Protokoll der Sitzung vom 10.01.2012

Mit Schreiben vom 11. Januar 2012 teilt Herr Patrick Burghardt mit, dass er mit seinem Ausscheiden aus dem Hessischen Landtag auf seine Mitgliedschaft im Landesjugendhilfeausschuss verzichtet. Der Wahlvorschlag der Fraktion der CDU, Drucks. 18/5150, liegt Ihnen vor: Frau Bächle-Scholz.

Werden weitere Vorschläge gemacht? – Das ist nicht der Fall. Darf ich offen darüber abstimmen? – Dem wird nicht widersprochen. Wer möchte zustimmen? Ich bitte um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Gibt es Enthaltungen? – Bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE so angenommen mit den Stimmen von CDU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

b) Nachwahl eines Mitglieds der Versammlung der Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk

Hier muss ich etwas ausholen. Am 9. Dezember 2011 wurde Herr Abg. Wolfgang Greilich in den Verwaltungsrat des Hessischen Rundfunks gewählt. Dadurch wurde sein Sitz im Rundfunkrat vakant, und Herr Abgeordnetenkollege Florian Rentsch rückte für Herrn Abg. Greilich in den Rundfunkrat nach. Niemand kann gleichzeitig Mitglied im Rundfunkrat des Hessischen Rundfunks und auch Mitglied in der Versammlung der Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk sein. Deshalb verzichtet Herr Rentsch mit Schreiben vom 10. Januar 2012 auf seine Mitgliedschaft in der Versammlung der Landesanstalt für privaten Rundfunk. Eine Nachwahl ist somit erforderlich.

Der Vorschlag der Fraktion der FDP liegt Ihnen in Drucks. 18/5151 vor: Herr Kollege Lenders. Werden weitere Vorschläge gemacht? – Das ist nicht der Fall. Darf ich offen abstimmen? – Ebenfalls gebilligt. Dann bitte ich um das Handzeichen derer, die zustimmen möchten. – CDU, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. Wer ist dagegen? – Niemand. Enthaltungen? – Bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE so angenommen. Damit ist Herr Lenders in die Versammlung der Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk gewählt. Glückwunsch dazu, Herr Lenders.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf:

Erste Lesung des Dringlichen Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur Stärkung der parlamentarischen Kontrolle gegenüber der Tätigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz – Drucks. 18/5061 –

Frau Kollegin Faeser hat sich gemeldet, um den Gesetzentwurf einzubringen. 7,5 Minuten Redezeit stehen zur Verfügung, Frau Kollegin Faeser.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit dem heutigen Gesetzentwurf wollen wir die parlamentarische Kontrolle in Hessen gegenüber dem Landesamt für Verfassungsschutz stärken.

(Beifall bei der SPD – Präsident Norbert Kartmann übernimmt den Vorsitz.)

Anlass waren für uns nicht die furchtbaren Vorkommnisse rund um das Terrornetzwerk NSU, sondern im letzten Sommer haben wir hier darüber diskutiert, dass wir 60 Jahre Verfassungsschutz in Hessen haben. In diesem Zusammenhang haben wir bereits darauf hingewiesen, dass die parlamentarische Kontrolle gestärkt werden muss, wie das auch in anderen Bundesländern der Fall ist.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Wir haben damals einen Ländervergleich vorgenommen und mussten leider feststellen, dass Hessen mit der parlamentarischen Kontrolle des Verfassungsschutzes leider ganz hinten steht und keine gute Position einnimmt. Leider ist es so, dass von Ihnen, Herr Innenminister, keine Ini tiative dazu zu erwarten war, wie in sämtlichen anderen

innenpolitischen Bereichen keine Initiativen von Ihnen zu erwarten sind. Deswegen haben wie den heutigen Gesetzentwurf vorgelegt.

(Beifall bei der SPD)

Viele Bundesländer haben sich bereits den umfangreichen Einsichts- und Kontrollrechten des parlamentarischen Kontrollgremiums des Deutschen Bundestages angeschlossen. Sie haben den jeweiligen Kontrollgremien ein umfassendes Akteneinsichtsrecht in Schriftstücke und Dateien der jeweiligen Landesämter für Verfassungsschutz eingeräumt. Ich nenne hier nur Bayern, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Sachsen. Zum Teil gilt das auch für Rheinland-Pfalz und das Saarland.

Sie sehen, es bleibt kaum ein Bundesland übrig, aber Hessen. Es wird höchste Zeit, in Hessen endlich die parlamentarische Kontrolle und auch die Transparenz in diesem Bereich zu stärken; denn das ist auch Ausdruck des Demokratieprinzips.

(Beifall bei der SPD)

Ich muss zugeben, die aktuellen Anlässe rund um den furchtbaren Mord in Kassel haben zusätzlich aufgezeigt, dass wir in Hessen auch an anderer Stelle einen dringenden Handlungsbedarf haben. Aufgrund der Verbindung zu den rechtsextremistischen Terrorzellen in Thüringen gab es ein berechtigtes öffentliches Interesse auch an der Arbeit der hessischen Sicherheitsbehörden. Diesem Transparenzgebot, das z. B. in Bayern, in MecklenburgVorpommern, in Niedersachsen, in Sachsen-Anhalt und Thüringen ebenso wie im Deutschen Bundestag vorgesehen ist, existiert hier nicht. Wir haben gar keine Informationsrechte für die Öffentlichkeit. Wir sind die Einzigen, die wirklich streng geheim tagen, und davon darf kein einziges Wort irgendwo verloren werden.

Meine Damen und Herren, das widerspricht meines Erachtens mittlerweile dem Demokratieprinzip, auch dem wirklich berechtigten Interesse der Öffentlichkeit, wenn es besondere Vorkommnisse gibt, darüber informiert zu werden.

(Beifall bei der SPD)

Wir haben uns zum Teil darüber hinweggesetzt, obwohl wir die rechtlichen Möglichkeiten gar nicht hatten, weil so viele falsche Informationen zu diesen schrecklichen Vorgängen in der Debatte waren, sodass wir uns als parlamentarisches Kontrollgremium einheitlich verständigt haben, eine Ausnahme zu machen, um diesem öffentlichen Interesse entgegenzukommen.

Wir meinen, dass das mit einer Regelung in Hessen ordentlich organisiert werden muss. Wir halten es auch aus Transparenzgründen für erforderlich, eine Regelung zu schaffen, nach der ausnahmsweise öffentlich berichtet werden darf, wenn zwei Drittel der Mitglieder das beschließen. Den Vorwurf, dass damit die grundsätzliche Geheimhaltung und Vertraulichkeit der Beratungen der Parlamentarischen Kontrollkommission gefährdet würden, ist purer Unsinn. Das zeigt der Bund, der schon seit 1999 so arbeitet. Auch die anderen Landesämter für Verfassungsschutz arbeiten genauso gut wie das hessische und sind nicht dadurch beeinträchtigt, dass es Regelungen der Transparenz und der Öffentlichkeit gibt.

Ich betone ausdrücklich, dass unsere Initiative kein Miss trauen gegenüber dem Landesamt für Verfassungsschutz

ist. Es war bislang – das darf ich so sagen, ich glaube, dass es auch einheitlich hier gesehen wird – eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Aber das Problem beginnt dann, wenn Zweifel an der Berichterstattung aufkommen. Diese Zweifel hatten wir im letzten Jahr. Wir haben sehr eindrucksvoll gesehen, dass unsere Rechte nicht ausreichen.

In Hessen sind unsere Rechte nicht ausreichend. Deswegen haben wir hier den dringenden Bedarf, etwas zu machen und die Kontrollrechte endlich zu stärken.

(Beifall bei der SPD Daher haben wir folgende Punkte vorgesehen. Wir wollen ein umfassendes Einsichtsrecht in Akten, Schriftstücke und Dateien des Landesamts für Verfassungsschutz ha- ben, ebenso in Akten, Schriftstücke und Dateien der Lan- desregierung, soweit sie den Verfassungsschutz betreffen. Wir wollen ein Zutrittsrecht zu den Dienststellen des Landesamts. Wir wollen auch, dass Akten, Stücke und Da- teien gegebenenfalls herausgegeben werden. Bislang sind wir immer auf mündliche Aussagen angewiesen. Die Kommission soll auch gegenüber den Angehörigen des Landesamts und der Landesregierung sowie den Mit- arbeitern der Landesregierung ein Befragungsrecht er- halten, damit sie manche Aussagen überprüfen kann. Die soeben genannten Rechte hat die Landesregierung, wenn man unserem Gesetzentwurf folgt, unverzüglich wahrzu- nehmen. Es soll ausreichen, dass ein Mitglied der Parla- mentarischen Kontrollkommission diese Rechte einfor- dert. Darüber hinaus kann die Kontrollkommission mit Zweidrittelmehrheit beschließen, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. (Abg. Florian Rentsch telefoniert am Rande des Plenarsaals.)

Ich würde es begrüßen, wenn bei einem solch wichtigen Thema auch die Vorsitzenden der Fraktionen der CDU und der FDP zuhörten. Bislang ist dort nämlich, ehrlich gesagt, sehr viel versäumt worden. Insofern wäre es schön, wenn Sie zuhören würden.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Günter Rudolph (SPD): Nicht telefonieren! Er telefoniert während der Rede! – Weitere Zurufe)

Meine Damen und Herren, ich mahne immer wieder, so oder so. Ich habe das, immer an diese Seite gewandt, heute schon dreimal gemacht. Ich füge hinzu, dass ich eben keinen Anlass dafür sah, weil Frau Faeser ausreichend zu hören war. Aber prinzipiell haben Sie recht.

Das gilt jetzt für alle Seiten: Wir werden im Ältestenrat demnächst darüber zu reden haben, ob wir alle Gespräche außerhalb des runden Bereichs grundsätzlich verbieten. Vielleicht ist das die einzige Lösung.

(Beifall bei der SPD)

Herr Präsident, danke schön für das Herstellen der Aufmerksamkeit. Ich glaube, dass das in diesem Bereich sehr wichtig ist, weil wir hier seit elf Jahren einen Stillstand zu verzeichnen haben.

Wir haben in unserem Entwurf vorgesehen, dass auch Sachverständige beteiligt werden, und wir wollen, dass der Datenschutzbeauftragte in Hessen hinzugezogen werden kann. Wir wollen aber auch, dass die Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hinzuziehen können, natürlich nur nach einer entsprechenden Geheimschutzüberprüfung.

Wir wollen aber auch – das halte ich für ganz wichtig – mehr Transparenz gegenüber diesem Haus, dem Hessischen Landtag, herstellen. Es ist nämlich so, dass, abgesehen von den Mitgliedern der Kontrollkommission, der Hessische Landtag nicht weiß, was diese Kommission macht. Deswegen wollen wir ein Berichtswesen einführen, wie es im Deutschen Bundestag schon seit Jahren üblich ist.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es soll aber auch den umgekehrten Weg geben. Wir wollen, dass sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesamts für Verfassungsschutz an uns wenden dürfen, ohne den Dienstweg einhalten zu müssen. Wir wollen auch, dass die Eingaben die Bürgerinnen und Bürger an unser Gremium herangetragen werden.

Zu einem verstärkten Kontrollrecht gehört aus unserer Sicht auch das Haushaltsrecht. Deswegen wollen wir als Parlamentarische Kontrollkommission demnächst mitberaten, wenn es um den Etat des Landesamts für Verfassungsschutz geht.

(Beifall bei der SPD)

Damit erhält die Parlamentarische Kontrollkommission sehr umfassende Kontrollrechte und wesentlich mehr Einsichtsrechte, und es wird die Transparenz erhöht.

Bisher gab es ein Gesetz über das Landesamt für Verfassungsschutz. Wir wollen uns davon lösen und, insbesondere in Anlehnung an Bayern, ein eigenes Gesetz für die parlamentarische Kontrolle schaffen. Wir haben Ihnen heute einen Vorschlag dafür vorgelegt und hoffen, dass er Ihre Unterstützung findet.

Das Eckpunktepapier der FDP, das diese eine Stunde nach der Präsentation unseres Gesetzentwurfs der Presse vorgestellt hat – Herr Kollege Greilich, das war ein interessanter Zufall –, entspricht in vielen Teilen unseren Vorstellungen. Das sage ich Ihnen ganz offen. Deswegen sind wir auch froh, dass Sie dieses Eckpunktepapier vorgelegt haben.

Herr Greilich, das Einzige, worüber wir noch einmal ernsthaft reden müssen, ist, dass Sie leider überhaupt keine Transparenzregelung vorsehen. Das halten wir aber, wenn es um die Kontrolle des Verfassungsschutzes geht, für wesentlich.

Sie haben auch keine Änderung bei der Zusammensetzung der Parlamentarischen Kontrollkommission vorgenommen. Sie wollen weiterhin, dass die Mehrheit darüber entscheidet. Das wollen wir nicht. Wir wollen das transparenter und in objektiver Weise handhaben. Wir wollen das mittels des Verhältniswahlrechts und unter Berücksichtigung der Fraktionsstärke regeln, aber nicht einfach dadurch, dass die Mehrheit entscheidet. Das halten wir für keinen demokratischen Weg.

(Beifall bei der SPD)

Wir haben uns über die partielle Unterstützung durch die FDP sowie über die Unterstützung durch BÜNDNIS 90/

DIE GRÜNEN sehr gefreut und hoffen, dass wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf eine Debatte beginnen. Wir laden Sie ausdrücklich ein, einen gemeinsamen Gesetzentwurf daraus zu machen. Wir laden Sie dazu ein, etwas Ähnliches wie beim Datenschutz zu machen: dass wir eine Kommission bilden und einen gemeinsamen Gesetzentwurf zur Stärkung unser aller parlamentarischen Rechte vorlegen. Auch dafür gibt es ein gutes Bespiel aus Bayern. Dort sind die Dinge den gleichen Weg gegangen.

Ich glaube, dass wir hier über einen wesentlichen Bereich der Verfassung und des Schutzes derselben reden. Diesen Bereich sollten wir in unser aller parlamentarischem Interesse so gut wie möglich gemeinsam regeln.

Frau Kollegin, kommen Sie bitte zum Ende.

Herr Präsident, ich komme zum Schluss. – Deshalb laden wir Sie ein, daran mitzuarbeiten, und hoffen, dass Sie uns bei der Stärkung der Rechte der Parlamentarier helfen.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)