Protokoll der Sitzung vom 17.11.2011

weil wir alle vereinbart hatten, hier fair und nicht diskreditierend miteinander umzugehen. Ich bitte, das jetzt im weiteren Ablauf der Veranstaltung zu beachten.

Bitte schön, Frau Faeser, zu einer Kurzintervention.

Herr Präsident, das werde ich selbstverständlich tun. Ich erlaube mir eine Anmerkung: Das gilt auch für diejenigen anderer Parteien, die hier auch Zwischenrufe gemacht haben, die ich dem Hause ungebührlich fand.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Lieber Herr Kollege Greilich, das ist wirklich abenteuerlich, sich nach dem gestrigen Tag so hierhin zu stellen. Sie haben gestern vom Staatsgerichtshof in zwei ganz wesentlichen Punkten eine derartige Niederlage erlitten. Es wurde Ihnen bescheinigt, dass Sie gegen die Verfassung des Landes gehandelt haben. Sich dann hierhin zu stellen und zu sagen, das sei eine Änderung der bisherigen Rechtsprechung, ist ungeheuerlich. Das ist es mitnichten, Herr Kollege Greilich.

(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN – Zuruf des Abg. Dr. Christean Wagner (Lahntal) (CDU))

Der Staatsgerichtshof hat seine bisherige Rechtsprechung, die übrigens von Ihrem heutigen Ministerpräsidenten Bouffier und dem vorhergehenden Ministerpräsidenten Roland Koch initiiert wurde, dass nämlich durch Art. 92 der Hessischen Verfassung die Minderheiten in einem Untersuchungsausschuss besondere Schutzrechte genießen, gestern kontinuierlich so entschieden. Da können Sie sich nicht heute hierhin stellen und sagen, die haben jetzt das Recht weiterentwickelt. Das ist eine Interpretation, lieber Herr Greilich, die so nicht zulässig ist und die hier nicht stehen bleiben kann.

(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN)

Ja, ich sage Ihnen auch noch etwas zu dem Fall, den Sie benannt haben. Da geht es um die Einholung von rechtlichen Gutachten. Das Gericht hat gestern sehr genau ausgeführt, dass man rechtliche Sachverständigengutachten im normalen Verfahren vor Gerichten nicht einholen darf, weil man da davon ausgeht, dass der notwendige juristische Sachverstand vorhanden ist. Das ist bisherige Rechtsprechung. Das hat auch der Staatsgerichtshof gestern bestätigt. Aber er hat Ihnen gesagt, dass Sie falsch gehandelt haben, weil dieser Grundsatz in Untersuchungsausschüssen ausdrücklich nicht gilt.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Greilich, der Staatsgerichtshof hat auch mindestens zehn Beispiele aus dem Deutschen Bundestag und aus anderen Bundesländern dazu angeführt, dass dieser Grundsatz im Bereich der Untersuchungsausschüsse eben nicht gilt, weil man von Abgeordneten nicht erwarten kann, dass sie den juristischen Sachverstand mitbringen, und es sich um ein Minderheitenrecht handelt. Das genau hat der Staatsgerichtshof entschieden. Also tun Sie hier nicht so, als wenn etwas ganz exotisches gestern weiterentwickelt worden wäre.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Er hat in Kontinuität Ihres Ministerpräsidenten gestern entschieden, dass die Minderheiten besondere Schutzrechte im Untersuchungsausschuss genießen und Sie sich verfassungswidrig verhalten haben. Dann nehmen Sie das bitte auch zur Kenntnis.

(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN)

Herr Kollege Frömmrich zu einer Kurzintervention. Es gelten immer noch die zwei Minuten.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist schon einigermaßen erstaunlich, dass ausgerechnet Sie, Herr Greilich, hier die Chuzpe haben, uns über rechtliche Zusammenhänge im Zusammenhang mit dem Urteil von gestern zu belehren – ausgerechnet Sie.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der LINKEN – Hans-Jürgen Irmer (CDU): Ich dachte, Sie entschuldigen sich jetzt erst einmal!)

Ich kann mich erinnern, wie Sie uns im Untersuchungsausschuss genau zu den drei Anträgen, die wir vor dem Staatsgerichtshof gestellt haben, in ellenlangen Elaboraten rechtliche Belehrungen vorgetragen haben – minutenweise. Zum Teil haben Sie 20 Minuten lang vorgelesen, warum das alles nicht geht, was wir beantragt haben – in Bezug auf die Frage des Sachverständigen und auf die Frage der erneuten Vernahme und auf die Frage der Vereidigung.

(Zuruf des Abg. Norbert Schmitt (SPD))

Sie haben vor dem Staatsgerichtshof gestern endlich einmal gezeigt bekommen, wie weit Ihre juristische Kompetenz geht, Herr Kollege Greilich.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Sie sollten nicht die Chuzpe haben, sich hierhin zu stellen und das zu tun. Dass Sie sich auch noch als zugelassener Anwalt und als Jurist derartig hier vorn hinstellen und

(Hans-Jürgen Irmer (CDU): Vorsicht! Werden Sie nicht persönlich!)

wider den normalen Verstand und wider das, was in dem Urteil steht, reden, ist unglaublich. Sie müssen gestern ja nicht zugehört haben. Aber vielleicht ist sinnerfassendes Lesen angebracht. Sie sollten sich noch einmal hinsetzen und das Urteil nachlesen, Herr Kollege Greilich.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Zweiter Punkt. Ich will Ihnen einmal sagen, was die „alten Kamellen“ sind, die wir hier vorgetragen haben.

Punkt 2 in unserem Antrag: 2011. Punkt 3 in unserem Antrag: 2011. Punkt 4, Landeskriminalamt: 2011. Entlassung Nedela: 2010. Präsident der Bereitschaftspolizei: 2010. PTLV: 2005/2010. Ich könnte so weitermachen. Dann kommt dreimal 2011. Das sind „alte Kamellen“. Was haben Sie eigentlich noch im Keller, wenn das nur die alten Kamellen sind, Herr Kollege Greilich? Das müssten Sie hier einmal erzählen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Jetzt sage ich Ihnen noch etwas, Herr Kollege Greilich. Das geht mir wirklich gegen den Strich. Wie ist eigentlich der politische Liberalismus bei Ihnen auf den Hund gekommen? Das frage ich mich wirklich.

(Anhaltender Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der LINKEN)

Schönen Dank, Herr Frömmrich. – Herr Greilich, die Möglichkeit zur Beantwortung.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich würde lügen, wenn ich behaupten würde, dass die teilweise in extrem unverschämter Art und Weise hier vorgetragenen Bemerkungen mich emotional unberührt lassen würden. Ich bemühe mich trotzdem, das in aller Ruhe abzuarbeiten, was hier gesagt worden ist.

(Zuruf von der CDU: Sehr gut!)

Zunächst einmal darf ich richtigstellen, dass Herr Kollege Frömmrich hier behauptet hat, ich hätte zu drei Beweisanträgen vorgetragen. Das ist schlicht falsch. Ich habe zum einen die Rechtsauffassung zu der Frage der Einholung eines Gutachtens vorgetragen. Ich finde insoweit die Ausführungen des Staatsgerichtshofs bemerkenswert. Dazu werde ich noch etwas sagen. Ich habe zum Zweiten meine Rechtsauffassung vorgetragen, dass die Vereidigung der Zeugen, die Sie beantragt haben, schlichtweg rechtlich unzulässig ist. Auch das hat der Staatsgerichtshof genau so bestätigt. So viel zu diesem Sachverhalt.

Der zweite Punkt betrifft das, was Frau Kollegin Faeser hier vorgetragen hat. Wenn Sie das einmal Stück für Stück auf die Waagschale legen, stellen Sie fest, sie hat mir in keinem Punkt widersprochen. Sie hat bestätigt – übrigens entgegen der von ihr im Ausschuss vertretenen Rechtsauffassung –, dass die Einholung von Rechtsgutachten im ordentlichen Gerichtsverfahren unzulässig ist. Genau das hat auch der Staatsgerichtshof gestern so judiziert und bestätigt.

(Nancy Faeser (SPD): Ja, natürlich! Völlig unstrittig, von Anfang an!)

Sie haben zum Zweiten aufgeführt – und das ist der einzige Punkt, wo die Nuancen etwas anders sind –, dass Sie von Anfang an der Auffassung waren, im Untersuchungsausschuss gelte etwas anderes, und man dürfe dort auch Rechtsgutachten einholen

(Nancy Faeser (SPD): So ist es!)

Wir, die Ausschussmehrheit, haben eine andere Auffassung vertreten.

Nicht ganz korrekt war Ihre Darstellung im Hinblick auf die Urteilsbegründung des Staatsgerichtshofs zu diesem Punkt. Der Staatsgerichtshof hat in der Tat mehrere Beispiele dafür aufgeführt, wann in Untersuchungsausschüssen Rechtsgutachten eingeholt wurden. Er hat in seiner Begründung aber nicht gesagt, dass das bislang geltende Rechtsprechung gewesen sei. Vielmehr hat er gesagt, dass das die Praxis gewesen sei.

In dieser prozeduralen Frage ist der Staatsgerichtshof zu dem Ergebnis gekommen, dass der Minderheitenschutz aus den Gründen, die Frau Faeser hinsichtlich der Frage der Rechtmäßigkeit der Einholung von Rechtsgutachten genannt hat, höher zu bewerten ist. Meiner Ansicht nach ist das die erste Gerichtsentscheidung, in der das so niedergelegt ist. Danach werden wir uns in Zukunft zu richten haben.

Zu dieser Entscheidung des Staatsgerichtshofs sage ich eines, was ich für sehr positiv halte: Das bringt uns für alle zukünftigen Untersuchungsausschüsse mehr Rechtsklar

heit, und zwar nicht nur in Hessen und nicht nur in dieser Wahlperiode, nicht nur in der nächsten und übernächsten Wahlperiode, sondern für alle Zeiten.

Die Minderheitenrechte wurden gestärkt. Das ist aus Sicht dieses Parlaments durchaus ein positiver Aspekt.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Herr Greilich, schönen Dank. – Für die Landesregierung spricht nur Herr Innenminister Rhein. Bitte schön.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will gleich mit der Vermutung des Herrn Frömmrich beginnen, ich sei hier auf der Flucht. – Wo ist er?

(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Hier!)

Erstens gibt es für mich keinen Anlass, zu fliehen. Vielleicht wären solche Debatten, wie wir sie hier führen, schon ein Anlass.

Zweitens muss der Wähler in der Tat noch darüber entscheiden.

Drittens. Wenn sich der Wähler in Frankfurt für die nächsten sechs Jahre weiterhin für einen christdemokratischen Oberbürgermeister entscheiden sollte, dann wäre das keine Flucht aus der Hessischen Landesregierung. Vielleicht wäre das dann ein fröhlicher Flug. Das wäre es, mehr aber auch nicht.