Natürlich sprechen wir über Belastungen. Der Kardinalfehler bei dem Gesetzentwurf, den Sie vorgelegt haben, ist:Sie haben es versäumt,die Mitarbeiter auf diesem Weg mitzunehmen.
Wir brauchen ein europataugliches, ein zukunftsorientiertes und diskriminierungsfreies öffentliches Dienstrecht. Wir brauchen ein Dienstrecht, das den Wechsel von der Privatwirtschaft in den öffentlichen Dienst und umgekehrt ermöglicht – bis hin zu der Frage: Was machen wir mit den Versorgungsansprüchen?
Wer hindert Sie denn daran, dazu schon jetzt Vorschläge zu machen? Dann wäre das etwas aus einem Guss.Warum sagen Sie nicht etwas zu den Möglichkeiten, die uns die Föderalismusreform eingeräumt hat? Laufbahnrecht:Wo ist Ihr Vorschlag, den einfachen Dienst abzuschaffen, der schlicht und ergreifend nicht mehr in die heutige Zeit passt?
Ja, Sie sagen, das kommt noch. Warum machen Sie als Regierung das nicht als ein Paket und lassen uns darüber gemeinsam den gesellschaftlichen Diskurs führen? Herr Innenminister Boris Rhein, warum tun Sie das nicht?
Nennen Sie mir bitte nachher eine sachliche Begründung, warum Sie sich aus einem wichtigen Entscheidungsprozess nur ein Segment herausgreifen.
Deswegen greift dieser Gesetzentwurf zu kurz. Wer sich die Anhörung am 26. August angeschaut hat und nicht ganz betriebsblind ist, Herr Bellino, der sieht: Die Einzigen, die Ihren Gesetzentwurf hinsichtlich der Arbeitszeit und der Wochenarbeitszeit gut fanden, waren die Kommunalen Spitzenverbände. Sonst machen Sie auch nicht immer alles, was die Kommunalen Spitzenverbände wollen.
Deswegen kann ich Ihr Argument an dieser Stelle nicht ganz so ernst nehmen – dass die das gut fanden.
Meine Damen und Herren, wir sagen: Rente und Pension mit 67 und eine Wochenarbeitszeit von 42 Stunden sind nicht akzeptabel. Denn das wären zusätzliche Sonderopfer für die Mitarbeiter im öffentlichen Dienst.
Da ich bei diesem Thema bin, sage ich noch: Wenn es dabei bleibt, ist das ein Wortbruch des amtierenden Ministerpräsidenten Bouffier. Im Jahr 2003 hat er im Rahmen der „Aktion düstere Zukunft“ sehr klar gesagt: Es wird keine weiteren Sonderopfer für die Beamten geben.
Wenn man mit den Mitarbeitern so umspringt, darf man sich nicht wundern, wenn die Motivation nicht steigt. Sie wird eher sinken.
Ich glaube, das haben Sie generell nicht erkannt. Wer demonstrierende Mitglieder der öffentlichen Verwaltung pauschal als „Krawallmacher“ diffamiert,der hat nicht erkannt, dass die wichtigste Ressource des öffentlichen Diensts nicht Gesetze und Verordnungen sind, sondern motivierte und leistungsfähige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Ich will herausgreifen aus der Anhörung, dass alle Anzuhörenden gesagt haben, es gibt Berufsgruppen wie Polizeibeamte im Vollzug, Justizbeamte im Vollzug, Feuerwehrbeamte, die jetzt die besondere Altersgrenze mit 60 Jahren haben.Sie wollen die Grenze auf 62 Jahre erhöhen. Sie haben eingeführt, wenn jemand 20 Jahre im Schichtdienst war, bleibt die Grenze bei 60 Jahren.
Aber dass das in dieser Form nicht akzeptabel ist, das wissen auch Sie, oder vielleicht auch nicht. Dann sage ich es Ihnen gerne:Was machen Sie mit jemandem, der 19 Jahre und fünf Monate im Schichtdienst war? Bekommt der nichts? Also werden wir hier dringenden Änderungsbedarf haben, und wir sichern Ihnen zu, wir werden Ihnen die Gelegenheit geben, einem solchen Änderungsantrag von uns zuzustimmen oder ihn abzulehnen.
Aber eines war deutlich. Diejenigen, die viele Jahre im Schichtdienst rund um die Uhr arbeiten, haben eine besondere Belastung. Wenn jetzt nur ein Drittel der Feuerwehrberufsbeamten die gesetzliche Altersgrenze von 60 Jahren überhaupt erreicht, dann zeigt das, dass wir diese Warnsignale ernst nehmen müssen.Wir als SPD-Fraktion werden es auf jeden Fall tun.
Wir werden Ihnen auch bei einem Zweiten die Gelegenheit geben, Ihre Position zu überprüfen. Hier nehmen wir das mit dem gemeinsamen Wollen wieder sehr ernst. Sie erhöhen die Altersgrenze für die Schwerbehinderten von
60 auf 62 Jahre.Auch dies, das ergab die Anhörung, ist äußerst problematisch, weil die Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst auch nicht mehr so sind, dass jemand dann eine leichtere Tätigkeit machen kann, weil bestimmte Tätigkeiten im Laufe der Jahre abgebaut worden sind. Das Anforderungsprofil ist höher geworden.
Auch das wird sehr kritisch gesehen, weil das ein Personenkreis ist, der aufgrund körperlicher Beschwerden in aller Regel eingeschränkt ist.Auch diese Regelung halten wir für problematisch, und wir werden das in das Gesetzgebungsverfahren einbringen.
Deswegen war die Anhörung für uns schon sehr beeindruckend.Die Nagelprobe,Ihr Lackmustest wird sein,wie Sie mit wichtigen Änderungswünschen und vor allem mit Notwendigem umgehen. Das meine ich sehr ernst.
Natürlich wissen wir, dass die Beamten ein wichtiger Faktor sind.Sie verursachen natürlich auch Kosten.Das ist so. Jochen Suchan, der damalige Staatssekretär, hat 1997 gesagt: Wenn wir nicht irgendwann einmal gegensteuern, dann werden die Versorgungsausgaben ein Problem für den Haushalt. – Sie sind es. Ich füge kritisch hinzu: Daran sind wir alle beteiligt, die einmal in der Regierung waren.
Man sollte aber nicht Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dafür schelten, sondern diejenigen, die politische Entscheidungen getroffen haben.
Sie haben die Gnade der späten Geburt, weil Sie nicht dabei waren. Aber Sie sind in den ostdeutschen Ländern in der Verantwortung. Herr Kollege Schaus, Sie haben in Berlin Sparmaßnahmen im öffentlichen Dienst mitgetragen.
Es gibt aber auch Dinge – damit will ich schließen –, die kosten gar kein Geld und bringen trotzdem etwas. Wenn Sie z. B. Mitbestimmungsrechte so ausgestalten, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Reformprozessen mitwirken können, ohne dass Sie gleich sagen, sie behindern Verwaltungsabläufe,dann wäre das ein Signal in Richtung der Mitarbeiterschaft: Wir haben erkannt, wir brauchen euren Sachverstand. – Das kostet kein Geld, und Sie haben mehr motivierte Mitarbeiter. Also sollten wir uns auch dem Thema zuwenden.
Meine Damen und Herren, der große Wurf ist der erste Gesetzentwurf zur Dienstrechtsreform nicht. Vielleicht wird es der zweite, der dritte oder der vierte, Herr Innenminister.Wir werden merken, wie Sie damit umgehen.
Mein Eindruck ist – das erkennen auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter –, dass sie einen Dienstherrn haben, der die Mitarbeiter in erster Linie als Kostenfaktor sieht. Das sehen wir so nicht.
Deswegen ist der Entwurf viel zu kurz gesprungen. Wir werden Ihnen die Gelegenheit geben, bei Änderungsanträgen Ihre Position zu verändern. – Vielen Dank.
Herr Vorsitzender, sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Abenteuerlich finde ich – das ist etwas relativiert durch die Beiträge – den Antrag der LINKEN bei einem so wichtigen Thema, was deutlich wurde, und bei einer wirklich gelungenen Anhörung. Ich sage es nach eineinhalb Jahren Tätigkeit, dass ich wirklich das Gefühl habe, dass wir eine Anhörung hatten, in der viel vorgetragen wurde, in der viel aufgenommen wurde, wobei in der Tat das eine oder andere zu bereden ist.
Es ist abenteuerlich, aber nicht in der Sache selbst. Da bin ich für die klaren Worte von Herrn Rudolph dankbar. Ich sage es klipp und klar: Bei den 67 Jahren sind Sie mit gutem Beispiel vorangegangen. Wir sind damals noch in Berlin dem gefolgt. Inzwischen rudern Sie zurück, weil im Gesetz etwas steht, was Ihnen erlaubt, zurückzurudern. Aber die SPD ist beim Rentenalter von 67 mit guten Argumenten vorangegangen.
Ich glaube, der größte Teil der Führenden ist immer noch der Auffassung, dass es gute Argumente sind. Es ist eine Frage der Demografie und auch eine Frage – das hat auch Herr Frömmrich deutlich gemacht –, dass die Beamten nicht anders zu behandeln sind als die Angestellten und die Diskussion angebracht ist.
Es ist aber auch eine Diskussion in der Sache selbst um die 42 Stunden, d. h. zwei Stunden mehr als 40 Stunden. Diese Diskussion müssen wir auch führen, und ich sage klipp und klar: Wir als FDP sehen nicht – ich glaube, das auch für die Koalition feststellen zu können –, dass wir in dem Bereich entgegenkommen können, sondern wir sehen eine dringende Notwendigkeit – das Warum wurde deutlich –, weil wir im Land Hessen eine Verantwortlichkeit haben, die uns leider nicht ermöglicht, diesen Weg zu verlassen.Wir müssen diesen Weg weitergehen.
Aus Arbeitnehmersicht – da schließe ich die Beamten nicht aus – habe ich großes Verständnis für den Zungenschlag bei 67 Jahren bzw. 42 Stunden. Ich finde mich da auch wieder.Wir alle waren Gäste beim dbb, der das sachlich vorgetragen hat. Herr Spieß hat es auf den Punkt gebracht mit sehr klaren Worten und sehr konstruktiver Kritik, indem er deutlich gemacht hat, dass der dbb, der in den letzten Jahren einen anderen Weg gegangen ist als die anderen Gewerkschaften, diesmal nicht mit uns von CDU und FDP geht. Er hat die Kritik aber so vorgetragen, dass man diskutieren konnte.
Da verwundert mich schon der Zungenschlag von Gewerkschaftsvertretern im Übrigen. Da sind Beiträge, wo man sich wundert, welche Diktion verwandt wird. Man wundert sich auch, wie Kritik vorgetragen wird. Ich hätte mir gewünscht, dass es klar in der Sache und konstruktiv auch von den Gewerkschaften auf den Punkt gebracht wird und dass nicht wie in den letzten Tagen eine Diktion verwandt wird, die der Sache eher schadet als nützt.
Wir beschneiden nichts. Es gibt auch die Meinungsfreiheit. Jeder muss sich bei seinem eigenen Wort fassen lassen.Wenn er das liest, wird er sich wundern, was er gesagt hat. Ich wünsche dem einen oder anderen Gewerkschaftsvertreter, dass er, wenn er in den Printmedien das sieht,
was er gesagt hat – das geht uns manchmal auch so, Herr Kollege Rudolph –, sich wundert und sagt:Vielleicht hätte ich es besser so nicht gesagt.
Auf jeden Fall geht nicht, was die Gewerkschaftsvertreter auch deutlich gemacht haben: Wir haben keine zweite oder dritte Lesung verschoben, wie einer der Vorsitzenden meinte. Heute ist ein besonderer Punkt, über den wir nur diskutieren, Herr Schaus, weil Sie es mit einer Diktion, die ich nicht für gut halte, auf die Tagesordnung gebracht haben. Dass die Regelung 67/42 von den Gewerkschaften anders gesehen wird und dort auf Widerstand stößt, ist nichts Neues. Das war den vier Mediatoren bekannt, als sie am 2. Dezember des letzten Jahres – wir reden nur vom letzten Jahr; wir diskutieren heute im Parlament dank des ersten Gesetzentwurfs schon darüber – ihren Bericht abgaben. Das war sogar schon vorher bekannt, als es Diskussionspapiere gab und Anhörungen stattfanden. Es war bekannt, dass dieser Weg so ist und dass die Gewerkschaften diesen Weg nicht gehen.Das war auch CDU und FDP bekannt und auch der Landesregierung.