Protokoll der Sitzung vom 06.10.2011

eine Einbahnstraße für diejenigen, die in der Lage sind, auf dem Arbeitsmarkt Beschäftigung zu finden. Es sind nicht wenige, die diesen Schritt auch schaffen können. Das setzt die notwendige Durchlässigkeit des Systems und vor allem die nötige Förderung und Qualifizierung voraus. Die radikale Kürzung der Eingliederungsmittel – ich rede jetzt von den Eingliederungsmitteln als Arbeitsmarktinstrument – ist da eindeutig kontraproduktiv gewesen.

Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung hat es am 18.08. hier im Landtag auf den Punkt gebracht. Er hat gesagt: Der Aufschwung ist an den Menschen mit Behinderungen leider vorbeigegangen. Er hat zu Recht mehr Beweglichkeit verlangt. Er meint damit ausdrücklich mehr und nicht weniger Mittel für berufliche Eingliederung. Nach seiner Auffassung sind mehr Mittel als nur die Ausgleichsabgabe nötig, und das war kein Lob, sondern ziemlich herbe Kritik an den Regierungen, die im Moment in Berlin, aber auch in den Ländern von CDU und FDP dominiert werden.

Zu Recht verlangt er ein noch besseres Eingliederungsmanagement. Auch darüber haben wir mehrfach gesprochen.

Das Vorhaben, den Übergang von Schule und Beruf mitzugestalten, kann daher begrüßt werden und ist zumindest ein Schritt in die richtige Richtung, wenn es denn auch wirklich und richtig und ernsthaft umgesetzt wird.

Meine Damen und Herren, eine reguläre Beschäftigung bietet viele Vorteile – das wissen wir gemeinsam in diesem Hause –, zum einen eine tarifliche Bezahlung, zum anderen schafft es auch sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze, und auch darum geht es für die Menschen mit Behinderungen.

(Beifall bei der SPD und der LINKEN)

Alles in allem bleibt es aus unserer Sicht bedauerlich, dass die Landesregierung die Umsetzung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen bisher leider nur sehr zögerlich und auch nur unvollständig in Angriff genommen hat. Es wird Zeit, dass wir auf dem Gebiet ein bisschen mehr Gas geben. Denn ansonsten sind ganz viele Menschen mit Behinderungen zu Recht von diesem Haus und von dieser Landesregierung enttäuscht. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und der LINKEN)

Das Wort hat Herr Abg. Utter, Fraktion der CDU.

Herr Landtagspräsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dieser Großen Anfrage ist es so eine Sache, wenn man Fragen stellt, aber selbst schon die Antworten weiß und dann natürlich unzufrieden ist, wenn man Antworten bekommt, die man lieber nicht hören wollte, und dann in seinem Redebeitrag am besten nicht auf die Antworten eingeht. Aber dann geht der ganze Sinn einer Großen Anfrage ein bisschen am Thema vorbei.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Ich möchte mich an dieser Stelle gleich zu Beginn ausdrücklich bei der Landesregierung bedanken, dass sie in dieses Thema mit ihren Antworten Klarheit bringt und auf die indirekten Unterstellungen des Fragestellers nicht eingeht, sondern sie zurückweist.

Bei der Hilfe für Menschen mit Behinderungen findet in den letzten Jahren ein Paradigmenwechsel statt. Im Mittelpunkt steht der Mensch mit Behinderungen als Subjekt und nicht als Objekt fürsorglichen Handelns. Eine am Leitmotiv „Bürgerrechte statt Fürsorge“ anknüpfende Politik ist unabdingbar damit verbunden, Teilhabemöglichkeiten von Menschen mit Behinderungen in den grundlegenden Lebensbereichen Arbeit, Wohnen, Mobilität und Freizeit mitten in unserer Gesellschaft zu verwirklichen.

Dies gilt auch für die Eingliederungshilfe. Die Eingliederungshilfe soll stärker auf den einzelnen Menschen ausgerichtet werden. Hierdurch gibt es eine Abkehr vom institutionszentrierten Ansatz, hin zu einer personenzentrierten Hilfe. Dies ist auf der Arbeits- und Sozialministerkonferenz unter Vorsitz des Hessischen Sozialministers Stefan Grüttner beschlossen worden.

Durch die Reform der Eingliederungshilfe wird künftig der Bedarf der Menschen mit Behinderungen individuell festgestellt. Hierbei werden alle Lebenslagen berücksichtigt. Es geht um die Teilhabe dieser Menschen am gesell

schaftlichen Leben, aber auch am Arbeitsleben, sowie um die Verbesserung des Übergangs von der Schule zum Beruf. Die Reform der Eingliederungshilfe in Kombination mit der Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist ein wichtiger Schritt zu mehr Teilhabe behinderter Menschen am gesellschaftlichen Leben. Dabei geht es nicht, wie von den Fragestellern unterstellt, um die Umsetzung einer Kostendämpfungspolitik.

In Hessen gibt es einen breiten Prozess der Förderung von Menschen mit Behinderungen. Die Einrichtung der Stabsstelle UN-Behindertenrechtskonvention, das Hessische Behinderten-Gleichstellungsgesetz sowie der Landesaktionsplan dienen der Umsetzung verschiedener Maßnahmen und zeigen die Bedeutung, die die Integration behinderter Menschen für das Land Hessen hat.

Derzeit startet der Reformprozess in der Eingliederungshilfe. Hierbei ist es wichtig, alle Beteiligten einzubeziehen. Ich bin mir sicher, dass die personenzentrierte Eingliederungshilfe dem einzelnen Menschen besser gerecht wird und den individuellen Bedarf stärker berücksichtigt.

Am Schluss meines Redebeitrags will ich noch auf ein Thema eingehen, das zwar nicht direkt mit der Anfrage zu tun hat, das uns aber immer wieder beschäftigt hat. Eine gute Nachricht: Schon des Öfteren haben wir uns damit auseinandergesetzt, dass sich Behindertenverbände beim Hessischen Rundfunk beschwert haben, dass so wenige Sendungen untertitelt werden. Nun habe ich die Mitteilung erhalten, dass der hr ernsthaft die Absicht hat, ab 2013 die „Hessenschau“, andere lokale Berichterstattungen und den überwiegenden Teil seiner Sendungen zu untertiteln. Also: Manchmal gibt es in kleinen Schritten auch dort Fortschritte.

(Beifall bei der CDU sowie bei Abgeordneten der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat Herr Abg. Dr. Jürgens, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen ist nach wie vor von außerordentlich großer Bedeutung für die Behindertenhilfe in Deutschland und in Hessen, obwohl sie Bestandteil der Sozialhilfe und damit eines nachrangigen sozialen Sicherungssystems ist. Die Eingliederungshilfe ist für Menschen, die mit einer Behinderung geboren wurden oder durch Unfall oder Krankheit in frühen Jahren eine solche erworben haben, nach wie vor unverzichtbar. Die Eingliederungshilfe wirkt präventiv, rehabilitativ und inklusiv, wenn sie richtig umgesetzt wird. Es ist ihre Aufgabe, eine drohende Behinderung zu verhüten bzw. eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und Menschen mit Behinderungen in die Gesellschaft einzugliedern. So lautet der allgemeine Auftrag. Deswegen ist sie von außerordentlich großer Bedeutung.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Seit Langem ist eigentlich völlig unumstritten, dass die Eingliederungshilfe reformiert werden muss. Von den Betroffenen und ihren Angehörigen wird schon seit Langem die Forderung erhoben, dass sie aus der einkommens- und

vermögensabhängigen Sozialhilfe herausgelöst und durch ein Leistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen ersetzt werden soll. Das Forum behinderter Juristinnen und Juristen, dem anzugehören ich die Ehre habe, hat kürzlich einen viel beachteten Entwurf für ein Teilhabeleistungsgesetz der Öffentlichkeit vorgestellt, in dem die Eingliederungshilfe – nach den Vorstellungen des Forums – aufgehen soll. Jetzt hat die Landesregierung in ihrer Antwort auf die Große Anfrage der LINKEN einem solchen Vorhaben bedauerlicherweise ein weiteres Mal eine Absage erteilt – aus meiner Sicht völlig unverständlich; denn nur ein solches Teilhabeleistungsgesetz wäre aus meiner Sicht geeignet, die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention tatsächlich umzusetzen, und ist deshalb dringend erforderlich.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN so- wie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)

Nun teilt uns die Landesregierung auf die Fragen der LINKEN mit, dass die Aufwendungen für die Eingliederungshilfe in Hessen von 2000 bis 2007 um etwa 25 % gestiegen seien. Das ist natürlich eine Zahl, die so, allein in den Raum gestellt, wenig aussagekräftig ist, wenn nicht zugleich mitgeteilt wird, wie viele Menschen mit Behinderungen jeweils Leistungen bezogen haben. Die jährliche Steigerung der Ausgaben für die Eingliederungshilfe hängt nämlich ganz entscheidend mit der gestiegenen Anzahl der betroffenen Menschen zusammen. Ich habe mir einmal die Zahlen des Landeswohlfahrtsverbands herausgesucht. Danach bezogen im Jahr 2005 43.470 behinderte Menschen Leistungen der Eingliederungshilfe – soweit der Landeswohlfahrtsverband zuständig ist –, im Jahr 2011 sind es bereits 51.700 Menschen, und im Jahr 2012 rechnet man mit 53.100 Menschen. Das ist eine Steigerung um 22 % innerhalb von sechs Jahren. Seit 1981 haben sich bei allen überörtlichen Sozialhilfeträgern die Fallzahlen verdoppelt.

Auch Menschen mit Behinderungen werden natürlich inzwischen älter. In Hessen sind zwei Drittel der Menschen mit Behinderungen, die vom Landeswohlfahrtsverband Leistungen bekommen, älter als 40 Jahre. 41 % sind zwischen 51 und 65 Jahre alt. Die höchste Steigerungsrate in den letzten Jahren – und wahrscheinlich auch in den Folgejahren – gibt es übrigens bei Menschen mit seelischen Behinderungen. Psychische Beeinträchtigungen nehmen in dieser Gesellschaft dramatisch zu, und immer mehr betroffene Menschen sind für lange Zeit oder gar auf Dauer auf eine Unterstützung im Rahmen der Eingliederungshilfe angewiesen.

In Hessen gibt es übrigens im Vergleich zu anderen Bundesländern eine gewisse Spezialität. In Hessen beteiligt sich das Land nämlich fast überhaupt nicht an den Aufwendungen der Eingliederungshilfe für Behinderte, sondern überlässt diese insgesamt den Kommunen. Diese sind entweder als örtliche Träger der Sozialhilfe zuständig – dann müssen sie sowieso zahlen –, oder sie bezahlen über die Verbandsumlage zum Landeswohlfahrtsverband die Aufwendungen, die dieser in der Eingliederungshilfe hat. Das, was das Land über den Kommunalen Finanzausgleich zum Haushalt des Landeswohlfahrtsverbands beisteuert, ist nicht einmal ausreichend, um das Landesblindengeld zu tragen. Für die Eingliederungshilfe bleibt da überhaupt nichts mehr übrig. Das heißt, die Eingliederungshilfe wird in Hessen komplett von den Kommunen bezahlt, auch wenn sie vom Landeswohlfahrtsverband ausgegeben wird.

(Mürvet Öztürk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Unerhört!)

Übrigens: Es ist dem Landeswohlfahrtsverband gelungen, durch konsequentes Umsteuern den Anteil der Menschen, die ambulante Hilfen bekommen, gegenüber dem Anteil der Menschen mit stationärer Versorgung deutlich zu steigern. Das finde ich ein ganz wichtiges Qualitätsmerkmal: von 36 % im Jahr 2005 auf immerhin 46 % im Jahr 2010.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die ambulante Hilfe ist in der Regel menschenwürdiger, weil sie inklusiver ist, und sie ist eben oft auch die preiswertere Hilfe. Das ist der Grund, weshalb beim Landeswohlfahrtsverband die durchschnittlichen Ausgaben pro Fall in den letzten Jahren sogar gesunken sind und der Ausgabenanstieg dadurch geringer ausfiel als in den anderen Bundesländern. Mehr Geld bedeutet nicht immer bessere Hilfe, und passgenaue Unterstützung kann kostengünstiger sein. Übrigens: Den Menschen in den Mittelpunkt zu stellen und die Hilfe genau danach auszurichten, was der Mensch braucht, nicht danach, ob die Institution richtig finanziert ist, ist kein Sparkonzept, sondern ein menschenwürdiges Konzept, das den Menschen und nicht die Institution in den Mittelpunkt stellt. Frau Schott, das als „Sparkonzept“ zu diskreditieren, finde ich in höchstem Maße fragwürdig.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN so- wie bei Abgeordneten der CDU, der SPD und der FDP)

Ein Leben in Stolz und Würde, selbstbestimmt und gleichberechtigt, ist nämlich im wahrsten Sinne des Worts unbezahlbar und kann nicht in Euro und Cent bemessen werden.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Als die Arbeits- und Sozialministerkonferenz – Frau Schott hat es erwähnt – erstmals ihre Vorstellungen für eine Neuordnung der Eingliederungshilfe vorstellte, waren die Behindertenorganisationen eigentlich positiv überrascht. Alle Vorschläge davor – es gab ja immer wieder Vorstöße der BAG, der Vereinigung der Sozialhilfeträger auf überörtlicher Ebene – waren in der Tat nur durch Einsparziele motiviert. Die ASMK griff dagegen langjährige Forderungen der Menschen mit Behinderungen und ihrer Organisationen auf, tatsächlich den Menschen in den Mittelpunkt zu stellen, nicht mehr die Institution. Dieser personenzentrierte Ansatz ist vergleichsweise einfach zu formulieren, aber schwer, schwer umzusetzen. Wir stehen aber dazu und halten ihn für richtig. Passgenaue Hilfen können nur erbracht werden, wenn der einzelne Mensch mit seinen individuellen Bedürfnissen im Vordergrund steht – statt der Träger von Angeboten, die ihre Leistungen verkaufen wollen, so gut oder so schlecht diese auch sein mögen.

Die LINKE diskreditiert – ich habe es so verstanden – in ihrer Großen Anfrage diesen Ansatz als Leistungsabbau und als Sparmaßnahme. Sie sind offenbar weiterhin der paternalistischen Vorstellung verhaftet, wenn es der Institution gut geht, dann geht es auch den behinderten Menschen gut. Diese Auffassung teilt meine Fraktion ausdrücklich nicht.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Sie tun ja so, als wären die Werkstätten für Menschen mit Behinderungen die höchstmögliche Form der Eingliederung in die Gesellschaft. Auch das finden wir nicht. Die Integration behinderter Menschen wird nicht durch die Integration der Werkstatt in das örtliche Gewerbegebiet vollendet. Für uns sind die Werkstätten nach wie vor notwendige Übel – wobei ich beide Wörter betone. Sie sind notwendig; völlig richtig. Frau Schott hat auf die Zahlen hingewiesen und darauf, dass nicht alle sofort ins Arbeitsleben eingegliedert werden. Es fehlen vielfach Alternativen. Menschen mit Behinderungen wollen schließlich auch eine sinnvolle Beschäftigung geboten bekommen.

Aber ein Übel sind die Werkstätten auch, weil sie ein Sondersystem darstellen und damit die Ausgrenzung behinderter Menschen symbolisieren. Das ist nun einmal so; darüber kann man nicht hinwegsehen. Dass die ASMK ausdrücklich Alternativen zu den Werkstätten entwickeln will, ist aus unserer Sicht gut.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Kritik an der ASMK macht sich auch weniger an den Grundsätzen und Zielen fest, sondern eher an deren zögerlicher Umsetzung: viele schöne Worte, aber wenige Taten. Die Lippen werden gespitzt, aber es wird nicht gepfiffen. Immerhin sind seit der ersten Beschlussfassung im November 2007 fast vier Jahre vergangen, ohne dass es zu sichtbaren Veränderungen gekommen wäre.

Ein Beispiel hierfür ist: Alle Ministerinnen und Minister waren sich einig, dass jungen Menschen mit Behinderungen beim Übergang von der Schule in den Beruf früher als bisher Hilfestellungen gegeben werden sollen, um einen automatischen Übergang von der Schule in die Werkstatt zu verhindern und Alternativen dafür zu finden. Doch erst in diesem Schuljahr – 2011/2012 – soll an einem Modellstandort in Hessen eine Initiative zur Inklusion starten. Das Vorschlagspapier dazu datiert schon aus dem Jahr 2008. Wir hätten uns eine schnellere Umsetzung gewünscht.

Herr Kollege, Ihre Redezeit ist zu Ende.

Herr Präsident, ich komme zum Schluss. – Wir warten jetzt auf die Vorlage des Aktionsplans zur Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention. Ich bin gespannt auf das, was dort drinsteht. Ich sehe diesem Aktionsplan mit großem Interesse entgegen, habe aber auf der Grundlage der bisherigen Erfahrungen mit dieser Landesregierung die größten Befürchtungen, dass er uns nicht zufriedenstellen wird und dass wir uns in diesem Landtag nicht nur über das Thema Eingliederungshilfe, sondern auch über das Thema „Situation der behinderten Menschen in unserer Gesellschaft insgesamt und die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention“ bald wieder werden unterhalten müssen. – Danke schön.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zu einer Kurzintervention hat Frau Abg. Schott das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Dr. Jürgens, selbstverständlich stehen die Menschen und nicht die Werkstätten im Mittelpunkt. Die Werkstätten sind kein Selbstzweck. Es geht nicht darum, die Werkstätten um ihrer selbst willen zu erhalten, sondern darum, rechtzeitig darauf hinzuweisen, dass wir bei der Art und Weise, wie in diesem Land Sparpolitik betrieben wird, Gefahr laufen, dass das eine gegen das andere ausgespielt wird. Das kann es nicht sein.

Ich habe vorhin gesagt, dass in Hessen 17.600 schwerstund mehrfach behinderte Menschen in Werkstätten arbeiten. Die Unternehmer dieses Landes warten nicht mit offenen Armen darauf, diese Menschen inklusiv in den Betrieben zu beschäftigen. Es gibt Modelle – sie werden an verschiedenen Stellen erprobt –, wie man viel mehr Menschen in Arbeit bringen könnte.

Aber derzeit ist die Situation, wie sie ist. In vielen Bereichen der Wirtschaft gibt es solche Modelle eben nicht, und sie werden auch nicht so gefördert, wie es eigentlich sein müsste. Solange man sich in der Industrie davon freikaufen kann, Menschen mit Behinderungen zu beschäftigen, werden wir auf diesem Gebiet keinen Schritt weiterkommen.