Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Als fünfter Jurist möchte ich mich der Meinung anschließen, dass der Gesetzentwurf ein guter ist. Das haben auch die ausführlichen Beratungen im Rechts- und Integrationsausschuss und davor in den anderen Gremien, bis hin zur Justizministerkonferenz, ergeben.
Verehrter Herr Kollege Dr. Jürgens, ich habe jetzt keine Zeit mehr gehabt.Aber ich werde dem Kollegen Till Steffen in Hamburg gleich eine SMS schicken und ihn fragen, wie sich die GRÜNEN in der Hamburger Bürgerschaft bei diesem Thema verhalten werden.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP – Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Schönen Gruß!)
Ich habe das Gefühl, dass die dort zustimmen werden. Für diejenigen, die es nicht wissen: Der Kollege Steffen ist der Justizsenator in Hamburg und gehört der Partei der GRÜNEN an.
Er ist in Hessen bekannt, weil er auch einmal in Wiesbaden gearbeitet hat. Er ist ein wirklich netter Kollege.
Ich wollte damit nur sagen:Manchmal ist das Sein und das Bewusstsein offensichtlich doch Träger der Entscheidungsregeln. Ich bin froh darüber, dass wir im Föderalismus die Möglichkeit haben, verschiedene Gesetze in verschiedenen Ländern zu organisieren, wenn wir es für richtig halten. Wir halten es nicht für richtig, wenn es um die Hinterlegungsordnung geht. Wir halten es aber für richtig, wenn es z. B. um den Vollzug geht. Da haben wir als Hessen bewiesen, und zwar parteiübergreifend, dass wir ein moderneres, ein besseres Gesetz gemacht haben als in vielen anderen Bundesländern. Alles das ist in ein und derselben Entscheidung im Rahmen der Föderalismuskommission beschlossen worden: die Übertragung der Gesetzgebungskompetenz auf die Länder sowohl in Bezug auf die Hinterlegung als auch den Vollzug.
Wir haben beschlossen,dass es klüger ist,eine einheitliche Regelung zu treffen.Sie hatten im Ausschuss recht mit der Bemerkung:Warum müssen sich 16 Justizbehörden damit beschäftigen? – Meine Antwort war: 16 Justizbehörden hätten sich auch damit beschäftigt, wäre es eine bundeseinheitliche Lösung gewesen, weil das vollkommen egal ist. Der einzige Unterschied ist, dass sich noch 16 Landesparlamente damit auseinandersetzen. – Aber wenn das so sportlich und kameradschaftlich geht wie hier, habe ich auch keine Bedenken um den Föderalismus. – Vielen herzlichen Dank.
Ich komme zu der Abstimmung über diesen Gesetzentwurf in zweiter Lesung. Wer dem Gesetzentwurf in zweiter Lesung seine Zustimmung erteilen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Enthaltun
gen? – Dann stelle ich fest, dass mit den Stimmen von CDU, SPD, FDP und DIE LINKE bei Enthaltung der GRÜNEN das Gesetz in zweiter Lesung angenommen worden und damit zum Gesetz erhoben ist.
Dritte Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Viertes Hessisches Zukunftsenergie- und Klimaschutzgesetz zur Änderung des Hessischen Landesplanungsgesetzes – Drucks. 18/2851 zu Drucks. 18/2511 zu Drucks. 18/1056 –
Beschlussempfehlung und Zweiter Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr zu dem Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Viertes Hessisches Zukunftsenergie- und Klimaschutzgesetz zur Änderung des Hessischen Landesplanungsgesetzes, Drucks. 18/2511 zu Drucks. 18/1056:
Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und LINKEN bei Stimmenthaltung der SPD, den Gesetzentwurf in dritter Lesung abzulehnen.
Vielen Dank, Herr Berichterstatter. – Das Wort dazu hat gewünscht Frau Kollegin Hammann für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte schön. Die vereinbarte Redezeit beträgt fünf Minuten pro Fraktion.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Vierten Zukunftsenergie- und Klimaschutzgesetz zeigen wir GRÜNEN, wie eine nachhaltige Energieversorgung in Hessen gesetzlich gestaltet werden kann, eine Energieversorgung, die letztendlich auch dem Klimaschutz dient.Wir hatten dazu eine Anhörung im Hessischen Landtag. Das Ergebnis dieser Anhörung hat uns in unseren Bemühungen unterstützt. Die Anzuhörenden bestätigen, dass mehr für den Klimaschutz und die Energie getan werden muss, für eine Energieversorgung ohne Atom, die auf umweltfreundlicher Energieerzeugung beruht.
Meine Damen und Herren,es ist einfach unglaublich,dass sich die Landesregierung immer wieder öffentlich zu mehr Klimaschutz äußert, aber da, wo sie etwas umsetzen könnte, auf voller Länge versagt.Versagt hat hierbei auch die Regierungskoalition, die weder in der Lage war, eigene Regelungen zum Ausbau der erneuerbaren Energien in Hessen und zu Klimaschutzmaßnahmen einzubringen, noch über ihren Schatten springen konnte, unseren Vorschlägen zu folgen. Das bedauern wir sehr.
Denn das sind Zukunftsthemen, die auch von uns in Hessen zu begleiten sind. Durch unseren Gesetzentwurf zeigen wir auf, wie das Landesplanungsgesetz geändert werden muss, um den erneuerbaren Energien auch landesplanerisch Vorrang zu verschaffen. Wir könnten dadurch
außerdem ineffiziente neue Kohlekraftwerke wie den geplanten Block 6 des Kohlekraftwerks Staudinger in Großkrotzenburg verhindern. Denn über die Landesplanung wollen wir einen elektrischen Wirkungsgrad von 58 % und mehr oder einen Brennstoffnutzungsgrad von 80 % und mehr verankern.
Wir wollen, dass bis zum Jahr 2020 eine Stromleistung von 4.500 Megawatt aus Windkraft installiert wird. Allein – das muss man sich einmal vorstellen – mit dieser Leistung an Windenergie werden das Kohlekraftwerk Staudinger und das Atomkraftwerk in Biblis überflüssig.
In Hessen muss der Ausbau der erneuerbaren Energien, auch der Windenergie, von der Landesregierung unterstützt werden.Es widerspricht doch gesundem Menschenverstand, dass in Hessen die mit Abstand effizienteste erneuerbare Energie bisher eingeschränkt und behindert wird. Die Landesplanung muss daher geändert werden. Wir wollen keine prozentual gestaltete Festlegung von bestimmten Flächen, sondern wir wollen Stromleistungen für die drei Regierungsbezirke festlegen. Es soll nur wenige Flächen geben, auf denen ein Ausbau ausgeschlossen wird. Ich habe diese schon in der ersten und zweiten Lesung benannt. Das sind die ausgewiesenen Naturschutzgebiete,der Nationalpark Kellerwald-Edersee und die besonders geschützte Kernzone des Biosphärenreservats Rhön.Alles andere sind Vorbehaltsgebiete, in denen aber – das ist eine Selbstverständlichkeit – eine genaue Abwägung stattfinden muss.
Ein weiterer wichtiger Punkt unseres Gesetzentwurfs betrifft die Ausgestaltung der Siedlungs- und Verkehrsinfrastruktur. Denn gerade im Verkehrssektor müssten in Hessen Kohlendioxideinsparungen erreicht werden. Es gibt kaum ein anderes Bundesland, in dem der Verkehrsanteil am CO2-Ausstoß höher ist als bei uns. Das ist etwas, was Sie nicht ruhen lassen darf.
Neben effizienteren Motoren und Elektromobilität spielt die Beeinflussung der künftigen Siedlungsstruktur dabei eine ebenso wichtige Rolle. Kurze Wege und eine wohnortnahe Versorgung helfen, Pkw-Verkehr zu vermeiden, und begünstigen den Rad- und Fußverkehr. Die Förderung des öffentlichen Verkehrs in der Landesplanung hilft, den Pkw-Verkehr auf umweltfreundliche Verkehrsmittel zu verlagern.
Unser Gesetzentwurf will die Zersiedelung der Landschaft verhindern. Daher sollen die Planungen von Kommunen vorrangig auf die Innenentwicklung konzentriert werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir kritisieren das Handeln der Landesregierung an dieser Stelle ganz besonders. Man darf sich nicht nur auf öffentlichkeitswirksame Aktionen zurückziehen, sondern man muss auch tatsächlich handeln, wenn man weiß, dass in diesem Bereich etwas getan werden muss. Dieses öffentlichkeitswirksame Auftreten ersetzt eben kein Energie- und Klimaschutzkonzept. Da bedarf es konkreter Umsetzungsschritte. Die haben wir Ihnen schon in mehreren Gesetzentwürfen vorgelegt.
Unser Gesetzentwurf dient der Modernisierung der hessischen Energieversorgung, dem Klimaschutz und somit einer modernen und damit nachhaltigeren Wirtschaftsweise. Meine Damen und Herren der Regierungskoalition,wer selbst keine Konzepte hat und andere ohne Kon
Aber nicht nur das: Ein solches Vorgehen zeigt, dass Sie den Herausforderungen für eine sichere Energieversorgung und des Klimaschutzes eben nicht gewachsen sind. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Am 23. Juni haben wir die zweite Lesung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf durchgeführt, heute die dritte Lesung. In der Zwischenzeit hat sich nichts Neues ergeben. Von den Antragstellern sind in der Zwischenzeit auch keine neuen Argumente eingebracht worden. Das einzig Wichtige, was in der Zwischenzeit gekommen ist, sind die Eckpunkte der Energiepolitik der Bundesrepublik Deutschland für die nächsten 40 Jahre.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dieses Energiekonzept der Bundesregierung bestärkt uns ebenfalls darin, dass Ihr Gesetzentwurf für uns nicht zustimmungsfähig ist. Die Bundesregierung und ihre Experten gehen davon aus, dass wir bis zum Jahre 2050 80 % der benötigten Energie regenerativ erzeugen. Sie dagegen glauben an die Zielsetzung, dass die gesamte Stromversorgung schon 2030 100 % regenerativ erfolgen könne. Ich meine:Träume sollte man nicht in Gesetze gießen.
Nach den Vorstellungen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sollen erneuerbare Energien Vorrang vor allen anderen Energien haben. Wir sehen das anders. Wir akzeptieren den Einspeisevorrang, aber für uns stehen andere Energiequellen gleichwertig neben den regenerativen. Das wird auch die nächsten 30, 40 Jahre lang so bleiben. Wir wollen den Energiemix. Wir wollen den Energiemix einschließlich der Gas-, Kohle- und Kernbrennstoffe. Das werden wir in dieser Weise – das machen sowohl die Bundes- als auch die Landesregierung – in unseren Energiekonzepten umsetzen.Wir sind nicht in der Lage, Deutschland in den nächsten Jahren ausschließlich aus regenerativen Energien zu versorgen. Wir brauchen eine umweltschonende, aber auch zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung.
Solange wir keine Speichermöglichkeit für die volatile Wind- und Sonnenenergie haben, solange wir nicht in der Lage sind, Wasser- oder Windstrom auch aus Speicherkraftwerken in Norwegen, Österreich oder direkt von der Nordsee hierher zu uns zu bringen, und solange wir nicht die Netze saniert und erweitert haben,werden wir den bestehenden Energiemix brauchen. Wenn Sie sich einmal anschauen, was die Bundesregierung jetzt in ihrem Energiekonzept festschreibt, werden Sie feststellen, dass sich die wesentlichen Teile mit dem Netzausbau und der Speicherung beschäftigen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, solange wir nicht die überteuerten Subventionierungen – vor allem der Fotovoltaik, aber auch anderer regenerativer Energien – auf ein vernünftiges und angemessenes Maß zurückgeschraubt haben, wäre es volkswirtschaftlich Nonsens, ausschließlich auf erneuerbare Energien zu setzen.Sie wollen Vorranggebiete für Windenergienutzung ausweisen – das wird in den Regionalplänen gemacht –, und Sie wollen dies an der installierten Leistung ausweisen. Das ist immerhin ein guter Ansatz dafür, auch in Hessen zu sagen:Der Wind weht in Nordhessen mehr als in Südhessen.
Dass Sie allerdings lediglich den Nationalpark Kellerwald und die Kerngebiete der Rhön von Windenergie ausnehmen wollen, wollen wir nicht. Denn wir haben auch anderswo Landschaften, die wir achten müssen, und Landschaften, die wir in ihrer Schönheit erhalten wollen. Ich verweise auch auf eine Podiumsdiskussion, die gestern Abend im Rheingau-Taunus-Kreis stattgefunden hat, wo Landrat Albers, SPD, gesagt hat: „Ich verstehe, dass Menschen Windräder nicht wollen, weil sie die Landschaft beeinflussen.“ Solange wir so diskutieren, werden wir keinen Erfolg haben.Wir müssen die Menschen mitnehmen.
Frau Hammann, Sie haben gesagt, dass Sie ein Anti-Staudinger-Gesetz einbringen wollen. Das wollen wir nicht.
Nein, danke, ich habe gerade noch eine knappe Minute. – Das Antragsverfahren für Staudinger wollen wir so,wie es läuft, weiterlaufen lassen. Es bleibt dem Betreiber überlassen, ob er dann baut oder nicht. Sie wollen dem Schienen- und Güterverkehr und dem Verkehr auf Wasserstraßen Vorrang geben. Das wollen wir nicht. Wir glauben, dass der Straßenverkehr seinen Vorrang oder seine Gleichgewichtigkeit haben soll. Sie wollen keine neuen Straßen bauen. Wir sind der Auffassung, dass wir neue Straßen brauchen. Wir brauchen vor allen Dingen neue Umgehungsstraßen, um die Menschen von Lärm zu entlasten.Wir teilen Ihre Auffassung, dass die Datenkommunikation zu fördern und zu entwickeln ist, aber ich verweise dabei auf die vielen erfolgreichen Projekte, die das Land Hessen unterstützt, wie im Odenwaldkreis oder im Werra-Meißner-Kreis.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN, dass die Innenentwicklung in den Kommunen gestärkt wird, findet bezogen auf die Wohnbauflächen auch unsere Zustimmung; denn die Demografie zeigt uns, dass wir weniger Bürger sein werden.Wir werden aber als eines der industriellen Zentren in Deutschland auch weiterhin Flächen brauchen, auf denen wir Arbeitsplätze ansiedeln können und von welchen wir dann die Steuereinnahmen generieren können,um bei uns in Hessen eine vernünftige Politik gestalten zu können.