Protokoll der Sitzung vom 08.06.2011

(Holger Bellino (CDU): Aha! – Hermann Schaus (DIE LINKE): Sind wir allein in der Regierung?)

Mit der SPD, aber das macht es nicht besser.

(Beifall bei der CDU und der FDP – Günter Ru- dolph (SPD): Seit wann machen die alles, was wir machen?)

Erst die CDU-Fraktion hat in Hessen dafür gesorgt, dass wir in Hessen den bestmöglichen Sonn- und Feiertagsschutz haben.

(Janine Wissler (DIE LINKE): Videotheken!)

Wir lassen die Ausnahmen nur an insgesamt vier Tagen im Jahr zu. Das gewährleistet, dass es Messen oder ganz große Veranstaltungen gibt. Ansonsten bleiben in Hessen die Geschäfte dicht, insbesondere auch an den Adventssonntagen. Wir haben sogar darüber hinaus als Regierungskoalition vor zwei Jahren den Feiertagsschutz noch weiter ausgeweitet und haben am Abend vor dem Karfreitag die Öffnungszeiten extra auf 20 Uhr begrenzt, damit es dieses Mitternachtsshopping – –

(Günter Rudolph (SPD): Lesen Sie einmal die Stellungnahmen der Kirchen dazu! – Demonstrativer Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Wir haben dafür gesorgt, dass es vor dem Karfreitag, einem der wichtigsten kirchlichen Feiertage, kein Mitternachtsshopping mehr gibt. Das sieht in den SPD-Ländern ganz anders aus, Herr Rudolph.

(Beifall bei der CDU – Günter Rudolph (SPD): Ja, ja! Fragen Sie mal den Kollegen Klee, was der von dem Thema hält!)

Meine Damen und Herren, nach fünf Jahren Erfahrung mit dem Ladenöffnungsgesetz – um es damit abzuschließen – zeigt sich, jetzt bleibt das Mitternachtsshopping eine

absolute Ausnahme. In den Gemeinden wird von den Ladeninhabern differenziert. Es spielt sich dort das ein, was sich vor Ort bewährt.

(Günter Rudolph (SPD): Erlebnisshopping!)

Bei uns entscheidet der Markt, nicht der Staat.

(Beifall bei der CDU und der FDP – Zurufe von der SPD und der LINKEN: Oh!)

Deshalb halten wir es für richtig, auch dieses Gesetz zu verlängern. Dieses Gesetz und 18 weitere Gesetze werden wir jetzt in aller Ruhe gemeinsam beraten: im Rechtsausschuss, und wo immer das notwendig ist.

(Günter Rudolph (SPD): Danke, das nehmen wir an! Das Angebot ist okay!)

Wir werden es im Rechtsausschuss beraten. – Diese Gesetze haben sich grundsätzlich bewährt. Das Ziel der Landesregierung, diese Gesetze zu verlängern, greifen wir auf und werden alle Details gerne im Ausschuss weiter mit Ihnen beraten. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Heinz. – Nun hat Herr Kollege Dr. Blechschmidt das Wort.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! In Vorbereitung zum heutigen Tagesordnungspunkt wurde bei uns im Arbeitskreis gemutmaßt, warum die parlamentarischen Geschäftsführer dafür Redezeit vorsehen.

(Leif Blum (FDP): Nicht alle!)

Wir haben kursiv gelesen. Wir konnten das politisch vielleicht an dem einen Punkt in den beiden ersten Redebeiträgen festmachen. Spätestens beim dritten Oppositionsbeitrag wurde deutlich, dass hier offenbar formal etwas besprochen werden soll, was überhaupt nicht von der Gesetzesvorlage und dem Gesetzentwurf gedeckt ist.

Es ist ein mehrseitiger Entwurf, der auf alles eingeht, der auf eine Evaluation eingeht, der kein neues Gesetz beinhaltet, der zum Teil sehr deutlich skizziert, welche Wenn und Aber abgewogen wurden, und sogar in der Begründung deutlich macht, dass, wenn verschiedene Ministerien beteiligt waren, eine Abwägung unter den Ministerien stattgefunden hat, ob evaluiert werden soll oder nicht.

Wir haben verschiedene Artikel. Ich habe gestern einfach einmal kursiv durchgesehen, wo die Wenn und Aber sind. Ich will Ihnen einmal kurz skizzieren und einfach das zusammenfassen, dass das, was wir vonseiten der Opposition hören, heute schon ein kleiner formaler Popanz ist, weil alle Wenn und Aber in dem Gesetzentwurf selbst und in der Begründung beinhaltet sind und in der Beratung mit berücksichtigt und vom Gesetzentwurf schon vorweggenommen werden.

Art. 1, Änderung des Verkündungsgesetzes – eine Zeile. Es ändert sich das Jahr 2011 auf 2016. Wir haben nun einmal die Befristung. Deshalb haben wir den Gesetzentwurf.

Wir haben Art. 2, Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Sozialgesetz mit entsprechenden Ausfüh

rungen – hier marginale Änderungen, aber auch begründet, was warum geändert werden soll.

Art. 3, Änderung des Hessischen Richtergesetzes – eine halbe Seite Begründung, in der sehr deutlich dargetan wird, was geändert werden soll, aber was heute politisch nicht im Munde geführt wurde.

Betreuervergütungsgesetz in Art. 4, Datenverarbeitungsverbundgesetz in Art. 5 – alles Gesetzesbefristungen, die um fünf Jahre, von 2011 auf 2016, geschoben werden. Ebenso die Änderung des Gesetzes zur Bestimmung der Zuständigkeit in Art. 6, wo nun einmal – das ergibt sich aus der Begründung – halt das Wort „Gemeinschaften“ durch die „Union“ ersetzt werden muss. Dass man deswegen eine parlamentarische Beratung per se braucht, wie es heute formal von der Opposition bemängelt wird, glaube ich nicht.

Wir haben die Änderung des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes, wo sehr wohl auf eineinhalb Seiten die Änderungen aufgeführt werden, und was die Evaluation gebracht hat. Ebenso die Änderung des Hessischen Wahlbeamten-Aufwandsentschädigungsgesetzes in Art. 8 bis hin zu Art. 9, Hessisches Disziplinargesetz – hier ein Satz, nämlich die Verlängerung um fünf Jahre. Ich habe heute kein anderes Argument gehört, warum man das nicht machen sollte.

Art. 10 mit der Änderung des Beteiligungsgesetzes; in gleicher Weise die Änderung des Hessischen Gesetzes zur Ausführung des Transplantationsgesetzes – Herr Dr. Jürgens, durchaus Argumente, die hier abgewogen werden, ob man etwas verfolgt, etwas macht, etwas modifiziert, wo seitens der Ministerien etwas vorgeschlagen wird, worüber wir uns im Rechtsausschuss unterhalten müssen. Wenn andere Zungenschläge hineinkommen, werden wir uns auch darüber unterhalten. Es wird nicht etwas totgeschwiegen, sondern der Sachstand der Evaluierung wird dargestellt.

Kurz und prägnant: Hessisches Krebsregister, heute von der Opposition noch nicht angeführt, wird verlängert um fünf Jahre. Die Änderung des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes, wozu heute entsprechend diskutiert und in der Begründung angeführt wird, warum und weshalb hier eine Änderung nicht befürwortet wird – im Grunde genommen ist das eine wunderbare Darstellung dessen, was gesellschaftspolitisch von den Kirchen, von den Gewerkschaftsvertretern, von den Interessensverbänden unterschiedlich gesehen wird.

Zur Differenzierung, worauf alle Redner der Opposition nicht eingegangen sind, dass wir nicht alle Gesetze um fünf Jahre verlängern, wird – Frau Hofmann, gerade mit der Begründung, die Sie anführen – von der Landesregierung angeführt, dass eben nur um zwei Jahr verlängert wird, weil abgewartet wird, was Sie kritisiert haben.

Das heißt, aus der Begründung selbst ergibt sich, dass hier sehr differenziert vorgegangen wird. All die Bedenken, die die Opposition angeführt hat, sind bereits im Gesetzentwurf berücksichtigt – deshalb die Differenzierung nach fünf Jahren, zwei Jahren, drei Jahren.

Formal verstehe ich die Aufregung, materiell ist sie nicht begründet. Bei der Beratung im Rechtsausschuss werden wir dieses Thema gründlich und breit diskutieren. Das hier ist wirklich eine formale Aufgeregtheit an einem Mittwochnachmittag. Vielleicht muss die sein. Sie hat dazu geführt, dass ich entgegen meiner Absicht nochmals

ans Rednerpult getreten bin, um das zu skizzieren. – Danke schön.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Blechschmidt.

Dass wir diesen Gesetzentwurf zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Rechts- und Integrationsausschuss überweisen, darin besteht Einigkeit. Das will ich jetzt zuerst einmal festhalten: Das machen wir so.

Dann wurde von den GRÜNEN vorgeschlagen, beantragt, ihn ebenfalls an den Kulturpolitischen Ausschuss zu überweisen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann machen wir das auch.

Wenn ich es richtig mitgeschrieben habe, hat DIE LINKE beantragt, vorgeschlagen, gebeten – wie auch immer –, den Gesetzentwurf an den Innenausschuss, den Sozialpolitischen Ausschuss und den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr zu überweisen. Gibt es dagegen Widerspruch?

(Wortmeldung des Abg. Leif Blum (FDP))

Herr Kollege Blum.

Frau Präsidentin, dagegen gibt es Widerspruch seitens der Fraktionen von FDP und CDU. Gegen die Mitüberweisung an den Kulturpolitischen Ausschuss haben wir keine Einwände. Weitere Mitüberweisungen aber werden wir nicht mittragen. Der Gesetzentwurf wird – wie das bei Sammelgesetzen üblich ist – im Rechts- und Integrationsausschuss beraten werden.

Zur Geschäftsordnung, Herr Kollege Rudolph.

Frau Präsidentin, wir beantragen – und das sollten die Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP nochmals überlegen –, auch den Sozialpolitischen Ausschuss mitberatend zu beteiligen. Es geht um das Ladenöffnungsgesetz und um das Transplantationsgesetz. Wenn es um die Sache geht, sollten Sie dieser Überweisung zustimmen.

(Zuruf des Abg. Leif Blum (FDP))

Gut, dann frage ich jetzt nochmals in die Runde, ob wir uns darauf einigen können oder ob wir das hier kontrovers abstimmen müssen.

(Leif Blum (FDP): An den Sozialpolitischen Ausschuss noch mit!)

Es wird angeboten: Sozialpolitischer Ausschuss ja, Rest nein. Sind alle damit einverstanden? – Sehr gut, dann machen wir das so. Hervorragend. Wir überweisen diesen Gesetzentwurf also zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Rechts- und Integrationsausschuss, mitberatend an den Kulturpolitischen Ausschuss und an den Sozialpolitischen Ausschuss. Vielen Dank.

Jetzt kommen wir zu Tagesordnungspunkt 11: