Ich darf kurz den Blick zum hessischen Innenminister wenden. Das Innenministerium ist immer besonders gefordert. Es steht auch im Bericht, ich habe es gesagt, die Ausländerpetitionen haben natürlich einen gewichtigen Anteil bei unserer Arbeit. Herr Minister Beuth, wenn Sie den Dank auch an Herrn Müller, der stets bei uns im Ausschuss vertreten ist, weitergeben würden, wäre ich Ihnen dankbar.
(Abg. Astrid Wallmann (CDU) wendet sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bereichs Petitionen, die auf der Besuchertribüne sitzen.)
Ich sehe Frau Bicking, Frau Brink, Herrn Beck und Herrn Schleicher. Frau Höntzsch und Frau Schalk sind nicht da. Bitte richten Sie herzliche Grüße auch an sie aus. Sie sind
für uns eine unglaublich zuverlässige Stütze. Ohne Sie – das gehört irgendwie zur Ehrlichkeit dazu – könnten wir das alles gar nicht bewältigen. Vielen Dank für das, was Sie leisten. Das kann man leider immer nur einmal im Jahr in besonderer Art und Weise hier im Plenum würdigen. Wirklich vielen Dank.
Ich habe vorhin gesagt, die Zahlen steigen wieder an. Insofern können wir, glaube ich, alle miteinander gespannt sein, welche Fälle sich im Berichtszeitraum 2017 ergeben, die wir gemeinsam beraten und behandeln werden. Ich kann für die CDU-Fraktion sagen, wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen und natürlich im Ausschuss. Vielen Dank für alles. – Danke schön.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will mich dem Dank an die Kolleginnen und Kollegen des Hessischen Landtags in besonderer Weise anschließen – an Frau Vorsitzende Ypsilanti und die Abgeordneten im Petitionsausschuss, die – Sie haben das selbst betont – ein besonderes Recht der Bürgerinnen und Bürger in unserem Lande betreuen, ein Verfassungsrecht, ein herausragendes Recht. Sie machen das nicht, um öffentliche Aufmerksamkeit oder öffentliche Anerkennung zu bekommen, sondern Sie machen das, um die kleinen Sorgen – manchmal auch größere Sorgen – von Mitbürgern vielfach im Verborgenen zu bearbeiten, mit viel Leidenschaft, mit viel Arbeit. Deswegen darf ich mich im Namen der Hessischen Landesregierung bei den Kolleginnen und Kollegen aus dem Hessischen Landtag, die diese wichtige Arbeit leisten, sehr herzlich bedanken.
Wie ernst Sie Ihre Arbeit nehmen, kann man daran sehen, dass Sie gemeinschaftlich, also im Grunde alle Redner, bedauert haben, dass die Zahlen der Petitionen im letzten Jahr zurückgegangen sind, Sie also förmlich die Bürgerinnen und Bürger aufgefordert haben, von ihrem Recht entsprechend Gebrauch zu machen. Das zeigt ja nur, mit welcher Leidenschaft die Kollegen – Herr Rock hat es gesagt – zum Teil seit vielen Jahren im Petitionsausschuss ihre Arbeit machen.
868 Petitionen waren es im vergangenen Jahr; ein paar weniger als im Jahr zuvor – na ja, schon eine erkleckliche Zahl weniger. Aber das bedeutet für Sie sehr viel Arbeit und sehr viel Zeit.
Ich glaube, Frau Kollegin Faulhaber hat ein Stück weit recht mit dem, was sie gerade eben gesagt hat, dass die Petitionen auch in einer gewissen Form Seismografen zur politischen Stimmung sein können. Das trifft wahrscheinlich nicht an jeder Stelle zu, aber manchmal merkt man durch eine Vielzahl von Petitionen zu bestimmten Themen oder aus bestimmten Bereichen, dass sich dort ein Problem ankündigt. Insofern sind Sie sozusagen auch diejenigen, die schon Vorfeldarbeit für politisch schwierige Fragestellun
Meine Damen und Herren, ich will mich den Dankesworten an das Petitionsreferat ebenfalls gerne anschließen: Sie sind wichtige Partner für die Landesregierung bei der Bewältigung der Aufgaben, die dort zu leisten sind, und für die Abgeordneten. Hin und wieder müssen die Kolleginnen und Kollegen aus der Verwaltung einmal darauf hingewiesen werden, dass der Zeitraum für eine Stellungnahme abgelaufen ist. Das gehört genauso mit dazu wie die freundschaftliche Beratung, ob man es vielleicht so herum oder so herum machen kann. Das funktioniert auch seit vielen Jahren sehr gut. Deswegen auch von mir für die Landesregierung ein herzliches Dankeschön an das Petitionsreferat für die gute Zusammenarbeit.
Zuletzt will ich mich bei Ihnen bedanken für die Worte, die Sie für die Mitarbeiter der Verwaltung gefunden haben; denn auch dort, nicht nur im Innenministerium, sondern in allen Ressorts, wird mit viel Herzblut daran gearbeitet, dass die 868 Petitionen geordnet abgearbeitet werden können. Sie dürfen darauf vertrauen, dass die Mitarbeiter der Landesregierung auch immer versuchen, das Petitum, das Anliegen der Bürger, in besonderer Weise in Augenschein zu nehmen. Nicht immer können wir den Bitten und den Anliegen nachgeben. Dazu ist gesprochen worden. Da stehen manchmal Gesetze und Regeln ein Stück weit im Wege. Gleichwohl sollen Sie wissen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hessischen Landesregierung immer bemüht sind, sozusagen nicht nur Ihnen geordnet zuzuarbeiten, sondern am Ende auch dem Anliegen der Bürgerinnen und Bürger, soweit es innerhalb des Rechtsrahmens möglich ist, Rechnung zu tragen.
In diesem Sinne ein herzliches Dankeschön an alle diejenigen, die diesem wichtigen Recht, dem Petitionsrecht aus der Hessischen Verfassung, im Hessischen Landtag Geltung verschaffen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Innenminister. – Ich darf auch noch einmal vonseiten des Präsidiums für den Hessischen Landtag herzlich danken: dem Ausschuss, den Ausschussmitgliedern, der Frau Vorsitzenden, Frau Ypsilanti, aber auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Ich will Frau Bachmann noch einmal hier erwähnen, die ausgeschieden ist, aber einen großen Teil dieser Wegstrecke des Berichts mitgemacht hat. Auch ihr noch einmal einen herzlichen Dank, nachgerufen sozusagen.
Dritte Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Regelung des Rechts der Hilfen und Unterbringung bei psychischen Krankheiten – Drucks. 19/4803 zu Drucks. 19/4650 zu Drucks. 19/3744 –
Herr Vorsitzender, liebe Kollegen! Der Sozial- und Integrationspolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen von SPD, DIE LINKE und FDP, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags Drucks. 19/4657 in dritter Lesung anzunehmen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. – Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Herr Kollege Dr. Bartelt für die Fraktion der CDU.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute wird das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz in dritter Lesung beschlossen. Das ist ein guter Tag für die betroffenen Menschen. Sie stehen für uns im Mittelpunkt. Sie haben den Anspruch auf qualifizierte Versorgung und Rechte genauso wie körperlich Kranke.
Das Gesetz löst das Freiheitsentziehungsgesetz von 1952 ab, das nur Gefahrenabwehr und Einschränkung von Persönlichkeitsrechten beschrieb. Das Gesetz wurde sorgfältig erarbeitet. Kernpunkte sind Prävention, frühzeitige ambulante Hilfen und Verminderung von Einweisungen gegen den Willen der Patienten.
Im Zentrum der Erörterung mit den Experten in Anhörungen und im Psychiatriebeirat stand, wie frühzeitige Hilfen rund um die Uhr organisiert werden könnten. Die Stärkung der Sozialpsychiatrischen Dienste, die an die Gesundheitsämter der Kreise und kreisfreien Städte gekoppelt sind, ist von herausragender Bedeutung. Daher erhalten sie ab diesem Jahr einen Mehrbelastungsausgleich von 2,9 Millionen € jährlich. Diese Mittel kommen den Betroffenen durch Anstellung von Fachpersonal unmittelbar zugute. Die Vertreter der Kommunalen Spitzenverbände und einzelne Gesundheitsämter haben in der Anhörung dies in ihren positiven Stellungnahmen hervorgehoben.
Durch unseren Ergänzungsantrag wollen wir die Notwendigkeit des Ausbaus ambulanter Hilfen betonen. Er heißt:
Wir wollen aber die Kassenärztliche Vereinigung bei der Notfallversorgung psychisch kranker Patienten mit Nachdruck an den Sicherstellungsauftrag erinnern. Sie muss auch ihren Beitrag bei der Entwicklung ambulanter Krisenhilfen leisten.
Daher können wir eine landesgesetzliche Garantie mit Konnexitätspflichten durch staatliche Einrichtungen allein nicht befürworten.
breiten Raum ein. Sie sind ein so schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte und die Würde der Person, dass sie nur nach sorgfältiger Abwägung im Einzelfall erfolgen dürfen. Aber trotz Prävention müssen sie im Praxisalltag zur Abwehr von Eigen- und Fremdgefährdung durchgeführt werden. Hier muss Rechtssicherheit für die Betroffenen, sei es die Polizei oder die Therapeuten, garantiert sein.
Meine Damen und Herren, psychische Erkrankungen sind häufig und können jeden von uns treffen. Nach Angaben des Robert-Koch-Instituts haben 10 % der Menschen im Leben psychotische Symptome und immerhin 1 % eine diagnostizierte Schizophrenie. Durchgangssyndrome nach Operationen oder temporäre Wahnsymptome bei Entwicklung einer Altersdemenz hat fast jeder in seinem persönlichen familiären Umfeld einmal wahrnehmen müssen.
Dieses Gesetz ist, wie unser Minister Grüttner in der zweiten Lesung hervorhob, ein lernendes, ein sich entwickelndes Gesetz. Herausforderung und Engagement beginnen mit dem Inkrafttreten, etwa bei der Fachdiskussion zur Erarbeitung der ambulanten Hilfen.
Allen Experten, die uns in den Anhörungen und informellen Gesprächen Anregungen gegeben haben, möchten wir danken und sie bitten, das Gesetz bei der Umsetzung fachlich zu begleiten. – Besten Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Hessen braucht ein Gesetz, das die Menschenwürde in jeder Situation wahrt, das präventiv wirkt, das die Unterstützung von Menschen mit psychischen Erkrankungen und ihrer Familien gewährleistet und das die Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben eröffnet sowie eine hohe Qualität garantiert.
Einen solchen Gesetzentwurf hat die Landesregierung nicht vorgelegt. Auch die Änderungsanträge der Regierungsfraktionen haben nicht dazu beigetragen. Eigentlich hätten wir Ihnen eine Alternative vorlegen müssen; denn es geht besser. Schon die Akzeptanz der Änderungsvorschläge der SPD hätte den Entwurf zu einem wesentlich weniger schlechten gemacht.
Da Sie allerdings die Expertise weder der Mitglieder des Psychiatriebeirats noch der Expertinnen und Experten in der Anhörung, geschweige denn irgendein Fitzelchen aus dem SPD-Vorschlag aufnehmen wollten, haben wir uns nicht der Illusion hingegeben, dass es gerade ein Vorschlag der LINKEN sein soll, der Sie von Ihrer Ignoranz befreien kann.
Ja, Ignoranz – anders kann ich mir nicht erklären, was Sie dazu führt, ein schlechtes Gesetz, das in vielen Punkten nicht mit der Verfassung und der UN-Behindertenrechtskonvention übereinstimmt, heute verabschieden zu wollen.
Ich gebe gern ein paar Beispiele. Psychisch Kranke brauchen Krisendienste, wie es sie in Oberbayern, SchleswigHolstein, Berlin und auch im Raum Darmstadt gibt. Wenn Ihr Satz: „Ambulante Hilfen sollen nach Möglichkeit auch außerhalb der Regelarbeitszeiten zugänglich sein“ schon das Ende der Geschichte ist, dann bleiben wir, wie im Rest des Gesetzes, im Vagen, Ungefähren und Unverbindlichen. Wir verhindern damit keine stationären Aufenthalte. Wir verhindern keine Unterbringung. Wir verhindern am Ende keine Zwangsmaßnahme. Das ist aber doch der Sinn des Grundsatzes „ambulant vor stationär“.