Es ist überhaupt nicht vertretbar, dass die Menschen immer länger arbeiten. Es ist ihnen versprochen worden, dass ihre wöchentliche Arbeitszeit ausgedehnt und dafür an der Lebensarbeitszeit nicht gerüttelt wird. Wir haben jetzt das Gegenteil. Das müssen wir zurücknehmen.
Meine Damen und Herren, das bringt mich zum letzten Punkt. Seit gestern liegt der Vorschlag des sogenannten Sachverständigenrates für Wirtschaftsfragen vor, das Renteneintrittsalter ab 2045 bzw. 2060 auf 68 bzw. 69 Jahre zu erhöhen. Lassen Sie mich dazu einige Anmerkungen machen. Die Mehrheit dieses Gremiums wollte uns bis 2008 noch weismachen, dass weitgehend liberalisierte und unregulierte Märkte der Garant für wirtschaftliche Stabilität seien. Wir sind also gut beraten, die Empfehlungen dieser Herrschaften mit sehr spitzen Fingern anzufassen.
Entlarvend für die Politik, die in diesem Land zurzeit geschieht, ist die Begründung. In erster Linie begründen die Sachverständigen diesen Vorschlag nämlich mit der Einführung der Schuldenbremse. Da zeigt sich, wo diese Politik hinführen wird. Sie wird dazu führen, dass Rentnerinnen und Rentner noch ärmer werden, dass noch länger gearbeitet werden muss bzw. dass sich die Dauer der Erwerbslosigkeit am Ende der Erwerbsbiografie verlängert und dadurch noch mehr Armut entsteht. Das ist das Ergebnis Ihrer Politik. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sind uns sicherlich über alle Fraktionsgrenzen hinweg im Ziel einig, dass Altersarmut bekämpft werden muss. Zwar verfügen die meisten Rentnerinnen und Rentner über ein gutes und ausreichendes Einkommen und müssen keine staatliche Unterstützung in Form der Grundsicherung in Anspruch nehmen. Volkes Meinung ist, dass es dieser Rentnergeneration gut geht, so gut wie keiner Rentnergeneration zuvor. Das trifft im Wesentlichen auch zu. Aber das trifft nicht für jeden einzelnen Rentner zu. Tatsache ist: 2,5 % der über 64-Jährigen sind heute auf zusätzliche Unterstützung angewiesen. Zutreffend ist aber auch, dass die moderaten Rentenanpassun
gen, die zuletzt ansteigende Inflation, teilweise niedrige Löhne und Zusatzzahlungen an die Krankenkassen sowie Zusatzkosten im Pflegefall das Armutsrisiko im Alter erhöhen. Hier muss gegengesteuert werden, damit insbesondere auch die künftigen Rentnergenerationen ein gesichertes Einkommen haben.
Wer altersbedingt aus dem Erwerbsleben ausscheidet und mehrere Jahrzehnte gearbeitet hat, dessen Lebensgrundlage muss durch eine auskömmliche Rente gesichert sein.
Jedem soll im Alter ein Leben in Würde ermöglicht werden. Auch die Bundesregierung sieht hier besonderen Handlungsbedarf. Deshalb haben CDU/CSU und FDP im Koalitionsvertrag erklärt, dass sich die Altersvorsorge auch für Geringverdiener lohnen muss und dass diejenigen, die ein Leben lang Vollzeit gearbeitet und vorgesorgt haben, ein Alterseinkommen oberhalb der Grundsicherung haben sollen. Eine Regierungskommission soll dazu Vorschläge erarbeiten, deren Ergebnisse voraussichtlich im Herbst 2012 vorliegen sollen.
Meine Damen und Herren, um gezielt gegen Altersarmut vorgehen zu können, brauchen wir genaue Prognosen und verlässliche Vorhersagen bezüglich der Wirtschafts- und Beschäftigungsentwicklung ebenso wie der Entwicklung der Preise, auch der Energiepreise – das wird einmal eine große Rolle spielen – und der Mieten sowie vor allem auch bezüglich des Erwerbsverhaltens und der Erwerbsbiografien der Menschen. Das ist eine außerordentlich komplexe Aufgabe. Die Bundesregierung sollte diese Untersuchung gründlich durchführen. Erst wenn die Ergebnisse vorliegen, wird man entscheiden können, welche Maßnahmen konkret getroffen werden müssen, um Altersarmut einzudämmen.
Nach der Forderung der LINKEN sollen die Probleme der Rente weitgehend über die gesetzliche Rentenversicherung gelöst werden. Dabei wissen wir alle, dass künftig die gesetzliche Rente allein für den Lebensunterhalt nicht ausreicht. Schon jetzt schießt der Staat jährlich 80 Milliarden € zur Finanzierung des staatlichen Rentensystems zu.
Daher muss die Alterssicherung mehr denn je auf drei Säulen basieren. Die erste Säule ist die gesetzliche Rentenversicherung, die aber aufgrund des demografischen Wandels nicht mehr so leistungsfähig wie bisher sein wird. Zweite Säule ist die private Altersvorsorge und dritte Säule, wenn möglich, eine betriebliche Altersvorsorge.
Voraussetzung für den Aufbau einer auskömmlichen Alterssicherung sind dauerhafte Arbeitsverhältnisse mit gerechten und angemessenen Löhnen. Dazu gehört auch eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf, damit gerade Frauen nicht in Nachteil geraten.
Meine Damen und Herren, hier haben die Hessische Landesregierung und die Bundesregierung insbesondere durch ihre wirksamen Maßnahmen zur Bewältigung der Wirtschafts- und Finanzkrise richtige Weichenstellungen vorgenommen. Viele neue Arbeitsplätze wurden geschaf
fen, sodass die Arbeitslosigkeit im Vergleich zu dem Zeitraum vor 2005 deutlich gesunken ist. Bei jedem Einzelnen, der aus der Arbeitslosigkeit wieder in ein Beschäftigungsverhältnis kommt, verringert sich die Gefahr, im Alter in Armut zu geraten.
Auch heute sind normale Arbeitsverhältnisse immer noch die Regel. Wir sehen aber die Entwicklung, dass die Zahl der befristeten und schlecht bezahlten Beschäftigungsverhältnisse in den letzten Jahren zugenommen hat, was sich später negativ auf die Höhe der Renten auswirken wird. Um hier entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung bereits verschiedene Maßnahmen ergriffen. So wurde im April dieses Jahres eine allgemein verbindliche Lohnuntergrenze in der Zeitarbeitsbranche festgelegt, und in einigen Branchen wurden Mindestlöhne eingeführt.
Meine Damen und Herren, DIE LINKE fordert zudem, dass sämtliche – Frau Schott, Sie haben es eben noch einmal deutlich gemacht – Kürzungsfaktoren in der gesetzlichen Rentenversicherung abgeschafft werden sollen. Der entstehende Fehlbetrag soll durch die Einbeziehung aller Erwerbseinkommen und die Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze finanziert werden. Das hört sich zwar vordergründig schlüssig an, ist aber problematisch. Denn durch den Einbezug zusätzlicher Erwerbseinkommen in die Rentenkasse erzeugen Sie zwar höhere Einnahmen, aber natürlich auch höhere Anwartschaften.
An dem grundsätzlichen Problem ändert sich nichts, dass einer schrumpfenden Erwerbsbevölkerung ein größer werdender Anteil an Rentenbeziehern gegenübersteht. Der Wegfall der Beitragsbemessungsgrenze hätte ebenfalls zur Folge, dass die Ansprüche an die Rentenkasse steigen – es sei denn, Sie planen, die sogenannte Höchstrente von derzeit ca. 2.200 € trotz Wegfalls der Beitragsbemessungsgrenze beizubehalten. Dies verstieße dann wiederum gegen den Grundsatz, dass sich die Rente an der Höhe der Beiträge orientieren soll und dass derjenige, der mehr eingezahlt hat, auch höhere Auszahlungen bekommen soll. Das könnte sogar verfassungsrechtlich problematisch werden.
Damit komme ich zur Rente mit 67. Sie wird schrittweise ab 2012, also ab dem nächsten Jahr, eingeführt und soll bis 2029 in vollem Umfang greifen. Die Menschen haben heute viel länger Anspruch auf Rentenzahlungen als früher. Daran will ich erinnern. Die Rentenbezugsdauer hat sich von 9,9 Jahren im Jahr 1960 auf inzwischen 18,2 Jahre im Jahr 2009 fast verdoppelt. Gleichzeitig sinkt die Zahl der aktiven Beitragszahler. Um eine erhebliche Belastung der Sozialkassen einzudämmen, muss die Lebensarbeitszeit behutsam und mit einem langen Übergangszeitraum verlängert werden. Das ist nicht zuletzt eine Frage der Generationengerechtigkeit.
Ohne die Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre würden die Beiträge steigen, insbesondere zulasten der künftigen Beitragszahler. Das können die LINKEN und Sie, liebe Frau Schott, mit all Ihren Erklärungen nicht wegdiskutieren. Das ist unter Fachleuten unbestritten.
Ganz aktuell fordert der Sachverständigenrat sogar eine Anhebung des Renteneintrittsalters auf 69 Jahre bis zum Jahr 2060. Das sind Vorschläge, die in einigen Jahren erörtert werden sollten, wenn man weiß, wie sich die Situation
Die Anpassung der Lebensarbeitszeit dient nicht nur der Finanzierbarkeit der Renten. Tatsache ist auch, dass die Menschen heute bei höherer Lebenserwartung viel länger fit und aktiv sind und nicht wenige auch länger im Arbeitsleben eingebunden bleiben möchten.
Aus all diesen Gründen ist es sinnvoll, das Renteneintrittsalter moderat zu erhöhen. Aber ich sage auch: Voraussetzung für die Rente mit 67 ist, dass adäquate Arbeitsmöglichkeiten für Ältere zur Verfügung gestellt werden. Daher begrüßen wir die im Rentenversicherungs-Altersgrenzenanpassungsgesetz alle vier Jahre vorgesehene Überprüfung, ob die Anhebung des Renteneintrittsalters von der Arbeitsmarktlage, aber auch von der wirtschaftlichen und sozialen Situation der älteren Menschen her weiterhin gerechtfertigt ist.
Die Zahlen sehen für die letzten Jahre positiv aus. Von 2000 bis 2009 hat sich die Zahl der Erwerbstätigen von 60 bis 64 Jahren auf knapp 40 % nahezu verdoppelt. Schon jetzt macht sich ein Arbeitskräftemangel in einigen Bereichen bemerkbar. Wir können es uns daher gar nicht leisten, das Potenzial und die Erfahrung älterer Menschen zukünftig nicht zu nutzen.
Meine Damen und Herren, die Förderung der Beschäftigung Älterer, ihre Weiterbildung und die Schaffung einer altersgerechten Arbeitswelt werden daher weiterhin Schwerpunkte der CDU-Politik sein.
Für bestimmte Berufe sollte geprüft werden, ob nicht ein flexibler Übergang in den Ruhestand möglich ist.
Meine Damen und Herren, ich sage es zum Schluss: In der Diskussion steht die Wiedereinführung der sogenannten Rentenberechnung nach Mindesteinkommen. Dies halte ich für einen guten Ansatz, um Menschen, die lange Jahre gearbeitet, aber unterdurchschnittlich verdient haben, eine Rente über dem Grundsicherungsniveau zu ermöglichen.
Meine Damen und Herren, ganz zum Schluss: Die CDU ist die Partei, die nachweislich seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland viel für die Rentnerinnen und Rentner erreicht hat
und auch künftig deren Interessen nachdrücklich vertreten wird. Sie alle können sich auf die CDU verlassen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Kollege Gerling. – Nun hat sich Frau Kollegin Schott zu einer Kurzintervention zu Wort gemeldet.
Frau Präsidentin! Herr Kollege, Demografie erzwingt keine Rentenkürzungen. Ich möchte nur ein ganz kurzes Zitat bringen, von Robert Shiller, Yale University. Es ist ein bisschen älter, aber ich glaube, es hat immer noch in weiten Teilen Gültigkeit, auch wenn man die Zahlen nochmals nachrechnen müsste.
Die Rürup-Kommission kam zu dem Ergebnis, dass die Sozialversicherungsbeiträge bis auf 25 % ansteigen würden. Die Auswirkungen werden jedoch weit überschätzt. Denn wenn das Wirtschaftswachstum in Deutschland so bleibt, wie es in der Vergangenheit war, würde das Pro-Kopf-Einkommen im Jahr 2030 ungefähr zweimal so hoch sein, wie es heute ist. Die Erhöhung des Beitragssatzes würde nichts anderes bedeuten als den Unterschied, ob ein Mensch im Jahr 2030 …
Frau Kollegin Schott, Sie haben sich zu einer Kurzintervention zu Wort gemeldet. Das heißt, Sie sollten sich auf den Vorredner beziehen. Bis jetzt haben Sie von anderen zitiert, sich aber nicht auf den Vorredner bezogen. Ich bitte Sie, das jetzt nachzuholen oder die Kurzintervention zu unterbrechen.