Die Debatte sollte deutlich machen, dass Kommunismus und Planwirtschaft längst überholt sind und dass man mit diesen Programmen von vorgestern nicht die Probleme von morgen lösen kann. Wer das tut, ist ein politisches Plusquamperfekt. Wir haben es in anderen Teilen dieser Welt erlebt, dass man mit diesen Gesellschaftssystemen in der Lage ist, Ruinen zu schaffen ohne Waffen.
Es geht auch ohne Waffen. Wir haben im anderen Teil Deutschlands erlebt, wie man Ruinen schaffen kann ohne Waffen aufgrund einer verfehlten wirtschaftlichen Orientierung.
Die SPD hat die Chance verpasst, klar zu sagen, welchen inhaltlichen Weg sie in der wirtschaftlichen Entwicklung gehen wird.
Sie hat die Chance verpasst, sich klar abzugrenzen von Frau Lötzsch. Sie hat die Chance verpasst, die Unterschiede herauszuarbeiten, wenn sie überhaupt existieren, zwischen den Aussagen ihrer Landtagsabgeordneten Ypsilanti und der Bundestagsabgeordneten Lötzsch, wo wir wortgleiche Aussagen finden, die nichts mit unserer sozialen Marktwirtschaft zu tun haben.
Wenn hier von Scheinheiligkeit und Stilfragen gesprochen wird, dann wollen wir in Erinnerung rufen, dass wir, wenn auch in der Sache hart, uns am Inhalt abgearbeitet haben, während gerade aus den Reihen der Opposition Kollegen der CDU als „Konsorten“ dargestellt wurden, von Unterbelichtung gesprochen wurde, von einer Stahlhelmfraktion und von einer Hetze gegen Homosexuelle oder Fremde.
Meine Damen und Herren, das wurde von Ihnen dargelegt, und dann kommen Sie daher und wollen uns etwas von Stil erzählen.
Das passt nicht zusammen, aber es passt wiederum dazu, dass vom Präsidium in einem Diskussionsbeitrag zweimal gerügt werden musste.
Wir wissen, dass die soziale Marktwirtschaft, Freiheit und Demokratie zusammengehören. Wir wissen, dass die soziale Marktwirtschaft Zukunft hat, weil sie sich bewährt hat und weil sie weiterentwickelt wird. – Besten Dank.
Herr Kollege Schmitt, es hat keinen Taug, mit den Fingern auf andere zu zeigen und sich selbst nicht an den eigenen Maßstäben zu messen. Hämisch zu lachen nach einer Rede ist auch kein gutes Benehmen. Ich bitte Sie, das in Zukunft zu beherzigen. Ich sage das jetzt zu Ihnen, und Sie wissen, dass ich das für viele meine.
Wir werden im Übrigen im Ältestenrat die ganze Debatte nacharbeiten müssen – aus verschiedenen Gründen; denn einige Dinge habe ich gar nicht selbst gehört, von denen gesagt wird, dass sie im Protokoll stehen. Das kriegen wir aber gebacken.
Die Debatte ist beendet. Wir kommen zur Beschlussfassung über Tagesordnungspunkt 30, den vorliegenden Entschließungsantrag von CDU und FDP, Drucks. 18/3640. Wer diesem Entschließungsantrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Ist jemand dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Dann stelle ich fest, dass der Antrag mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD, GRÜNEN und LINKEN angenommen worden ist.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Schulgesetzes und des Hessischen Personalvertretungsgesetzes – Drucks. 18/3635 –
Antrag der Fraktion DIE LINKE betreffend Eckpunkte für eine gerechte Bildungspolitik in Hessen und daraus folgende Konsequenzen für die anstehende Schulgesetznovelle – Drucks. 18/3590 –
Die vereinbarte Redezeit und die Orientierungszeit für die Ministerin beträgt siebeneinhalb Minuten.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Landesregierung legt Ihnen heute ein neues Schulgesetz vor, das sehr viele Perspektiven aufzeigt und Möglichkeiten für Schulen eröffnet. Der Entwurf sieht deutlich mehr Freiheiten für die Schulen vor und trägt dem übergeordneten Ziel einer bestmöglichen individuellen Förderung jedes Kindes Rechnung.
Er nimmt die Vorgaben der UN-Konvention zur Inklusion auf, behält aber das Wohl und die bestmögliche Förderung des einzelnen Kindes im Blick. Er enthält darüber hinaus Regelungen, die in Zeiten des demografischen Wandels ein vielfältiges Schulangebot in der Fläche sichern.
Er stellt damit eine wichtige rechtliche Grundlage für die Zukunftsfähigkeit des hessischen Schulsystems dar.
Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs sind die Kerncurricula und die Bildungsstandards. Über dieses Thema war heute ein aufschlussreicher Artikel in einer Frankfurter Tageszeitig zu lesen. Zu dem Inhalt dieses Artikels möchte ich mich nicht äußern.
Zu den Inhalten dieses Artikels äußere ich mich nicht. – Trotzdem möchte ich dem Journalisten – ich glaube, er hört heute zu – in aller Freundschaft raten: Wenn er wirklich Informationen über Sachverhalte oder Stellungnahmen aus dem Hessischen Kultusministerium erhalten möchte, dann möge er doch bitte anrufen oder sich per Mail an uns wenden. – Das ist aber nicht geschehen.
Nun ein paar Fakten zu den Bildungsstandards. Bereits im Jahr 2003 hat die KMK beschlossen, dass bundesweit Bildungsstandards und Kernkompetenzen eingeführt werden sollen. Das war die Reaktion auf den ersten PISATest, in dem herauskam, dass die deutschen Schüler zwar sehr viel wissen, dieses Wissen aber nicht anwenden und auch nicht auf neue Problemstellungen übertragen können.
Zum Zweiten hat man mit einheitlichen Bildungsstandards für die Bundesrepublik Deutschland Vorgaben schaffen wollen: Wann muss ein Kind was können? Ich glaube, das war in der jetzigen Diskussion um einheitliche Abschlüsse eine ganz wichtige Entscheidung. Das hessische Institut für Qualitätsentwicklung arbeitet seit 2006/ 2007 ganz intensiv an der Erarbeitung dieser Bildungsstandards.
Seit Januar 2010 läuft ein Beteiligungsverfahren auf unterschiedlichen Ebenen. Erst wurde ein verbandsinternes Verfahren durchgeführt, danach ein internetgestütztes Verfahren. Danach gab es eine offizielle Anhörung zu diesem Verfahren. Alle Kritikpunkte, die auf fachlicher Ebene zu hören waren, wurden in die Bildungsstandards aufgenommen.
Das Anhörungsverfahren ist inzwischen beendet. Alle haben zugestimmt – auch der Landeselternbeirat hat zugestimmt, der sich in zwei langen Wochenendsitzungen mit jedem einzelnen Fach beschäftigt hat. Im Februar gehen
die Bildungsstandards – nach vielen Veränderungen – an die Schulen. Sie werden durch konkrete Aufgabenbeispiele ergänzt, und es wird viele Fortbildungsangebote für Lehrerinnen und Lehrer ganzer Fachschaften geben. Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes erhalten die Bildungsstandards Gültigkeit.
Auf Wunsch der Verbände und der Schulen haben wir die Einführung dieser Bildungsstandards und auch die Einführung der Schulcurricula mit sehr, sehr großen Zeitvorgaben versehen, damit sich die Lehrerinnen und Lehrer in Ruhe damit beschäftigen können und nicht unter Zeitdruck geraten. Wir lassen der pädagogischen Entwicklung an den Schulen viel Zeit. Viele Schulen sind bereits so weit; manche sind noch nicht so weit. Deshalb haben wir gesagt: Wir werden keine engen Zeitfenster setzen, die Schulen haben mindestens fünf Jahre Zeit zur Einführung – eventuell noch länger.
Das zweite große Thema in dem Entwurf zur Änderung des Schulgesetzes ist die Inklusion. Ich finde es sehr bedauerlich, dass zu diesem äußerst sensiblen Thema leider auch hier wieder politische Rangeleien auftreten. Auf der einen Seite werden die Eltern aufgehetzt, indem man sagt, grundsätzlich kann jetzt jedes Kind in eine allgemeinbildende Schule gehen. Auf der anderen Seite fallen Worte wie: Wir lösen die Förderschulen auf. – Das finde ich sehr bedauerlich. Es bleibt in Hessen dabei, dass betroffene Schüler auch in Zukunft sowohl zum Zeitpunkt der Erst aufnahme in eine Schule als auch zu einem späteren Zeitpunkt einen Anspruch auf Beschulung in einer Förderschule haben.
Die Bedeutung unseres sehr gut ausgebauten Förderschulsystems und den Elternwillen, der sich in der freien Schulwahl niederschlägt, werden wir nicht infrage stellen.
Das Verfahren zur Ermittlung und Einleitung der sonderpädagogischen Förderung wird insgesamt stark vereinfacht. Die Kinder werden zunächst in der Regelschule angemeldet. Das Entscheidungsverfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs und die Entscheidung über geeignete Beschulungsmaßnahmen werden in Absprache mit dem Staatlichen Schulamt und einem Förderausschuss in der Hand der Schulleitung gebündelt. Die Entscheidung muss aber verschiedene Punkte berücksichtigen.
Erstens: sächliche Ausstattung. Es gibt viele Schulen, die sehr lärmgedämpfte Klassenräume haben, in denen Kinder mit schweren Hörschädigungen ohne große Probleme unterrichtet werden können.
Zweitens: räumliche Ausstattung. Ich war neulich in Frankfurt in einer Schule, die in der Inklusion sehr weit fortgeschritten ist. Da sagte mir die Förderschullehrerin ganz klar: Ich brauche einen zweiten Klassenraum; ich muss mich mit den Kindern zurückziehen können, sowohl mit den Kindern mit Behinderungen als auch mit den anderen Kindern, um sie fördern zu können.