Protokoll der Sitzung vom 22.06.2010

Die Antwort ist am 8. Juni herausgegangen. Ich glaube nicht, dass die in einem zeitlichen Zusammenhang mit der mündlichen Frage gestanden hat.

Herr Kollege, es tut mir leid. Es gehen nur zwei Zusatzfragen. Damit ist diese Frage beantwortet.

Wir können noch eine Frage drannehmen, das ist die Frage 297 des Abg. van Ooyen, Fraktion DIE LINKE.

Herr Vorsitzender, ich denke, das passt zum Thema. – Können Sie sagen,in welchen zeitlichen Abständen dieses Programm fortgesetzt wird? Ich will nicht die Frage wiederholen, weil sie mit der des Kollegen Gremmels gleichlautend ist.

Frau Kultusministerin Henzler.

Herr Abg. van Ooyen, die Grundlage dafür bietet, wie auch in den vergangenen beiden Schuljahren, die Vereinbarung zwischen dem Land Hessen und den 22 akkreditierten Trägerverbänden, die von beiden unterzeichnete Rahmenvereinbarung, die jeweils durch einen Dreiecksvertrag zwischen dem Träger, dem Freiwilligen und der Schule als Einsatzstelle ergänzt wird.

Zusatzfrage, Herr Kollege Gremmels.

Sie hatten eben meine Frage nicht beantwortet. Deswegen habe ich jetzt die Gelegenheit, noch einmal nachzufragen.Ich hatte Sie gebeten,den Inhalt des Schreibens, das Sie der Landesarbeitsgemeinschaft übermittelt haben, anlässlich meiner Frage dem Plenum kundzutun.

(Leif Blum (FDP): Frage!)

Frau Kultusministerin.

Herr Abgeordneter, das Schreiben kann ich Ihnen in Kopie sehr gerne zukommen lassen. Ich habe es zum Vorlesen nicht hier.

(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich habe es da!)

Nachdem das jetzt ausführlich beantwortet worden ist, sehe ich keine weiteren Fragen und schließe die Fragestunde.

(Die Fragen 300 bis 304, 307, 309 bis 314 und die Antworten der Landesregierung sind als Anlage 1 beigefügt. Die Fragen 305, 306 und 315 sollen auf Wunsch der Fragesteller in der nächsten Frage- stunde beantwortet werden. Die Fragen 299 und 308 wurden von den Fragestellern zurückgezogen. Die Frage 298 wurde mit der Frage 297 beantwor- tet.)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 auf:

Regierungserklärung des Hessischen Ministers der Justiz, für Integration und Europa betreffend „Strukturentschei

dungen in der hessischen Justiz – effektiven Rechtsschutz gewährleisten – Verantwortung wahrnehmen“

Redezeit: 20 Minuten je Fraktion. Herr Justizminister, Sie haben das Wort.

Sehr verehrter Herr Präsident, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! In den vergangenen Monaten hat im Hessischen Ministerium der Justiz, für Integration und Europa unter der Leitung von Staatssekretär Dr. Kriszeleit die Projektgruppe „Konsolidierung und Kompensation“ Vorschläge zur Verbesserung der Belastungsgerechtigkeit und zur Steigerung der Effizienz in der hessischen Justiz erarbeitet. Diese Vorschläge waren Grundlage für umfassende Strukturentscheidungen, über die ich Sie, den Hessischen Landtag, heute offiziell informieren möchte.

Die Notwendigkeit des Handelns ergibt sich im Wesentlichen aus zwei Aspekten. Zum einen ist seit Jahren in ganz Deutschland ein stetiger Rückgang der Arbeitsbelastung der Verwaltungsgerichte festzustellen. Zentrale Gründe hierfür sind der Rückgang der Asylverfahren sowie die Übertragung der Zuständigkeit für Sozialhilfe auf die Sozialgerichte. Der Rückgang der Arbeitsbelastung hat zu erheblichen Belastungsunterschieden zwischen der Verwaltungsgerichtsbarkeit und allen übrigen Gerichtsbarkeiten geführt. In Hessen ist deshalb ein Überhang von rund 40 Richterstellen in der Verwaltungsgerichtsbarkeit festzustellen.

Zum anderen leidet Hessen wie ganz Deutschland unter den Folgen der schwersten Wirtschafts- und Finanzkrise seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs. Hessen ist hiervon besonders früh und besonders hart getroffen worden. Mit dem Finanzstandort Frankfurt am Main verfügt Hessen über einen zentralen Knotenpunkt für weltweite Finanztransaktionen. Ihr Rückgang im Zuge der Wirtschaftskrise hat den Standort Frankfurt am Main mit Beginn der Krise empfindlich getroffen und unmittelbar zu einem schmerzhaften Rückgang der Steuereinnahmen geführt.

Die Auswirkungen der Krise wurden bei der traditionsreichen Automobilmarke Opel besonders deutlich. Es bestand die akute Gefahr einer Insolvenz. Am hessischen Standort Rüsselsheim waren rund 15.600 Arbeitsplätze bedroht. Ein Verlust an Arbeitsplätzen in dieser Größenordnung wäre für die Region und das Land Hessen dramatisch gewesen.

Die Gefahr der Insolvenz bestand über ein Jahr. Erst am vergangenen Mittwoch hat General Motors erklärt, die notwendigen Restrukturierungsmaßnahmen ohne Staatshilfe und – vor allem – ohne Standortschließungen bewältigen zu können. Es bleibt zu hoffen, dass dies gelingt.

Die beiden genannten Aspekte – Belastungsunterschiede der Gerichtsbarkeiten auf der einen Seite und Finanzund Wirtschaftskrise auf der anderen Seite – repräsentieren reale Herausforderungen, auf die die politisch Verantwortlichen im Sinne einer nachhaltigen Politik reagieren müssen und zum Teil bereits reagiert haben.

Im Hinblick auf die unterschiedliche Belastung der Gerichtsbarkeiten hat in der gesamten deutschen Justiz ein Diskussionsprozess um die Zusammenlegung von Gerichtsbarkeiten, namentlich von Verwaltungs- und Sozialgerichtsbarkeit, begonnen. Die morgen und übermorgen stattfindende Konferenz der Justizminister der Länder wird sich unter anderem diesem Thema widmen.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Bezüglich der Finanz- und Wirtschaftskrise hat der Hessische Landtag Ende 2008 im breiten Konsens der Fraktionen von CDU, FDP und SPD ein deutschlandweit einmaliges Sonderinvestitionsprogramm unter dem Namen „Schul- und Hochschulbau“ mit einem Programmvolumen von zusätzlich 1,7 Milliarden c beschlossen.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Es hat die akuten Folgen der Krise für die hessischen Unternehmen und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erheblich abgemildert.

Obwohl die Finanz- und Wirtschaftskrise bislang keine schwerwiegenden Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt hatte, hat sie die Lage der öffentlichen Haushalte im Bund, in den Ländern und in den Kommunen dramatisch verschärft: Das Steueraufkommen ist regelrecht weggebrochen. Die Steuerschätzung des Bundes vom 6. Mai 2010 stellt für das Jahr 2009 einen Rückgang der Steuereinnahmen bei den Ländern von 6,7 % fest und prognostiziert für das laufende Jahr einen Rückgang um 2,2 %.

(Zuruf des Abg. Norbert Schmitt (SPD))

Für das laufende Haushaltsjahr 2010 ist in Hessen mit einer Neuverschuldung von rund 3,4 Milliarden c bei einer Schuldenlast von rund 39,5 Milliarden c zu rechnen.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Es macht mich hoffnungsfroh, heute die Meldungen des Bundesfinanzministers zur Kenntnis zu nehmen, wonach ganz offensichtlich in den letzten sechs, acht Wochen eine Änderung eintreten ist.

(Unruhe)

Herr Minister,einen Moment,bitte.– Ich darf doch um etwas mehr Ruhe bitten. – Bitte schön.

Jetzt war bei der Opposition wieder etwas Ruhe – es geht ja auch um horrende Schulden, die wir in der Vergangenheit alle gemeinsam auf Kosten der künftigen Generation gemacht haben und die wir in der Zukunft so nicht mehr machen wollen.

(Beifall bei der CDU und der FDP – Zurufe von der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rahmenbedingungen zwingen die öffentliche Hand aus zwei Gründen zum Sparen: Zum einen ist Hessen, wie alle Bundesländer, durch die sogenannte Schuldenbremse im Grundgesetz verfassungsrechtlich verpflichtet, spätestens im Jahr 2020 einen ausgeglichenen Haushalt ohne neue Schulden vorzulegen. Zum anderen verbietet es die Verantwortung gegenüber den künftigen Generationen,jenen eine stets höher werdende Schuldenlast aufzubürden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das macht man einfach nicht.

(Beifall bei der CDU und der FDP – Lachen des Abg. Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN))

Die Hessische Landesregierung ist der festen Überzeugung, dass bei hohen Schulden und gleichzeitig sinkenden Einnahmen eine Pflicht zum Sparen besteht.

(Zuruf der Abg. Angela Dorn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist ein Paradigmenwechsel in der Haushaltspolitik erforderlich. Dementsprechend hat der Hessische Minister der Finanzen in seinem Haushaltsaufstellungserlass vom 9. Februar 2010 für das Haushaltsjahr 2011 den Ressorts erste Einsparvorgaben gemacht, um die Neuverschuldung für das Haushaltsjahr 2011 unter 3 Milliarden c zu halten. Bei allen Ressorts wurden eine Absenkung des Ausgabevolumens um regelmäßig 3,5 % und eine Reduzierung des Bestands an freien Stellen vorgegeben.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, von der Pflicht zum Sparen ist die hessische Justiz nicht ausgenommen. Allerdings gilt es, den Besonderheiten angemessen Rechnung zu tragen. Das Sparen muss verantwortungsvoll, sozial verträglich und intelligent sein.

(Beifall bei der CDU und der FDP – Zuruf des Abg. Dr. Ulrich Wilken (DIE LINKE))

Mitte 2009 wurde im Hessischen Ministerium der Justiz, für Integration und Europa unter Führung von Staatssekretär Dr. Kriszeleit das Projekt „Konsolidierung und Kompensation“ – KuK – ins Leben gerufen, um Einsparpotenziale im Justizbereich bei gleichzeitigem Erhalt des hohen Leistungs- und Qualitätsniveaus in allen Bereichen der hessischen Justiz zu suchen.

An den Beratungen waren in unterschiedlicher Intensität die Gerichtspräsidenten und -direktoren, die Behördenleiter, die Richter, die Personalvertretungen und die Personalbeauftragte der hessischen Justiz sowie die Vertreter der Rechtsanwaltschaft und viele Interessenverbände beteiligt.

(Beifall bei der FDP)

Bei der Prüfung und bei den Gesprächen mit den Betroffenen kristallisierten sich zwei grundlegende Rahmenbedingungen heraus.

Erstens. Justiz ist personalorientiertes „People Business“ – Kollege Dr. Müller zur Freude. Die Anzahl der Richter, Staatsanwälte, Rechtspfleger, JVA-Bediensteten und Servicekräfte sollte deshalb weitgehend und aufgabenadäquat erhalten bleiben. Einsparungen sind demzufolge primär bei den Strukturen möglich.Vorrangiges Ziel war daher die Erarbeitung von Maßnahmen, die zur Reduzierung der Sachausgaben sowie der Hochbauausgaben beitragen, und zwar nicht nur kurzfristig, sondern über eine mittelfristige Schiene. Gleichzeitig führen strukturelle Veränderungen zu einer gerechteren Verteilung des Personaleinsatzes innerhalb der Justiz.

Dieser strukturbezogene Ansatz deckt sich im Übrigen mit der aktuellen Empfehlung, die der Hessische Rechnungshof zur Struktur der hessischen Amtsgerichte und der hessischen Arbeitsgerichtsbarkeit abgegeben hat.