Ihnen ist die demografische Entwicklung in unserem Land bekannt. Sie wissen, dass im Jahr 2030 bereits über 30 % der Bürgerinnen und Bürger älter als 60 Jahre sein werden. Der hausärztliche und der pflegerische Betreuungsbedarf von Kranken hängen dabei sowohl vom Alter als auch vom persönlichen Umfeld ab. Abnehmende Unterstützungsmöglichkeiten innerhalb der Familie, ablesbar z. B. an der steigenden Zahl von Singlehaushalten, werden die Erwartungen an die ärztliche und die pflegerische Versorgung weiter erhöhen.
Diese demografische Entwicklung geht auch an den Ärztinnen und Ärzten nicht vorbei. Das gilt vor allem für die Hausärzte. Noch ist die Situation in Hessen im Vergleich zu anderen Ländern nicht dramatisch. Aber sie gibt jetzt schon Anlass zur Besorgnis. Die haus- und fachärztliche Versorgung erfolgt zwar noch auf einem hohem Niveau; bis zum Jahr 2020 droht jedoch ein Rückgang der Zahl der Hausärzte infolge steigender Abgangs- und stagnierender Zugangszahlen. Zeitgleich wird mit dem zunehmenden Versorgungsbedarf einer alternden Bevölkerung zu rechnen sein. Dies kann, wenn wir dem nicht rechtzeitig entgegenwirken, insbesondere im ländlichen Raum zu massiven Engpässen führen.
Meine Damen und Herren, ich will die Ausgangslage, was den Arztnachfolgebedarf betrifft, mit ein paar Zahlen aus dem Landkreis Fulda illustrieren. Man kann sagen, dass der Landkreis Fulda aktuell noch gut mit Hausärzten versorgt ist. Zum jetzigen Zeitpunkt ist auch keine Überalterung der Hausärzte zu verzeichnen. Auch die Verteilung innerhalb der Region kann man noch als gut ansehen.
Im letzten Jahr waren im Landkreis Fulda 153 Hausärzte zugelassen. Um diese Zahl von Ärzten zu halten, sind aber 2015, also in vier Jahren, bei einer Praxisaufgabe im 60.
Lebensjahr 68 Nachfolger erforderlich. Scheiden die Hausärzte erst mit 68 Jahren aus ihrem Beruf aus, werden immerhin noch 17 Nachfolger benötigt. Aber im Jahr 2025 werden bei einer Praxisabgabe ab dem 60. Lebensjahr bereits 125 Nachfolger bei aktuell 153 zugelassenen Hausärzten benötigt. Gehen die Ärzte im 68. Lebensjahr in den Ruhestand, werden 81 Nachfolger gebraucht, also etwas mehr als 50 %.
Aufgrund der Prognose, die ich Ihnen dargestellt habe, wird sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene über die Frage diskutiert, wie die Rahmenbedingungen aussehen müssen, damit insbesondere die hausärztlichen Tätigkeiten attraktiver gestaltet werden können, um einen potenziellen Ärztemangel zu verhindern. Sicher ist, dass es aufeinander abgestimmter Bemühungen aller Beteiligten bedarf, um eine dauerhafte Stärkung der hausärztlichen Versorgung vor allem in strukturschwachen Regionen zu erreichen.
Spannend ist, dass die Blicke auf die Kommunen gerichtet sind. Insbesondere ruhen sie aber auf den Ländern, von denen die Sicherstellung der flächendeckenden ärztlichen Versorgung erwartet wird. Problematisch war, dass die Länder bislang keine geeigneten Instrumente zur Hand hatten, um dem gerecht werden zu können, gerade auch weil der Sicherungsauftrag bei den Kassenärztlichen Vereinigungen liegt. Diese haben bis heute leider noch keine Antwort auf die Frage nach der Sicherstellung der ärztlichen Versorgung gerade auch im ländlichen Raum gefunden.
Die Zahlen, die ich Ihnen bezüglich des Landkreises Fulda genannt habe, sind einer Publikation der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen mit dem Titel „Versorgung aktuell“ entnommen. Dort wird genau das dargestellt.
Aber auf die Frage, welche Konsequenzen daraus zu ziehen sind und was die Kassenärztliche Vereinigung Hessen an dieser Stelle machen wird, gibt es leider keine Antwort. Da schweigen sich die Kassenärztlichen Vereinigungen aus. Deswegen haben die Länder ein stärkeres Mitspracherecht bei der Sicherstellung der ärztlichen Versorgung angestrebt. Denn die Problemlage stellt sich trotz unterschiedlicher regionaler Gegebenheiten bundesweit gleichermaßen dar.
Insbesondere haben sich die Länder mit Nachdruck dafür eingesetzt, dass sie bei den anstehenden Reformen im Gesundheitswesen frühzeitig in die Entwicklung der entsprechenden gesetzgeberischen Maßnahmen eingebunden werden und ihre Anliegen Berücksichtigung finden. Die Länder haben auf diversen Gesundheitsministerkonferenzen dieses Ziel sehr hartnäckig verfolgt. Unter dem Vorsitz Hessens bei der Gesundheitsministerkonferenz haben sie einen wirklich großen Erfolg erzielt. Denn fast alle Forderungen der Länder konnten während der Verhandlungen der Bund-Länder-Kommission durchgesetzt werden. Sie finden sich auch im Entwurf des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes wieder.
Ich bin deshalb in meiner Funktion als zuständiger Minister des Landes, das den Vorsitz in der Gesundheitsministerkonferenz hat, ausgesprochen zufrieden, dass eine solche richtungweisende Entwicklung hin zu mehr gesund
heitspolitischen Gestaltungsmöglichkeiten der Länder erreicht werden konnte. Dies geschah durch den Schulterschluss aller Länder. Es gab ein ausdrückliches Bemühen meinerseits, kein Land irgendwann auf diesem Wege
verloren gehen oder ausscheren zu lassen. Insofern sage ich an dieser Stelle: Es war ein ausgesprochen wichtiges Zeichen, dass alle Länder beisammen geblieben sind. Es war aber auch ein wichtiges Zeichen, dass Gesundheitsminister Rösler und auch sein Nachfolger Bahr durchaus die Belange der Länder anerkannt haben. Sie haben ihren Beitrag zu den Kompromissen geleistet.
Beispielsweise haben die Länder gefordert, dass die Reform der Bedarfsplanung eine Berücksichtigung der demografischen Veränderungen und der Veränderungen hinsichtlich der Morbidität vorsehen muss. Das ist eine Öffnung für eine sektorenübergreifende Betrachtung. Das heißt, dass stationärer und ambulanter Bereich möglich sein müssen und dass eine angemessene Reaktion auf lokale Ungleichheiten durch eine flexible und kleinräumige Gestaltung gegeben sein muss.
Bisher orientieren sich die Versorgungsgrenzen an den Grenzen der Landkreise oder der Städte. Das ist nicht mehr zielführend. Denn es kann nicht sein, dass sich in einem großen Landkreis die Ärzte in den Ballungszentren konzentrieren und in den ländlichen Bereichen des gleichen Landkreises die Versorgungssituation daniederliegt.
Die Kommission konnte das Ergebnis erzielen, dass die bisherige Bedarfsplanung flexibilisiert wird. Die Landesausschüsse der Ärzte und der Krankenkassen werden durch Gesetz den erforderlichen Gestaltungsspielraum erhalten, um die bundesweit geregelte Bedarfsplanung dem konkreten regionalen Bedarf anzupassen. Die Länder werden im Gemeinsamen Bundesausschuss intensiver mit eingebunden werden und bei den Beratungen zur Bedarfsplanung angemessen vertreten sein.
Die Beteiligung der Länder in dem Gemeinsamen Bundesausschuss ist notwendig, um bei der Bedarfsplanung eine ausreichende Auseinandersetzung mit den regionalen Aspekten und eine ausreichende Berücksichtigung der regionalen Aspekte zu gewährleisten. Denn es ist schlichtweg unmöglich, dass der Gemeinsame Bundesausschuss die unterschiedlichen regionalen Verhältnisse in den einzelnen Ländern kennen und daher angemessen in seinen Richtlinien berücksichtigen kann.
Die Länder haben mithin eine der wesentlichen Forderungen, nämlich mehr Einfluss auf die Bedarfsplanung zu erhalten, durchsetzen können. Das ist vor allen Dingen für die Patientinnen und Patienten in Deutschland und in Hessen ein großer Erfolg. Nun kann dem drohenden Ärztemangel regional und damit sehr viel effektiver entgegengewirkt werden.
Die Länder haben darüber hinaus mehr Rechte gegenüber dem Landesausschuss für Ärzte und Krankenkassen gefordert. Auch das geschah mit Erfolg. Die Beteiligungsrechte der Länder gegenüber dem jeweiligen Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen wird analog der Beteiligungsrechte des Bundesgesundheitsministeriums gegenüber dem Gemeinsamen Bundesausschuss ausgestaltet werden.
Das bedeutet, dass die Länder die Rechtsaufsicht über die jeweiligen Landesausschüsse erhalten und dass die vom Ausschuss getroffenen Beschlüsse dem jeweiligen Land zukünftig vorzulegen sein werden. Das Land wird diese dann innerhalb einer bestimmten Frist gegebenenfalls auch beanstanden können. Falls nichts beanstandet wird, wird das mit Auflagen verbunden werden können. Zur Erfüllung einer Auflage wird das Land wiederum eine angemessene Frist setzen können. Es wird das Recht der Ersatzvornahme erhalten.
Das Teilnahmerecht des Landes an dem Landesausschuss wird ebenso wie das des Patientenvertreters ausgestaltet sein. Damit werden wir auch ein Mitberatungsrecht haben. Das ist besonders bedeutsam, weil im Landesausschuss die Versorgungslage beobachtet wird und insbesondere bei drohender Unterversorgung oder lokalen Versorgungslücken Gegenmaßnahmen beschlossen werden.
Darüber hinaus wurde vereinbart, dass die Länder unabhängig von der aufsichtsrechtlichen Zuständigkeit mehr Beteiligungsrechte in Bezug auf die Selektivverträge erhalten werden, wenn diese in das landesbezogene Versorgungsgeschehen eingreifen. Auf diese Weise werden die Länder mittels besonderer Verträge dem Problem der Unterversorgung in den betroffenen Regionen passgenauer begegnen können.
Schließlich konnte auch die Forderung der Länder durchgesetzt werden, dass die Krankenkassen verpflichtet werden, für jede Kassenart einen Bevollmächtigten zu bestimmen, der die Befugnis hat, gemeinsam und einheitlich zu treffende Entscheidungen auf Landesebene abzuschließen, der dafür also verantwortlich ist. Hierdurch können die Länder landesspezifische Forderungen unmittelbar mit den Kassen erörtern und dann darüber entscheiden.
Im Ergebnis kann man sagen, dass in der Bund-LänderKommission somit ein Maßnahmenpaket entstanden ist, mit dem die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung auch langfristig gewährleistet werden kann. Dass die Länder hierbei als gleichberechtigte Partner in die Ausgestaltung der Gesundheitspolitik einbezogen werden, war seit Langem überfällig.
Zusätzlich zu dem erweiterten Einfluss der Länder brauchen wir aber auch ein bundesweit vernetztes Gesamtkonzept, das an den verschiedensten Stellen ansetzt. Das muss von der Hilfestellung bei der Praxisgründung oder Praxisübernahme über die Verbesserung der Arbeitsbedingungen bis hin zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf reichen. Auch dazu wurde eine Reihe einzelner Maßnahmen vereinbart.
Es ist vorgesehen, die Residenzpflicht für ambulant tätige Ärzte zu lockern. Demnach soll es eine Befreiung von dem Erfordernis geben können, dass die Ärzte dort wohnen müssen, wo sie ihre Praxis haben. Dies soll insoweit gelten, als Versorgungsgründe nicht entgegenstehen. Denn vor allem für junge Ärzte ist es natürlich attraktiv, an einem Ort zu wohnen, der vielleicht den Berufswünschen des Ehepartners entspricht, der aber an einer anderen Stelle als die Praxis ist. Außerdem werden sich die Ärzte dadurch künftig leichter auch für eine Praxis auf dem Land entscheiden können.
Die Möglichkeit für Vertragsärztinnen, sich im Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes vertreten zu lassen, wird von sechs auf zwölf Monate verlängert werden. Nach dem im Gesetzentwurf Vorgesehenen werden
sich Ärztinnen und Ärzte auch für die Pflege der Angehörigen für die Dauer von sechs Monaten vertreten lassen können. Bei der Auswahlentscheidung hinsichtlich der Nachbesetzung eines Vertragsarztsitzes in einem gesperrten Bereich werden Kinder-, Erziehungs- und Pflegezeiten berücksichtigt werden, durch die eine ärztliche Tätigkeit unterbrochen wurde.
Neben dem Thema Unterversorgung ist aber auch das Thema Überversorgung von Relevanz. Beispielsweise ist eine Umverteilung der Arztsitze geplant. Hierzu soll die bisher bestehende Beschränkung der Förderung der Ärzte, die mindestens 62 Jahre alt sind, aufgehoben werden. Diese Maßnahme soll wie bisher aus Mitteln der Kassenärztlichen Vereinigung finanziert werden.
Wichtig ist aus heutiger Sicht, dass die Verlegung eines Vertragsarztsitzes nur dann genehmigt werden soll, wenn dem keine Gründe der vertragsärztlichen Versorgung entgegenstehen. Insofern werden die Versorgungsgesichtspunkte bei der Entscheidung über die Nachbesetzung einer Vertragsarztpraxis eine herausragende Rolle spielen. In der Vergangenheit hat das nur eine untergeordnete Rolle gespielt. Auch das wird helfen, die Situation der Versorgung im ländlichen Raum zu verbessern.
Mehr Regionalität und mehr Einfluss des Landes sind greifbar. Insoweit werde ich selbstverständlich das Gesetzgebungsverfahren intensiv begleiten und parallel schon Vorbereitungen anstellen, damit die neuen Instrumente auch unverzüglich zum Einsatz kommen werden, sobald das Bundesgesetz beschlossen ist.
Heute konnten wir eine ganze Reihe von Artikeln über die Kosten lesen, die damit verbunden sein sollen. Insbesondere die Kassenseite beklagt sich über mögliche kostenmäßige Auswirkungen dieses Versorgungsgesetzes und stellt 2,8 Milliarden € bundesweite Kosten in den Raum. Dies geschieht insbesondere auf der Grundlage der Abschaffung der Abstaffelung der Menge.
Ich will an der Stelle schon sagen, dass mir das eine typische Verdachtsdiagnose der Krankenkassen hinsichtlich der Kosten zu sein scheint. Natürlich wird mit dem Entfallen der Abstaffelung der Anreiz gesetzt, mehr Mengen zu erzeugen. Angesichts des wirklich bestehenden Arztbedarfs auf dem Land werden mehr Mengen überhaupt nicht entstehen. Da wir zu wenige Ärzte auf dem Land haben, ist deren Problem schon zum jetzigen Zeitpunkt eher die zu große Menge. Schon jetzt bewältigen sie den Arbeitsanfall gar nicht mehr.
Wenn Sie in manchen Landstrichen einmal vor einer Hausarztpraxis stehen, werden Sie merken, dass nicht nur der Warteraum, sondern auch das Treppenhaus voll ist. Teilweise stehen die Patienten bis zur Straße hinunter. Also wird es doch nicht bei Ärzten, die auf dem Land tätig sind, das Problem geben, dass sie noch mehr Menge erzeugen, um damit möglicherweise noch mehr verdienen zu können.
Vielmehr ist es einfach die Hilfestellung, dass das Mengenproblem in den Griff bekommen wird. Sie hören es natürlich deutlich an der Kritik an diesem Versorgungsgesetz – die insbesondere von Kostenträger-, aber auch von kassenärztlicher Seite kommt –, dass Länder und Bund gemeinsam mit den Bundestagsfraktionen, wenn sie dieses Gesetz auf den Weg bringen und beschließen, den Nerv der ärztlichen Versorgung getroffen haben, ohne
dass die Selbstverwaltungskräfte gestört werden; das wollen wir nicht, aber wir haben endlich das Instrument in der Hand, die Selbstverwaltungskräfte auch zum Handeln zu zwingen, wenn sie es nicht tun und über jegliche Beschreibung hinausgehen.
Herr Minister, ich darf Sie darauf hinweisen, dass die zwischen den Fraktionen vereinbarte Redezeit jetzt abgelaufen ist.
Noch zwei Minuten. – Ich will an dieser Stelle schon sagen, dass nichts hilft, was allein auf Bundesebene unternommen wird. Deswegen müssen wir – so wichtig es ist, die gesetzgeberischen Instrumentarien über die Bundesgesetzgebung endlich in der Hand zu haben, um landesweit handeln zu können – natürlich auch unsere eigenen Landeskompetenzen besonders ausnutzen. Deswegen sind alle verantwortlichen Akteure auch in eine entsprechende Diskussion eingebunden. Schon kurz nach der Übernahme des Amtes des Hessischen Sozialministers habe ich alle maßgeblichen Akteure im hessischen Gesundheitswesen zur Mitarbeit in einer Landesarbeitsgruppe eingeladen. Ziel dieser Landesarbeitsgruppe ist es, die Verantwortlichen vor Ort zu stützen, indem nicht nur regionale Problemfelder analysiert, sondern durch landesweit abgestimmte Maßnahmenpakete auch mögliche regionale Lösungen aufgezeigt werden. Diese Vereinbarungen sollen verbindlich in einen „Hessischen Pakt zur Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung“ zusammengefasst werden, damit eine verlässliche Grundlage für die weitere regionale Umsetzung entsteht.
In den letzten Monaten tagten insgesamt vier Arbeitsgruppen, um die zukünftigen Vorgehensweisen der Akteure des Gesundheitswesens untereinander abzustimmen und Maßnahmen gegen einen drohenden Ärztemangel in ländlichen Regionen Hessens zu vereinbaren. Die Beratungen dieser Arbeitsgruppen werden noch über die Sommerpause andauern. Ich möchte deshalb dem Beratungsergebnis hier nicht vorgreifen, aber ich möchte schon sagen: Es ist sicherlich davon auszugehen, dass es einen grundsätzlichen Konsens gibt, den Beteiligten vor Ort mit speziellen Maßnahmen patientengerechte und auf regionalen Versorgungsstrukturen aufbauende Lösungsoptionen zu bieten.
Wir haben schon einige Maßnahmen ergriffen: Ich erwähne das Ende 2010 als Bürgschaftsprogramm für Investitionen für Ärztehäuser sowie für Mietgarantien auf den Weg gebrachte Landesprogramm, ebenso wurde bereits zum 1. Juni 2010 das Programm „Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Hessen“, in dessen Rahmen zinsverbilligte Darlehen beantragt werden können, erweitert. Darüber hinaus prüfen wir, ob wir finanzielle Anreize zur Niederlassung von Hausärzten in ländlichen Regionen gewähren können.
Meine Damen und Herren, wir brauchen auch in Zukunft eine hervorragende medizinische und organisatorische Struktur, damit jeder Patient die bestmögliche Behandlung bekommt. Hierfür ist die permanente Kommunikation über Struktur, Qualität sowie Stärken und Schwächen regionaler Versorgung, die die wesentlichen Akteure mit einbezieht, erforderlich. Das machen wir, gerade auch
Meine Damen und Herren, ich bin der festen Überzeugung, dass wir die Instrumente in die Hand bekommen, um die ärztliche Versorgung im ländlichen Raum auch zukünftig sicherzustellen – dies haben wir mit dem Entwurf des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes. Ich finde es gut, dass alle Länder dies auch mittragen, mit Ausnahme von Nordrhein-Westfalen. Das sei der Vollständigkeit halber gesagt: Die grüne nordrhein-westfälische Gesundheitsministerin hat sich bei der Abstimmung der Länder ihrer Stimme enthalten und auch Wert darauf gelegt, dies zum Ausdruck zu bringen.