Protokoll der Sitzung vom 20.05.2014

Sie hätten die Eltern auch vor dem ganzen Spießrutenlauf befragen können, um für die Schulgremien wirklich eine valide Grundlage zu haben, was eigentlich an der jeweiligen Schule gewünscht ist. Vor allem – auch das wurde genannt, und darauf sind Sie leider nicht eingegangen – hätte man das so machen können, dass man fragen könnte: Wollen Sie für Ihr Kind G 8 oder G 9, oder besteht auch die Option, dass Sie beides nehmen würden, weil es Ihnen vielleicht gar nicht so wichtig ist? – Sie hätten eine viel größere flexible Spannbreite gehabt, individuelle Lösungen in der Schule zu finden, wenn man diese dritte Kategorie noch mit aufgenommen hätte.

(Beifall bei der SPD)

Anstatt wirklich Gestaltungswillen zu zeigen, verstecken Sie sich immer hinter dem Rechtsgrundsatz des Vertrauensschutzes. Sie sagen uns immer wieder, was nicht geht. Damit keine Missverständnisse aufkommen: Jede und jeder, der unter G 8 angefangen hat, soll natürlich die Möglichkeit haben, die Sekundarstufe I und Sekundarstufe II in acht Jahren zu durchlaufen.

Meine Damen und Herren, ich habe mich damit länger beschäftigt. Ich habe wirklich meine Zweifel, ob ein solcher Beschluss zum Vertrauensschutz, wie er immer angeführt wird, heute wieder so getroffen werden würde.

(Hans-Jürgen Irmer (CDU): Er ist aber nun einmal gültig!)

Lesen Sie einmal den Beschluss. Als ein Hauptgrund für die Entscheidung aus dem Jahr 2009 wird angeführt, dass so kurz nach der Einführung von G 8 nicht mit einer Rückkehr zu G 9 zu rechnen gewesen sei.

Inzwischen sind aber fünf Jahre vergangen, und inzwischen hat sich die Landesregierung dem Druck der Eltern gebeugt und den unter absoluter CDU-Mehrheit flächendeckend eingeführten Schulversuch schrittweise immer weiter aufgeweicht.

Interessant ist übrigens auch, dass uns die frühere Landesregierung schon damals immer wieder versichert hat, dass ein Wechsel für bestehende Klassen zurück zu G 9 nicht machbar sei. Argumentiert wurde mit dem Vertrauensschutz. – Meine Damen und Herren, kommt Ihnen dabei etwas bekannt vor?

Wenn man sich mit dem Vertrauensschutz beschäftigt, dann stößt man auf eine Anfrage des Kollegen Wagner aus dem Jahr 2012. Herr Wagner, vielen Dank für diese Initiative. Es ging um die Frage, inwieweit die bestehenden G-8-Klassen Bestandsschutz haben und wie man zurückkehren kann.

In der Antwort führt die Landesregierung durch den damaligen Staatssekretär Lorz aus, dass vorliegend noch hinzukomme, dass es sich hier um eine Konstellation handele, bei der nicht durch ein Handeln des allenfalls zuständigen Gesetz- oder Verordnungsgebers, sondern durch eine mehrheitliche Entscheidung einer Schulkonferenz in bestehende Rechte Dritter eingegriffen würde und deren Rechtsposition aufgehoben werden solle. Eine solche Mehrheitsentscheidung sei rechtsstaatlich unzulässig. – Dem stim

men wir zu. Sie würde insbesondere gegen den Grundsatz des Gesetzes- und Parlamentsvorbehalts verstoßen.

Bedeutet das aber nicht, dass, wenn der zuständige Gesetzgeber im Rahmen seiner Gestaltungsfreiheit und unter Berücksichtigung des Parlamentsvorbehalts eine Rückkehr zu G 9 für alle vorgeben würde, dann eine andere Abwägung stattfinden würde?

(Beifall des Abg. Marius Weiß (SPD) – Zuruf der Abg. Claudia Ravensburg (CDU))

Meine Damen und Herren, ich gebe zu: Ich bin Pädagoge, Sie, Herr Kultusminister, sind der Jurist. Wahrscheinlich würde ich da den Kürzeren ziehen.

(Hans-Jürgen Irmer (CDU): Eine gute Erkenntnis! – Gegenruf des Abg. Günter Rudolph (SPD): Das muss aber deswegen nicht besser sein!)

Aber selbst wenn das so wäre, wenn kein Weg am Vertrauensschutz vorbeiführte, wenn selbst ein Springen für die – Frau Ravensburg, Sie sagten es –, die unbedingt bei der Schulzeitverkürzung bleiben wollen, nicht möglich wäre: Besteht dann nicht die Möglichkeit, den G-8- und den G-9-Bildungsgang gleichzeitig in einer Klasse zu unterrichten? Ich rede von einer Klasse, in der zwei Geschwindigkeiten unterrichtet werden: Die einen würden nach der Klasse 9 in die Oberstufe wechseln, die anderen würden erst nach der Klasse 10 in die Oberstufe wechseln – der Vertrauensschutz wäre gewährleistet.

(Beifall bei der SPD)

Lernen in zwei Geschwindigkeiten, vielleicht gar in drei – ich weiß, bei einigen hier im Saal erhöht sich da gleich der Puls. Das ist aber kein Modell allein der SPD, und das ist auch kein Teufelswerk. Meine Damen und Herren, das steht sogar in Ihrem Koalitionsvertrag.

(Günter Rudolph (SPD): Was?)

Im Koalitionsvertrag von BÜNDNIS 90/Die Schwarzen steht:

Die integrierten Gesamtschulen können künftig im Rahmen ihrer pädagogischen Konzeption auch vollständig binnendifferenziert, ohne Aufteilung in Kurse, unterrichten. Konkret können sie entscheiden, ob sie den Unterricht ganz oder in einzelnen Jahrgangsstufen vollständig binnendifferenziert, in Kursen oder in abschlussbezogenen Klassen organisieren.

Das beziehen Sie in diesem Fall auf integrierte Gesamtschulen. Meine Damen und Herren, wenn das aber an integrierten Gesamtschulen geht – dass Sie dort drei verschiedene Bildungsgänge haben –, dann schaffen Sie es doch auch, zumindest übergangsweise, G 8 und G 9 in einer Klasse zum Abschluss zu führen.

(Beifall bei der SPD und der Abg. Barbara Cárdenas (DIE LINKE))

Damit wäre dem Vertrauensschutz Rechnung getragen. Das würde sicherlich etwas kosten, denn man muss da individuelle Förderstunden mit hineingeben. Aber bedenken Sie: Sie müssten deutlich weniger Klassen bilden als im Parallelmodell mit den zahlreichen Klassen, die sich – wenn alles gelingt – durch die neuen 16er-Klassen bilden werden.

(Zuruf des Abg. Hans-Jürgen Irmer (CDU))

Vor allem aber hätten wir weniger Ärger an den Schulen.

Meine Damen und Herren, abschließend: Wir wollen eine echte Wahlfreiheit durch individuelle Wege. Nehmen Sie unsere Anregungen und die von vielen Eltern ernst. Schauen Sie sich den offenen Brief vom Landeselternbeirat, der Landesschülervertretung, der G-9-Initiative und der Elterninitiative „G-9-Wahl“ nochmals genau an. Dort steht es: Machen Sie wirklich möglich, was rechtlich möglich ist – oder geben Sie zu, dass Sie es gar nicht wollen. – Meine Damen und Herren, diesen Appell kann man unterschreiben.

(Beifall bei der SPD)

Steuern Sie nach. Es gibt verschiedene Wege. Auch das wurde in der Anhörung deutlich: Das Know-how ist bekannt. Darüber verfügen wir, nur der Wille fehlt.

Wir warten noch auf eine Reaktion von Ihnen. Bis dahin beantragen wir eine dritte Lesung. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Kollege Degen. – Das Wort hat der Abg. Wagner, Fraktionsvorsitzender BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Kollege Degen hat in seiner Rede eine sehr grundsätzliche Frage angesprochen: Ist es richtig, in der Bildungspolitik den Schulen Entscheidungsspielräume, Wahlmöglichkeiten zu geben, oder sollte der Landesgesetzgeber alles vorgeben?

(Zuruf des Abg. Gerhard Merz (SPD))

Herr Kollege Degen und liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, hier gibt es einen Unterschied zwischen dem, was Sie wollen – möglichst viel zentral vorgeben –,

(Zuruf des Abg. Gerhard Merz (SPD))

und dem, was CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen, nämlich möglichst viel Entscheidungsfreiheit für die Schulen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Hier gibt es einen ganz klaren Unterschied. Wir verkennen nicht, dass ein Mehr an Entscheidungsspielräumen und -möglichkeiten auch ein Mehr an Arbeit für die Schulen ist. Aber wir sollten aus jahrzehntelangem Schulkampf gelernt haben, dass die Zwangsbeglückungen, das Vorschreiben durch Wiesbaden auf gar keinen Fall zu einer Verbesserung der Situation an unseren Schulen führt.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU – Zuruf des Abg. Marius Weiß (SPD))

Ich verstehe es, dass die Redner der Opposition vor allem darauf eingehen, welche Schwierigkeiten es bei diesem Gesetz gibt.

(Timon Gremmels (SPD): Nicht nur!)

Natürlich gibt es an diesem Gesetz Schwierigkeiten. Natürlich hatten sich Eltern mehr erhofft, als unter Wahrung des Bestandsschutzes möglich ist. Eines aber darf man dabei

nicht aus dem Blick verlieren: Ohne dieses Gesetz gäbe es überhaupt keine Rückkehrmöglichkeit für die 5. bis 7. Klassen. Diese Rückkehrmöglichkeit schaffen wir erst durch dieses Gesetz.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Es wird sehr spannend, wie sich die Kolleginnen und Kollegen von der SPD, der LINKEN und der FDP zu diesem Gesetzentwurf verhalten. Denn nur mit diesem Gesetz gibt es überhaupt eine Möglichkeit der Rückkehr zu G 9. Nur mit diesem Gesetz gibt es die Möglichkeit, sich zu entscheiden. Werden Sie diesem Gesetzentwurf zustimmen, oder werden Sie ihn ablehnen? Denn dann sind das alles Krokodilstränen, die Sie hier geweint haben

(Hermann Schaus (DIE LINKE): Theoretisch!)

dass nicht genügend Eltern die Rückkehr zu G 9 ermöglicht würde –, wenn Sie es mit Ihrem Abstimmungsverhalten überhaupt niemandem ermöglichen würden, zu G 9 zurückzukehren.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU – Zuruf des Abg. Timon Gremmels (SPD))

Mit unserer Gesetzesänderung gehen wir sehr konsequent den Weg weiter, den dieser Hessische Landtag im Jahr 2008 beim Thema Wahlfreiheit und Rückkehrmöglichkeiten zu G 9 begonnen hat. Damals wurde es auf der Grundlage eines Gesetzentwurfs von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den kooperativen Gesamtschulen ermöglicht, zurückzukehren. Im Jahr 2012 hat die damalige Mehrheit aus CDU und FDP diese Möglichkeit auch den Gymnasien eingeräumt. Wir haben dem zugestimmt.

Jetzt gehen wir den nächsten Schritt und ermöglichen das auch den laufenden 5. bis 7. Klassen. Das ist eine gerade Linie, bei der Wahlfreiheit und Elternwille, soweit es möglich ist, berücksichtigt werden.