(Holger Bellino (CDU): Sie können sich jetzt ja entschuldigen! Sie parken auf einem Behindertenparkplatz, zum wiederholten Mal!)
Als Erstes stelle ich fest: Herr Irmer, Sie haben erst nach Abschluss der offiziellen Redezeit überhaupt ein paar Worte zum Schulgesetz der Hessischen Landesregierung gefunden.
Zum Zweiten. Zum wiederholten Mal haben Sie aus dem Entwurf unseres Koalitionsvertrags zitiert, statt den Gesetzentwurf der SPD-Fraktion zu lesen. Aber wenn Sie schon aus dem Entwurf des Koalitionsvertrags zitieren: Zu diesem Zeitpunkt war die UN-Konvention von der Bundesrepublik noch nicht ratifiziert. Wir hatten zusätzliche Stellen für den gemeinsamen Unterricht, und zwar kontinuierlich für jedes Jahr, vorgesehen. Sie haben seit dem Jahr 2008 nichts mehr getan. Im Jahr 2008 haben Sie auch nur deswegen 50 Stellen beschlossen, weil wir im Parlament eine Situation hatten, in der es keine Regierungsmehrheit gab und Sie sich unserem Antrag angeschlossen haben. – So viel zu dem Willen, bei gemeinsamem Unterricht und Inklusion voranzukommen.
Zum Dritten, und dazu hat Herr Jürgens etwas gesagt. In der Tat ist es skandalös, wie Sie sich dazu äußern, was die UN-Behindertenrechtskonvention aussagt. Sie begründet das Recht, dass behinderte Kinder gemeinsam mit anderen Kindern in eine Regelschule gehen können.
Herr Irmer, da haben nicht wir hier die Frage zu stellen, woher wir die Ressourcen bekommen, und in das Gesetz zu schreiben, wir wollen das verhindern, indem wir sie nicht anbieten – sondern wir haben die Frage zu lösen, wie wir diese Ressourcen bereitstellen. Wer in den vergangenen Jahren nichts, aber auch gar nichts für den gemeinsamen Unterricht getan hat, der hat natürlich dafür gesorgt, dass die personelle Ausstattung in diesem Bereich nicht größer geworden ist und wir sehr viel mehr nacharbeiten müssen, als es sonst der Fall gewesen wäre.
Die allerletzte Bemerkung. In unserem Entwurf des Schulgesetzes werden Sie keine sechsjährige Grundschule finden. Deswegen nützen auch die Studien zu den sechsjährigen Grundschulen nichts. Sie können in unserem Gesetzentwurf nachlesen, wohin wir wollen. Ja, wir wollen eine Gemeinschaftsschule fördern. Ja, wir wollen auch, dass sich das Gymnasium dem anpasst,
dass mehr als 50 % der Schüler ein Gymnasium besuchen und dass die Unterrichtsgruppen dort sehr viel heterogener werden.
Wir wollen, dass Kinder individuell gefördert werden können, egal in welcher Schulform. Dazu genügt es nicht, sie einfach in Schubladen zu stecken. Da muss man auch einmal darüber nachdenken, wie man in einer Schule
(Beifall bei Abgeordneten der SPD, des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN – Zuruf des Abg. Holger Bellino (CDU))
Frau Kollegin Habermann, jetzt habe ich das Mehr von Herrn Irmer mehr als ausgeglichen: eine Minute über die Zeit. Ich bitte, demnächst ein bisschen darauf zu achten. – Herr Kollege Irmer, Sie haben die Möglichkeit, darauf zu antworten.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege Dr. Jürgens war etwas emotional. Ich möchte aber ausdrücklich feststellen: In dieser Gesellschaft, parteiübergreifend, haben wir in den letzten Jahren und Jahrzehnten unglaublich viel dafür getan, dass Menschen, mit welcher Form der Behinderung auch immer, nicht mehr diskrimi
niert und im öffentlichen Personennahverkehr und wo auch immer möglichst optimal befördert werden. Das ist parteiübergreifend geschehen.
Wenn noch irgendwo bautechnische Mängel bestehen, dann werden die zu beseitigen sein. Das ist doch völlig unstreitig. Darum geht es doch überhaupt nicht. Wenn Menschen in irgendeiner Form körperbehindert sind, dann müssen sie selbstverständlich in den Regelunterricht – wenn sie in der Lage sind, zielgerichtet dem Unterricht zu folgen. Das ist parteiübergreifend völlig unstreitig.
Wir sagen Ihnen auch sehr offen: Wir möchten, dass die, die in besonderer Weise gefördert werden müssen, ein Höchstmaß an individueller Förderung bekommen.
Das geht nun einmal gelegentlich nur an Spezialschulen. Ich erinnere an die Blista. Dr. Wagner und ich waren dort, in Marburg. Dorthin gehen Kinder, die stark sehbehindert oder blind sind. Die Eltern haben sich sehr bewusst – und die Kinder auch – für diese Schule entschieden, denn sie haben gesagt: Diese Schule ist für mein Kind so gut, ganz individuell, dass es dort die allerbeste Förderung erfährt. – Meine Damen und Herren, ich möchte, dass diese Schule Zukunft hat. Auch diese Eltern haben ein Recht darauf, zu sagen: Mein Kind ist in der Förderschule besser aufgehoben.
Meine Damen und Herren, es geht nicht um Aussonderung. Herr Dr. Jürgens, diesen Begriff sollten wir wirklich aus dem gemeinsamen Sprachgebrauch herausnehmen, zumindest gelegentlich einmal. Das ist nicht in Ordnung.
Ein letzter Satz. Es wird immer vom Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft, Bildungserfolg usw. gesprochen. Mit unserem System liegen wir in Europa hervorragend. Es gibt einen EU-Sozialbericht über die Bildungschancen von Kindern in Europa. Beispielsweise liegt die Vergleichschance eines Akademikerkindes zu einem Arbeiterkind, studieren zu können, im EU-Durchschnitt bei 3,6 : 1, in Italien bei 7,7 : 1, in Deutschland bei 2 : 1. Bei 25 untersuchten EU-Staaten sind wir damit europaweit auf Platz 1. Meine Damen und Herren, das sollte man gelegentlich einmal zur Kenntnis nehmen.
Das heißt, das, was Sie hier immer wieder unterstellen, dieses schreckliche Bildungssystem führe zu einer sozialen Segregation – genau das Gegenteil ist der Fall. Das ist durch diesen EU-Sozialbericht 2008 wissenschaftlich unterlegt.
Ich gebe zu, ich hätte gern noch ein bisschen mehr zu diesem Schulgesetz gesagt. Aber die Redezeit ist begrenzt. – Auf der anderen Seite ist es so gut, dass es sich von selbst erklärt.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich werde heute ausführlich nur zum Schulgesetz der Landesregierung sprechen.
Zum HPVG ist kurz anzumerken, § 108 ist so nicht akzeptabel, da er den Lehrerinnen und Lehrern im Vorbereitungsdienst nur einen Beraterstatus im Personalrat einräumt. Damit werden ihnen wichtige Mitbestimmungsrechte genommen. Diese Regelung müssen Sie zurücknehmen.
Der Gesetzentwurf der SPD würde an vielen Stellen Verbesserungen bedeuten, die auch wir unterstützen können. Darauf werde ich aus Zeitgründen nur kurz eingehen.
Meine Damen und Herren, im Kulturpolitischen Ausschuss haben wir uns mehrfach über diese Schulgesetznovelle gestritten. Wir hatten eine ganztägige Anhörung, vollgestopft mit 70 Expertenmeinungen. Die mussten in jeweils fünf Minuten dargestellt werden. Das wurde von uns – und nicht nur von uns – als Farce gesehen. Jetzt stehen in vielen Büros drei Ordner mit den schriftlichen Stellungnahmen zur Anhörung. Der überwiegende Teil ist ablehnender und warnender Natur. Weiterhin sind unzählige Proteste, unaufgeforderte Stellungnahmen und Resolutionen im Landtag eingegangen.