Aber es kann nicht in unserem Interesse und im Übrigen auch nicht im Interesse anderer Bundesländer sein, die heute Nehmerländer sind, dass das System des Länderfinanzausgleichs keinerlei Anreiz bietet, mehr Steuereinnahmen zu haben; denn alles, was man zusätzlich einnimmt, muss an andere Länder abgetreten werden, oder es kommt weniger aus dem Länderfinanzausgleich zurück. Das System des Länderfinanzausgleichs, wie wir es im Moment haben, belastet Geber- und Nehmerländer gleichermaßen.
Herr Kollege Kaufmann, wir führen diese Diskussion an anderer Stelle. Deswegen ist das System nicht richtig. Es bietet keine Leistungsanreize, und es muss umgestellt werden. Es kann auch nicht sein, dass in manchen Jahren ein Bundesland allein – wie Hessen – fast die Hälfte des Gesamtaufkommens des Länderfinanzausgleichs zahlt.
Bei dieser Diskussion gehe ich auch sehr offen und transparent mit dem Thema Kommunaler Finanzausgleich um. Sie haben das vorhin angesprochen.Viele kritisieren, dass wir ehrlich gesagt haben,wir müssten daran etwas ändern.
Wir haben das in der Koalitionsvereinbarung eindeutig erklärt.Wir haben das in den letzten Monaten und Jahren immer gesagt.
Die Entwicklung der Steuereinnahmen zulasten des Landes und zugunsten der Kommunen war immer schon ein Thema in diesem Haus. Schauen Sie sich das an: Der Anteil der Kommunen an dem in Hessen verbleibenden Steueraufkommen ist von 45 auf 50 % angewachsen,während das Land einen Rückgang von 55 auf 50 % zu verzeichnen hat.
Es kann nicht so weitergehen, dass uns in manchen Jahren der gesamte Landeshaushalt zerschossen wird, wenn wir Steuerrückgänge haben und trotzdem mehr in den Länderfinanzausgleich zahlen müssen, da die Einnahmen der Kommunen gestiegen sind. Es kann doch nur die Gesamtaufgabe dieses Parlaments sein, dieses Thema anzugehen – auch wenn es ein schwieriges Thema ist –, am Ende zu einer Lösung zu kommen und mit den Kommunen darüber zu diskutieren, dass es so nicht weitergehen kann.
In diesem Haushaltsentwurf sind Mittel für Rekordinvestitionen von über 2,4 Milliarden c enthalten. Ich muss Ihnen sagen, das sind berechtigte Ausgaben, die wir zusätzlich tätigen und die allesamt – das habe ich eingangs gesagt – zu den Konjunkturpaketen hinzukommen.
Ich glaube auch, es ist wirklich kleinlich, wenn wir in einem Jahr, das eine Krise nie gekannten Ausmaßes mit sich bringt, im Zusammenhang mit dem Haushalt ausschließlich über die Nettoneuverschuldung debattieren.
Anders wäre es, wenn Sie das im nächsten oder im übernächsten Jahr machen würden. Für 2011 würde man das erwarten.Aber ich finde es wirklich kleinlich von der Opposition, in den Jahren 2009 und 2010 ausschließlich über das Thema Neuverschuldung zu reden.
(Beifall bei der CDU – Janine Wissler (DIE LINKE): Wir werden Sie daran erinnern, dass Sie das gesagt haben!)
Nein, ich gestatte keine Zwischenfrage. Ich komme jetzt relativ schnell zum Schluss; denn die wesentlichen Aussagen zu diesem Haushaltsentwurf sind gemacht worden.
Aber ich möchte einmal ein paar Ausgaben in Erinnerung rufen, die jetzt gemacht worden sind. 61 Millionen c für den Digitalfunk – wollen Sie das nicht? Oder nehmen Sie die Lehrerstellen, die Stellen für Lehrer im Vorbereitungsdienst und die zusätzlichen Stellen im Jugendstrafvollzug.All die Mehrausgaben,die Sie kritisiert haben,betreffen Themen, über die wir uns in diesem Haus einig waren. Sie haben uns im Wahlkampf bei den Forderungen nach der Einstellung von Lehrern und Polizisten sogar noch überbieten wollen. Diese Unehrlichkeit lassen wir Ihnen heute nicht durchgehen.
bei dem Thema Länderfinanzausgleich auch auf mehr Einnahmen oder auf weniger Ausgaben des Landes innerhalb sehr kurzer Zeit bauen müssen. Es sind diese zwei
Punkte: Zum einen müssen wir uns mit den Kommunen über die Verteilung der Steuereinnahmen auf kommunaler und auf Landesebene einigen. Zum anderen brauchen wir beim Länderfinanzausgleich Lösungen. Sonst kommen wir in Hessen nicht zu der beabsichtigten Nullverschuldung.Das wird nur möglich sein,wenn wir auf der einen Seite unseren Konsolidierungs- und Sparkurs weiterführen und auf der anderen Seite nicht länger diese immensen Summen an die Kommunen und die anderen Bundesländer zahlen.
Deswegen appelliere ich noch einmal an Sie, dass wir das Thema Schuldenbremse gemeinsam angehen und dass jeder mit seinen Kollegen in den anderen Bundesländern darüber redet. Das, was Herr Kollege Stegner zu diesem Thema gesagt hat, ist für meine Begriffe die reinste Unsolidarität. Das werden wir in Hessen in keiner Weise akzeptieren.
Ich fasse zusammen:Wir haben mit diesem Haushaltsentwurf 2009 keinen Grund, um über die Zahlen für die Nettoneuverschuldung zu jubeln. Ich glaube, auch die Rede des Herrn Finanzministers hat deutlich gemacht, dass das hier niemanden freut.
Wir machen hier auch keine Wahlgeschenke. Herr Kaufmann, das werden Sie uns im Jahr nach der Wahl wirklich nicht vorwerfen können.Vielmehr setzen wir nur das um, was entweder in Berlin schon beschlossen wurde oder was in diesem Haus im letzten Jahr, was politische Neuerungen angeht, Konsens war.
Wir müssen die Steuerrückgänge zur Kenntnis nehmen. Trotzdem muss das ein Ansporn für die nächsten Jahre sein, mit der Nettoneuverschuldung in Deutschland anders umzugehen.Der Lackmustest wird kommen,wenn es darum geht, keine zusätzlichen Ausgaben auch in den Bereichen zu tätigen,für die Sie immer gern Forderungen erheben.
Möglicherweise wird das eine Zeit sein, in der wieder Wahlen stattfinden. Dann werden auch Sie wieder gefordert sein, mit uns in diesem Haus dafür zu kämpfen, dass die Neuverschuldung der Vergangenheit angehört.
Herr Kollege Blum hat es vorhin noch einmal erläutert: Eine verfassungsgemäße Schuldenbremse bedeutet nicht, dass in Krisenzeiten überhaupt keine Schulden gemacht werden, sondern sie bedeutet lediglich, dass in diesen Zeiten nur Schulden gemacht werden, die hinterher in einem klaren Rahmen zurückgeführt und in anderen Jahren über Erträge wieder abgebaut werden.
Insofern sage ich Ihnen:Wir sind in Hessen auf einem sehr guten Weg. Die Bürger werden es uns danken, und die Schülerinnen und Schüler in den Schulen werden es uns danken. Die Bürger werden uns für das Mehr an Sicherheit danken, das auf den Straßen herrscht. – Herzlichen Dank.
Ich gehe davon aus, es gibt Übereinstimmung, dass alle drei Initiativen an den Haushaltsausschuss überwiesen werden. – Dem ist so.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Privatrundfunkgesetzes – Drucks. 18/315 –
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sind bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfs für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Privatrundfunkgesetzes, der im Wesentlichen zwei Regelungskomplexe beinhaltet: zum einen die Anpassung des Privatrundfunkgesetzes an die Änderungen im Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag und zum anderen ein Thema, das uns schon lange beschäftigt hat, nämlich die Umsetzung der bundesverfassungsgerichtlichen Vorgaben zur Beteiligung von Parteien an privaten Rundfunkveranstaltern.
Was den ersten Komplex anbelangt, kann ich es relativ kurz machen. Hier geht es im Wesentlichen darum, geänderte Definitionen des Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrags zum Rundfunk, zum Programm und zum Sendungsbegriff des Privatrundfunks nachzuvollziehen, um die beiden Regelungswerke, nämlich einerseits den Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag und andererseits das Hessische Privatrundfunkgesetz, miteinander zu synchronisieren.
Zudem wird deklaratorisch festgestellt, dass ausschließlich im Internet verbreiteter Hörfunk keiner besonderen Zulassung bedarf.Auch das ist schlicht und ergreifend einfach eine Anpassung des Hessischen Privatrundfunkgesetzes an den Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag.
Wesentlicher ist der zweite Komplex, bei dem das Hessische Privatrundfunkgesetz geändert werden soll. Dabei geht es nämlich um das Thema Beteiligung der Parteien an Rundfunkveranstaltern. Ich denke, dass das vielleicht einiger ausführlicherer Erklärungen bedarf.
Viele Kollegen werden sich noch daran erinnern: Das Thema war bereits im letzten Sommer im Rahmen einer Landtagsdebatte auf der Grundlage eines Gesetzentwurfs, den die SPD-Fraktion eingebracht hatte, behandelt worden, der allerdings der Diskontinuität anheimgefallen ist.
Das Hessische Privatrundfunkgesetz enthält in § 6 Abs. 2 Nr. 4 bisher eine Regelung, die jegliche unmittelbare oder mittelbare Beteiligung politischer Parteien oder Wählergruppen an Privatrundfunkveranstaltern untersagt.
Ich betone an dieser Stelle, dass die Landesregierung aus politischen Gründen nach wie vor der Überzeugung ist, dass diese Regelung sachgerecht ist.
Aus politischen Gründen. – Allerdings wissen wir, dass das Bundesverfassungsgericht dieses absolute Beteiligungsverbot am 12. März 2008 für verfassungswidrig erklärt hat.
So ist es. – Zugleich hat es den Gesetzgeber aufgefordert, bis zum 30. Juni 2009 einen verfassungskonformen Zustand herbeizuführen.
Herr Siebel, es ist gut, dass Sie dies dazwischengerufen haben. Denn Sie haben scheinbar immer noch nicht verstanden, was das Bundesverfassungsgericht in seine Entscheidungsgründe hineingeschrieben hat. Denn der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion hat sich ausschließlich an die Regelungen des § 17 Aktiengesetz gehalten, wonach eine Beteiligung bis zu 49,9 % möglich gewesen wäre. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinen Entscheidungsgründen ausdrücklich dargelegt, dass es darum geht, welcher mittelbare oder unmittelbare Einfluss auf Rundfunkveranstalter genommen werden kann, wobei dies vollkommen unabhängig von der Regelung des Aktiengesetzes zu sehen ist.