Protokoll der Sitzung vom 08.09.2010

(Zuruf des Abg. Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

statt mit einem Würfel irgendwelche Zahlen auszuwürfeln, um dann zu sagen: Das ist das Gelbe vom Ei.

Ein Gedanke noch zu der Frage der Unterschriftensammlung auf der Behörde. Es ist alles schön und gut, wenn die Fristen im Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen deutlich verlängert werden. Es bleibt aber die Schwierigkeit bzw. sie nimmt zu, wenn diese Unterschrift auf der Behörde zukünftig nicht mehr am Wochenende geleistet werden kann.Für berufstätige Menschen und bei den Öffnungszeiten wird eher eine neue Hürde aufgebaut, sodass ich es so bezeichnen würde: Es sind nicht nur Trippelschritte in die richtige Richtung, sondern es ist auch ein wenig zwei Schritte vor und ein Schritt zurück, was die Regierungsfraktionen vorschlagen.

Wir sind sehr dafür, insofern werden wir das auch hoffentlich kollegial und mit gutem Ergebnis beraten, dass wir Hürden und Quoren für direkte Demokratie absenken. Ich bin umso erfreuter darüber, dass wir über direkte Demokratie in diesem Hause und im Rechtsausschuss reden werden, weil das hoffentlich ein positives Gegenbild gegen die Äußerungen des Fraktionsvorsitzenden in diesem Haus ist,der eben noch einmal wiederholt hat,dass er hier, zwar unter Protest, aber bisher ungestraft, das Grundrecht auf Demonstration in unserer Demokratie diese Woche bereits zweimal infrage gestellt hat. Wir brauchen mehr Demokratie.Wir brauchen mehr Demonstration. Wir brauchen mehr Bürgerbeteiligung, und wir beteiligen uns daran.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Wilken. – Das Wort hat Herr Kollege Bellino für die CDU-Fraktion.

(Willi van Ooyen (DIE LINKE): Jetzt aber! – Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Jetzt kommt aber ein Feuerwerk!)

Das Thema sollte man eher konsensual behandeln.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst kann ich Sie dahin gehend beruhigen, dass niemand darüber nachdenkt, das Demonstrationsrecht einzuschränken,sondern wir erlauben uns hin und wieder, die Frage zu stellen, ob es sinnvoll ist, das Demonstrationsrecht nicht bei denen zu belassen, die nicht die Möglichkeit haben, in den Entscheidungsgremien wie dem Hessischen Landtag aktiv die Politik mitzugestalten.Es ist deshalb nicht notwendig, dass man hier so tut, als müsste man die Demokratie, die wir hier führen, bewusst auf die Straße tragen.

(Beifall bei der CDU – Janine Wissler (DIE LINKE): Roland Koch hat auch demonstriert!)

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf von CDU und FDP befasst sich mit den geplanten Veränderungen im Gesetz über Volksbegehren und Volksentscheid.Es wurde von allen darauf hingewiesen, dass dies mit Sicherheit sinnvoll ist. Da gibt es eine Überschneidung, wenn man sieht, dass die bisherigen Regelungen aufgrund der hohen Hürden – das haben wir sehr wohl festgestellt – dazu geführt haben, dass es bis heute vergleichsweise wenige Volksbegehren gab: drei, von denen nur eines zugelassen werden konnte, damals wegen der Frage der Briefwahl. Auf der anderen Seite haben wir auf der kommunalen Ebene – das gehört auch zur Demokratie in diesem Lande – über 100 Bürgerentscheide, die entsprechend in der Kommunalpolitik für Furore sorgten, diskutiert wurden und auch zur Entscheidung kamen.

Aber bei dieser Gelegenheit sei auch der Hinweis gestattet, dass sich die repräsentative Demokratie in dieser hessischen Kultur in den letzten Jahrzehnten sehr wohl bewährt hat.

Man muss auch darauf hinweisen, dass auf der kommunalen Ebene – dazu werden hin und wieder Vergleiche gezogen – die Entscheidungen eine ganz andere Struktur haben. Sie sind leichter durchschaubar, leichter überschaubar. Die Bürgerinnen und Bürger sind unmittelbarer betroffen. Insofern kann dieser Vergleich so nicht gezogen werden.

Um die Mitwirkungsmöglichkeiten der Bürger an der Gesetzgebung zu erhöhen, sollen die Voraussetzungen sowohl für die Zulassung als auch für die Durchführung eines Volksbegehrens vereinfacht werden.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP)

Das sind schon deutliche Zeichen in Richtung mehr Demokratie. Das Quorum für die Zulassung eines Volksbegehrens soll von 3 % auf 2 % gesenkt werden.Es ist schon ein Unterschied, ob man 87.000 Unterschriften benötigt oder über 130.000.

Auch neu ist – und das geht in der Debatte etwas unter –, wenn das Gesetz so kommt,wie wir es einbringen,dass die

Selbstverpflichtung des Landtags dazu führt, dass dann, wenn diese 2 % erreicht wurden, sich der Landtag zwingend mit diesem Thema befassen muss.Dann kann es sehr wohl dazu kommen, dass schon das dazu führt, dass der vom Bürger gewünschte Gesetzentwurf diesen Hessischen Landtag tatsächlich passiert. Eine solche Volksinitiative kann zu deutlich mehr Demokratie führen.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Man soll auch nicht so tun, als ob die vorgesehene Verlängerung der Frist für die Unterstützung eines Volksbegehrens von zwei Wochen auf zwei Monate nichts wert sei – selbst wenn man die Wochenenden noch herausrechnet. Wir werden sehen, was diejenigen, die davon auch betroffen sind, nämlich die kommunalen Verwaltungsmitarbeiter, davon halten. Wenn man jetzt zwei Monate statt zwei Wochen Zeit hat, sich mit einem Volksbegehren auseinanderzusetzen und zu prüfen, ob man es unterstützen möchte, dann findet der Arbeitnehmer bei dieser Zeitplanung mit Sicherheit die Möglichkeit,seine Unterschrift zu leisten.

Aber auch das sagen wir mit aller Deutlichkeit: Eine Unterschrift an der Pommesbude wird es mit uns nicht geben. Wir verlangen schon eine intensive Auseinandersetzung mit der Thematik und das Bekenntnis zu dem Volksbegehren mit einer beim Amt geleisteten Unterschrift. Das halten wir für notwendig.Trotz der Einschränkungen am Wochenende ist das eine deutliche Erleichterung für diejenigen Bürgerinnen und Bürger, die ein Volksbegehren initiieren wollen.

Etwas anderes ist noch überhaupt nicht angesprochen worden. Bei solchen Gesetzentwürfen ist es nicht notwendig, die finanziellen Auswirkungen darzustellen – wie das bei den unsrigen erforderlich ist. Auch das ist eine Erleichterung für diejenigen, die ein solches Volksbegehren initiieren wollen. Sie können zwar auf die finanziellen Auswirkungen hinweisen,müssen es aber nicht.Bei einem Volksbegehren genügt es, allein die Idee in einen Gesetzestext zu gießen, um darüber abstimmen zu lassen.

Zusammengefasst kommen wir zu der Einschätzung, dass die Übertragung von Initiativ- und Entscheidungsrechten auf die Bürger, wie wir sie hier vorgeschlagen haben, motivierend sein kann, sich mit den betreffenden Themen noch intensiver auseinanderzusetzen.

Zum weiteren Prozedere schlagen wir vor, dass wir über beide Gesetzentwürfe im Innenausschuss debattieren; für den CDU/FDP-Gesetzentwurf ist das bereits vorgesehen, aber den Gesetzentwurf der GRÜNEN sollten wir hinzunehmen. Wir sollten eine gemeinsame Anhörung von Hauptausschuss und Innenausschuss initiieren, damit wir hier Zeit sparen und effizienter arbeiten können.– Besten Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Bellino. – Für die Landesregierung hat nun Herr Innenminister Rhein das Wort.

Verehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will es gleich vorwegnehmen und die Zeit auch nicht allzu sehr strapazieren: Die Landesregierung begrüßt den von den Koalitionsfraktionen vorgelegten

Entwurf für eine Änderung des Gesetzes über Volksbegehren und Volksentscheid uneingeschränkt.

(Günter Rudolph (SPD): Den habt ihr doch selbst gemacht!)

Wir helfen auch der Opposition, wenn sie sich von uns helfen lässt, gerne. Mit genau dieser Intention werden wir die weiteren parlamentarischen Beratungen sehr konstruktiv begleiten.

Abg. Greilich hat schon darauf hingewiesen: Wir reden von einem über 60 Jahre alten Gesetz, das in dieser Zeit nur marginal verändert worden ist. Der eigentliche Schwerpunkt des Gesetzentwurfs, nämlich das Zustandekommen eines Volksbegehrens – an das sich ein der Wahl ähnlicher Volksentscheid anschließt –, ist seit dem 16. Mai 1950 unverändert in Kraft.

Exakt aus diesem Grunde finde ich, dass die Koalitionsfraktionen mit diesem Gesetzentwurf, den sie vorgelegt haben, den richtigen Weg zu einem Mehr an Bürgerbeteiligung gehen. Das gilt natürlich ganz besonders für die Absenkung des Quorums von 3 % auf 2 % bei der Zulassung des Volksbegehrens. Das unterstützt stärker die Teilhabe an politischer Gestaltung aus der Mitte der Gesellschaft heraus.

Ich habe kein Verständnis dafür, dass Sie diesen Weg kritisieren. Natürlich kann man bei der Prozentzahl verschiedener Meinung sein, aber das ist ein guter Weg. Hier wurde ein ausgewogenes Maß gefunden. Herr Greilich hat schon gesagt, natürlich geht immer noch eines mehr, aber ich glaube, das ist ein guter Kompromiss.

Wenn man sich einmal die Zahlen anschaut, so zeigt das, wohin das ganz konkret führt. Auf der Basis des letzten Landtagswahlergebnisses bedeutet das nämlich ganz konkret, dass statt 131.259 Stimmberechtigten nur noch 87.506 Stimmberechtigte ihr Votum abgeben müssen. Das zeigt sehr deutlich: Hier geschieht wirklich etwas.

Deswegen sage ich, das ist ein positiver und praxistauglicher Entwurf, mit dem man sehr gut arbeiten kann.

Das Gleiche gilt für die vorgeschlagenen Regelungen, die die Zulassung und die Durchführung eines Volksbegehrens vereinfachen sollen. Diese Vereinfachung gilt für die Initiatoren, aber das gilt auch ganz besonders für die Kommunen, die ja eine sehr große Last bei solchen Volksbegehren zu schultern haben. Ich finde, auch das kann man insgesamt begrüßen.

Die positive Nebenwirkung ist ein Mehr an Rechts- und Planungssicherheit, und auch das ist natürlich zu begrüßen.

Die von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgeschlagene isolierte Absenkung des Quorums für das Zustandekommen eines Volksbegehrens will ich an dieser Stelle nicht kommentieren; denn die Bewertung von Entwürfen, welche die Veränderung der Verfassung zum Inhalt haben, nimmt entsprechend einer guten Tradition in diesem Haus zunächst der Landtag vor, nicht die Regierung.

(Günter Rudolph (SPD): Sehr schön, großzügig!)

Herr Abg. Rudolph, Stichwort: neuer Stil.

(Beifall bei der CDU,der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aber das ist schon immer so. Dieser Vorschlag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist ja nicht neu. Volker

Bouffier hat Ihnen das im Jahr 2008 schon einmal gesagt, als Sie das eingebracht haben. Deswegen ist es in Wirklichkeit kein neuer Stil, sondern es ist der kontinuierlich gute Stil dieser Landesregierung.

(Beifall bei der CDU und der FDP – Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Na, ob das gut ist?)

Lassen Sie mich trotzdem auf eines hinweisen, was in diesem Zusammenhang schon wichtig ist. Die Verfassungsenquetekommission, der ich damals selbst angehört habe, hat in ihren sehr sorgfältig ausgearbeiteten Vorschlägen im Jahr 2005 eine Änderung des Art. 124 unserer Verfassung in einen Gesamtzusammenhang mit der Gesetzgebung gestellt. Soweit es um Art. 124 der Verfassung geht, wurde nicht nur die Absenkung des Quorums für das Zustandekommen eines Volksbegehrens – übrigens von einem Fünftel auf ein Achtel, nicht auf ein Zehntel – vorgeschlagen, sondern sozusagen als eine Art Korrektiv auch die Einführung eines Zustimmungsquorums von einem Viertel der Stimmberechtigten für einen erfolgreichen Volksentscheid.

Ich will das jetzt nicht vertiefen.

Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Dr. Jürgens?

(Minister Boris Rhein: Selbstverständlich!)

Herr Minister, stimmen Sie mir zu, dass das von Ihnen erwähnte Zustimmungsquorum nur für den Fall einer Verfassungsänderung durch Volksbegehren galt, die wir damals ebenfalls einführen wollten, nicht für die Abstimmung über ein Gesetz?

Herr Abg. Jürgens, das mag wohl richtig sein, ändert aber nichts an der Sache. Das war eine Art Korrektiv, die nach meiner Ansicht schon zu meiner Argumentation passt. Dennoch haben Sie natürlich in der Sache recht.

Ich will das jetzt nicht vertiefen. Wahrscheinlich können wir darüber lange und ausführlich diskutieren,wie es auch in der wirklich interessanten Enquetekommission damals geschehen ist.