Protokoll der Sitzung vom 07.06.2011

(Beifall des Abg. Heinrich Heidel (FDP))

Jetzt möchte ich Ihnen noch einmal die Grundsätze klarmachen. Wir haben beispielsweise Folgendes erkannt: Für Millionen von Euro bauen wir Grünbrücken, um das Wechseln von Tieren zu ermöglichen, ohne dabei von einem Auto oder einem Lkw überfahren zu werden. Das ist auch richtig so. Das nennt man Biotopvernetzung. Das gilt für jagdbare wie für nicht jagdbare Tiere. Das gilt für Wolf und Luchs; die wandern in Europa herum. Das gilt für den Elch, der wieder wandert.

Dann gibt es aber auch Wildarten, die jagdbar sind und rüberwechseln. Durch Bejagung in den Brückenköpfen dieser Grünbrücken würden wir aber verhindern, dass sie benutzt werden – weil dadurch ein Jagddruck erzeugt würde. Deswegen haben wir in einem Umkreis von 300 m ein Jagdverbot: Wir haben eine Wildruhezone eingerichtet, in der nicht gejagt werden darf, damit sich die Natur ihr Recht wieder holt, unverletzt durch dieses Land laufen zu können. Das ist auch relativ vernünftig.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP und der CDU)

Dann kommt die nächste Überlegung. In Hessen haben wir Hochwildbewirtschaftungsgebiete. Um das noch einmal klarzumachen: Hochwild ist in Hessen ausschließlich Rotwild, Damwild und Muffelwild – nicht das Sikawild,

um da keine Missverständnisse aufkommen zu lassen. Das Sikawild wollen wir in Hessen nicht ansiedeln.

Wenn die jetzt aber über diese Grünbrücke laufen und versehentlich in einem Nichtbewirtschaftungsgebiet ankommen, dann werden sie erschossen. Das ist nicht gut, weil damit den Wanderungsbewegungen nicht Rechnung getragen wird.

Deswegen haben wir gesagt: Unter gewissen Voraussetzungen müssen diese Bewirtschaftungsgebiete neu abgegrenzt werden, um dem Grundsatz gerecht zu werden, dass wir Wild wild sein lassen, damit eine natürliche Ausbreitung erfolgen kann.

Umgekehrt muss in den Gebieten, in denen es jahrzehntelang kein Hochwild mehr gegeben hat, eine Einschränkung erfolgen und es aus solchen Gebieten wieder herausgenommen werden.

Bitte kommen Sie zum Ende.

Wir haben die Jagdzeiten gerade für das Rotwild auf Wunsch des Kollegen Görig so angepasst – –

Herr Kollege, Ihre Redezeit ist abgelaufen.

Wir haben sie so angepasst, dass wir die wildbiologischen Grundsätze dort beachten. Ich bedanke mich ausdrücklich bei Prof. Dr. Helmuth Wölfel, einem sehr berühmten Wildbiologen, der uns hierbei sehr geholfen hat. Ich möchte an dieser Stelle auch sehr der Verwaltung danken, die uns jederzeit in der Sache unterstützt hat.

Wir sind mit allen Verbänden, auch mit dem von Ihnen zitierten Herrn Gerst, durchaus einig, dass wir hier ein Jagdgesetz vorgelegt haben, das seinesgleichen im deutschsprachigen Raum sucht. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Danke schön, Herr Kollege Sürmann. – Zur Geschäftsordnung erteile ich Herrn Kollegen Rudolph das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Sürmann, nur für Sie zur Kenntnis: Ihre Bemerkung in Richtung des Kollegen Görig, er sei nicht da, und wir hätten uns des jagdpolitischen Sprechers entledigt, war voll daneben. Herr Kollege Görig ist durch einen nachvollziehbaren Grund für die heutige Plenarsitzung entschuldigt. Das sollten Sie gefälligst zur Kenntnis nehmen.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank.

(Abg. Frank Sürmann (FDP) begibt sich zum Rednerpult.)

Nein.

(Frank Sürmann (FDP): Ich wollte mich nur entschuldigen!)

Das können Sie ihm sagen. – Er will sich entschuldigen, aber es gibt keine Redezeit dafür. – Okay, alles klar. Damit ist die Sache ausgeräumt.

(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Manche Redebeiträge sind nur durch den zu hohen Wildbesatz in der FDP zu erklären!)

Parlamentarisch liegen mir keine Wortmeldungen mehr vor. Die Regierung hat sich noch nicht gemeldet. – Bitte schön, Frau Ministerin, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Es ist sehr engagiert diskutiert worden in den Ausschüssen und auch eben. Deshalb brauche ich auf die einzelnen Dinge nicht mehr vertieft einzugehen. Ich darf aber für die Landesregierung sagen, dass wir bei dem Gesetzentwurf, wie er vorgelegt wird vonseiten der CDU und der FDP, durchaus sehen, dass die jagdgesetzlichen Zielvorgaben erfüllt sind: Die Jagdausübung steht im Einklang mit den Belangen der Land- und Forstwirtschaft – anders, als das der Abg. May eben gesehen hat –, des Allgemeinwohls und damit, dass die Wildbewirtschaftung an den Lebensraum angepasst ist.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP)

Lassen Sie mich kurz hervorheben, dass in diesem Gesetzentwurf mehrere Dinge grundlegend sind. Grundlegend ist sicherlich die Stärkung der Jagdrechtsinhaber, der Grundeigentümer. Ich glaube, das ist etwas, was man nicht vernachlässigen sollte, was aber wenig Erwähnung gefunden hat in den Redebeiträgen, die hier gekommen sind. Die Mitgliedschaft in der Hegegemeinschaft, die wieder per Gesetz geregelt werden soll, bedeutet, dass es eine Stärkung der Rechte der Grundstückseigentümer, also der Jagdrechtsinhaber, geben wird, was in deren Interesse ist, sodass sie nicht mehr auf Antrag, sondern per Gesetz in den entsprechenden Gemeinschaften Mitglied sind.

Des Weiteren geht es um die Mitsprache der Jagdrechtsinhaber bezüglich der Jagderlaubnis und bei Rehwildabschussplanungen auf der Ebene der Hegegemeinschaft. Ich hebe dies deshalb hervor, weil die Beispiele, die ich eben nannte, bedeuten, dass im Jagdgesetz gewährleistet ist, dass die Eigenverantwortung der Jägerschaft und der Grundeigentümer, der Jagdgenossen gestärkt wird

(Beifall des Abg. Dr. Walter Arnold (CDU))

und darüber hinaus die Herleitung und Genehmigung einer Vielzahl von einzelnen Abschussplänen entfällt, indem nicht mehr für jeden einzelnen Jagdbezirk die entsprechenden Anträge gestellt werden müssen, was in der Tat weniger Bürokratie bedeutet.

Lassen Sie mich noch kurz zum Thema Ablenkfütterung erwähnen, dass es unbestritten sein sollte – –

(Unruhe)

Frau Ministerin, einen Augenblick bitte. – Es gibt erheblichen Gesprächsbedarf bei einigen Abgeordneten und auch Staatssekretären. Ich bitte um Aufmerksamkeit.

Jagd scheint zu emotionalisieren, aber nicht jeden zu interessieren. – Ablenkfütterungen scheinen hier weniger ein Diskussionspunkt in der Sache zu sein, sondern eher in der Auslegung, wer dafür und wer dagegen ist. Dass Ablenkfütterungen wenig sinnvoll sind und sich nicht als zweckmäßig erwiesen haben, ist inzwischen unbestritten. Sie sind deshalb auch nicht mehr im Gesetz enthalten,

(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Die Kirrungen haben Sie dringelassen!)

weil das Ziel verfolgt wird, dass das Wild so wild wie möglich – das ist eine schöne Formulierung – mit so wenig wie möglich künstlichen Hilfen langfristig und nachhaltig und in einer dem Lebensraum angepassten Populationsgröße erhalten werden soll.

Lassen Sie mich an dieser Stelle kurz auf den weiteren Bereich eingehen, den eben Herr Abg. Arnold genannt hatte. Er hatte angesprochen, dass Schalenwildarten nicht gefüttert werden sollten, außer in absoluten Notfällen, die als Ausnahmen beschrieben werden sollen, weil man davon ausgehen kann, dass sich Schalenwild in der Tat ausreichend selbst ernähren kann, außer in absoluten Zwangssituationen.

Mit Sicherheit sinnvoll ist, dass Unsicherheiten bei der Nachsuche von kranken und verletzten Wildtieren geregelt werden. Das betrifft das Thema Tierschutz, das hier angesprochen wurde. Das ist deshalb sinnvoll, weil rechtliche Unsicherheiten insoweit beseitigt werden, da Jagdreviersgrenzen wiederum nicht bedeuten, dass Hunde, die nachspüren, automatisch diese als solche erkennen, und daher entsprechende Grenzen überschritten werden. Zukünftig ist durch eine klare Regelung geklärt, dass Eigentumsrechte nicht verletzt werden, wenn revierüberschreitend nachgespürt wird.

Insofern sind das, was jetzt darin steht, Regelungen, von denen wir ausgehen, dass auch unter der Neuregelung der Jagdzeiten – das Stichwort möchte ich noch nennen – eine gute, praktikable Lösung gefunden wurde, um eine zeitgemäße Jagd durchführen zu können. – Besten Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Das Wort hat nun noch einmal Herr Abg. May. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich wurde mehrfach angesprochen. Das liegt vielleicht auch daran, dass wir GRÜNEN eine sehr differenzierte Haltung zur Jagd haben. Ich möchte kurz dazu Stellung nehmen.

Ich möchte von diesem Pult fürs Protokoll festhalten, dass zwar der Entwurf von CDU und FDP in Sachen Wildfütterung besser ist als das, was die SPD vorgelegt hat,

(Hans-Jürgen Irmer (CDU): Das ist immer so!)

die alles möglich machen wollte, aber die Kirrung haben Sie trotzdem noch im Gesetz stehen. Sie haben die Fütterung in Notzeiten immer noch drin. Da ist Ihnen der Tierschutz auf einmal wichtig.

Ich glaube, wenn man grundsätzlich etwas verbietet, dann aber eine solche Ausnahme zulässt, dass dann die Ausnahme sich sehr schnell ausweitet, wie das bei der Kirrung auch der Fall ist. Dort wird sehr viel Schindluder getrieben, quasi eine zweite Wildfütterung. Die können wir nicht brauchen; denn die Wilddichte ist sowieso zu hoch. Die Wildschäden sind zu hoch. Von daher lehnen wir diese Wildfütterungen ab. Davon habe ich nichts zurückzunehmen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wenn argumentiert wird mit Begriffen wie Tierschutz und Schädlingsbekämpfung – ich will ein paar Schlagwörter hervorheben, die Herr Sürmann gerade gebracht hat –, dann muss man sich die Frage stellen: Wozu machen wir die Jagd? Welchem Zweck soll die Jagd dienen? Wir machen Jagd, um das Wild zu regulieren. Das ist das Ziel, das ist der eigentliche Zweck der Jagd. Wenn wir feststellen, dass dieses Ziel nicht erreicht wird, dann muss man handeln. Dann kann man nicht darüber hinweggehen und den ganzen Wald-Wild-Konflikt ignorieren.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ein letzter Punkt. Ich hatte es bei meinem ersten Redebeitrag nicht vorliegen, aber Sie haben dazwischengerufen, das sei Unsinn. Wenn Sie sich den Änderungsbefehl Nr. 24 von Ihrem Änderungsgesetz vornehmen, dann sehen Sie die Formulierung, dass § 42 Abs. 1 Nr. 3 wie folgt gefasst werden soll: Wer „entgegen § 5 Abs. 3 Satz 3 die Fangjagd betreibt...“