Eine aktuelle Studie der IHK Kassel kommt zu dem eindeutigen Ergebnis hinsichtlich der Verkehrserschließung des Werra-Meißner-Kreises – auf dessen Gebiet läuft zu 80 % der diskutierte Abschnitt der A 44 –: „Das Image“ des Werra-Meißner-Kreises „sei von einer gewissen Randlage und Abgeschiedenheit geprägt. Die fehlende A 44 stelle das größte Hemmnis für die wirtschaftliche Entwicklung der Region dar.“
Dem Bundesverwaltungsgericht sei Dank: Der Bau der A 44 wird weitergehen. Das gibt den Menschen vor Ort die Hoffnung in die Autobahn zurück.
Die gute und gründliche Arbeit der Straßenbauverwaltung unter schwierigen, weil sich immer wieder verändernden Bedingungen zahlt sich trotz aller Klageneigung des BUND nunmehr aus.Die fertiggestellte Autobahn bedeutet für diesen Teil Nordhessens einen wichtigen Impuls gegen Strukturarmut und die demografische Entwicklung. Nahe gelegene Gegenden zeigen, welche Entwicklungsmöglichkeiten sich über eine Autobahnanbindung bzw. -erschließung ergeben können.
(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ein Beispiel! – Gegenruf des Abg. Jürgen Lenders (FDP): Lassen Sie den Mann reden! Er hat recht!)
Mit dem Ausbau der A 44 wird meiner Heimatregion die Teilhabe am boomenden Logistikstandort Nordhessen möglich gemacht.Auch für die Folgenutzung der ehemaligen Bundeswehrstandorte in Hessisch Lichtenau und in Sontra, die in unmittelbarer Nähre der geplanten Autobahntrasse liegen, kann der zügige Ausbau nur hilfreich sein. Für eine weitere, dringend benötigte Gewerbeansiedlung bildet der Weiterbau der A 44 die notwendige Grundlage. Da der Werra-Meißner-Kreis nur in der äußersten nördlichen bzw. nordöstlichen Ecke von der A 7 bzw. der A 38 berührt, Herr Kaufmann, aber nicht erschlossen wird, haben 1,7 Millionen m2 im B-Plan sowie 110 ha in F-Plänen ausgewiesene Gewerbegebiete fast nur dann eine Chance auf Vermarktung,wenn die A 44 als Anbindung an das überörtliche Fernstraßennetz zur Verfügung steht.
(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): So ein Blödsinn! Herr Kollege, was bringt die Autobahn für die Gewerbeerschließung? Nichts!)
Ich bin mir bewusst, dass die Autobahntrasse im Naturraum an der Südwestflanke des Meißners einen Eingriff darstellt. Ich nehme aber zur Kenntnis, dass das umfangreiche Schutzkonzept mit Querungshilfen, Sperreinrichtungen,Tunneln ohne Berge, Brücken ohne Täler den Bedürfnissen der Tiere in hohem Maße nachkommt. Das haben die Bundesverwaltungsrichter genauso gesehen. Das führt zu erhöhten Baukosten von derzeit 1,4 Milliarden c für 66 km Strecke.
Wenn bei 228 Millionen Inlandsreisen der Deutschen nach einer Trendstudie für 2009 der Forschungsgemeinschaft Reisen und Urlaub 74 % der Reisenden das Auto als Reiseverkehrsmittel bevorzugen und schnelle Anfahrwege in die Destination begrüßen, dann wird eine fertiggestellte A 44 im Werra-Meißner-Kreis zudem Hilfestellungen bei der Hebung touristischer Potenziale und der
Ein weiterer Aspekt. Der Weiterbau der A 44 trägt auch den lärm- und abgasgeplagten Anwohnern der Ortsdurchfahrten der B 7 und anderer Straßen Rechnung, die neben dem örtlichen Kraftverkehr auch noch einen beträchtlichen überregionalen Fernverkehr zu ertragen haben. Die A 44 wird allein über 22.000 Fahrzeuge am Tag von der B 27 und über 40.000 von der B 7 aufnehmen und so zu einer immensen Entlastung auf diesen und anderen untergeordneten Straßen führen. Meine lieben Kollegen, Lebensqualität wird eben nicht nur dann gewonnen,wenn alle Flieger am Boden bleiben. Lebensqualität gewinnt man gelegentlich auch, wenn Bagger rollen. – Vielen Dank.
Schönen Dank, Herr Kollege Landau. – Für die Landesregierung Herr Wirtschafts- und Verkehrsminister Posch, bitte.
Herr Präsident,meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich ausdrücklich bei Herrn Kollegen Landau und bei Herrn Kollegen Franz dafür bedanken, dass sie dargestellt haben, welche Bedeutung die A 44 für diese Region hat. Vielen herzlichen Dank.
Herr Kollege Kaufmann, ich sage das deswegen: Im Gegensatz zur großen Mehrheit dieses Parlaments und im Gegensatz zu dem, was die beiden Kollegen aus der Region gesagt haben, sind Sie nicht bereit, zu akzeptieren, was die Menschen vor Ort wollen. Sie setzen sich über das Votum der Menschen hinweg.
Meine Damen und Herren, ich füge hinzu: Das, was Sie hier gesagt haben, ist nichts anderes, als dass Ihnen schlicht und ergreifend der Respekt vor der Mehrheitsmeinung fehlt, die sich für dieses Projekt ausgesprochen hat. Sie wollen mit dem Kopf durch die Wand, und Sie respektieren nicht, dass der deutsche Gesetzgeber, der Bundestag, seinerzeit bei den Verkehrsprojekten Deutsche Einheit gesagt hat, dies sei eines der wichtigsten Autobahnprojekte nach der Wiedervereinigung. Das wollen Sie nicht akzeptieren.
Es ist das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts angesprochen worden: Ja, es geht um ein Investitionsvolumen von 82 Millionen c. Ich freue mich schon sehr, dass diese Klage vollständig abgewiesen worden ist.Denn dieses Urteil steht im Einklang mit den Interessen der Menschen in der Region. Lassen Sie mich deswegen noch etwas zu Ihrem Hinweis auf wissenschaftliche Gutachten sagen. Die Bürgermeister in dieser Region wissen sehr wohl, was für die Gewerbeansiedlung notwendig ist. Das ist nämlich eine Autobahn. Fragen Sie die Bürgermeister, die werden Ihnen das bestätigen. Das gilt für jedes Projekt dort oben.
Herr Kollege Franz und Herr Kollege Landau haben zu Recht darauf hingewiesen, welche demografische Entwicklung wir in diesem Raum zu erwarten haben. Deswegen ist es notwendig, dass wir genauso eine Verkehrsverbindung in den Thüringer Raum haben wie in den Kasseler. Das ist, wenn Sie so wollen, eine Vorsorgemaßnahme für die demografische Entwicklung, die in diesem Raum in besonderer Weise Platz greifen wird.
Herr Kollege Frankenberger– Sie haben sich mokiert –, es geht um mehr als 4 km. Deswegen lassen Sie mich Ihnen ein klein wenig Rechtsmaterie auseinandersetzen. Die am 22. Januar 2008 erhobene Klage des BUND gegen den Planfeststellungsbeschluss hatte zentralen Fragen des Naturschutzrechts zum Gegenstand. Ich will Ihnen das jetzt einmal darstellen – hören Sie zu, damit Sie es andernorts dann auch richtig berichten –: Der Abschnitt, um den es geht, betrifft kein FFH-Gebiet direkt, jedoch verläuft die geplante Trasse in einem Korridor zwischen den Gebietsteilen des 24 ha großen Schutzgebiets Werra- und Wehretal.
Meine Damen und Herren, es geht also nicht um die Durchschneidung eines solchen Gebiets, sondern um eine Trasse dazwischen.Diese unmittelbare Nähe zu Teilen des Schutzgebiets von europäischer Bedeutung führt dazu, dass der Bau und der Betrieb der Autobahn die Zerschneidung von Flugrouten der geschützten Fledermausarten – Großes Mausohr und Bechsteinfledermaus – zur Folge haben werden,die den Trassenbereich der A 44 zum Jagen queren.
Ich sage das, um deutlich zu machen, um welchen Sachverhalt hier in der Tat gestritten worden ist. Das Gericht hat hierzu festgestellt, dass die Realisierung der Risiken durch ein umfängliches Schutzkonzept verhindert werden konnte und den Folgewirkungen der Autobahn mit der Errichtung von Grünbrücken, Sperreinrichtungen und neuen Strukturen für die Querungsflüge sowie Vorkehrungen für Risiken entgegengewirkt wird. Wenn wir – Herr Kollege Kaufmann, Sie haben es richtig ausgerechnet – 20 Millionen c ausgeben, dann tun wir das, um diesen Zweck zu erfüllen.
Meine Damen und Herren, dabei haben wir für die bedrohten Fledermausarten wirklich fast alles getan, was fachlich noch vertretbar war. Aber ich sage bei aller Anerkennung der Belange des Naturschutzes gleichzeitig ganz deutlich: Wir können nicht jeder Beeinträchtigung einer bedrohten Tier- und Pflanzenart mit einem umfassenden Schutzkonzept begegnen. Das geht nicht. Das können wir uns auch finanziell nicht mehr leisten.Ich sage das ausdrücklich aus Anlass dieser Entscheidung.
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seinem Urteil insoweit der Planungs- und Genehmigungsbehörde meines Hauses ein hervorragendes Zeugnis ausgestellt. Ich möchte mich an dieser Stelle bei allen Mitarbeitern der Straßen- und Verkehrsverwaltung recht herzlich bedanken, dass sie so exakt gearbeitet haben und auf diese Art und Weise vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt worden sind.
Gleichzeitig wurde durch das Gericht einem Ausgleich von außerhalb der Grenzen des Schutzgebiets gelegenen Jagdrevieren der beiden Fledermausarten, die durch das Vorhaben in Anspruch genommen werden, eine Absage erteilt. Es gab noch einen weiteren Aspekt. Auch die zu
sätzlichen geringfügigen Stickstoffeinträge in das FFHGebiet durch den Betrieb der A 44 haben nach Auffassung des Gerichts Bagatellcharakter und können ohne weiteren Ausgleich zugelassen werden.
Meine Damen und Herren, in diesen beiden wichtigen Punkten ist die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts von hoher Bedeutung – sehr geehrter Herr Frankenberger, da gebe ich Ihnen recht – für andere Straßenbauvorhaben in Hessen,in ganz Deutschland und auch für die A 44. Dem Land Hessen werden durch diese Entscheidungen Maßnahmen erspart, die zu einem erheblichen Ungleichgewicht der berechtigten Belange der Menschen gegenüber dem Naturschutz geführt hätten.
Meine Damen und Herren, es kann doch nicht sein, dass wir mittlerweile für jede geschützte Tierart für Millionen Euro Tunnel und Grünbrücken bauen, betroffene Anwohner in ähnlich gelagerten Fällen aber lediglich eine 6 bis 7 m hohe Lärmschutzwand vor die Haustür bekommen.
Hier geht es nicht nur um das Volumen, sondern auch um die Relationen. Wenn wir bei dieser A 44 für 220 Millionen c an einer anderen Stelle einen Tunnel bauen und dabei auch 50 Millionen c ausgeben müssen, lediglich um eine Übergangsmöglichkeit für die Kammmolche zu schaffen, sage ich Ihnen sehr deutlich: Das ist nicht mehr vertretbar, und wir müssen über die Standards nachdenken.
Ich sage das allen Ernstes: Ich bin in der Verkehrsministerkonferenz, und häufig haben wir dort auch Umweltminister, um über diese Fragen offen und ehrlich zu diskutieren; denn wenn die Relationen nicht mehr stimmen, wenn der Lärmschutz zugunsten eines Vogels höher bewertet wird als der Lärmschutz zugunsten der Menschen, dann stimmt etwas nicht mehr. Der Gesetzgeber hat festgelegt,dass der Mensch 62 dB(A) aushalten muss.Bei den Fledermäusen muss im Einzelfall geforscht werden, wo die Grenze ist. Da stimmt etwas nicht. Über diese Frage der Standards müssen wir nachdenken,meine Damen und Herren.
Herr Frankenberger, nun noch etwas zu dem Stand und dem Start des dritten Abschnitts: Das wird dieses Jahr der Fall sein. Ich gehe derzeit davon aus, dass nach Ablauf der Klagefrist noch in diesem Jahr mit der baulichen Realisierung mindestens zweier weiterer Abschnitte begonnen werden kann. Dabei handelt es sich um den achtstreifigen Ausbau der A 7 bis zur Anschlussstelle Kassel-Ost sowie um den Abschnitt bei Fürstenhagen, die VKE 12, und Anfang September dieses Jahres wird das Bundesverwaltungsgericht zu der unmittelbar an den aktuell entschiedenen Abschnitt angrenzenden sogenannten VKE 33 bei Waldkappel mündlich verhandeln.Auch hier hoffe ich auf eine positive Entscheidung spätestens im Herbst dieses Jahres.
Die Realisierung der A 44 kommt mit großen Schritten voran. Sechs der insgesamt elf Abschnitte sind bisher genehmigt und gehen nun Abschnitt für Abschnitt in die Realisierung. Ich bin zuversichtlich, die Genehmigung der A 44 im Jahre 2012 abschließen zu können.
Herr Kollege Frankenberger, es hat in der Vergangenheit – darauf hat Herr Kollege Rentsch zu Recht hingewiesen –
Auseinandersetzungen und Verzögerungen gegeben. Ich will mich daran jetzt nicht mehr beteiligen, denn es ist alles gesagt. Ich kann mich natürlich erinnern, welche Bedeutung die Lossetrasse und die Söhretrasse seinerzeit hatten. Herr Kollege Frankenberger, ich selbst war derjenige,der aus Rechtsgründen und nicht,weil ich damals davon überzeugt war, gesagt hat: Es bleibt bei der im Raumordnungsverfahren entschiedenen Trasse, weil es nicht möglich ist, ohne ein völlig neues Raumordnungsverfahren die damalige Söhretrasse noch einmal ins Gespräch zu bringen. Das macht keinen Sinn. Hier wäre es zu zeitlichen Verzögerungen gekommen.
Herr Kollege Frankenberger, es dürfte Ihnen aber nicht entgangen sein – es ist schon etwas beschämend, dass sich ein solcher Hinweis im SPD-Antrag befindet –: Sie sollten wissen, dass diese Planfeststellungsbeschlüsse alle den sogenannten Sofortvollzug in sich tragen. Es bedarf keiner zusätzlichen Anordnung durch das hessische Verkehrsministerium. Das nehme ich einmal für mich in Anspruch: Das haben wir seinerzeit beim Planungsbeschleunigungsgesetz mit einer Initiative von uns eingebracht, und die ist verwirklicht worden.
Das heißt, wir sind auf einem Weg, diese nicht nur für Nordhessen, sondern für Hessen insgesamt wirklich wichtige Maßnahme voranzubringen. Wir müssen aus ökonomischen Gründen ein Interesse haben, dass der Zuzug in die Ballungsräume nicht über Gebühr Platz greift. Dazu sind – Herr Kollege Caspar hat darauf hingewiesen – solche regionalen Verbindungen von großer Bedeutung, um die Arbeitsplätze in den Regionen zu schaffen und nicht nur in den Ballungsräumen. Diese Menschen haben es nicht verdient, Naturschutzwärter – Herr Kollege Kaufmann – zu sein, sondern diese Menschen haben es verdient, einen genauso qualifizierten Arbeitsplatz zu erhalten, wie das im Rhein-Main-Gebiet der Fall ist.
Diese Art der Geringschätzung der Bedürfnisse der Menschen in dieser Region finde ich schlicht und ergreifend unerträglich. Ihrer Auffassung schließt sich diese Landesregierung nicht an.Wir wollen etwas für diese Region tun, und deswegen wird das mit allem Nachdruck vorangetrieben werden. – Herzlichen Dank.
Hochverehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ein ganz kurzer Blick zurück und dafür drei nach vorne. Ich glaube, es ist in dieser Debatte wichtig, dass wir uns vielleicht einmal gegenseitig einräumen: Wir haben uns nicht alle mit Ruhm bekleckert. Es gibt überhaupt keinen Anlass zu einem Jubelantrag, wie er vorgestellt wurde. – Mit dieser Bemerkung: „Wir haben uns nicht mit Ruhm bekleckert“, habe ich übrigens sinngemäß Ministerpräsident Koch zu diesem Thema zitiert.
Ich will noch kurz auf zwei geschichtliche Punkte eingehen.1989 bis 1991,die Grenze war geöffnet,und neue Verkehre entstanden, die man so nicht hatte sehen können,