des Ministeriums und der Verfassungsschutzbehörde angewiesen ist, weil man nur das kontrollieren kann, was dort berichtet wird, und dass das die Aufgabe der Verfassungsschutzbehörde sein muss. Auch das habe ich dort geschrieben.
Jetzt zitiere ich etwas aus der Sitzung des Innenausschusses an dem Tag, an dem wir seinerzeit informiert worden sind, am 17.07.2006. Da ging es um die Verstrickung des Mitarbeiters des LfV.
All das, was in den letzten drei Tagen passiert ist, ist für die Sicherheitsbehörden des Landes Hessen und insbesondere für das Landesamt für Verfassungsschutz eine Katastrophe. Diese Katastrophe ist sicherlich nicht durch die Opposition in diesem Hause ausgelöst worden. Ich hoffe, das können wir unstreitig stellen.
Das ist für mich bisher kein Thema des Verhältnisses der Regierung zur Opposition. Es ist vielmehr ein Thema, das das Verhältnis von erster und zweiter Gewalt betrifft. Um das geht es hier.
Das war ein Zitat Ihres ehemaligen Fraktionsvorsitzenden Jörg-Uwe Hahn und heutigen Ministers der Justiz dieses Bundeslandes. – Herzlichen Dank.
Herr Kollege, ich habe das nicht gesehen. Auch die Erwiderung bedarf einer klaren Wortmeldung. – Bitte schön, Herr Greilich, Sie haben das Wort.
Herr Präsident, es geht auch ganz schnell. – Ich will mich nur gegen den Vorwurf zur Wehr setzen, ich würde unvollständig zitieren. Ich gebe das ausdrücklich zu Protokoll.
In dieser Festschrift „60 Jahre Landesamt für Verfassungsschutz“ steht auf Seite 66 unten und Seite 67 oben das von mir verlesene Zitat des Kollegen Frömmrich. Es ist vollständig verlesen, Wort für Wort, vom ersten bis zum letzten Wort. Nach dem Satz: „Die Vierteljahresberichte geben einen guten Überblick über die Arbeit des Verfassungsschutzes.“ kommt ein Absatz. Dann steht dort: „Alexander Bauer, MdL (CDU)“. Dann kommt die Stellungnahme von Herrn Bauer. Das ist die Tatsache. Ich habe Sie vollständig zitiert.
Herr Frömmrich, wir können uns aber darauf verständigen, dass auch Sie sich konstruktiv an den Beratungen
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abg. Greilich, ich wollte mich als Gast, der ich in diesem Hause bin, nicht dazwischendrängen. Aber der Präsident hatte mich aufgerufen. Insoweit hatte ich das als Startschuss verstanden.
Zu ihrer Ehrenrettung muss man sagen, dass sie das alles in dieser Festschrift mitgeteilt hat, aus der wir heute bereits mehrfach zitiert haben. Ich als für den Verfassungsschutz zuständiger Minister freue mich riesig, dass wir diese Festschrift heute so prominent und so häufig zitiert haben. Es ist eine tolle Festschrift, die immer wieder bereichert, wenn man hineinschaut. Deswegen freue ich mich auch, wenn wir sie heute so oft zitieren.
Ich habe Verständnis dafür, wenn man geneigt ist, in schnellen Forderungen vermeintliche Sicherheit zu suchen, Frau Faeser. Trotzdem ist es nicht zielführend.
Einmal mehr gilt, dass wohlüberlegte Forderungen vor politischen Schnellschüssen gehen und dass Aktionismus – –
Manchmal muss man nichts mehr sagen, wenn sich der Kollege Rudolph geäußert hat. – Insbesondere Aktionismus ist hier fehl am Platz. Da stimme ich dem Abg. Frömmrich ausdrücklich zu.
Wenn das Entspannung ist, sollten wir einmal das Thema „Entspannung“ miteinander besprechen. Aber das machen wir ein andermal.
(Zuruf von der FDP – Gegenruf des Abg. Günter Rudolph (SPD): Die FDP darf alles, solange sie noch dabei ist!)
Die Regierung hat unendlich viel Redezeit, deswegen ist mir das recht. – Ich will dem Abg. Frömmrich ausdrücklich zustimmen, wenn er sagt, dass es sinnvoll ist – auch in der Frage, wie wir hiermit umgehen –, zunächst einmal die Erkenntnisse abzuwarten – –
Meine Damen und Herren, ich bitte um Entschuldigung. Noch haben wir eine gute Akustik. Hauptsache, wir hören uns noch.
Es ist schon sehr sinnvoll, zunächst einmal die Erkenntnisse in dem Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwaltes abzuwarten, der sich des Bundeskriminalamtes bedient. Das gilt am Ende auch für die Frage der Strukturen. Das gilt natürlich auch für die Frage der anzuwendenden Methoden. Das gilt für die Polizei und den Verfassungsschutz. Und es gilt natürlich auch für das rechtliche Instrumentarium. Insoweit ist man ganz klug beraten, wenn man erst einmal den Befund erhebt und dann über die Therapie redet, sofern es überhaupt einer Therapie bedarf; denn wir reden immer so darüber, als hätte der Verfassungsschutz oder wer auch immer versagt. Warten wir doch erst einmal ab, ob der Verfassungsschutz überhaupt versagt hat.
Ich bin schon ein bisschen besorgt, wenn Herr Schaus sagt, Demokratie und Geheimdienste würden nicht zusammengehören;
denn der Verfassungsschutz ist die Conditio sine qua non für einen freiheitlichen und demokratischen Rechtsstaat.
Er ist aber nicht nur das, sondern er ist auch die nicht hinwegdenkbare Voraussetzung für eine wehrhafte Demokratie – ohne Verfassungsschutz, ohne Polizei keine wehrhafte Demokratie.
(Beifall bei der CDU und der FDP – Willi van Ooyen (DIE LINKE): Was halten Sie eigentlich von der Verfassung, Herr Minister? – Fortgesetzte Zurufe)
Herr Minister, einen Augenblick bitte. – Ich wäre dafür, dass wir jetzt alle gemeinsam etwas ruhiger werden, damit
ich nicht andauernd die eine oder andere Seite ermahnen muss. – Herr Minister, Sie allein haben das Wort.