Ein letzter Punkt. Ich hatte es bei meinem ersten Redebeitrag nicht vorliegen, aber Sie haben dazwischengerufen, das sei Unsinn. Wenn Sie sich den Änderungsbefehl Nr. 24 von Ihrem Änderungsgesetz vornehmen, dann sehen Sie die Formulierung, dass § 42 Abs. 1 Nr. 3 wie folgt gefasst werden soll: Wer „entgegen § 5 Abs. 3 Satz 3 die Fangjagd betreibt...“
Bisher steht da noch: Wer „entgegen § 5 Abs. 4 Satz 1 in befriedeten Bezirken Schusswaffen verwendet“. Wenn Sie diesen Satz herausstreichen und durch die Passage mit der Fangjagd ersetzen, was für sich genommen sinnvoll ist, dann können Sie tatsächlich in befriedeten Bezirken schießen. Ich glaube nicht, dass das im Sinne des Erfinders ist. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Tja, Frau Wissler, wir haben einige Jäger in der Fraktion. – Mein lieber Kollege May, ich will es in aller Kürze klarstellen. Was Sie hier dargelegt haben, ist an Unsachlichkeit nicht mehr zu überbieten. Sie sagen, wir würden die Fütterungsregelung dadurch aufweichen, dass wir die Kirrung und die Fütterung in Notzeiten erlauben. Ich denke, zu den Notzeiten hat Kollege Sürmann schon einiges gesagt.
Frau Dorn, da frage ich mich manchmal: Wo bleibt bei den GRÜNEN der Tierschutzgedanke, der von Ihnen sonst immer hochgehalten wird, wenn Sie bei meterhohen Schneelagen zusehen wollen, wie das Wild verhungert?
Das ist sehr „sozial“, das ist „Tierschutz“, wie ihn sich die GRÜNEN vorstellen. So stellen wir uns aber den Tierschutz nicht vor.
Zum Thema Kirrung. Herr Kollege May, Sie haben ausgeführt, über die Kirrung entstehe Wildschaden. Da sieht man, dass Sie von der Sache keine Ahnung haben. Die Kirrung ist eine Anlockfütterung, mit der hauptsächlich Schwarzwild angelockt wird. Das ist häufig die beste Möglichkeit, auf der Einzeljagd Schwarzwild zu bejagen und zu erlegen. Wie jeder von uns weiß, richtet das Schwarzwild in Hessen große Schäden an. Das Gegenteil dessen, was Sie sagen, ist also richtig. Über die Kirrung trägt man dazu bei, Wildschäden zu vermeiden, indem man nämlich die Schwarzwildstrecke erhöht.
Das ist etwas, was alle Anzuhörenden wirklich wollen, damit die Zahl der Schäden durch Schwarzwild zurückgeht. Das wollte ich klarstellen.
Ich stelle fest, dass keine weiteren Wortmeldungen vorliegen. Damit kommen wir zur Beschlussfassung über die beiden aufgerufenen Punkte.
Wir kommen zuerst zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 17, dritte Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD. Wer diesem Gesetzentwurf in dritter Lesung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Ich stelle fest, dass dieser Gesetzentwurf bei Zustimmung der Fraktion der SPD, bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE und bei Gegenstimmen der Fraktionen der CDU, der FDP und der GRÜNEN abgelehnt worden ist.
Ich lasse jetzt über den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Jagdgesetzes abstimmen. Wer diesem Gesetzentwurf in zweiter Lesung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – CDU und FDP. Wer ist dagegen? – SPD, die GRÜNEN und DIE LINKE. Ich stelle fest, dass dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Jagdgesetzes in zweiter Lesung mit den Stimmen von CDU und FDP bei Gegenstimmen von SPD, GRÜNEN und LINKEN mehrheitlich zugestimmt worden ist. Der Gesetzentwurf wird damit zum Gesetz erhoben.
Zweite Lesung des Dringlichen Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Denkmalschutzgesetzes – Drucks. 18/4146 zu Drucks. 18/3479 –
Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst zu dem Dringlichen Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Gesetz zur Än
derung des Hessischen Denkmalschutzgesetzes, Drucks. 18/3479, und zu dem Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP, Drucks. 18/4128, lautet: Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst empfiehlt dem Plenum einstimmig, den Dringlichen Gesetzentwurf in zweiter Lesung unter Berücksichtigung des Änderungsantrags Drucks. 18/4128 anzunehmen.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in zweiter Lesung zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Stimmenthaltungen? – Ich stelle fest, dass dem Gesetzentwurf in zweiter Lesung einstimmig zugestimmt worden ist. Damit ist der Gesetzentwurf zum Gesetz erhoben.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung des Landesbetriebs Hessisches Landeslabor und des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz – Drucks. 18/4151 zu Drucks. 18/3982 –
Herr Präsident! Die Beschlussempfehlung lautet: Der Ausschuss für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz empfiehlt dem Plenum einstimmig, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des folgenden mündlichen Änderungsantrags anzunehmen:
a) In Abs. 1 Satz 1 wird das Wort „Lebensmittelüberwachung“ durch die Worte „Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung“ ersetzt.
Wir kommen zur Beschlussfassung. Wer dem Gesetzentwurf in zweiter Lesung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Stimmenthaltungen? – Ich stelle fest, dass dem Gesetzentwurf in zweiter Lesung einstimmig zugestimmt worden ist. Damit ist dieser Gesetzentwurf zum Gesetz erhoben. Danke schön.
Dritte Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen OFFENSIVGesetzes und zur Änderung der Verordnung über die Schiedsstelle nach § 80 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch – Drucks. 18/4176 zu Drucks. 18/4111 zu Drucks. 18/ 3725 –
Die Beschlussempfehlung des Sozialpolitischen Ausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen OFFENSIVGesetzes und zur Änderung der Verordnung über die Schiedsstelle nach § 80 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch, Drucks. 18/4111 zu Drucks. 18/3725, und zu dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 18/4136, lautet: Der Sozialpolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE, den Gesetzentwurf in unveränderter Fassung in dritter Lesung anzunehmen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich hier ausschließlich auf den Teil konzentrieren, der in der Diskussion am meisten umstritten war, nämlich auf die Pauschalierung der Kosten der Unterkunft.
Die Pauschalierung den Kommunen zu überlassen bedeutet nichts weiter, als den Weg in die Zersplitterung des Sozialstaats fortzusetzen. Anstatt eine Regulierung der Wohnungslage nach sozialen Normen und Werten vorzunehmen, die sich mit Grund- und Menschenrechten umschreiben lassen, gestalten Sie soziale Sicherheit nach Kassenlage, die ja bekanntlich von der Marktsituation und der wirtschaftlichen Konjunktur abhängig ist. Sie entziehen sich mit diesem Modell der politischen Verantwortung auf einem klassischen sozialen Feld, nämlich der Wohnungsfrage. Damit erreichen Sie eine Entpolitisierung in einer zentralen Frage der sozialen Sicherheit durch deren Ökonomisierung.
In Konsequenz sagen die Betroffenen: Die Politik tut nichts für uns, von der können wir nichts erwarten. Warum sollten wir uns an diesem Zirkus noch beteiligen? – Das geschieht so lange, bis die Populisten von rechts genau diese Einstellung aufgreifen und gegen den Parlamentarismus wenden. Dann kann es aber schon zu spät sein.
Ich habe vorhin vernommen, die Fehlbelegungsabgabe treffe die Ärmsten der Armen. Ihre Regelung zu den KdU trifft tatsächlich die Ärmsten der Armen.
Ich will auch noch etwas zu der Situation in Kassel sagen, wo wir schon einige Erfahrungen mit genau diesem Problem haben. Die dortige SPD vertritt inzwischen die Posi
tion, dass die Neuregelung der Angemessenheitsgrenzen eine reine Verwaltungsangelegenheit ist. Damit zahlt zwar die Kommune den größten Teil der Kosten der Unterkunft; das politische Gremium wird aber möglicherweise von der Rahmensetzung ausgeschlossen.