Drittes Zitat. Der Präsident des Hessischen Städte- und Gemeindebundes, Herr Bürgermeister Weimann – ich zitiere –:
Wir begrüßen ausdrücklich dieses Angebot und werden als kommunaler Spitzenverband die Umsetzung aktiv begleiten.
Dies dokumentiert, Herr Kollege Schmitt, dass alle dieses Ergebnis anerkennen und damit zufrieden sind.
Sie reden nicht als unsere Parteifreunde, sondern sie haben diese Aussage als die Repräsentanten der Kommunalen Spitzenverbände getroffen. Das muss auch der Kollege Schmitt zur Kenntnis nehmen.
Der kommunale Schutzschirm dient der Förderung von besonders konsolidierungsbedürftigen Kommunen. Für Städte und Gemeinden ist eine Entschuldungsquote von 46 % vorgesehen, für die Kreise eine Entschuldungsquote von 34 %. Gleichzeitig gibt es die Verpflichtung für die teilnehmenden Kommunen und Kreise, ihre Haushalte auszugleichen – und dies in einem individuell festzulegenden Zeitraum. Das zeigt deutlich, dass das, was Sie erzählen, falsch ist. Es wird individuell ausgehandelt.
Herr Schmitt, ich habe Ihren Antrag gelesen. Deswegen sehen Sie es mir nach, wenn ich schon darauf eingehe.
Die Förderung erfolgt nicht nach dem Gießkannenprinzip. Nein, der Konsolidierungsbedarf wird anhand von Kennzahlen ermittelt. Dies ist auch notwendig, weil die finanzielle Situation der Kommunen sehr unterschiedlich ist. So haben zum Ende des Jahres 2010 173 Kommunen – ich wiederhole: 173 Kommunen –
keine Kassenkredite in Anspruch genommen. Andere sind in besonderer Weise konsolidierungsbedürftig. Genau für diese ist der Schutzschirm errichtet worden.
Die Kriterien, die gemeinsam mit den Spitzenverbänden festgelegt wurden, sind das durchschnittliche Kassenkreditniveau der Jahre 2009 und 2010 in Euro je Einwohner. Das zweite Kriterium ist das durchschnittliche ordentliche Ergebnis der Jahre 2005 bis 2009, auch in Euro je Einwohner. Diese Kriterien sind nicht willkürlich festgelegt. Im Gegenteil, die Jahre 2009 und 2010 waren, wie wir alle wissen, die besonderen Krisenjahre. Das ordentliche Ergebnis im Durchschnitt von fünf Jahren gibt Aufschluss darüber, ob eine Kommune den Ausgleich des Haushalts aus eigener Kraft erreichen kann.
Das sind die Kriterien, die angelegt wurden. Entsprechend wurden 106 Kommunen identifiziert. Es sind drei kreisfreie Städte, 89 kreisangehörige Kommunen und 14 Landkreise. Für den Schutzschirm gilt das Prinzip der Freiwilligkeit. Es wird mit den Kommunen ein individueller Vertrag über das Konsolidierungsziel und über den Weg dahin vereinbart und festgelegt.
Dabei erfolgt die Unterstützung und Beratung der Kommunen durch das Land. Schließlich treffen die Kommu
nen in eigener Verantwortung eine Entscheidung darüber, ob sie das Angebot des Landes und den Vertrag, der ausgehandelt wurde, annehmen und unterzeichnen.
Damit wird auch deutlich, dass die kommunale Selbstverantwortung ein wesentlicher Bestandteil in dem Konzept des kommunalen Schutzschirms ist. Deswegen läuft der Antrag der GRÜNEN in seinen ersten beiden Punkten eindeutig ins Leere. Denn das, was darin steht, gehört bereits zum Konzept und ist in die Vereinbarung zum kommunalen Schutzschirm bereits aufgenommen.
Der Schutzschirm hat ein Volumen von 3,2 Milliarden €. Bis zu 2,8 Milliarden € stehen zur Tilgung zur Verfügung. Diese Mittel kommen aus originären Landesmitteln.
Es sind keine eigenen Leistungen der Kommunen. Hinzu kommt eine Zinsverbilligung von 1 % in der Größenordnung von 400 Millionen €, auch aus originären Landesmitteln. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, eine weitere Zinsverbilligung von 1 % in den Jahren 1 bis 15 bzw. von 0,5 % ab dem 16. Jahr aus dem Landesausgleichsstock zu bekommen. Dabei ist auch hier festzuhalten, dass die Mittel, die in den Landesausgleichsstock fließen, aus originären Landesmitteln kommen.
Diese Zinsverbilligung führt zu einer sofortigen Entlastung der Kommunen. Eine Zinsverbilligung von 2 %
führt bei 10 Millionen € Entschuldung zu einer sofortigen Ersparnis im Haushalt der Kommunen in Höhe von 200.000 € im ersten Jahr.
Die Zahlen, die in dem Antrag der SPD-Fraktion genannt sind – sie sagen, es ist eine Ersparnis von 6.000 € –, sind schlicht und einfach falsch.
Das ist ein Zitat der Kommunalen Spitzenverbände aus dem August des letzten Jahres. Herr Kollege Schmitt, wenn Sie dies angesichts der neuesten Entwicklungen und der Vereinbarungen im kommunalen Schutzschirm ungeprüft übernehmen und so tun, als ob das richtig wäre, ist das Ihr Problem. Die Zahlen sind schlicht und einfach falsch. Das zeigt, dass Sie das Einmaleins nicht beherrschen.
(Beifall bei der CDU und der FDP – Günter Ru- dolph (SPD): Oh, oh, oh! Aber wir können rechnen, im Gegensatz zur CDU! – Gegenruf des Abg. Peter Beuth (CDU))
Ich fasse zusammen. Der Schutzschirm ist ein Sonnenschirm mit Lichtschutzfaktor. Er ist eine großartige gemeinsame Leistung von Landesregierung und Kommunalen Spitzenverbänden.
Wir werden das Konzept und die Vereinbarung des kommunalen Schutzschirms konsequent umsetzen, gemeinsam für ein starkes Hessen. – Vielen Dank.
(Lebhafter Beifall bei der CDU und der FDP – Günter Rudolph (SPD): Herr Schork, jetzt ist die Frage, ob Sie das auch glauben, was Sie erzählt haben! – Gegenruf des Ministers Jörg-Uwe Hahn: Ja! – Gegenruf des Abg. Günter Rudolph (SPD): Das macht es nicht besser! – Gegenruf des Abg. Florian Rentsch (FDP): Glaubst du immer alles, was du sagst? – Gegenruf des Abg. Günter Rudolph (SPD): Ja!)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist erfreulich, dass es dieser Landesregierung gelungen ist, mit den Kommunalen Spitzenverbänden zu einer Einigung in der Rahmenvereinbarung zum Rettungsschirm zu kommen. So etwas ist nicht selbstverständlich. Es gibt genügend Konflikte zwischen Land, Kommunen und Landkreisen, wo es im Miteinander richtig knirscht. Dort wird infrage gestellt, ob das Land seiner Aufgabe, wie in der Hessischen Verfassung verankert, nachkommt und für eine angemessene Finanzausstattung der Kommunen und Landkreise sorgt.
Ich erinnere nur noch einmal an die Klage der Landkreise, die jetzt vor dem Staatsgerichtshof anhängig ist, oder an die Klage der 39 Kommunen wegen der Mindestverordnung zur Personalausstattung in den Kitas.
Dass im Geschäftsbericht des Landes für das Jahr 2010 im Rückstellungsspiegel eine Zuführung von 280 Millio nen € zu finden ist, macht schon stutzig. Das Land geht also davon aus, im Falle einer Niederlage eventuell 280 Millionen € an die Kommunen zahlen zu müssen. Ich finde, das ist schon eine interessante Aussage. Daher relativiert sich der Rettungsschirm natürlich auch.
Nach den zusätzlichen Belastungen, die die Kommunen durch das Handeln dieser Landesregierung erfahren muss ten, ist der geplante Schutzschirm für die Kommunen nur ein kleiner Ausgleich. Nach dem unsystematischen Entzug von mehr als 340 Millionen € aus dem KFA stehen jährlich gerade einmal 100 Millionen € zur Tilgung zur Entlastung der kommunalen Schulden über 30 Jahre zur Verfügung. Das relativiert die hier hoch gepriesenen 3 Milliarden € schon erheblich.
Auch dass die Kommunen erst im Jahr 2013 eine Entlastung in ihren Haushalten spüren werden, ist sehr bedauerlich. So müssen sie sich noch aus für sie finanziell schwe