Protokoll der Sitzung vom 31.03.2009

ist es erforderlich, in unserer Geschäftsordnung die entsprechenden Rechte der Opposition ausdrücklich festzuschreiben.

(Beifall bei der LINKEN)

Es kann nicht sein, dass die Regierungsmehrheit in der parlamentarischen Beratung einfach nach dem Motto verfährt: Wir wissen, was wir abstimmen werden; dazu brauchen wir weder Sachverständige noch deren Sachverstand. – Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Danke, Herr Schaus. – Als Nächster hat Herr Wagner für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Schaus, ich verstehe Ihren Ärger. Dass mit Mehrheitsbeschluss des Landtags die Durchführung einer Anhörung zu einer Initiative abgelehnt wird, würde jede Fraktion ärgern. Das sollte sich in diesem Haus auch nicht einbürgern; denn ich denke, alle Fraktionen haben ein Anrecht darauf, dass über ihre Initiativen sorgfältig beraten und auch mit Experten diskutiert wird.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Kollege Schaus, insofern verstehe ich Ihren Ärger; gar keine Frage.Das ist auch kein guter Stil.Man kann immer darüber streiten, ob man eine schriftliche oder eine mündliche Anhörung braucht. Aber eine sorgfältige parlamentarische Beratung sollte in der Regel nicht durch einen Mehrheitsbeschluss verhindert werden.

(Beifall bei der LINKEN – Wolfgang Greilich (FDP):Alles zu seiner Zeit!)

Herr Kollege Greilich, sie sollte nicht verhindert werden. – Aber sosehr ich Ihren Ärger verstehe und sosehr wir Ihren Ärger teilen, so wenig verstehe ich, dass Sie versuchen, die Debatte über die Geschäftsordnung zu einer tagespolitischen Debatte zu machen; denn das gehört nicht hierhin.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Das eine ist die Auseinandersetzung über diese konkrete Anhörung. Die muss geführt werden; das ist völlig richtig. Aber das andere ist:Wir sollten die Geschäftsordnung des Hessischen Landtags nicht zum Spielball von tagespolitischen Interessen machen, und wir sollten auch nicht die unterschiedlichen Quoren, die die Geschäftsordnung bei den unterschiedlichen Vorgängen vorsieht – für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses, für die Einsetzung einer Enquetekommission oder für die Durchführung einer Anhörung –, aus tagespolitischen Erwägungen durcheinanderbringen.

Ich glaube, das, was wir in der Geschäftsordnung stehen haben, ist sehr sorgfältig ausgewogen. Deshalb können wir heute hier Ihrem Antrag nicht zustimmen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Ich möchte noch einige wenige Sätze zu dem gemeinsamen Antrag aller fünf Fraktionen sagen.Wir setzen damit das fort, was wir zu Beginn der Legislaturperiode begonnen haben, nämlich die Geschäftsordnung daraufhin anzuschauen, ob sie noch der gängigen Praxis entspricht oder ob man etwas besser machen kann, um die parlamentarischen Abläufe noch transparenter, noch effektiver und noch durchsichtiger zu machen. Ich denke, uns ist das schon zu Beginn der Legislaturperiode mit einigen Maßnahmen gelungen. Davon profitieren wir beispielsweise auch in der gegenwärtigen Sitzungswoche.Wir können sehr viel mehr Themen behandeln, als wir das bislang konnten.

Die weiteren Änderungen,die Herr Kollege Wintermeyer schon vorgestellt hat,dienen auch diesem Zweck.Wir hätten uns bei den Online-Petitionen noch etwas mehr vorstellen können. Aber das, was jetzt hier vorliegt, ist der Konsens der Fraktionen.Wenn das unsere Arbeit noch ein bisschen besser macht, werden wir sicherlich ein gutes Werk getan haben, wenn wir diesen Antrag heute hier beschließen. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Abgeordneten der CDU und des Abg. Leif Blum (FDP))

Herr Wagner, danke. – Herr Rudolph, Sie haben jetzt Gelegenheit, die Position der SPD-Fraktion darzulegen. Bitte schön.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will das gerne bestätigen: Es gab unterhalb der Geschäftsführer konstruktive Gespräche. Wir haben uns einvernehmlich verständigt – –

(Axel Wintermeyer (CDU): Nicht „unterhalb“, sondern zwischen den Geschäftsführern!)

Herr Kollege Wintermeyer, ob das „über“ oder „zwischen“ heißen muss, das ist unerheblich. Das Ergebnis zählt.Es ist durchaus präsentabel.– Wir haben uns bei den Redezeiten verständigt und praktikable Lösungen herbeigeführt. Das dient sicherlich dem Ablauf. Damit können alle Kolleginnen und Kollegen dieses Hauses leben, auch was die eine oder andere Änderung der Regularien betrifft. Insofern werden wir der Änderung der Geschäftsordnung, die den inneren Betrieb dieses Landtags betrifft, zustimmen.

Wir werden allerdings auch dem Antrag der Fraktion der LINKEN zustimmen. Herr Kollege Wagner, Sie waren bei diesem Thema eher defensiv, um das einmal freundlich zu formulieren. Ich finde, das, was Sie in der letzten Sitzung des Innenausschusses gemacht haben, war nicht praktikabel. Sie haben noch nicht einmal eine schriftliche Anhörung zugelassen. Ich finde, das sind Rechte, die schon ein bisschen etwas mit Minderheitenschutz zu tun haben. Denn die Mehrheit kann immer alles beschließen.

Als Sie zu meinem großen Bedauern in den Jahren von 1999 bis 2003 die absolute Mehrheit hatten – nein, das ist Quatsch, es war in den Jahren von 2003 bis 2008, das macht es auch nicht besser –, haben Sie immer den Satz vorneweg gestellt: Mehrheit ist Wahrheit. – Ich kann dezidiert sagen, dass wir das eigentlich nicht haben wollen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und bei der LINKEN)

Sie haben darauf hingewiesen, das habe alles noch Zeit, im Dezember 2009 komme es zu der großen Dienstrechtsreform. Ich weiß gar nicht, was Sie alles in diese große Dienstrechtsreform hineinpacken wollen. Wir bräuchten dann mehrere Wochen, das zu beraten. Das ist kein Argument, eine schriftliche Anhörung zu verweigern, um die es zumindest auch hätte gehen können.

Deswegen ist das, was die Fraktion der LINKEN macht, konsequent. Das dient sicherlich dem Minderheitenschutz.Wir werden das deswegen unterstützen.

Die Mehrheit sieht das anders. Das nehmen wir so zur Kenntnis. Das ist das falsche Signal. Ich habe gelegentlich den Eindruck, Sie fürchten die Argumente. Ansonsten würden Sie die Anhörung zulassen. Wenn Sie so überzeugt sind, sollten Sie die Diskussion nicht scheuen. Schade, dass Sie da ein bisschen feige sind – so will ich es einmal sagen.

Deswegen stimmen wir dem Antrag der Fraktion DIE LINKE zu.Gleichwohl bleibt es aber bei der Zustimmung zur Änderung der Geschäftsordnung. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der LINKEN)

Herr Kollege Rudolph, danke. – Für die FDP-Fraktion darf ich Herrn Blum das Wort erteilen.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es wurde jetzt schon viel über die in der Tat konstruktiven Gespräche der parlamentarischen Geschäftsführer über die Frage gesagt, wie die Geschäftsordnung für diese – –

(Der Gong ertönt laut im Plenarsaal. – Beifall bei Abgeordneten der SPD, der FDP und des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN)

Herr Präsident, sind wir mit dem Thema schon durch?

Ich wollte einmal demonstrieren, dass der Gong funktioniert. Er funktioniert hier. Das ist nicht ganz so sinnvoll. Eigentlich soll er draußen ertönen. Ich hoffe, das ist so.

Ich habe gegongt, weil die Abstimmung gleich ansteht. Herr Blum, entschuldigen Sie, dass ich Sie deshalb unterbrochen habe. Die Technik in diesem Haus ist noch nicht ganz optimal. Sorry, Entschuldigung.

(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Sie gongen jetzt immer, wenn Herr Blum redet!)

Kein Problem. – Eben, genau. Als wichtiger Hinweis an diejenigen,die jetzt draußen sind,können wir das gerne so einführen. Herr Präsident, herzlichen Dank.

Es wurde schon erwähnt, dass die entsprechenden Gespräche vernünftig und konstruktiv verlaufen sind und

dass wir uns eine leicht modifizierte Geschäftsordnung geben sollten, die die Grundlage für das Zusammenwirken aller Fraktionen dieses Hauses für die nächste Wahlperiode sein soll.

(Willi van Ooyen (DIE LINKE): Für diese!)

Was Herr Kollege Wintermeyer schon richtig ausgeführt hat, muss an dieser Stelle nicht wiederholt werden. Ich möchte aber zumindest mit einigen wenigen Sätzen begründen, warum die FDP-Fraktion dem Antrag der Fraktion DIE LINKE nicht wird zustimmen können. Herr Kollege Schaus, an dieser Stelle muss ich doch noch einmal zurückweisen, dass die Mehrheit hier nach Gutdünken Anträge auf Durchführung einer Anhörung ablehnen würde.

(Günter Rudolph (SPD): Na ja!)

Es ist Ihnen ausführlich und durchaus sehr plausibel dargelegt worden,

(Günter Rudolph (SPD): Na ja!)

dass es nicht sinnvoll ist, eine Sonderanhörung zu diesem Partikularproblem durchzuführen, da das ohnehin im Rahmen der großen Dienstrechtsreform – –

(Zurufe des Abg. Hermann Schaus (DIE LINKE))

Herr Schaus, beruhigen Sie sich doch.

(Hermann Schaus (DIE LINKE): Das ist das Verständnis der FDP für die Mitbestimmung!)

Im Rahmen der großen Dienstrechtsreform wird eine sehr umfassende Anhörung stattfinden, die sich auch mit diesem Teilaspekt beschäftigen wird. Herr Kollege Rudolph, ich bin sogar froh, dass das ein paar Wochen dauert.Denn ich glaube,dass es die große Dienstrechtsreform wert ist, dass wir uns mit ihr ein bisschen länger als nur ein oder zwei Tage beschäftigen.

(Beifall bei der FDP – Günter Rudolph (SPD): Herr Kollege, ob das eine große sein wird, das wollen wir erst einmal sehen!)

Ich glaube, deswegen schadet es auch nicht, dass dieser Teilaspekt in die Anhörung integriert werden soll.Das haben wir Ihnen dargelegt. Das sind valide und plausible Gründe. Es ist deswegen nicht sinnvoll, das Regelwerk, das die Gesamtheit unseres Zusammenwirkens hier in irgendeiner Form vernünftig koordinieren soll, aufzubrechen und mit Regelungen zu überfrachten, die auf einzelne Handlungen und einzelne Fälle bezogen sind. Ich glaube, das würde dem Charakter einer Geschäftsordnung nicht mehr genügen und nicht gerecht werden.