Über neue Konzepte kann man durchaus nachdenken. Schließlich wollen wir den zu G 9 zurückkehrenden Schulen auch zukünftig die Chance geben, neben G 9 beschleunigte Bildungsgänge anzubieten. Wir haben zunehmend Zuschriften von Eltern, die sich für ihre Kinder weiterhin G 8 wünschen.
Aber all das muss wohl überlegt und diskutiert werden. Es muss hinsichtlich der Umsetzbarkeit mit den Schulen und Verbänden beraten werden. Es kann nicht Gegenstand des heute zu beratenden Gesetzentwurfs sein, der sich mit der Rückkehr der laufenden Jahrgänge zum kommenden Schuljahr auseinandersetzt.
Es gab auch den Vorschlag, die G-8-Schüler sollten eine Klasse überspringen. Damit wird aber ausgeblendet, dass G 8 kein Bildungsgang für wenige, hochbegabte Ausnahmeschüler ist, die mühelos ein Schuljahr überspringen können. Das sind vielleicht 0,1 % eines Jahrgangs. Vielmehr ist G 8 eine Alternative zu G 9, nämlich ein beschleunigtes Durchlaufen der Mittelstufe. Das möchte ich hier noch einmal wirklich klarstellen.
Es gibt den Vorschlag der Elterninitiative. Da wird gefordert, dass die Eltern zuerst entscheiden sollen. Bei einer Entscheidung zum Wechsel soll die Umsetzung dann von der Schule und von den Kollegien sozusagen eingefordert werden.
Meine Stellungnahme hierzu ist: Diese Variante löst das Problem der einstimmigen Entscheidung nicht. Damit würde unsere bewährte Schulverfassung quasi außer Kraft gesetzt. Sie stellt aus gutem Grund die Entscheidung der
Ich bin jedenfalls davon überzeugt, dass ohne ein umsetzbares Konzept und ohne den Willen – das ist wichtig – der Schulgemeinde, der Lehrerschaft und der Schulleitung das Umsetzen einer solchen Organisationsänderung von Anfang an zum Scheitern verurteilt ist. Das geht nur gemeinsam mit der Schule.
Dann gab es auch noch den Vorschlag, der Mehrheitsmeinung zu folgen und die Minderheitsmeinung der Eltern, die G 8 beibehalten wollen, zu ignorieren. Das wäre dann wirklich das Ende des Vertrauensschutzes, den das Schulgesetz unseren Eltern garantiert. Diesen Vertrauensschutz durch die Forderung einer einstimmigen Entscheidung – das habe ich eben schon ausgeführt – hat der Verwaltungsgerichtshof in Kassel aber ausdrücklich bestätigt.
Deshalb möchte ich noch auf einen wichtigen Aspekt hinweisen. Die vorliegende Änderung des Schulgesetzes von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lässt den Schulen einen größtmöglichen Spielraum; denn jeder Jahrgang wird gesondert betrachtet. Neben der Rückkehr des gesamten Jahrgangs zu G 9 kann es auch ein Parallelangebot von G 8 und G 9 an einer Schule geben. Dazu sind 16 Schüler notwendig. Aber ich bin davon überzeugt: Bei guter Beratung der Eltern und der entsprechenden Jahrgangsbreite und der Organisation, die die Schule dort finden muss, ist das auch erreichbar.
Damit diese Schulen die Möglichkeit nutzen können, beinhaltet unser Gesetzentwurf Vorratsbeschlüsse. Die Schulen können gemeinsam mit den Eltern auf die jeweilige Schule zugeschnittene Konzepte erarbeiten. Davon haben auch viele Schulen Gebrauch gemacht. Dann können die Gremien entscheiden – zuerst die Gesamtkonferenz und dann die Schulkonferenz.
Heute Morgen in der Fragestunde hat Staatsminister Lorz auf die Frage von Herrn Greilich schon geantwortet, dass wir bereits Zwischenergebnisse haben, wie die Schulgremien entschieden haben. Deshalb lässt sich bereits heute eines feststellen: Die Beschlüsse zeigen, dass die Schulen die gesamte – –
Einen Moment, Frau Kollegin. – Meine Damen und Herren, es ist eine Unruhe im Haus, sodass ich fast nichts mehr verstehe.
Ja, das mag sein, dass es an meinem Alter liegt. Aber ich bitte Sie, auf mein Alter Rücksicht zu nehmen und jetzt friedlich der Rednerin zuzuhören.
Die Beschlüsse zeigen nämlich, dass die Schulen die gesamte Bandbreite der Varianten, die das Schulgesetz in unserer Änderung zulässt, auch nutzen. Es gibt Schulen, die wollen, dass nur die 5. und 6. Klassen zurückkehren. Es
gibt Schulen, die diese Möglichkeiten auch für die 7. Klassen eröffnen wollen. Gerade im 7. Schuljahr wird auch häufig von der Möglichkeit des Parallelangebotes Gebrauch gemacht.
Deshalb bin ich davon überzeugt, dass es richtig war, auch den laufenden Jahrgängen die Möglichkeit zur Rückkehr einzuräumen – bei einstimmigem Beschluss und Wahrung des Vertrauensschutzes. Ich sehe, dass die überwiegende Mehrheit der Schulen in ihren Gremien sehr verantwortlich mit dem Gesetzentwurf umgeht, um keine Gräben zwischen G-8- und G-9-Eltern aufzubauen. Wir haben heute gehört, dass die Schulgremien schon in großer Zahl entschieden haben und nunmehr die Befragung der Eltern für die kommenden Wochen ansteht. Deshalb ist es richtig und wichtig, dass wir noch in dieser Woche den Gesetzentwurf, den CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgelegt haben, beschließen. So können die Eltern und Schüler und die Schulen selbst sicher sein, dass ihre Beschlüsse auch im kommenden Schuljahr organisatorisch umgesetzt werden können. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin Ravensburg. – Das Wort hat der Kollege Christoph Degen für die SPD-Fraktion.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesunfriedenregierung hält nicht, was er verspricht.
Seit Februar diskutieren wir in jedem Plenum wieder halbherzige Rückkehrangebote für laufende Klassen. Erst gab es einen nebulösen Antrag im Februar, mit dem Sie schon mal eine große Portion Vorschusslorbeeren einheimsen wollten. Dann folgte im März der Gesetzentwurf, dummerweise verbunden mit einer Regierungserklärung zum Thema Schulfrieden. Da haben Sie sich lächerlich gemacht.
Inzwischen gab es eine Anhörung zu diesem Gesetzentwurf. Ich habe mir jetzt nur einmal ein paar Überschriften aus Zeitungsartikeln herausgeschrieben. Da heißt es: „Massiver Widerstand gegen Hessens Schulpolitik“, „Kein Gestaltungswille“, „Wahlfreiheit Fehlanzeige“, „Von Schulfrieden keine Spur“.
Ich halte fest: Der Gesetzentwurf bringt eine Menge Unfrieden an die Schulen. Eltern und auch Schüler werden gemobbt, weil früher oder später doch immer wieder hauskommt, wer blockiert hat. Die Hürden sind so hoch, dass viele Schulen sich eben gar nicht erst auf den Weg machen, diese Abstimmungen einzuläuten, und die versprochene Wahlfreiheit kann nicht eingehalten werden.
Die Konsequenzen eines Parallelmodells sind so schwerwiegend, dass manche Schulen sich gar nicht trauen. Bestehende Klassenverbünde würden auseinandergerissen. Neigungsgruppen müssten aufgelöst werden. Wahlpflicht
Wahlmöglichkeiten in der Oberstufe wären quasi nicht mehr existent. Außer dem Elternverein und der SchülerUnion hat eigentlich niemand ein gutes Haar an Ihrem Gesetzentwurf gelassen.
Frau Kollegin Ravensburg, selbst bei den Schulen, die einen Wechsel erwägen, ist noch immer nicht klar, ob dieser Wechsel funktionieren wird. Deswegen kam ja auch die Frage von Herrn Kollegen Greilich heute, ob es überhaupt schon Abstimmungsergebnisse gibt. Das wissen wir noch gar nicht. Es wird sich erst zeigen, was dabei am Ende herauskommt.
Die Landesregierung zieht sich aus der Affäre und verweist auf die Wahlfreiheit der Schulen. So kann man mit Hessens Schulen nicht umgehen. Sie haben eine Verantwortung für Ihre Schulen und für Ihre Mitarbeiter.
Selbst der Vorsitzende des Philologenverbandes hat in der jüngsten Anhörung zu Recht einen verbindlichen Rahmen gefordert. Politischen Entscheidungen dürfe nicht ausgewichen werden.
Indem immer nur Entscheidungen nach unten delegiert werden, entstehe nicht nur immer mehr zusätzliche Arbeit, sondern so drohe auch eine nicht mehr sinnvolle Zersplitterung der Schullandschaft.
Auch wenn das Ansinnen der Landesregierung, möglichst vielen Schülerinnen und Schülern eine Rückkehr zu G 9 zu ermöglichen, ausdrücklich von uns geteilt wird, so fällt es nach wie vor schwer, einen ernsten Willen zu erkennen. Denn es gab viele Vorschläge.
Sie hätten mehr Anreize für Schulen schaffen können, eine Rückkehr zu ermöglichen. Mit der Einführung der 2012 erfolgten Wahlmöglichkeit – zwischen G 8 und G 9, auch das wurde genannt – wurden 50 Stellen geschaffen, um G-8-Schulen bei der Erarbeitung schulspezifischer Lernund Übungskonzepte zu unterstützen. Warum aber erhalten die Schulen, die mit einzelnen Jahrgängen heute zu G 9 gehen wollen, keine zusätzliche Unterstützung?
Sie hätten sich flexibler zeigen können, was die Klassenmindestgröße angeht. Das sagen Sie selbst: Bleibt ein Schüler einer 16-köpfigen G-8-Klasse im Parallelmodell sitzen oder zieht um, garantieren Sie auch den Fortbestand der verbleibenden Klasse. Also warum diese Festschreibung auf 16? Warum nicht 15 oder 14, warum nicht flexibler?
Sie könnten, wenn Sie wollten, ermöglichen, dass selbst bei nicht einstimmigen Beschlüssen so viele G-9-Klassen gebildet werden wie möglich. Wenn Sie eine Jahrgangsbreite mit drei Klassen haben, dann können Sie immer
noch, wenn zehn Schüler sagen, dass sie bei G 8 bleiben wollen, sagen, dass Sie dann zwei G-9-Klassen bilden. Auch das kann man überlegen. Auch da zeigen Sie, dass Sie nicht wirklich gewillt sind, Optionen zu eröffnen.
Sie hätten die Eltern auch vor dem ganzen Spießrutenlauf befragen können, um für die Schulgremien wirklich eine valide Grundlage zu haben, was eigentlich an der jeweiligen Schule gewünscht ist. Vor allem – auch das wurde genannt, und darauf sind Sie leider nicht eingegangen – hätte man das so machen können, dass man fragen könnte: Wollen Sie für Ihr Kind G 8 oder G 9, oder besteht auch die Option, dass Sie beides nehmen würden, weil es Ihnen vielleicht gar nicht so wichtig ist? – Sie hätten eine viel größere flexible Spannbreite gehabt, individuelle Lösungen in der Schule zu finden, wenn man diese dritte Kategorie noch mit aufgenommen hätte.