Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder für das Kuratorium der Hessischen Landeszentrale für politische Bildung
Ihnen liegt ein Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 18/248, vor.
Wir wollen auch hier offen abstimmen. Widerspricht jemand diesem Verfahren? – Das ist nicht der Fall.
Dann frage ich Sie: Wer stimmt diesem Vorschlag zu? – Wer ist dagegen? – Stimmenthaltungen? – Dann stelle ich fest, mit 112 Jastimmen bei sechs Enthaltungen ist dieser Vorschlag angenommen. Damit sind die gewählten Kolleginnen und Kollegen Mitglieder bzw.stellvertretende Mitglieder des Kuratoriums der Hessischen Landeszentrale für politische Bildung.
Abg. Peter Beuth und Abg. Dr. Arnold haben mitgeteilt, dass sie nicht mehr ordentliche Mitglieder des Hauptausschusses sein werden. Außerdem verzichtet Herr Abg. Wiegel mit Wirkung vom 30. März auf sein Amt als stellvertretendes Mitglied des Hauptausschusses.
Von der Fraktion der CDU wird vorgeschlagen,die CDUAbgeordneten Volker Hoff und Kurt Wiegel als ordentliche Mitglieder sowie Herrn Abg. Dr. Arnold als stellvertretendes Mitglied des Hauptausschusses zu wählen.
Wer dem Vorschlag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei Gegenstimmen der Fraktion der LINKEN sind die Kollegen Hoff und Wiegel als ordentliche Mitglieder, Herr Dr. Arnold ist als stellvertretendes Mitglied gewählt. Ich gra
Hier darf ich Ihnen mitteilen, dass Frau Kollegin Judith Lannert ihr Mandat im Präsidium nach ihrer Wahl in den Fraktionsvorstand der CDU niedergelegt hat. Die Fraktion der CDU schlägt auf Drucks. 18/250 vor, Frau Kollegin Ravensburg neu in das Präsidium zu wählen.
Es gibt einen weiteren Vorschlag für diese Position. Die Fraktion DIE LINKE schlägt auf Drucks. 18/276 vor,Frau Abg. Barbara Cárdenas in das Präsidium zu wählen. – Weitere Vorschläge werden nicht gemacht.
Wer dem Wahlvorschlag betreffend Frau Ravensburg zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind 83 Stimmen.Wer stimmt für Frau Cárdenas? – Das sind sechs Stimmen. Enthält sich jemand? – Die Sozialdemokraten enthalten sich bei beiden Vorschlägen. Damit stelle ich fest, dass Frau Ravensburg in das Präsidium gewählt worden ist. Ich gratuliere ganz herzlich.
Antrag der Fraktion DIE LINKE betreffend die Geschäftsordnung des Hessischen Landtags – Drucks.18/254 –
Antrag der Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE betreffend die Geschäftsordnung des Hessischen Landtags – Drucks. 18/265 –
Mir liegt die Wortmeldung des Abg. Wintermeyer für die Fraktion der CDU vor. Ich erteile ihm das Wort.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich darf den Antrag der CDU, der SPD, der FDP, von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und der LINKEN betreffend die Geschäftsordnung des Hessischen Landtags einbringen.
Wir haben in der Zeit vor und nach der konstituierenden Sitzung des Hessischen Landtags sehr intensiv miteinander gesprochen.Wir haben schon in der konstituierenden Sitzung einige Punkte in der Geschäftsordnung geändert. Wir schlagen Ihnen heute weitere Details der Änderung unserer Geschäftsordnung vor.
Wir wollen die Redezeiten straffen.Dies findet in der vorliegenden Fassung des Antrags eine entsprechende Fortsetzung. Wir wollen die Aktuellen Stunden mit einer Redezeit von fünf Minuten je Fraktion versehen. Wenn die Landesregierung länger als fünf Minuten spricht, verlängert sich die Redezeit der Fraktionen entsprechend der Dauer der Überschreitung.
Wir haben auch noch festgelegt – das mag Semantik sein –, dass wir dort einen genau bezeichneten Gegenstand zum Thema machen. Jetzt haben wir eben festgelegt, dass wir ein genau bezeichnetes Thema in § 32 aufnehmen.
Wir haben weiterhin eine Entschädigungsregelung aufgenommen, die ich hier nicht darstellen möchte. Sie lehnt sich an die üblichen Entschädigungsregelungen für Ge
Außerdem haben wir eine, wie ich finde, durchaus nachvollziehbare Regelung aufgenommen,wonach Petitionen, die Beleidigungen oder Beschimpfungen zum Inhalt haben und sich darin erschöpfen, nicht mehr angenommen werden.
Herr Schaus wird gleich den Vorschlag der Fraktion der LINKEN zu einer Änderung der Geschäftsordnung vortragen, wonach Anhörungen zu Gesetzentwürfen mit einem Minderheitenrecht verknüpft werden sollen.
Wir, die CDU, werden diesen Antrag ablehnen. Minderheitenrechte sind bei Untersuchungsausschüssen gegeben; Minderheitenrechte sind in der Verfassung festgelegt.Wir haben diese Minderheitenrechte bisher nicht gebraucht, und wir brauchen sie auch in Zukunft nicht. Herr van Ooyen, Sie sind, wie ich gehört habe, am Samstag „Schirmherr“ Ihres Bundestagsfraktionsvorsitzenden Lafontaine geworden. Wir brauchen keine Minderheitenrechte in dem Bereich, weil wir Anhörungen zu Gesetzentwürfen meistens einvernehmlich beschließen.
Ein wichtiger Punkt ist auch, dass Gesetzentwürfe – es gibt eine ganze Menge davon – rechtzeitig in Kraft treten. Ich könnte Ihnen einige Beispiele nennen. Wir haben in diesen Fällen oder in Fällen, in denen sich vom Thema her keine Anhörung ergibt, bisher darauf verzichtet. Ich denke, es ist absolut richtig, weiterhin so zu verfahren.
Deshalb werden wir Ihrem Vorschlag, im Zusammenhang mit Anhörungen ein Minderheitenrecht einzuführen, nicht zustimmen. Ansonsten darf ich um Zustimmung zu der Geschäftsordnungsänderung bitten, die ich hier vorgetragen habe und auf die man sich einvernehmlich verständigt hat. – Vielen Dank.
Herzlichen Dank, Herr Wintermeyer. – Als Nächster hat Herr Schaus für die Fraktion DIE LINKE das Wort.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist in der Tat ungewöhnlich, dass wir hier als Fraktion einen weiteren Geschäftsordnungsantrag einbringen. Aber es gibt einen konkreten Sachverhalt.
Lassen Sie mich jedoch zunächst einmal die Gemeinsamkeiten betonen, die es in der Tat gegeben hat und die auch in dem von Herrn Wintermeyer angesprochenen gemeinsamen Antrag aller Fraktionen zur Änderung der Geschäftsordnung zum Ausdruck kommen. Wir haben mit den parlamentarischen Geschäftsführern in mehreren Sitzungen darüber beraten. Das einvernehmliche Ergebnis, zu dem es auch mit der Zustimmung und Beteiligung unserer Fraktion kam, liegt Ihnen vor. Insofern gibt es sehr wohl einen Konsens über die Geschäftsordnung, zumindest über wesentliche Teile davon.
Aber mitten in die Beratungen über diesen Antrag platzte ein Vorgang im Innenausschuss, der uns veranlasst hat, jetzt diesen Änderungsantrag einzubringen. Meines Wissens ist es zumindest in den zurückliegenden Jahren nicht vorgekommen, dass man sich in einem Ausschuss nicht einvernehmlich darauf verständigt hat, eine Anhörung von Expertinnen und Experten durchzuführen.
Wir haben in der letzten Plenarwoche unseren Gesetzentwurf zum Mitbestimmungswiederherstellungsgesetz eingebracht und sind selbstverständlich davon ausgegangen, dass ein Gesetzentwurf, der so umfangreich ist wie dieser und so weitreichende Folgen für die Mitbestimmung im öffentlichen Dienst hat, mit Expertinnen und Experten sowie mit Sachverständigen beraten und erst dann in den parlamentarischen Gang und ins Plenum zurückgeführt wird. Aber die Koalitionsfraktionen haben es ohne eine Begründung schlichtweg abgelehnt, hierzu eine Anhörung durchzuführen.
Herr Wintermeyer, insofern brauchen wir in diesem Parlament und auch in anderen Parlamenten sehr wohl Minderheitenrechte. Das ist die Basis unseres Änderungsantrags.
Mit unserem Antrag beanspruchen wir auch für die Opposition das Recht, Sachverständigenanhörungen in den Ausschüssen durchführen zu lassen. Dieses Recht entspricht den üblichen Gepflogenheiten in einer parlamentarischen Demokratie. „Hessen ist eine demokratische und parlamentarische Republik“ – zumindest steht das in Art. 65 der Hessischen Verfassung.
Unstreitig ist: In der gesamten Verfassungslehre beinhaltet der Begriff „demokratisch“ – das ist sowohl im Sinn der Hessischen Verfassung als auch im Sinn des Grundgesetzes –, dass eine Opposition existiert, der die Möglichkeit der tatsächlichen und effektiven Ausübung dieser Opposition eingeräumt werden muss, auch im Parlament.
Dieses Recht wurde und wird verletzt, wenn wesentliche Mitwirkungsmöglichkeiten der Opposition in der parlamentarischen Arbeit unter den Vorbehalt der einfachen Mehrheit der Regierungsfraktionen gestellt werden. Dies steht im Gegensatz zum Geist der Verfassung.
So war es bisher üblich, dass Anhörungen von Sachverständigen in den Ausschüssen nicht durch Mehrheitsentscheidungen abgeblockt wurden, sondern dass einem entsprechenden Begehren der Opposition entsprochen wurde. Dies war bisher allgemeiner parlamentarischer Brauch.
Im Deutschen Bundestag kann zur Vorbereitung von wichtigen Entscheidungen eine Enquetekommission des Bundestages eingesetzt werden.Auf Antrag eines Viertels der Mitglieder des Bundestages muss eine solche überwiegend mit Sachverständigen zu besetzende Kommission eingesetzt werden.Das dort geltende Quorum von einem Viertel entspricht dem im Bundesrecht enthaltenen Quorum für die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen im Deutschen Bundestag. In Hessen beträgt dieses Quorum nach Art.92 der Hessischen Verfassung ein Fünftel der Mitglieder des Landtags.
Nachdem die Regierungsmehrheit neuerlich begonnen hat, Anträge auf die Durchführung von Sachverständigenanhörungen nach Gutdünken zu bescheiden und auch abzulehnen,
ist es erforderlich, in unserer Geschäftsordnung die entsprechenden Rechte der Opposition ausdrücklich festzuschreiben.