ich nicht andauernd die eine oder andere Seite ermahnen muss. – Herr Minister, Sie allein haben das Wort.
Vielen herzlichen Dank, Herr Präsident. – Meine Damen und Herren, der Verfassungsschutz ist auch ein Grund für die Sicherheit, in der wir uns befinden und in der wir wie kaum ein anderes Land leben. Dafür ist der Verfassungsschutz mitverantwortlich. Er gewährt Schutz vor links und vor rechts, insbesondere gewährt er Schutz vor Islamismus. Deswegen muss man vorsichtig sein, wenn man so über den Verfassungsschutz redet, wie Sie es tun.
Natürlich trifft es zu – das ist völlig klar –, dass, wenn ein Verfassungsschutz existiert, er einer breiten und umfassenden parlamentarischen Kontrolle unterliegen muss. Ich möchte dazu später noch einmal zitieren, was Frau Faeser gesagt hat; denn auch das hat mich erfreut. Ich jedenfalls kann nicht erkennen, dass unser Landesamt für Verfassungsschutz in den vergangenen Jahren nicht hinreichend kontrolliert worden wäre. – Wo ist dieses Lan desamt für Verfassungsschutz denn nicht hinreichend kontrolliert worden? Ebenfalls kann ich den Vorwurf nicht nachvollziehen – jedenfalls ist er bis heute nicht erhoben worden, auch nicht aus dem Munde der Mitglieder der geheim tagenden Parlamentarischen Kontrollkommission –, dass nicht entsprechend informiert worden sei, ganz im Gegenteil.
Ich habe Frau Faeser zwar eben zugestanden, dass sie ihre Vorschläge schon unterbreitet hat. Aber in dieser Festschrift, die ich gerne noch einmal zitieren möchte, hat sie geschrieben:
Die Berichte im Gremium sind sehr umfangreich. Die notwendigen Auskünfte, die für das Verständnis der Sachverhalte erforderlich sind, werden erteilt und Nachfragen stets umfassend beantwortet.
Ich glaube, das sagt sehr viel darüber aus, wie der Stil der Zusammenarbeit und der Arbeit des Verfassungsschutzes in der Parlamentarischen Kontrollkommission aussieht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich kann auch nicht erkennen, dass seitens der Kontrollkommission irgendeine Information bis zum heutigen Tage nicht gegeben worden wäre. Genauso kann ich nicht erkennen, dass irgendeinem Abgeordneten bislang der Zugang zum Landesamt für Verfassungsschutz verwehrt worden wäre. Herr Schaus hat gesagt, er wäre auch gern einmal dort – Sie sind so oft ein Thema der Befassung des Verfassungsschutzes, man würde sich sicher über einen Besuch von Ihnen freuen. Ihnen stehen die Türen beim Verfassungsschutz offen. Dort redet man so oft über Sie, Sie sind willkommen.
Auch kann ich nicht erkennen, was es bringen soll, wenn die entsprechenden Petitionen – so es überhaupt welche gibt – nun in der Parlamentarischen Kontrollkommission und nicht mehr im Petitionsausschuss behandelt werden. All das ergibt für mich wenig Sinn, und ich kann überhaupt nicht nachvollziehen, was der Anlass für diesen Ge
setzentwurf ist. Dennoch will ich zugestehen, dass es in dem Gesetzentwurf der SPD und natürlich auch bei den Vorschlägen der FDP einige Punkte gibt, über die wir dringend reden sollten und über die zu sprechen es Anlass gibt; das ist gar keine Frage.
Nichtsdestotrotz muss man aber darauf achten, einen solchen Nachrichtendienst nicht mit einer x-beliebigen Verwaltungsbehörde zu verwechseln und gleichzusetzen. Deswegen muss jeder, der eine Erweiterung der Rechte der Parlamentarischen Kontrollkommission will, wissen, dass das stets das generelle Risiko in sich birgt, die Geheimhaltung, die Vertraulichkeit und damit natürlich auch die Arbeit der Verfassungsschützer wie auch den Persönlichkeitsschutz Betroffener zu gefährden. Das sage ich auch vor dem Hintergrund, dass es genau so ist, wie Herr Bellino gesagt hat und diese Parlamentarische Kontrollkommission in ihren letzten Sitzungen nicht immer ganz hundertprozentig „dicht“ gewesen ist.
Informationen sind aus einer der letzten Sitzungen herausgedrungen, die nicht hätten herausdringen dürfen. Deswegen ist es kein Unsinn – wie Sie es gesagt haben, Frau Abg. Faeser –, dass das generelle Risiko besteht, dass Geheimhaltung und Vertraulichkeit durch eine Erweiterung von Rechten gefährdet würden. Damit sage ich aber nicht, dass ich gegen die Erweiterung von Rechten bin; wir können darüber reden.
Das Gesetz über das Landesamt für Verfassungsschutz tritt mit Ablauf des 31. Dezembers 2012 außer Kraft. Das Innenministerium arbeitet an der Evaluierung des Gesetzes. Ich glaube, dass wir sehr gut beraten sind, es so zu tun, wie Herr Bellino und Herr Greilich es vorgeschlagen haben, nämlich diese Dinge im Innenausschuss zu beraten und zu versuchen, uns einem Ergebnis zu nähern. Insbesondere vor dem Hintergrund dessen, was Herr Frömmrich gesagt hat, macht es sehr wohl Sinn, abzuwarten, was der Generalbundesanwalt und das Bundeskriminalamt ermitteln. – Ich bedanke mich.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich hätte mich nicht noch einmal zu Wort gemeldet, wenn Herr Kollege Greilich nicht in dieser Art und Weise mit einem Buch zum 60. Jahrestag des Landesamtes für Verfassungsschutz umgegangen wäre. Eine kurze Erklärung dazu: Es geht um einzelne Fragen, zu denen die einzelnen Abgeordneten jeweils Antworten geben, dann gibt es wieder Fragen, usw. Ich zitiere einmal zu den Punkten, die ich gerade angesprochen habe. Auf Seite 58 sage ich:
Die Parlamentarische Kontrollkommission in Hessen erfüllt daher zwei wichtige Aufgaben: einerseits, dem Parlament einen Überblick über die Aktivitäten verfassungsfeindlicher Organisationen zu vermitteln, und andererseits, es dem Parlament zu ermöglichen, die Angemessenheit der Tätigkeit des Verfassungsschutzes zu hinterfragen. Bei Letzterem werden aber die Grenzen und Möglichkeiten dieser Kommission sehr schnell deutlich. Denn die Kontrollmöglichkeiten der Kommission sind ab
hängig von dem Informationswillen und der jeweiligen Tiefe der Unterrichtung durch die Landesregierung.
Von daher kann von umfassender Kontrolle im Sinne von Überwachung einzelner Maßnahmen und der Abwägung im Hinblick auf Rechtfertigung einzelner Maßnahmen nicht die Rede sein.
Die gesetzlichen Befugnisse der Kontrollkommission sind das eine. Das andere ist, dass die Kontrolle nur bei Sachverhalten erfolgen kann, von denen die Parlamentarische Kontrollkommission Kenntnis erlangt.
Um die Effektivität der PKV zu erhöhen und eine bessere Analyse und Beurteilung der Arbeit des Verfassungsschutzes zu ermöglichen, sollte überlegt werden, ob nicht analog den Regelungen im Deutschen Bundestag die Möglichkeit geschaffen werden kann, Mitarbeiter der Fraktion hinzuzuziehen.
Das zur Parlamentarischen Kontrollkommission und zu dem, was Kollege Greilich versucht hat, hier als Bild zu malen. Herr Greilich, das ist wieder einmal so, wie ich es Ihnen oft gesagt habe: Das ist hemdsärmelig, das ist daneben, und es ist im Übrigen auch nicht anständig, wie Sie mit dem Thema und den Fragen umgegangen sind.
Zweiter Punkt, den ich hier noch erwähnen wollte – da bin ich durchaus mit dem Innenminister einer Meinung –: Ich glaube, dass wir die Gelegenheit nutzen sollten, eine umfassende Diskussion über die Neugestaltung der PKV zu führen. Wir haben bei diesem Fall, den wir in der aktuellen Zeit diskutieren, gemerkt, wo wir an die Grenzen stoßen.
Kollege Al-Wazir, der vorher Mitglied in dieser Parlamentarischen Kontrollkommission war, und ich – wir hatten keinerlei Möglichkeiten, uns zurückzuziehen, um die Berichte, die seinerzeit gegeben wurden, Revue passieren zu lassen. Das ist einfach nicht möglich. Von daher muss man die Abgeordneten, die die parlamentarische Kontrolle für dieses Parlament und für die Öffentlichkeit ausüben sollen, auch in die Lage versetzen, dass sie diese Kontrolle möglichst effektiv machen können.
Nächste Wortmeldung, Frau Abg. Faeser. – Frau Kollegin, bevor Sie beginnen, darf ich auf der Tribüne den Abgeordneten der Rumänischen Nationalversammlung, Herrn Ovidiu Gant,
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich bin über das Niveau der gesamten Debatte ziemlich entsetzt. Auch der Innenminister hat so geredet. Dass es nicht einmal mehr möglich ist, in diesem Hause über die Stärkung der parlamentarischen Rechte derjenigen zu reden, die hier sitzen, zu einem so wichtigen Thema wie dem Verfassungsschutz, finde ich schon erstaunlich und ziemlich entsetzlich.
Sich gegenseitig hier vorzuwerfen, wer welche Stelle wann zitiert und was tut, finde ich bei dem Thema wirklich erbärmlich, wo es darum geht – Herr Innenminister, das sage ich zu Ihnen –, sich hierhin zu stellen und zu sagen: „Ist doch alles gut“, und Zusammenhänge herzustellen zu den furchtbaren Ereignissen der Naziterrorzelle.
Herr Bellino, dann sollten Sie auch zuhören. – Ich habe extra gesagt, dass das nichts damit zu tun hat und dass die Debatte eine Fortsetzung aus dem letzten Jahr ist. Sie haben sich hierhin gestellt und gesagt, das sei kein wirksames Mittel, und man solle jetzt nicht so tun, als ob man schon die notwendigen Mittel habe, bevor die Untersuchungen abgeschlossen sind. Darum geht es hier überhaupt nicht. Es geht um die Stärkung der parlamentarischen Kontrollrechte über ein Landesamt, wo eine verstärkte Kontrolle offensichtlich notwendig ist, wenn wir schauen, was in anderen Bundesländern schon jahrelang praktiziert wird.
Ist denn das nicht möglich, in diesem Haus inhaltlich darüber zu diskutieren? – Herr Innenminister, das eine sage ich Ihnen auch noch. Ich bin relativ entsetzt, wenn ich von Ihnen solche Sprüche höre, der Verfassungsschutz sei Conditio sine qua non für den Rechtsstaat.
Herr Innenminister, ausdrücklich nein. Ich weiß nicht, ob Sie wissen, was Conditio sine qua non heißt – eine Bedingung, ohne die das andere nicht stattfindet. Das ist schlicht in diesem Zusammenhang Unsinn.
Herr Innenminister, ich sage Ihnen auch, Sie sollten anderen wie Frau Wissler nicht vorwerfen, dass sie zu lange studiert. Vielleicht hätten Sie Ihr Studium etwas intensiver nutzen sollen. Dann hätten Sie es hier auch richtig dargestellt.