Meine sehr verehrten Damen und Herren von SchwarzGelb, wir trauen Ihnen nicht, dass Sie das, was Sie hinsichtlich der 2 % vorgeschlagen haben, auch umsetzen.
Wir sind misstrauisch. Sie waren es doch, die die Windkraftmonster-Kampagne gefahren haben. Sie waren es doch, die zwischen der letzten Beratung in der Arbeitsgruppe 1 des Energiegipfels und dem ersten Entwurf der Staatskanzlei das 2-%-Ziel wieder abgeschwächt haben. Deswegen wollen wir dieses Ziel im Landesplanungsgesetz verankern.
Nach einer Umfrage der Forschungsgruppe Wahlen von letzter Woche folgen 84 % der Hessen unserem Kurs. 84 % der Menschen in Hessen sind für Windkraft. Das zeigt, dass Ihre Kampagne zur Verleumdung von Windkraft nicht fruchtet.
Zweiter Punkt. Wir wollen konsensual das Denkmalschutzgesetz ändern, damit auch in denkmalgeschützten Gebäuden Fotovoltaik und Solarthermie möglich sind. Um es deutlich zu sagen: Wir wollen das nicht auf jedem Gebäude, ganz klar. Aber der Denkmalschutz darf nicht als Verhinderungsinstrument missbraucht werden.
Wir wollen außerdem die Hessische Bauordnung ändern, damit große Gebäude, insbesondere Industriebauten, statisch so ausgelegt werden, dass dort auch Fotovoltaik und Solarthermie möglich sind. Wenn gerade von Logistikunternehmen in Nordhessen Landschaft großflächig versiegelt wird, muss eine sinnvolle Zweitnutzung für die Energieerzeugung möglich gemacht werden.
Ferner wollen wir das Hessische Energiegesetz ändern, sodass die Beratung von Verbrauchern und Unternehmern bei den Themen Energieeinsparung und Energieeffizienzmaßnahmen in der Tat einen Schwerpunkt erhält.
Gerne hätten wir diese vier Punkte, über die auf dem Energiegipfel Konsens herrschte, zusammen mit CDU und FDP in den Landtag eingebracht. Einen entsprechenden Antrag haben wir in der Schlussrunde des Energiegipfels gestellt. Ich zitiere: „Die Ergebnisse des Energiegipfels werden durch eine Novellierung der entsprechenden Landesgesetze im ersten Halbjahr 2012 im Landesrecht verankert.“ Das war unser Vorschlag, den wir dem Energiegipfel präsentiert haben. Es war doch SchwarzGelb, die gesagt haben: „Da machen wir nicht mit.“ Sie haben unseren Vorschlag damals ausgeschlagen. Als wir uns dann allein auf den Weg gemacht haben, hat der Kollege Stephan uns in einer Pressemitteilung vom 2. Dezember vorgeworfen, nicht nach gemeinsamen Lösungen suchen zu wollen. Herr Kollege Stephan, das ist schon ziemlich dreist und eine Verdrehung der Tatsachen.
Da es uns aber um die Sache geht, können wir uns vorstellen, im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens zu unserem Energiekonsens-Gesetzentwurf doch noch Einigung mit allen im Landtag vertretenen Parteien zu erzielen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die SPD ist und bleibt gesprächsbereit. Ich sage aber auch ganz deutlich: Dazu wäre es mehr als hilfreich, wenn CDU und FDP von der HGO-Änderung ablassen würden, die die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen bei der Energiewende zumindest deutlich erschwert.
(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der LINKEN sowie der Abg. Ursula Hammann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))
Das hat die Anhörung letzte Woche im Innenausschuss eindrucksvoll belegt. Herr Kollege Seyffardt, natürlich stimmt es. Schauen Sie sich die Stellungnahmen an. Wir werden Ihnen das am Donnerstag hier noch ziemlich deutlich präsentieren.
Das, was Schwarz-Gelb jetzt mit der wirtschaftlichen Betätigung von Kommunen vorhat, noch unter den Begriff der Energiewende zu packen, das ist ein dreister Etikettenschwindel.
Meine Bitte an die Kollegen von der CDU – mit der FDP rechne ich in der Frage schon gar nicht mehr –, von denen ich weiß, dass auch viele von Ihnen diese Verschärfung nicht gutheißen: Emanzipieren Sie sich von der 3-%-Partei.
Lassen Sie nicht zu, dass weiter der Schwanz mit dem Hund wedelt. Nutzen Sie die nächsten beiden Tage bis zur dritten Lesung der HGO, und gehen Sie noch einmal in sich. Hören Sie auf die verdienten Kommunalpolitiker aus Ihren eigenen Reihen.
Ich nenne Landrat Robert Fischbach aus Marburg-Biedenkopf. Ich nenne Oberbürgermeister Müller aus Wiesbaden, Oberbürgermeister Möller aus Fulda. Hören Sie doch auf Ihre kommunalen Spitzenvertreter, und lassen Sie sich nicht von der FDP in den politischen Abgrund reißen.
Wir wollen und wir werden nicht warten, bis SchwarzGelb aus den Puschen kommt. Unser Bundesland hat schon zu viel Zeit verloren. Wenn wir im schwarz-gelben Schneckentempo weitermachen, bleiben wir auf absehbare Zeit Schlusslicht unter den bundesdeutschen Flächenländern in Sachen erneuerbare Energien. Das kann nicht unser Interesse sein.
Ich komme zum Schluss. – Ich freue mich auf die Beratung unseres Gesetzentwurfs im Fachausschuss. Aufgrund der Konsensformulierungen aus dem Energiegipfel könnte es aus unserer Sicht schnell gehen. Ich lade alle Fraktionen dazu ein, unseren Gesetzentwurf mitzutragen und ihn schon im ersten Quartal 2012 zum Gesetz zu erheben. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Herr Gremmels. – Bevor ich gleich Herrn Kollegen Stephan das Wort erteile, freue ich mich, auf der Tribüne einen ehemaligen Kollegen begrüßen zu dürfen. Herzlich willkommen, Herr May.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wenn Schnelligkeit wichtiger ist als Substanz: Der von der SPD vorgelegte Gesetzentwurf unter dem Begriff Hessisches Energiekonsens-Gesetz ist dafür ein beredtes Beispiel.
Nicht wer den Schnellschuss neben das Ziel setzt, gestaltet die Energiewende, sondern derjenige, der die Dinge klug und sorgfältig zu Ende denkt und die richtigen Lösungen anbietet.
Es ist eine unbestrittene Erfahrung im Projektmanagement, dass eine gute, eine fundierte Planung mehr als der halbe Weg zum erfolgreichen Projekt ist. Genau in diese Richtung geht die Hessische Landesregierung.
(Beifall bei der CDU und des Abg. Heinrich Heidel (FDP) – Timon Gremmels (SPD): Seit wann regieren Sie? – Zuruf der Abg. Nancy Faeser (SPD))
Das einzig Richtige und Positive an diesem Gesetzentwurf ist der Begriff Konsens im Titel des Gesetzentwurfs; denn bisher hat sich die SPD mehr oder weniger um die Frage Konsens herumgedrückt. Ich erinnere nur an den vorherigen Antrag, der noch nicht behandelt ist. Über diesem Antrag steht: Teilkonsens.
Wenn wir wirklich dazu kommen, dass wir im Konsens vorangehen, dann haben wir schon einen wesentlichen Schritt getan.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, im Übrigen kommt der Begriff Gesetz im Abschlusspapier des Hessischen Energiegipfels nur einmal vor, und zwar im Zusammenhang mit der HGO. Zur HGO wird diese Woche ein Beschluss gefasst werden.
Aus Sicht der Umweltpolitik können wir darüber streiten, ob es mehr oder weniger kommunale Beteiligung hätte sein können. Aber ich sage Ihnen ganz gezielt: Wir fordern eine mehr dezentrale Energieversorgung. Deswegen ist es richtig, dass wir die Betätigung auf die Kommunen, auf die Region konzentrieren. Wir fordern mehr regenerative Energien. Deswegen ist es richtig, dass wir die Öffnung für die regenerativen Energien und nicht für die anderen Energieformen machen.
Wir haben heute eine Zweiklassengesellschaft. Wir haben die Kommunen, die Energieversorger haben, die alles können; und wir haben diejenigen, die nichts dürfen. Diejenigen, die nichts dürfen, haben jetzt die Gelegenheit, dort einiges zu unternehmen.
Punkt 1. Im Abschlusspapier des Energiegipfels wird darauf hingewiesen: Wir werden 2 % Vorrangflächen ausweisen, und wir werden 98 % der Flächen als Ausschlussflächen haben. Herr Gremmels, das sollten wir uns gut merken, weil Sie eben gesagt haben, Sie halten sich an das, was im Energiekonsenspapier steht. Nein, Sie sagen, wenn in einem Regionalplan nicht 2 % erbracht werden, dann darf er keine Ausschlussflächen enthalten. Nein, wir werden die 2 % in Hessen ausweisen und nicht je Region, je Stadt, je Kommune, je Landkreis in Hessen. So lautet das Ergebnis des Energiegipfels, und das wird getan.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Timon Gremmels (SPD): Dann meinen Sie die 2 % aber nicht ernst!)