Meine Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Damen und Herren, verehrte Gäste! Ich eröffne die 98. Plenarsitzung am heutigen 28. Februar und heiße Sie herzlich willkommen. Ich stelle die Beschlussfähigkeit des Hauses fest. – Dieser Feststellung wird nicht widersprochen; dann ist es so.
Vor Eintritt in die Tagesordnung möchte ich Folgendes mitteilen: Wie wir alle wissen, hat Frau Margaretha Hölldobler-Heumüller mit Ablauf des 10. Februar 2012 ihr Mandat als Abgeordnete niedergelegt. Als Abgeordnete nachgerückt und damit Nachfolgerin ist Frau Martina Feldmayer.
Frau Feldmayer, ich heiße Sie herzlich willkommen. Sagen Sie draußen: Wir haben eine Sondersitzung gemacht, weil Sie jetzt hier sind; nebenbei haben wir die Mitglieder der Bundesversammlung gewählt. – Dann ist das die passende Formulierung. Alles Gute, viel Spaß hier bei uns.
Sie hören nichts? – Ich höre. Dann bitte ich die Beschallungsregie, zu schauen, dass der Ton von mir auch zu Herrn Frömmrich und anderen kommt.
Die Tagesordnung vom 21. Februar 2012 mit dem Tagesordnungspunkt „Wahl der Mitglieder für die 15. Bundesversammlung zur Wahl der Bundespräsidentin oder des Bundespräsidenten“ liegt Ihnen vor. Hierzu sind fünf Wahlvorschläge eingegangen. Alle Wahlvorschläge wurden zusammen mit der aktualisierten Tagesordnung auf Ihren Plätzen verteilt. Ist die Tagesordnung, die Sie vorliegen haben, mit den Feststellungen genehmigt? – Dann ist dies der Fall.
Ich teile Ihnen zunächst mit, dass für heute entschuldigt sind: Frau Staatsministerin Puttrich und die Damen und Herren Abg. Dr. Reuter, Öztürk und Schott.
Ich weise darauf hin, dass die Delegierten und Ersatzbewerber, die auf den Wahlvorschlägen stehen, gebeten werden, nach der Wahl noch im Plenarsaal zu verweilen, da an sie sofort die Annahmeerklärungen verteilt werden. – Ich bedanke mich erst nachher, wenn Sie alle dageblieben sind, obwohl es schon jetzt hier steht. Das wäre wichtig; wir müssen das dann nach Berlin melden.
Ich will heute unserem Kollegen Herrn Abg. Hans-Jürgen Irmer zu seinem 60. Geburtstag gratulieren, den er am 20.02. gefeiert hat. Herzlichen Glückwunsch, alles Gute, Gottes Segen für Sie.
Wahl der Mitlieder für die 15. Bundesversammlung zur Wahl der Bundespräsidentin oder des Bundespräsidenten,
also derjenigen, die aus Hessen entsandt werden. Nach § 4 Abs. 1 des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung wählt der Landtag die auf das Land Hessen entfallenden Mitglieder nach Vorschlagslisten der Fraktionen. Am 22. Februar 2012 hat die Bundesregierung auf Vorschlag von Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich festgesetzt, dass auf das Land Hessen 45 zu wählende Mitglieder entfallen.
Wie soeben festgestellt, ist die Fraktion der CDU vollständig anwesend; das sind 46 Abgeordnete. Bei der Fraktion der SPD fehlt ein Abgeordneter; somit sind es 28 Kolleginnen und Kollegen. Die Fraktion der FDP ist mit 20 Abgeordneten ebenfalls vollzählig anwesend.
Herr Präsident, ich will mitteilen, dass Herr Abg. Sürmann zumindest zum jetzigen Zeitpunkt nicht hier ist.
Dann korrigiere ich meine Feststellung: Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Fraktion der FDP mit 19 Abgeordneten hier vertreten.
Bei der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fehlt Frau Abg. Öztürk. Somit sind es 16 Abgeordnete. – Das ist auch korrekt.
Ich stelle fest, dass er jetzt da ist. Somit sind es 20. – Bei den LINKEN fehlt Frau Kollegin Schott. Dann sind es noch fünf Abgeordnete bei den LINKEN. Das ist auch korrekt? – Okay, danke schön.
Herr Präsident, wie Sie von oben vielleicht unschwer erkennen konnten, ist der Abg. Sürmann jetzt auch im Plenarsaal. Die FDP-Fraktion ist damit vollständig.
Herr Präsident, ich möchte mitteilen, dass der Abg. Weimar zumindest bis zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht im Raume ist.
Okay, das würde bedeuten, wenn ich nachher bei der Abstimmung frage, dass die CDU-Fraktion mit 45 Abgeordneten im Saale wäre. Meine Mathematiker rechnen im
mer schön mit. Das geht schon in Ordnung. Meine Damen und Herren, dann ist das erst einmal festgestellt.
Die Drucksachen mit den Wahlvorschlägen der Fraktionen liegen Ihnen vor. Weitere Vorschläge werden nicht gemacht? – Das ist der Fall. Wie mit den Fraktionen abgesprochen, erfolgt die Wahl offen. Dem widerspricht niemand? – Dann ist auch das so beschlossen. Nach § 4 Abs. 2 des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten hat jeder Abgeordnete eine Stimme.
Wer der Liste der Fraktion DIE LINKE, Drucks. 18/5316, zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Ich stelle fest: Das sind fünf Stimmen.
Nun bitte ich um das Handzeichen für die Liste der Fraktion der FDP, Drucks. 18/5318. – Das sind 20 Stimmen.
Wer der Liste der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 18/5319, zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Ich stelle fest, das sind 16 Stimmen.
Wer der Liste der Fraktion der SPD, Drucks. 18/5321, zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind 28 Stimmen.
Wer der Liste der Fraktion der CDU, Drucks. 18/5323, zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind 45 Stimmen.
Meine Damen und Herren, damit stelle ich Folgendes fest: Es entfallen nach dem in § 4 Abs. 3 des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung zwingend vorgeschriebenen Verfahren d’Hondt auf die Liste der Fraktion DIE LINKE zwei Plätze der Bundesversammlung, auf die Liste der Fraktion der FDP acht Plätze, auf die Liste der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sechs Plätze. Auf die Liste
der Fraktion der SPD entfallen elf Plätze, und auf die Liste der Fraktion der CDU entfallen 18 Plätze. Die Gewählten sind in der Reihenfolge der Listen gewählt. Die jeweils folgenden Namen auf der Liste sind die der Ersatzmitglieder.
Ich möchte noch darauf hinweisen, dass den gewählten Mitgliedern und den Ersatzmitgliedern der 15. Bundesversammlung zur Wahl des Bundespräsidenten am 18. März 2012 jetzt ein Schreiben überreicht werden wird. Dabei handelt es sich um die Annahmeerklärung. Während die anderen den Plenarsaal verlassen können, sollten die Gewählten und die Ersatzmitglieder hierbleiben.
Wie Sie dem Schreiben auch entnehmen können, darf ich Sie bitten, dieses Schreiben binnen zwei Tagen der Kanzlei des Hessischen Landtags ausgefüllt zurückzureichen. Die von Ihnen erbetenen Daten sind nach § 4 Abs. 6 des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten dem Präsidenten des Bundestages durch die Kanzlei zu übermitteln. Das wird dann von uns erfolgen. Sobald Ihre Annahmeerklärung bei der Kanzlei eingegangen ist, erhalten Sie die entsprechenden Unterlagen zur Vorbereitung Ihrer Reise nach Berlin.
Meine Damen und Herren, das waren die Mitteilungen. Damit ist die Tagesordnung der heutigen Sitzung erschöpft.
Ich möchte Herrn Kollegen Wiegel dafür danken, dass er seine Rehabilitationsmaßnahme unterbrochen hat und zu der Sitzung gekommen ist. Lieber Kurt, ich wünsche dir alles Gute für die Genesung.
Ich bitte, auch den anderen Erkrankten meine Genesungswünsche zu übermitteln. – Ich darf die Sitzung schließen. Vielen Dank.