Frau Kollegin Hammann, die Überwachung der Einhaltung tierschutzrechtlicher Bestimmungen in Schlachthöfen erfolgt in Hessen durch Bedienstete der Landräte und der Oberbürgermeister. Die Bestimmungen legen sowohl die zulässigen Tötungsarten als auch die fachlichen Anforderungen an das Schlachtpersonal fest.Darüber hinaus finden seit März 2010 hessenweit Schulungen für amtliche Tierärzte und Fachassistenten zu dem Thema Tierschutz im Zusammenhang mit Schlachtungen statt. Ähnliche Vorfälle wie in diesem Bericht sind uns in Hessen auch im Nachgang nicht bekannt geworden.
Welche Vorteile verspricht sie sich von ihrer Verschleppung der Vorlage der vom Untersuchungsausschuss UNA/18/1 angeforderten Akten?
Herr Abgeordneter, von einer Verschleppung der Aktenvorlage kann überhaupt keine Rede sein. Wegen ihres durchweg personenbezogenen Inhalts konnten die Akten erst an den Ausschuss herausgegeben werden, nachdem dieser seine Geheimschutzordnung beschlossen und der Staatskanzlei mitgeteilt hatte.Der Beschluss des Untersuchungsausschusses über die Geheimschutzordnung datiert vom 24 März. Er ist in der Staatskanzlei am 6. April 2010 eingegangen. Mit Schreiben vom 8. April, also zwei Tage später, habe ich dem Ausschuss sämtliche mir vorliegenden Akten zur Verfügung gestellt.
Herr Staatsminister, halten Sie die Tatsache, dass die Unterlagen nach zwei Monaten – acht Wochen – zur Verfügung gestellt wurden, für einen angemessenen Umgang der Landesregierung mit den Aufgaben des Parlaments?
Herr Abgeordneter, ich denke, dass allen klar sein muss – damit auch den Mitgliedern des Untersuchungsausschusses, die dem Hessischen Landtag angehören –, dass es beim Umgang mit in Behördenakten enthaltenen personenbezogenen Daten ganz spezielle Erfordernisse gibt und dass an dieser Stelle Verwaltungsabläufe zu beachten sind, durch die die Personendaten auch bei der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses geschützt werden. Letztendlich ist nachher der Untersuchungsausschuss selbst für die Einhaltung der Datenschutzregelungen verantwortlich.
Insofern war die Grundvoraussetzung für die Übersendung der Akten der Beschluss des Untersuchungsausschusses über die Geheimschutzordnung. Es bleibt bei den eben von mir genannten Daten: Der Beschluss ist am 24. März gefasst und am 6. April der Staatskanzlei zugestellt worden. Aus diesem Grund sind zwei Tage später, am 8. April, sämtliche mir vorliegenden Akten übersandt worden. Dies ist ein regelgerechter Umgang mit den Formalien, die auch ein Untersuchungsausschuss zu beachten hat.
Unbestritten stellt sich aber die Frage – die muss im Untersuchungsausschuss selbst geklärt werden –, warum
nicht schon zu einem früheren Zeitpunkt ein Beschluss über eine entsprechende Geheimschutzordnung gefasst worden ist oder warum nicht seitens des Untersuchungsausschusses von den betroffenen Personen eine Erklärung dahin gehend angefordert worden ist, dass sie den Ausschuss vom Schutz der personenbezogenen Daten entbinden.Dann wäre alles sehr viel schneller möglich gewesen. Aber so mussten wir erst den Beschluss über die Verfahrensabläufe im Untersuchungsausschuss abwarten.
Herr Staatsminister, ist es zutreffend, dass die Landesregierung die Vorkehrungen zum Daten- und Personenschutz, die Sie für den Untersuchungsausschuss 18/1 als notwendig angesehen haben, für den Untersuchungsausschuss 18/2 nicht als notwendig angesehen und deshalb die diesbezüglichen Unterlagen dem Landtag ohne eine entsprechende Klassifizierung übersandt hat?
Herr Abg.Wagner,an dieser Stelle haben wir es mit unterschiedlichen Sachverhalten zu tun. In einem Schreiben, das dem Untersuchungsausschuss 18/2 zugeht, wird, da es personenbezogene Daten gibt, auf deren besonderen Schutz und deswegen auch auf die Einklassifizierung der Unterlagen als „VS-VERTRAULICH“ hingewiesen. Gleichzeitig wird darauf aufmerksam gemacht – darüber wird in der nächsten Sitzung des Untersuchungsausschusses 18/2 sicherlich diskutiert werden –,dass es die Aufgabe des Untersuchungsausschusses selbst ist, die Belange des Datenschutzes zu berücksichtigen; denn nach dem Hessischen Datenschutzgesetz ist er als Letztverwender der Daten dafür verantwortlich und hat die entsprechenden Vorkehrungen zu treffen.
Auch dort ist eine entsprechende Einklassifizierung der Akten vorzunehmen. Insofern handelt es sich um einen ähnlich gelagerten Sachverhalt wie bei den von Herrn Abg. Kaufmann angesprochenen Unterlagen. Es ist aber nicht der gleiche Sachverhalt.
Herr Staatsminister, da Sie eben eine Einstufung nach „VS-VERTRAULICH“ angesprochen haben und eine Klassifizierung nach „VS-VERTRAULICH“ nach unseren Richtlinien dann gegeben ist, „wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen oder das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder schädlich sein kann“ – so lautet das Zitat –, frage ich Sie, in welcher Weise die von Ihnen angesprochenen Datenschutzfragen etwas mit dieser Schädlichkeit zu tun
haben. Anders ausgedrückt: Die Datenschutzordnung ist etwas völlig anderes als die Einstufung nach den VSRichtlinien.
Herr Abg. Kaufmann, zum Schutz der Mitglieder des Untersuchungsausschusses,aber auch zum Schutz der Daten von betroffenen Personen ist es notwendig, eine entsprechende Klassifizierung vorzunehmen. Wir haben sie nach „VS-VERTRAULICH“ eingestuft, weil wir der Gefahr vorbeugen wollen, dass diese Daten an die Öffentlichkeit gelangen. Sie entsprechen dann den VS-Richtlinien – die von Ihnen richtig zitiert worden sind –, und es würde ein Schaden verursacht, wenn sie an die Öffentlichkeit gelangten.
Herr Minister,nur noch einmal zur Klarstellung:Wenn ich Sie richtig verstanden habe, hat die Landesregierung die Notwendigkeit der Klassifizierung der Unterlagen im Untersuchungsausschuss 18/2 aber nicht gesehen.
Herr Abg. Al-Wazir, auch wenn Sie noch einmal fragen: Die Klassifizierung ist durch die abgebende Aktenstelle – durch das abgebende Ressort – vorgenommen worden. Mit dieser Klassifizierung sind die Akten dem Untersuchungsausschuss zugestellt worden. Die Berücksichtigung der Datenschutzbelange im Hinblick auf die Wahrung von Personenrechten ist die Aufgabe des Untersuchungsausschusses. Er hat Vorkehrungen dafür zu treffen, dass personenbezogene Daten Unbefugten nicht zur Kenntnis kommen.
Wie beurteilt sie die Entwicklung und Konzeption des Programms „Modellregion Integration“, in dessen Rahmen sechs hessische Städte und Landkreise zu Modellregionen
Herr Abg. Bauer, das Programm „Modellregion Integration“ entwickelt sich planmäßig. Von Dezember 2009 bis Februar 2010 wurden in enger Zusammenarbeit mit den Modellregionen vor Ort Integrationsworkshops zur strategischen Planung unter Einbeziehung weiterer wichtiger Akteure initiiert. In diesen Workshops wurden mit allen regionalen Akteuren übergeordnete Ansätze zur Verbesserung der strukturellen Integration im Diskurs entwickelt.
Derzeit sind die Modellregionen dabei, Projektanträge zur Förderung zu konzipieren. Dabei sollen nicht nur weitere Projektansätze formuliert werden, sondern es soll bereits bei der Konzeption berücksichtigt werden, welcher strukturelle Veränderungsbedarf hinter dem jeweiligen Projektansatz steckt.
Durch diesen besonderen Ansatz möchten wir nachhaltige Integrationserfolge gewährleisten. Um hierbei auch die Erfahrungen der Menschen mit Migrationshintergrund einzubeziehen, wurden diese von Beginn an in den Prozess eingebunden.
Die bisherigen Erfahrungen aus den Integrationsworkshops haben gezeigt, dass die Modellregionen sehr unterschiedlich strukturiert sind und deshalb passgenauer Handlungsstrategien bedürfen. Diese werden derzeit vor Ort in enger Kooperation mit dem Hessischen Ministerium der Justiz, für Integration und Europa entwickelt.
In jeder Modellregion werden außerdem von der Landesregierung Personalmittel für Programmkoordinatoren zur Verfügung gestellt. Diese haben nun in fast allen Modellregionen ihre Tätigkeit aufgenommen.
Auch der Kompetenzkreis Integration vor Ort – hierin befinden sich die Kommunen und Landkreise, die sich für das Projekt beworben hatten, jedoch nicht berücksichtigt werden konnten – wird eng in den Prozess der Modellregionen einbezogen. Eine erste gemeinsame Veranstaltung wird noch vor der Sommerpause stattfinden.
Könnten Sie vielleicht noch einmal erläutern, wie die Kriterien für den Integrationserfolg bei diesen Projekten aussehen?
Zum einen wird ein Kriterium für den Integrationserfolg kurzfristig gemessen. Dabei geht es darum, inwieweit es gelingt, schnell Ausbildungs- und Arbeitsplatzchancen für Menschen mit Migrationshintergrund zu schaffen.
Zum anderen geht es aber auch um Strukturelles. Darauf legen wir besonderen Wert. Dabei wird gemessen, inwieweit es gelingt, die Besonderheiten in den einzelnen Modellregionen zu berücksichtigen. Die jeweiligen Schwächen mögen in Kassel andere als in Offenbach oder im Hochtaunuskreis sein.Das muss Berücksichtigung finden. Da muss es mit langfristigen Maßnahmen zu Verbesserungen kommen.
Ist es richtig, dass Schulleiter verpflichtet sind, bei einem Kind aufgrund seiner Vorstellung an einem Kennenlerntag ein Verfahren auf sonderpädagogischen Förderbedarf einzuleiten, auch wenn das Kind bekanntermaßen bereits an einer anderen Schule angemeldet wurde, wo von dieser Überprüfung abgesehen werden soll?