Protokoll der Sitzung vom 14.12.2011

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst zu dem Dringlichen Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Verantwortung gegenüber den Beschäftigten des Universitätsklinikums Gießen-Marburg endlich gerecht werden – Drucks. 18/5048 zu Drucks. 18/4680 –

Berichterstatter ist hier ebenfalls Herr Kollege Dr. Spies. Ich darf zunächst dem Berichterstatter das Wort erteilen. Bitte sehr.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich darf zunächst die Berichtigung zu Drucks. 18/4678 vortragen.

Da heißt es: In der Anlage zur Beschlussempfehlung wird in § 2 „Inkrafttreten, Außerkrafttreten“ folgender Satz angefügt: „Es tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2016 außer Kraft.“

Beschlussempfehlung und Zweiter Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und FDP für ein Gesetz zur Stärkung der Arbeitnehmerrechte am Universitätsklinikum Gießen-Marburg, Drucks. 18/4678 zu Drucks. 18/4314, hierzu: Änderungsantrag der SPD, Drucks. 18/5029. Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE, den Gesetzentwurf in dritter Lesung unverändert anzunehmen.

Vielen Dank, Herr Berichterstatter. – Ich gehe davon aus, dass Sie sofort beginnen wollen, zumal auch nur eine Wortmeldung – es ist Ihre – vorliegt. Sonst könnte man gar keine Aussprache durchführen. Herr Dr. Spies, Sie haben das Wort, bitte.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir hatten eine umfangreiche Anhörung zum Gesetzentwurf von CDU und FDP für die Korrektur des Fehlers dieses Hauses bei der Privatisierung des Universitätsklinikums Gießen und Marburg. Ich will an dieser Stelle gern noch einmal betonen – sonst bekommen wir es nachher wieder dreimal erzählt –: Es stimmt, das Verfassungsgericht hat nicht die Privatisierung an sich, sondern nur den Übergang aller Beschäftigten für verfassungswidrig erklärt. Das wäre mir an Ihrer Stelle allerdings peinlich genug, um zu sehen, wie man die Angelegenheit mit größtmöglichem Eingehen auf die Rechte und Bedürfnisse der Beschäftigten stärkt.

Meine Damen und Herren, dann wird klar – das ist auch in der Anhörung vielfältig deutlich geworden –, dass der Gesetzentwurf von CDU und FDP zwar versucht, das Problem, das mit der Privatisierung und dem Übergang der Beschäftigten entstanden ist, zu lösen. Allein, er tut es unzureichend.

Was ist die Voraussetzung? Das Land Hessen hat sich wie ein schlechter Arbeitgeber verhalten, indem es sozusagen

mit Taschenspielertricks in der Gesetzgebung dafür gesorgt hat, Entscheidungsrechte der Beschäftigten in Übergangsverfahren vom Landesdienst zu einem privaten Betreiber auszuschalten und zu umgehen. Das ist der Tenor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, es ist verboten, und das ist auch gut so.

(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN)

Jetzt also muss man die Frage dieses Personalübergangs neu regeln, wenn man das Krankenhaus nicht zurückbekommt. Dann machen Sie den ersten Fehler im Gesetzentwurf, meine Damen und Herren, weil Sie die Essenz der Verfassungsgerichtsentscheidung offenkundig nicht verstanden haben. Das Verfassungsgericht geht gerade vom besonderen Status der Beschäftigten im öffentlichen Dienst aus. Und all den Beschäftigten, die zwischen 2001 und 2005 aus dem Landesdienst in die Anstalt öffentlichen Rechts gewechselt sind, ist – zu Recht – immer versprochen worden, sie würden so wie Landesbedienstete behandelt. Genau dieses Recht muss man den Menschen auch dann zugestehen, wenn es am Ende um die Frage des Übergangs in eine Beschäftigung bei einem privaten Arbeitgeber geht.

Deshalb reicht es nicht, diejenigen, die 2006 noch Landesbedienstete waren, vor die Wahl zu stellen: „Zurück zum Land oder nicht?“, sondern alle Beschäftigten, die in die Beschäftigung der Rhön AG übergegangen sind, müssen diese Option haben. Es sind ja ohnehin nicht so viele, die fehlen. Das wäre ein Akt der Fairness, ein Akt des korrekten Verhaltens. Das würde auch als Einziges dem Geist der Verfassungsgerichtsentscheidung entsprechen, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD)

Der zweite Punkt ist, mit Verlaub: Das ist jetzt sechs Jahre her. Die Frage, ob es sich lohnt, zum Land zurückzukehren oder besser dort zu bleiben, wohin man jetzt gekommen ist, ist kompliziert und schwierig und bedarf einer umfangreichen Beratung. Das Land Hessen ist verantwortlich für den Fehler. Es muss sicherstellen, dass die Menschen ordentlich beraten sind, um eine vernünftige Entscheidung treffen zu können. Deshalb reicht es nicht, zu sagen: Ihr könnt euch beraten lassen oder auch nicht, seht zu, wo ihr jemanden findet, der das tut. – Nein, das Land muss dafür sorgen, dass die Beratung stattfindet, es muss sie bezahlen. Eine Frist zur Entscheidung kann erst beginnen, wenn die Beschäftigten in dieser Frage beraten worden sind. Auch deshalb muss der Gesetzentwurf nach unserer Auffassung an dieser Stelle dringend korrigiert werden.

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Ich komme zu einem letzten Punkt, der mir als der zentralste erscheint. Es gibt interessante Berichte darüber, wie die Landesregierung zu früheren Zeitpunkten einmal angedeutet hat, man würde auch niemanden entlassen. – Das gilt jetzt schon längst nicht mehr so. Der Staatssekretär hat uns am Dienstag sehr wolkig und aufwendig alle möglichen Dinge erklärt, aber nicht die Frage beantwortet, ob er den Beschäftigten denn zu irgendeinem Zeitpunkt versprochen hat, dass keiner entlassen wird, oder nicht. Da gehen die Berichte aus den einzelnen Veranstaltungen auseinander, die Meinung hat sich wohl auch gewandelt. – Es soll mir jetzt auch egal sein, ob er das irgendwann einmal versprochen hat oder nicht. Wesentlich ist:

Wenn wir es in das Gesetz hineinschreiben, ist die Frage gelöst.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

An der Stelle muss allerdings klar sein: Wer sich entscheidet, zum Land zurückzukehren, muss auch dort bleiben dürfen. Das kann auch nicht dazu führen, dass an anderer Stelle im Rahmen komplexer Sozialauswahlen irgendjemand anders den Landesdienst verlassen muss – weil das Land Schwierigkeiten hat, für einen zurückkehrenden Beschäftigten eine sinnvolle Tätigkeit zu finden –, da das Land vor sechs Jahren eine Fehler gemacht hat und er jetzt die Folgen tragen muss. Deswegen muss gelten: Eine Kündigung von Landesbediensteten durch das Land – und zwar egal an welcher Stelle –, die sich nur deshalb ergibt, weil Beschäftigte von der Rhön AG, vom UKGM zum Land zurückkehren, muss ausgeschlossen sein. Das kann man gar nicht anders lösen, als dass man es ins Gesetz hineinschreibt. Deshalb gehört auch dieser Passus dort mit hinein.

Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Man kann über diese Privatisierung unterschiedlicher Auffassung sein, und das sind wir in diesem Haus ja auch. Das soll an dieser Stelle aber keine Rolle spielen, denn das Wesentliche ist doch Folgendes: Die Beschäftigten des Universitätsklinikums Gießen und Marburg sind aufgrund eines Fehlers des Landes in eine unerfreuliche Situation gebracht worden. Es ist unsere Aufgabe, dafür zu sorgen, dass sie daran keinen Schaden nehmen. Deshalb appelliere ich an Sie, unserem Änderungsantrag zum Gesetzentwurf doch noch zuzustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Dr. Spies. – Das Wort hat der Abg. Paulus von der FDP-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf, den wir heute zum dritten Mal lesen und dann auch beschließen werden, erfüllt exakt die Anforderungen, die sich aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Januar 2011 ergeben. Seinerzeit entschied das Gericht unter Berufung auf Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes, dass bis zum Ende dieses Jahres den Beschäftigten, die zum 1. Juli 2005 im Rahmen der Privatisierung vom Universitätsklinikum übergingen, ein Rückkehrrecht in den Landesdienst eingeräumt werden muss.

Bereits im August, nach intensiven Gesprächen und Verhandlungen mit dem Rhön-Klinikum als privatem Betreiber, mit der Geschäftsführung des Klinikums und dem Betriebsrat, wurde seitens des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst ein Gesetzentwurf vorgelegt. Genau dieser Gesetzentwurf, den wir jetzt zum dritten Mal lesen und beraten, setzt den Rahmen für die Rückkehr der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Unser Ziel war stets, Rechtssicherheit und Rechtsklarheit für die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu schaffen.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Diese Verantwortung nehmen wir sehr ernst, und wir werden ihr gerecht. Den nicht wissenschaftlich Beschäftigten, die in der Krankenversorgung und in der Verwaltung der beiden Kliniken tätig waren bzw. sind, wird zusätzlich zu ihrem bisher bestehenden Arbeitsplatz ein Rückkehrrecht in den Landesdienst eingeräumt. Das Land übernimmt die Rückkehrwilligen auf ihr Verlangen in den Landesdienst. So wird der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ernst genommen.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Aus diesem Grund haben wir aber auch in besonderem Maße die schriftliche und mündliche Anhörung ernst genommen, sie ausgewertet und entschieden, einen Änderungsantrag einzureichen, den wir bereits beim letzten Mal im November-Plenum beraten hatten. Die Verlängerung der Rückkehrfrist von drei auf sechs Monate war ein Anliegen aller Beteiligten, die an der mündlichen Anhörung teilnahmen. Diesem Wunsch entsprechen wir, um den betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausreichend Zeit zu geben, für sich abzuwägen, welche Maßnahme und vor allem welcher Arbeitgeber für sie der richtige ist.

Sie können jetzt abwägen, ob sie zum Land Hessen zurückkehren, wenn sie dies überhaupt wollen, oder ob sie beim Rhön-Klinikum bleiben. Vielen der Beschäftigten geht es heute dort finanziell wesentlich besser. Sie sind finanziell deutlich bessergestellt als zuvor beim Land und haben beim privaten Arbeitgeber sehr gute Arbeitsbedingungen. Die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben jetzt ein Wahlrecht. Es ist ein Arbeitnehmerrecht sui generis – ein Arbeitnehmerrecht eigener Art –, das von jedem Beschäftigten eine äußerst sorgfältige Prüfung der eigenen Situation verlangt. Darin wollen wir die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch die Verlängerung der Frist unterstützen.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Dementsprechend ist es auch das Ziel aller Akteure, die Betroffenen bestmöglich zu beraten. Es muss auch im Interesse des Betreibers liegen, dass möglichst viele der Beschäftigten ihre Zukunft beim Universitätsklinikum und bei ihrem jetzigen Arbeitgeber sehen. Ein erfolgreicher Abschluss der laufenden Tarifverhandlungen kann dieses Ergebnis nachhaltig unterstützen. Eine bestmögliche und einvernehmliche Lösung für alle Beteiligten dient zwar einerseits den Betroffenen, dient aber auch, und das ist das Entscheidende, dem medizinischen Standort Mittelhessen.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Vielen Dank, Kollege Paulus. – Es hat das Wort die Frau Abg. Dorn, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir führen schon seit Monaten über diesen Gesetzentwurf die Diskussion. Vor Ort wird er sehr heiß diskutiert. Hier im Plenum diskutieren wir ihn. Wir hatten eine große Anhörung. Es gab eine Menge Anregungen zu Ihrem Gesetz

entwurf, eine Menge Kritik. Es gibt heute noch zwei Anträge sowohl von uns als auch vonseiten der SPD.

Ich finde es sehr enttäuschend, dass Sie noch nicht einmal im Ausschuss unsere Vorschläge eingehend kommentiert und diskutiert haben. Eine Kleinigkeit haben Sie aufgenommen. Die Entscheidungsfrist soll von drei auf sechs Monate verlängert werden. Das ist positiv, aber lange nicht genug. Das Gesetz bleibt insgesamt deswegen eine juristische Minimallösung und wird den Betroffenen wirklich nicht gerecht.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich fand es gestern sehr enttäuschend, dass der Staatssekretär bei der Frage von betriebsbedingten Kündigungen ein Stück zurückgerudert ist. Er hat vor Ort ein mündliches Versprechen gegeben. Gestern wollte er das hier vor dem Parlament nicht wiederholen. Das macht zumindest nachdenklich, wieso er das nicht tut. Er hat gestern betont, Sie werden sich bemühen, für alle individuelle Lösungen zu finden. Genau darauf werden wir Sie in der Frage der Umsetzung auch festnageln.

Meine Damen und Herren, Sie haben eine Wiedergutmachungspflicht. Das höchste Gericht hat Sie gerügt. Deswegen haben die Beschäftigten auch echte Lösungen verdient.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Was wären echte Lösungen? – Wir haben Ihnen einen Vorschlag vorgelegt. Er deckt sich weitestgehend mit dem Vorschlag der SPD. Es geht zum einen – das ist ganz wichtig – um einen schriftlichen Ausschluss von betriebsbedingten Kündigungen. Die Beschäftigten vor Ort sind verunsichert. Sie brauchen diese Sicherheit. Es geht aber auch darum, dass wirklich alle Betroffenen von diesem Gesetz eingeschlossen werden.

Es geht um die Phasen der Fusion vor der Privatisierung. Dort wurde den Beschäftigten gesagt, wenn sie Vertragsänderungen hatten, sie sollen in die Anstalt des öffentlichen Rechts wechseln, und damit waren sie nicht mehr beim Land, hatten aber keine andere Möglichkeit. Die lassen Sie völlig außen vor. Das ist auch deswegen ein Problem, weil wieder eine Klagewelle auf uns zukommen könnte. Insofern verstehen wir nicht, warum Sie diese Anregung nicht aufnehmen.

Der dritte Punkt ist, dass Sie – Sie sagen, das wollen Sie tun, und wir werden genau darauf schauen – für diejenigen, die in den Landesdienst zurückkehren wollen und sich noch trauen, dort individuelle Lösungen schaffen. Wir haben hier viele Halbzeitstellen. Es müssen wirklich gute Lösungen geschaffen werden. Eine Möglichkeit von vielen ist die Gestellung, die Sie auch vorsehen müssten, die auch im Gesetz eine Rolle spielen müsste, aber dazu gehören natürlich auch andere gleichwertige Stellen im öffentlichen Dienst – möglichst wohnortnah, gerade dann, wenn es Halbzeitbeschäftigte sind.

Der vierte Punkt ist die Beratung. Zumindest der Staatssekretär war vor Ort und hat in einigen Versammlungen Rede und Antwort gestanden. Sie merken, es gibt eine große Verunsicherung. Es ist auch kein Wunder. Es ist eine sehr komplexe Lage und eine komplexe Entscheidung, ob man zurückgehen will oder nicht. Insofern brauchen die Beschäftigten Beratung. Es ist wirklich keine große Forderung. Ich verstehe auch nicht, warum Sie die nicht annehmen können. Ich glaube, eine Beratungskooperation mit dem neuen Klinikum wäre ein wichtiger

Schritt. Ich hoffe, dass Sie das noch tun, auch wenn Sie es im Gesetz nicht vorsehen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN)

Ich habe aber die Befürchtung, dass Sie im Moment darauf hoffen, dass die dritte Lesung gleich vorbei ist und Sie damit Ruhe haben; die Opposition kann Sie mit dem Thema nicht mehr nerven. Ich habe auch die Befürchtung, dass Sie genau diese Unsicherheiten, die bei den Beschäftigten besteht, weiterhin halten wollen: denn Sie haben ein großes Interesse daran, dass möglichst wenige zum Land zurückkehren. Ich glaube, es wird auch gar nicht eine Masse von Rückkehrwilligen sein, weil es sich für viele lohnen wird, im Uniklinikum zu bleiben. Aber es wird sich für einige auch lohnen, zum Land zurückzukehren. Dass Sie für diese keine Sicherheit schaffen, sondern weiterhin Unsicherheit vor Ort, finde ich unverantwortlich. Das sind Ihre ehemaligen Beschäftigten, und Sie müssen endlich Verantwortung wahrnehmen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN)

Ich weiß, Sie werden unseren Änderungsanträgen nicht zustimmen. Aber es geht nun auch um die Umsetzungsphase. Die Beschäftigten haben jetzt ein halbes Jahr Zeit, sich zu entscheiden. Ich hoffe, dass Sie vor Ort für die Beschäftigten da sind. Ich hoffe, dass Sie die Anregungen, die wir gerne in das Gesetz einfließen lassen wollten, zumindest bei der Umsetzung berücksichtigen. Wir werden auf jeden Fall weiterhin darauf schauen und nachhaken. So leicht werden Sie uns bei dem Thema nicht los. – Vielen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN)