Protokoll der Sitzung vom 13.04.2011

dass die Lösung des Problems am besten in einer bundesstaatlichen Regelung zu finden ist. Es ist in der Tat so, es

ist im Moment politisch nicht absehbar, dass auf Bundesebene eine Regelung zustande kommt.

(Nancy Faeser (SPD): Hört, hört!)

Es wurde klar und deutlich gesagt, dass die Hessische Landesregierung im Bundesrat entsprechende Gespräche führt, um zu einer Initiative zu kommen und eine bundesgesetzliche Regelung herbeizuführen. Das ist der erste Teil. Darüber müssen wir nicht streiten, weil es nichts zu streiten gibt und wir uns einig sind.

(Günter Rudolph (SPD): So weit, so schlimm!)

So weit, so gut. So weit, so schlecht ist, dass Frau Kollegin Faeser die eine Hälfte der Anhörung vorgetragen hat. Es ist jetzt meine Aufgabe, die zweite Hälfte der Anhörung darzustellen.

(Beifall bei der CDU – Günter Rudolph (SPD): Sie hatte nicht so viel Zeit!)

Es ist so, dass die Anzuhörenden zu 50 % eine hessische Lösung in Form eines Gesetzes befürwortet haben. Aber es gab auch eine Vielzahl von Anzuhörenden, die gesagt haben, das, was in Hessen vorhanden ist, reicht aus.

Wir haben in Hessen den Erlass des Innenministers betreffend die Korruptionsvermeidung, der sich nicht nur auf das Vergabewesen bezieht, sondern auch auf andere Bereiche. Wir haben den Runderlass betreffend öffentliches Auftragswesen, und wir haben eine Meldestelle eingerichtet.

Vor dem Hintergrund dieser Maßnahmen sagen die Kommunalen Spitzenverbände: Diese Regelungen sind ausreichend. Unsere Rückfragen und die Bitten um Stellungnahmen in Kreisen und Kommunen haben ergeben, dass wir damit sehr gut arbeiten können, dass die Regelungen ausreichend sind und dass eine hinreichende Grundlage für die Korruptionsbekämpfung in den Städten und Gemeinden besteht. – Klare Aussage der Kommunalen Spitzenverbände in der Anhörung.

Es wurde auch angemerkt – das ist ein wörtliches Zitat von den Kommunalen Spitzenverbänden –: „Der Inhalt des Gesetzes sollte nicht hinter den des Erlasses zurückweichen.“

Die Generalstaatsanwaltschaft, die gehört wurde, sagt: „Die... Schaffung eines Bundeskorruptionsgesetzes ist dringend geboten. Eine hessische Zwischenlösung auf Gesetzesebene ist nicht erforderlich.... Für innerhessische Belange gibt es bereits gute funktionierende Regelungen und Maßnahmen...“ Auch dies können Sie im Protokoll der Anhörung nachlesen.

Die Oberfinanzdirektion Frankfurt – dort ist die Meldestelle angesiedelt – führt in ihrer Stellungnahme in der mündlichen Anhörung aus, der Erlass gehe in vielen Punkten sehr viel weiter als der vorgelegte Gesetzentwurf. Auch dort die klare Aussage: Die bestehenden Regelungen, die in den Erlassen getroffen sind, reichen aus.

Frau Kollegin Faeser, Sie haben auch verschwiegen, dass es eine Reihe von Anzuhörenden gab, die ausgeführt haben, dass Ihr Gesetzentwurf eine Reihe von handwerklichen Mängeln aufweist.

(Dr. Frank Blechschmidt (FDP): Allerschwerste Mängel!)

Ich will Ihnen einen Punkt nennen. In der Anhörung wurde die Frage thematisiert, was passiert, wenn das Unternehmen das Fehlverhalten eines Mitarbeiters oder

einer Mitarbeiterin selbst meldet. Ist das in das Korruptionsregister aufzunehmen, oder ist das nicht aufzunehmen? Ihr Gesetzentwurf gibt darauf keine Antwort. Das war einer der Punkte, die angesprochen worden sind. Angesichts der Kürze der Zeit will ich es dabei belassen, das als Beispiel dafür zu nennen, wo handwerkliche Mängel in Ihrem Gesetzentwurf angesprochen wurden.

Das Fazit, das die CDU-Fraktion aus der Anhörung zieht, ist, dass eine hessische Insellösung nicht zwingend erforderlich ist, dies insbesondere deswegen nicht, weil die Erlasse und die Regelungen, die die Hessische Landesregierung und die Koalitionsfraktionen in dem Bereich eingeführt haben, von allen als ausreichend erachtet werden.

(Günter Rudolph (SPD): Sie haben gar nichts eingeführt! – Zuruf der Abg. Nancy Faeser (SPD))

Es wird dort gesagt: Es ist ausreichend. Es genügt. Wir können damit gut arbeiten. – Das ist das Ergebnis der Abwägung. Am Ende

(Nancy Faeser (SPD): Haben Sie sich entschieden, nichts zu tun!)

beziehe ich mich auf das, was der Datenschutzbeauftragte, Herr Ronellenfitsch, zu Beginn der Anhörung gesagt hat. Er hat gesagt: Ob eine gesetzliche Regelung notwendig ist oder nicht, ist eine politische Entscheidung. – Wir als CDU-Fraktion haben gemeinsam mit dem Koalitionspartner politisch entschieden: Wir brauchen kein isoliertes hessisches Gesetz. Die Erlasslage und die Bestimmungen sind ausreichend. Deswegen lehnen wir Ihren Gesetzentwurf ab. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP – Günter Ru- dolph (SPD): Eieiei!)

Vielen Dank, Herr Kollege Schork. – Nun hat Herr Kollege Dr. Blechschmidt für die FDP-Fraktion das Wort.

(Nancy Faeser (SPD): Die FDP tut auch nichts! – Günter Rudolph (SPD): In Hessen gibt es keine Korruption! Also tun wir nichts! – Gegenruf des Abg. Günter Schork (CDU): Herr Rudolph, unterirdisches Niveau! Das wissen Sie doch genau! – Gegenruf des Abg. Günter Rudolph (SPD): Das habe ich bei Ihrer Rede auch gedacht! Ich muss noch mehr ertragen!)

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Geschätzter Kollege Rudolph, heute nicht. Denn Zwischenrufe erübrigen sich, wenn man hört, welche Qualität sie haben. Ich kann mich dem anschließen, was der Kollege Schork gesagt hat. Das ist eine politische Entscheidung: Wollen wir ein Gesetz?

(Nancy Faeser (SPD): Das stimmt! Das ist eine politische Entscheidung!)

Es steht definitiv fest: Nein. – Wichtig ist: Dieser Gesetzentwurf, der schwere handwerkliche Fehler aufweist, sodass die Sachverständigen unisono bestätigt haben: „So nicht“, den Sie nicht einmal aufgrund der Anhörung und der dort geäußerten Bedenken modifiziert haben, kann von uns keine Zustimmung erfahren,

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

selbst wenn wir überlegen sollten, ein Gesetz machen zu wollen, wobei ich der Auffassung von Herrn Schork zustimme, dass es hier keines Gesetzes bedarf.

Ich habe schon in der ersten Lesung die ganz schweren rechtsstaatlichen Bedenken aufgezeigt, die wir von der FDP haben.

(Nancy Faeser (SPD): Sie greifen aufgrund eines Erlasses in Grundrechte ein!)

Ich habe die handwerklichen Fehler aufgezeigt, die die Gutachter insgesamt bestätigt haben.

Ich möchte jetzt an gewisse unbestimmte Rechtsbegriffe erinnern, die für sich sprechen: „kein vernünftiger Zweifel“, „durch geeignete Feststellungen“, „geeignete Gutachter“. – Ich nenne diese beispielhaft. Dies zieht sich durch den Gesetzentwurf der SPD. Da stellen sich jedem Liberalen die Nackenhaare auf, weil er sagt: So eines Gesetzes bedarf es wahrlich nicht. Ein Gesetz mit dieser Diktion ist nicht nur unnötig. Das Gesetz darf keine Chance haben, in Kraft gesetzt zu werden. – Das haben die Sachverständigen insgesamt auch so dargelegt.

(Nancy Faeser (SPD): Wie? „Insgesamt so dargelegt“? Das stimmt doch nicht!)

Wenn man darüber diskutiert, ob man das Gesetz braucht oder nicht, sollte man einmal schauen, was die Sachverständigen gesagt haben.

(Zuruf der Abg. Nancy Faeser (SPD))

Die Sachverständigen haben erhebliche Bedenken gegen den Gesetzentwurf angemeldet. Sie haben handwerkliche Fehler aufgezeigt. Ich möchte aus meiner schriftlichen Ausfertigung das Rechtsgutachten von Herrn Prof. Kamann, Kanzlei Wilmer Hale, zitieren, der Ihrer Gesetzesinitiative grundsätzlich zugestimmt hat, aber gleichzeitig beispielhaft für alle Sachverständigen aufgezeigt hat, dass zahlreiche handwerkliche Mängel gegeben sind. Das zieht sich durch alle Stellungnahmen. Deshalb noch einmal: So geht es nicht. So kann man mit der Thematik nicht umgehen, ungeachtet der rechtsstaatlichen Bedenken, die gegeben sind.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Ich sage abschließend: Frau Faeser, wenn man eines feststellen kann – das sage ich mit aller persönlichen Wertschätzung –, dann, dass diese Anhörung für Sie ein persönliches Waterloo gewesen ist.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Das muss man auch einmal feststellen, ungeachtet der Frage, über die wir politisch diskutieren, ob man so ein Gesetz braucht. Das ist wirklich nicht der Fall. Das, was von der SPD gewünscht wird, das kann von einem Liberalen nicht befürwortet werden. Das ist für Sie ein persönliches Waterloo. Damit müssen Sie umgehen lernen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP und der CDU – Nancy Faeser (SPD): Aber ein Liberaler greift aufgrund eines Erlasses in Grundrechte ein!)

Vielen Dank, Herr Dr. Blechschmidt. – Das Wort hat Frau Kollegin Wissler für die Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich bin der Meinung, dass sich CDU und FDP mit Kritik am Gesetzentwurf der SPD etwas zurückhalten sollten. Denn wir wollen feststellen: Sie haben – wie immer – gar nichts vorgelegt. Meine Damen und Herren, Nichtstun ist auch in diesem Fall keine Lösung. Sie waren bei der Anhörung zwar physisch anwesend. Aber Sie haben eine Zurückhaltung an den Tag gelegt, die ich mir an anderer Stelle durchaus von Ihnen wünschen würde.

(Zuruf des Abg. Horst Klee (CDU))

Herr Schork, ich finde, auch Sie könnten konstruktiv an diese Sache herangehen, anstatt hier zu unterstellen, beim Gesetzentwurf der SPD würden handwerkliche Fehler gemacht.

(Zuruf des Abg. Florian Rentsch (FDP))

Sie könnten den geballten juristischen Sachverstand in Ihren beiden Fraktionen sinnvoll nutzen und Änderungsanträge machen. Dann hätten wir im Ausschuss noch einmal darüber beraten können, wo Sie Änderungsbedarf sehen.

(Florian Rentsch (FDP): Sie hätten auch etwas vorlegen können! – Zuruf des Abg. Hans-Jürgen Irmer (CDU))

Aber so sagen Sie einfach nur Nein zum Korruptionsbekämpfungsgesetz. Meine Damen und Herren, das spricht für sich.