeststellungsbeschluss vom Dezember 2007 bezüglich des Ausbaus, der Auswertung,des Vergleichs und der Abwägung für rechtssicher und rechtsfehlerfrei erklärt.
Herr Kaufmann, der VGH hat darüber hinaus auch festgestellt, dass am Frankfurter Flughafen ein standortspezifischer Bedarf für Nachtflüge besteht. Auch das ist ein wichtiger Punkt. Allerdings wird das dahin gehend eingeschränkt, dass es sich nur um Expressfracht handeln dürfe und dass diese zahlenmäßig zu bilanzieren sei. Der Abwägungsspielraum der Planfeststellungsbehörde, auch mit Blick auf die aktuellen Festlegungen, die wir im Landesentwicklungsplan getroffen haben, sei damit laut Verwaltungsgerichtshof auf „annähernd null“ reduziert.
Jetzt frage ich Sie:Was heißt eigentlich „annähernd null“? Ist mit einem Abwägungsspielraum von „annähernd null“ ein Planergänzungsverfahren durchzuführen? Heißt es null? Heißt es zwei oder drei? Wie sind die Fragen zu bewerten, die in dieser Aussage des VGH zu den offenen Punkten des Landesrechts und des Bundesrechts darüber hinaus aufgeworfen worden sind?
Ich denke, niemand kann all das so klar und deutlich darlegen, dass die hessische Planfeststellungsbehörde auf dieser Grundlage handeln könnte. Deswegen sehen wir das als überzeugende Gründe für unsere Entscheidung an – das hat auch Minister Posch im Dezember letzten Jahres an dieser Stelle vorgetragen –, in die Revision zu gehen. Wir brauchen diese unbedingt notwendige Rechtssicherheit so bald wie möglich, damit vor Inbetriebnahme der neuen Landebahn Rechtssicherheit besteht. Dazu stehen die Fraktionen der CDU und der FDP. Das ist gut für die Region Rhein-Main, für Hessen und auch für ganz Deutschland. – Herzlichen Dank.
Schönen Dank, Herr Dr. Arnold. – Zu einer Kurzintervention hat sich Herr Kaufmann gemeldet. Bitte schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Dr.Arnold, es ist schade, dass Sie einem nicht zuhören. Deswegen muss ich es ein zweites Mal vortragen. Sie haben als tragendes Element der Begründung, warum das Nachtflugverbot plötzlich 17 Ausnahmen hat, die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu den Flughäfen Berlin-Brandenburg und Leipzig/Halle genannt.
Darf ich Sie darauf hinweisen – ich mache das nicht zum ersten Mal –, dass die Entscheidung in Sachen BerlinBrandenburg vom 16. März 2006 stammt und die zu Leipzig/Halle vom 9.November 2006? Beide sind also deutlich vor dem Februar 2007 ergangen,in dem die Firma Fraport AG letztmalig, nämlich bei der Vorlage des revidierten Planfeststellungsantrags, ein Nachtflugverbot für sich beantragt hat.
Ich habe eben zitiert – deswegen wiederhole ich es –, was der VGH in seinem Lufthansa-Urteil erklärt hat. In dem Urteil steht – ich zitiere –:
Daraus ergibt sich zwingend, dass die mit dem Ausbau verfolgten Ziele, insbesondere die Sicherung und Stärkung der Drehkreuzfunktion, auch ohne planmäßige Frachtflüge in der Mediationsnacht erreicht werden und dass der Flughafen mit dieser Regelung im internationalen Wettbewerb bestehen kann.
Das hat der VGH am 21. August 2009 in dem Verfahren 11 C 349/08.T „Lufthansa AG und Lufthansa Cargo AG“ erklärt. Also hat das, was Sie vorgetragen haben, überhaupt keine Substanz. – Vielen Dank.
Schönen Dank, Herr Kaufmann. – Der nächste Redner ist Herr Abg. Müller, FDP-Fraktion. Bitte schön, Herr Müller.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich frage mich, welchen Erkenntnisgewinn sich die GRÜNEN heute mit diesem Antrag erhofft haben.
Besonders deutlich geworden ist das an der Kurzintervention des Kollegen Kaufmann, in der, glaube ich, wenigstens fünfmal das Wort „Wiederholung“ auftauchte. Wir haben über dieses Thema in zwei Plenarrunden, nämlich im November und im Dezember, diskutiert. Wir haben hier eine Regierungserklärung des Verkehrsministers ausschließlich zu diesem Thema gehört. Wir hatten am 22. Dezember 2009 eine Sondersitzung ausschließlich zu diesem Thema, in der sämtliche Argumente ausgetauscht worden sind, die übrigens zu dem damaligen Zeitpunkt schon bekannt waren.
Das machen wir heute wieder. Sie haben das beantragt, und darum wiederholen wir das Ganze.Aber es hat keine besonderen neuen Erkenntnisse gegeben. Das ist in Ihrer Rede deutlich geworden: Sie haben sich nämlich auf unsere Argumente bezogen, noch bevor Vertreter der Landesregierung oder der Regierungsfraktionen geredet haben. Das heißt, sie waren Ihnen sehr wohl bekannt. Daher frage ich mich, warum Sie den Antrag gestellt haben, dass wir Ihnen diese Argumente heute noch einmal darlegen.
Aber Sie brauchen anscheinend in jedem zweiten Plenum eine Debatte über das Thema Flughafen. Dann machen wir das so. Irgendwann wird die Landebahn gebaut sein, und dann wird es das Thema in diesem Haus nicht mehr geben.
Wenn ich mich richtig erinnere,haben wir schon mehrfach darüber diskutiert. Wir können das jeden Monat aufs Neue machen. Wir können die Argumente immer wieder austauschen. Ich bin der Überzeugung, dass Sie Ihre Meinung nicht ändern werden, sondern dass Sie weiterhin zwar nicht gegen das Nachtflugverbot, aber gegen den Flughafenausbau kämpfen wollen.
Ich kann Ihnen sagen: Wir haben gründlich überlegt, bevor wir unsere Entscheidung getroffen haben, und auch wir werden unsere Meinung nicht ändern. Das heißt, unsere Diskussionen wiederholen sich und führen zu keinen neuen Ergebnissen.
Wir wollen eine Entscheidung des obersten Gerichts, des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, zu dem wichtigen Thema Ausbau des Frankfurter Flughafens. Wir wollen damit Rechtssicherheit für alle Beteiligten erreichen.
Ich will kurz einige weitere Gründe zusammenfassen. Ich weiß, Sie wollen nicht überzeugt werden. Sie lassen sich nicht überzeugen. Wenn Sie es beantragen, sage ich dennoch noch einmal das eine oder andere dazu.
Der VGH hat in seinem Revisionsurteil ausdrücklich eine Revision zugelassen und die zu klärenden Fragen sogar
im Indikativ formuliert.Wenn das höchste Gericht in dem Aufruf, diese Fragen klären zu lassen, den Indikativ verwendet, nach dem Motto „Es ist in der Revision das und das zu klären“, ist das eine Seltenheit. In kaum einem Verfahren gibt es das sonst.
Das ist dann ganz klar die Aufforderung, diese neuen rechtlichen Erwägungen überprüfen zu lassen, die der Verwaltungsgerichtshof mit seinen Punkten in Abweichung von der höchstrichterlichen Rechtsprechung, aber auch insbesondere mit den neuen Rechtsinstituten bei der Landesplanung entwickelt hat.
Das haben wir immer wieder betont. Wir werden auch nicht müde, das zu wiederholen. Ich wiederhole schon wieder.Aber das ist eben die Folge solcher Anträge.
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs könnte erhebliche und weitreichende Auswirkungen auf viele Infrastrukturvorhaben auch in anderen Bundesländern haben. Es geht um das Verhältnis zu einem landesplanerischen Grundsatz und um die Frage, ob eine solche untergesetzliche Regelung einen vom Bundesgesetz eingeräumten Regelungsspielraum aufheben kann.
Wir setzen uns weiterhin für den Ausbau des Frankfurter Flughafens ein, der das Wirtschaftswachstum für die Region sichert und Zehntausende Arbeitsplätze schafft. Leider kämpfen die GRÜNEN nicht gegen die Nachtflüge. Das müssten sie zugeben, wenn sie ehrlich wären. Nein, sie kämpfen gegen den Flughafen.
Wir sind daran interessiert, das Verfahren zum Ausbau des Flughafens möglichst schnell abzuschließen.
Wir sind daran interessiert, das Verfahren möglichst schnell abzuschließen. Dafür brauchen wir möglichst schnell Rechtssicherheit für alle Beteiligten. Ich glaube, zu einem schnellen Abschluss zu kommen liegt auch im Interesse der gesamten Region.
Denn dann können wir unsere Kraft und Energie wieder auf Entwicklungen für die Zukunft und auf andere neue und wichtige Themen ausrichten.Allerdings ist festzustellen, dass wir dann unsere doch sehr lieb gewonnenen Debatten im Landtag zum Ausbau des Flughafens vermutlich schmerzlich vermissen werden.Aber bis dahin haben wir noch ein paar Jahre. Ich bin mir sicher, die GRÜNEN werden dafür sorgen, dass wir unsere altbekannten Argumente hier immer wieder werden vortragen können.
Ich möchte jetzt noch eine Anregung geben. Wenn das irgendwann abgeschlossen ist, sollte man vielleicht eine Festschrift mit allen Redebeiträgen auflegen, die seit dem Jahr 2000 gehalten wurden.
Ich bin mir sicher,das werden mehrere Bände werden.Ich bin auch sicher, dass man sich über den Gehalt der darin enthaltenen Reden und die vielen Wiederholungen – allein ich habe im vergangenen Jahr schon viele erlebt – wird lebhaft streiten können. – Vielen Dank.
Herr Kollege Müller, vielen Dank. – Für die Fraktion DIE LINKE erteile ich Herrn Schaus das Wort. Herr Schaus, bitte schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Schon wieder müssen wir uns mit dem unsäglichen Verhalten der Landesregierung zum Flughafenausbau beschäftigen.
Herr Posch, immer wieder müssen wir das tun. Denn Sie bringen uns schließlich mit Ihrem Vorgehen dazu, mit einem Revisionsbeschluss vor das Bundesverwaltungsgericht zu ziehen, das für Ihre Position sehr entlarvend ist. – Wir haben das schon sehr ausführlich in der Debatte während der Sondersitzung am 22. Dezember 2009 diskutiert. Die Landesregierung konnte schon seinerzeit nicht plausibel erklären, weshalb sie gegen das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in Revision zum Bundesverwaltungsgericht gehen will.