Dann kommen wir – wenn ich mich an dieser Stelle schon einmal auf die Ebene von Herrn Rock begeben darf – auf die von Ihnen angesprochene Frage der Äquivalenz, also dem, was man einzahlt, und dem, was man herausbekommt. Da haben wir allerdings ein erhebliches Problem, was die Beitragsäquivalenz angeht, nämlich in Bezug auf die Rentenhöhe und die Dauer ihres Bezugs: In Deutschland beträgt der Lebenserwartungsunterschied zwischen dem ärmsten Fünftel und dem reichsten Fünftel zehn Jahre. Das bedeutet: Der Unterschied in der Chance, das Rentenalter überhaupt zu erreichen, liegt für das oberste Einkommensfünftel 12 % höher als für das unterste Einkommensfünftel. Mehr als 20 % aller Menschen im untersten Einkommensfünftel erreichen überhaupt niemals das Rentenalter.
Wenn wir jetzt einmal ausrechnen, wie hoch denn der Rentenbeitragssatz für das unterste Einkommensfünftel sein müsste, damit sie ihre eigenen Renten finanzieren, dann sind wir nicht bei 20 %, sondern bei 15 %. Ein Drittel des Beitrages des untersten Einkommensfünftels dient der Subventionierung von Renten von Leuten, die nicht nur viel mehr Geld haben, sondern auch noch viel länger leben. Umgekehrt läge der Beitragssatz für das oberste Einkommensfünftel, wenn es seine eigenen Renten finanzieren müsste, bei 23 %.
Das sind keine Zahlen, die ich mir ausgedacht habe, nein. Das sind auch keine Zahlen von Sozialdemokraten, nein. Das Mannheimer Forschungsinstitut Ökonomie und Demographischer Wandel von Herrn Börsch-Supan, massiv subventioniert von der Versicherungswirtschaft, die Lebensversicherungen verkaufen will, von der FDP in die Enquetekommission „Demografischer Wandel“ benannt – die bestätigen uns, dass wir eine massive, inkorrekte Umverteilung von den ärmsten Rentnern an die reichsten Rentner haben, weil die ärmsten Rentner ihre Rente so viel kürzer bekommen und weil es dafür keinen angemessenen Ausgleich gibt. Das ist allerdings eine wichtige Gerechtigkeitsfrage: Es würde einen Großteil der über zu niedrige Renten entstehenden Altersarmut verhindern, wenn wir dafür sorgen würden, dass die Tatsache, angesichts unterschiedlicher Lebenserwartungen in diesem Land seine Rente so viel kürzer zu bekommen, in der Rentenhöhe angemessen berücksichtigt würde.
Das hat nichts mit der Frage zu tun, die Frau SchulzAsche aufgeworfen hat, als sie darauf verwies, dass man diese fundamentale Ungerechtigkeit korrigieren muss.
Bis das aber geschafft ist, bis wir auch in Deutschland an dieser Stelle eine Gleichheit erreichen, bis dahin muss man zusehen, dass man zumindest den Nachteil, der sich auch in der Auszahlung der Rentenbeiträge ergibt, ein Stück weit korrigiert. Dann wären wir schon ein ganzes Stück weiter. Ganz nebenbei gesagt: Wenn man Diskriminierungen vermeiden will, muss man diese Frage auch bei allen Instrumenten der privaten Altersversorgung berücksichtigen.
Die Antworten auf Fragen, die das Verhältnis von Bemessungsgrundlage, Beitragshöhe und Lebensarbeitszeit, die Vermeidung von Armut und auch eine gerechte Lastenund Nutzenverteilung angehen, sind weitaus komplizierter, als dieser possierliche Antrag der LINKEN nahelegt. Manche Menschen in diesem Land haben Arbeit, die man gut auch über das 65. Lebensjahr hinaus tun kann. Manch einer möchte sogar länger arbeiten. Es kommt also darauf an, auch die Lebensarbeitszeit gerecht den Lebensschicksalen anzupassen und nicht pauschal „alle länger“ und genauso wenig pauschal „alle kürzer“ zu sagen.
Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Spies. – Für die Landesregierung hat nun Herr Sozialminister Grüttner das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich finde es sehr interessant, dass sich die meisten gar nicht mit dem Antrag auseinandergesetzt haben, der hier zur Debatte steht. Das sagt etwas über diesen Antrag aus. Ich bin aber schon der Überzeugung – weil es immer wieder eine von den LINKEN angeregte Diskussion gibt, die sich zwischen der Nichtwahrnehmung der Realitäten auf der einen Seite und dem Streuen von Botschaften auf der anderen Seite bewegt, die eher eine Neiddiskussion beinhalten –, dass es schon nottut, sich mit den Realitäten auseinanderzusetzen und nicht den Versuch zu unternehmen, den Bürgerinnen und Bürgern schlicht und einfach Sand in die Augen zu streuen, unhaltbare Versprechungen zu machen, von denen Sie von den LINKEN – jetzt unterstelle ich auch Ihnen eine gewisse Erkenntnisfähigkeit – selbst wissen, dass sie weder umsetzbar noch finanzierbar sind.
Dass Sie jetzt mit Ihrem Antrag versuchen, einige der wichtigsten rentenpolitischen Reformen der letzten Jahrzehnte zurückzunehmen, zeigt nur, dass sich die LINKEN in dieser Tradition befinden und sie fortsetzen. Sie bieten schlicht und einfach ein realitätsfernes Wunschkonzert, garniert mit haltlosen Behauptungen, unlogischen Begründungen und vielen sachlichen Widersprüchen.
Sie unterstellen beispielsweise, dass die reale Rentenhöhe in Hessen in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken sei.
Das trifft nicht zu. Tatsächlich ist die durchschnittliche Rentenhöhe von umgerechnet 662 € im Jahre 2000 auf rund 710 € im Jahr 2009 gestiegen. Sie beklagen allerdings, dass die Inflation zu Kaufkraftverlusten bei den Rentnerinnen und Rentnern geführt habe, und plädieren gleichzeitig für eine unbegrenzte Leistungsausweitung, die nur durch eine dramatisch steigende Neuverschuldung finanziert werden könnte. Explodierende Schulden sind allerdings der Hauptgrund für das Antreiben der Inflation, was letztendlich dazu führen würde, dass auf diesem Wege mit einer ansteigenden Inflationsrate die schleichende Enteignung der Renterinnen und Rentnern
schlicht und einfach fortgesetzt würde. Wenn Sie versuchen, Ihre Versprechungen mit einer riesigen Neuverschuldung zu finanzieren, tun Sie den Rentnerinnen und Rentnern in unserem Lande gerade nichts Gutes, sondern bewirken das Gegenteil.
Sie behaupten in Ihrem Antrag beispielweise, dass immer mehr Menschen aufgrund niedriger Renten Grundsicherung im Alter beantragen müssten. Diese Behauptung ist gleich doppelt falsch. Erstens ist die Rentenhöhe kein Indikator für Altersarmut, denn in vielen Fällen ist die Rente im Alter gar nicht das alleinige Einkommen. Gerade unter den Bezieherinnen und Beziehern niedriger Renten sind viele frühere Selbstständige, die anderweitig vorgesorgt haben. Darunter sind auch Beamtinnen und Beamte, die zusätzliche Pensionen beziehen, und Personen, die auch über ihre Ehepartner abgesichert sind.
Zweitens trifft es auch nicht zu, dass die Zahl der Menschen, die Grundsicherung im Alter beziehen, tatsächlich steigt. Ein Blick in die Unterlagen des Statistischen Bundesamtes zeigt, dass derzeit 2,4 % der Bevölkerung im Rentenalter Grundsicherung erhalten. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der Hilfebezieher aber nicht etwa, wie Sie unterstellen, gestiegen, sondern sie ist gesunken, und zwar um 0,5 Prozentpunkte. Deshalb kann an dieser Stelle überhaupt nicht von einer „dramatisch zunehmenden“ Altersarmut – wie Sie sagen – die Rede sein.
Die Fraktion DIE LINKE richtet sich mit ihrem Antrag gegen die bestehenden rentenpolitischen Reformen. Nach meiner Auffassung, das haben auch einige der Vorredner schon sehr deutlich gemacht, sind aber genau diese rentenpolitischen Reformen ein Gebot der Generationengerechtigkeit.
Nein. – Die anhaltend niedrigen Geburtenzahlen und die erfreulicherweise steigende Lebenserwartung führen dazu, dass die Zahl der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler in der Rentenversicherung zurückgeht, während die Zahl der Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger natürlich deutlich zunimmt. Die 11. Koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamtes zeigt, dass sich bei einem Renteneintrittsalter von 65 Jahren das Verhältnis der Bevölkerung im Rentenalter und der Bevölkerung im Erwerbsalter in Hessen dramatisch verschieben wird. Ich finde, solche Zahlen muss man sich einfach einmal vergegenwärtigen. Im Jahr 2005 waren es noch drei Personen im Erwerbsalter, die einem potenziellen Rentenbezieher gegenüberstanden. Im Jahr 2030 werden es nur noch zwei Personen sein, und im Jahr 2050 werden 1,5 Erwerbstätige einen Rentner versorgen müssen. Würden der Nachhaltigkeitsfaktor und die Rente mit 67 zurückgenommen, würden insbesondere die nachwachsenden Generationen durch höhere Beiträge unverhältnismäßig belastet.
Eine solche Politik auf Kosten von Kindern und Jugendlichen darf man nicht zulassen. Wer verantwortliche Poli
tik betreibt, muss auch denen eine Stimme gegen, die an der Wahlurne keine Stimme abgeben können, nämlich Kindern und Jugendlichen.
Wir haben gehört, was der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung gestern in seiner Expertise „Herausforderungen des demografischen Wandels“ dargestellt hat. Ich weiß nicht, ob das eintreten wird, was die Experten prognostizieren, ob in den Jahren 2045 und 2060 eine Erhöhung des Renteneintrittsalters wirklich noch vonnöten ist. Ich bin mir nicht sicher, ob wir an der Stelle eine Weiterentwicklung dieser Art vorhaben. Eines ist aber klar: Für heute gilt, dass an der Rente mit 67 schlicht und einfach nicht zu rütteln ist.
Wenn man bei der Rente mit 67 immer wieder die Frage ins Feld führt, wie es denn dann auf dem Arbeitsmarkt aussieht, wenn die Menschen länger arbeiten müssen, ob die denn überhaupt eine Chance haben, sich auf dem Arbeitsmarkt zu betätigen, dann ist wieder einmal ein Blick auf die realen Zahlen hilfreich. Die Beschäftigung Älterer hat in den letzten Jahren erfreulicherweise sehr stark zugenommen. Die Beschäftigungsquote der 55- bis 64-Jährigen ist von 2003 bis 2009 deutschlandweit um über ein Drittel gestiegen, von knapp 40 % auf über 56 %. Ich prognostiziere, in einer älter werdenden Gesellschaft wird sich dieser Trend fortsetzen. Wenn nämlich, wie derzeit vorgesehen, im Jahr 2031 der Renteneintritt im 67. Lebensjahr beginnt, wird die Nachfrage nach älteren Arbeitskräften deutlich höher sein als heute. Außerdem sind die Menschen länger gesund. Darüber freuen wir uns. Sie sind länger leistungsfähig. Im gesamten Wirtschaftsleben wird sich die Frage von Arbeitsmarkt und Arbeitsplätzen so umgestalten, dass in einigen Jahren insbesondere ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gefragt sind, weil sich die Produktions- und Arbeitsprozesse genau an diesem Potenzial ausrichten werden. Deshalb ist an dieser Stelle der bisherigen Rentenreform nichts entgegenzusetzen.
Ich will an dieser Stelle noch Folgendes sagen. In dieser Situation hilft weder die Debatte über einen Mindestlohn noch die Forderung nach steigenden Einkommen im Hinblick auf die Absicherung im Alter weiter, weil bei dieser Fragestellung die Schere nicht zusammengeht, sondern gleich weit auseinander bleibt. Steigende Einkommen haben nämlich höhere Leistungsansprüche zur Folge. Vor diesem Hintergrund stehen wir in der Situation, die Lücke zwischen dem zu schließen, wie viel dann wie viele Erwerbspersonen noch erwirtschaften können, und dem, was im Sinne der Generationengerechtigkeit für die Rentenempfänger übrig bleibt. An dieser Stelle müssen wir ansetzen. Das schaffen wir nicht, indem wir sagen, höhere Einkommen, höhere Löhne oder höhere Gehälter werden an dieser Stelle für einen entsprechenden Ausgleich sorgen.
Meine Damen und Herren, wir hatten eine intensive Diskussion über das Renteneintrittalter mit 67 Jahren. Wir sollten in dieser Frage Standfestigkeit beweisen und, sollte von einer Seite mit parteipolitischem Populismus gearbeitet werden, als Demokraten versuchen, diesen mit Vehemenz zurückzuweisen.
Vielen Dank, Herr Minister Grüttner. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit sind wir am Ende der Aussprache.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die Sitzung wieder und heiße Sie herzlich willkommen.
Hinweis auf den bereits geleisteten Eid der richterlichen Mitglieder des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen durch den Präsidenten des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen nach § 9 Abs. 3 und 2 StGHG
Diesbezüglich begrüße ich den Herrn Präsidenten des Staatsgerichtshofs, Herrn Dr. Paul, zusammen mit seinen Kollegen ganz herzlich. Wir freuen uns, dass wir Sie wieder einmal in der Mitte unseres Hauses begrüßen können.
Der Wahlausschuss hat gestern Morgen getagt und die Wahlen vorgenommen, deren Ergebnisse auch bekanntgemacht worden sind. Der Wahlausschuss hat Herrn Johann Nikolaus Scheuer sowie Herrn Dr. Wilhelm Nassauer zu richterlichen Mitgliedern wiedergewählt. Das bedarf heute einiger Feststellungen, die vom Herrn Präsidenten des Staatsgerichtshofs höchstpersönlich zu machen sind. Herr Dr. Paul, ich darf Ihnen das Wort erteilen.
Herr Präsident, sehr verehrte Damen, sehr geehrte Herren Abgeordnete! Herr Präsident, mit Ihrer Erlaubnis würde ich gern einige zusätzliche Worte an die Mitglieder des Hohen Hauses richten. Sie übertragen mit ihrer Wahl zu Mitgliedern des Staatsgerichtshofs jedes Mal einzelnen Persönlichkeiten eine ganz besondere Verantwortung. Sie haben das jetzt wiederum bei zwei Mitgliedern gemacht, die Sie gewählt haben.
Wir sind uns der Verantwortung bewusst, die damit verbunden ist, und wir versuchen, ihr gerecht zu werden. Wir sind uns aber auch darüber im Klaren, dass wir dabei gemeinsame Ziele verfolgen. Gemeinsam geht es uns um das Wohlergehen unseres Landes und seiner Bürger. Sie engagieren sich über gesetzgeberische Arbeit; wir tun das, indem wir uns in vielfältiger Weise schützend vor die Verfassung stellen. Gemeinsam wirken wir so zum Schutz unseres Landes. Ich wünsche mir von Herzen, dass wir bei dieser gemeinsamen Arbeit im Interesse unserer Bürger Erfolg haben.
Herr Dr. Nassauer und Herr Scheuer, Sie sind wieder in den Staatsgerichtshof gewählt worden. Ich darf Sie vereidigen. Das geschieht in diesem Fall durch Bezugnahme.
Herr Dr. Nassauer, ich darf feststellen, dass Sie im März 1994, also vor 17 Jahren, als stellvertretendes Mitglied in
den Staatsgerichtshof gewählt wurden und dass Sie im Oktober 1997 erstmals den Eid auf dieses Amt abgelegt haben.