tusministerium den Schulen vorzuschreiben, dass sie so etwas einzurichten hätten, noch hielte ich etwas davon, dass wir das jetzt grundsätzlich verbieten. Das würde im Übrigen auch zu Kollisionen mit dem Grundrecht auf freie Religionsausübung nach Art. 4 Grundgesetz führen.
Deswegen setze ich da wirklich auf die dezentrale Entscheidungsfindung vor Ort. Ich glaube, dass diese Entscheidung vor Ort unter Berücksichtigung der Belange aller Beteiligten gut und vernünftig getroffen wird.
Sie sind ja auch verantwortlich für die Schulen. Interessieren Sie sich nicht dafür, ob die Neutralität des Unterrichts oder die Neutralität der Schule durch Ausübung bestimmter Rituale in der Schule ausreichend oder gut ist?
Herr Abgeordneter, ich glaube, es versteht sich von selbst, dass, wenn eine Schule sich entscheidet, einen solchen Raum einzurichten – ich habe ihn nicht ohne Grund „Raum der Stille“ genannt –, das natürlich unter Wahrung der Neutralität geschehen muss. Es wäre also sicherlich nicht zulässig, einen solchen Raum ausschließlich für christliche, evangelische, katholische oder muslimische Schülerinnen und Schüler oder für Schülerinnen und Schüler gleich welchen Bekenntnisses einzurichten. Wenn eine Schule das macht, dann muss sie ihn grundsätzlich allen Schülerinnen und Schülern zur Verfügung stellen. Mir sind allerdings bislang keinerlei Beschwerden bekannt geworden, dass das an irgendeiner Stelle nicht beachtet würde.
Wird das Förderprogramm InteA (Integration durch An- schluss und Abschluss) für Seiteneinstegerinnen und Seiteneinsteiger ohne Deutschkenntnisse in den nächsten beiden Schuljahren an allen Standorten fortgesetzt?
Herr Abg. Yüksel, die Intensivklassen an beruflichen Schulen, die wir mit dem Kürzel InteA für „Integration
durch Anschluss und Abschluss“ kennzeichnen, also für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger ohne hinreichende Deutschkenntnisse ab 16 Jahren bei Eintritt in die Maßnahme, wurden vorausschauend bereits zum Schuljahr 2015/16 in allen Schulamtsbereichen eingerichtet. Sie sind ein fester Baustein des schulischen Gesamtsprachförderkonzepts zur durchgängigen Sprachförderung von Schülerinnen und Schülern nicht deutscher Herkunftssprache in Hessen.
Insofern wird dieses Förderangebot auch in den kommenden beiden Schuljahren 2017/18 und 2018/19 kontinuierlich fortgesetzt. Dabei hält die Landesregierung weiterhin an der monatlichen bedarfsgerechten Zuweisung fest, die den Schulen Ressourcen und Planungssicherheit bietet und nach der sich sowohl die Anzahl der Klassen als auch letztlich die Anzahl der Standorte richtet.
Ebenfalls – das möchte ich hinzufügen – kommt der Ermöglichung von geeigneten Anschlussmaßnahmen nach InteA eine herausragende Bedeutung zu. Neben den Übergangsmöglichkeiten in die duale Ausbildung, dem Programm „Wirtschaft integriert“ des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung und den Anschlussmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit besteht jetzt ab dem Schuljahr 2017/18 zusätzlich für einen Teil dieser Schülerinnen und Schüler im Rahmen unseres Aktionsplans II die Möglichkeit der Beschulung in den Bildungsgängen zur Berufsvorbereitung. All diese Parameter werden auch in Zukunft die Zahl der InteA-Klassen bestimmen.
Ich möchte noch eine Nachfrage stellen. Herr Minister, gibt es eine Evaluierung über den Erfolg dieser Maßnahmen, sodass man etwa sagen kann: „Das ist eine richtig gute Einrichtung, und weil sie so erfolgreich ist, setzen wir sie auch fort“? Oder gibt es da durchaus Fragezeichen, da sich eben nicht die Erfolge einstellen, die man erhofft hat?
Herr Abg. Quanz, ich darf vielleicht zunächst ins Gedächtnis zurückrufen, dass InteA eine Sprachfördermaßnahme ist. Es geht uns also darum, dass wir die Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger, die schon in fortgeschrittenem Alter zu uns kommen, möglichst schnell durch Intensivsprachförderung dazu befähigen, in der Bildungssprache Deutsch entsprechend zu agieren, um sie dann auch möglichst schnell weiterzuleiten, sodass sie sich für Ausbildung und Arbeit qualifizieren.
Die Ergebnisse der Sprachförderung sind, so glaube ich, sehr vielversprechend, wenn ich mir allein anschaue, wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer jetzt schon das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz absolviert haben. Das gilt auch dann, wenn ich mir die Zahlen anschaue, wie viele bereits jetzt in die duale Ausbil
Aber es ist einfach noch zu früh für eine abschließende Evaluation, weil wir natürlich auch sehen, dass die Zeit, die die Schülerinnen und Schüler zunächst einmal in InteA verbringen, nicht in allen Fällen zu dem entsprechenden Sprachniveau führt. Da muss entschieden werden, ob die Sprachfördermaßnahme fortgesetzt wird oder ob sie beispielsweise in die Bildungsgänge zur Berufsvorbereitung mit ergänzender Sprachförderbegleitung überwechseln. Das sind Fragen, die sich im Einzelfall stellen.
Da wir mit der Herausforderung in diesem Ausmaß erst seit zwei Jahren konfrontiert sind und zwei Jahre die Mindestdauer dieser Sprachfördermaßnahme ist, kann man im Moment einfach noch keine Evaluation vornehmen, sondern wir müssen jetzt sehen, wenn für den Großteil derjenigen, die 2015/16 zu uns gekommen sind, der Übergang in andere Maßnahmen ansteht, wie dieser Übergang funktioniert. Erst danach wird man das abschließend bewerten können.
Wie bewertet sie den Vorschlag von einer Vielzahl von Betroffenen, einen Tarifvertrag für wissenschaftliche Hilfskräfte an hessischen Hochschulen einzuführen?
Verehrte Frau Abg. Dr. Sommer, das Hessische Hochschulgesetz verwendet den Begriff der wissenschaftlichen Hilfskräfte nicht. Bei den wissenschaftlichen Hilfskräften handelt es sich nach der hergebrachten Definition um die in § 75 Abs. 2 des Gesetzes beschriebene Gruppe der Hilfskräfte, die ihr Hochschulstudium abgeschlossen haben. Diese bilden eine vergleichsweise kleine Gruppe der in § 75 des Hochschulgesetzes insgesamt geregelten studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräfte.
Da sich die Forderungen nach dem Abschluss von Tarifverträgen in der Vergangenheit sowohl auf studentische als auch auf wissenschaftliche Hilfskräfte bezogen haben, beantworte ich die Frage mit Blick auf alle in § 75 des Hochschulgesetzes geregelten Hilfskräfte.
Nach § 1 Abs. 3 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst ist es so, dass wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte nicht dem Anwendungsbereich des Tarifvertrages unterfallen. Auch sind keine gesonderten Tarifverträge für diese Beschäftigtengruppe abgeschlossen worden. Das ist im Übrigen bis auf ein Bundesland überall in Deutschland so. Abgesehen von Berlin handelt es sich bei den studentischen und den wissenschaftlichen Hilfskräften nicht um Tarifpersonal.
Die Arbeitsverhältnisse von studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräften sind dadurch gekennzeichnet, dass es sich um nebenberufliche und vorübergehende Tätigkeiten handelt, die in der Regel in einem nicht einmal annähernd hälftigen Beschäftigungsumfang ausgeübt werden. Die Einsatzmöglichkeiten dieser Personalkategorien sind dementsprechend vielgestaltig. Die Festlegung der Vergütung erfolgt durch die Hochschulen.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen werden dann durch die hochschul-, arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen gesetzt, ein System, das sich bislang durchaus bewährt hat. Ein Bedürfnis, zusätzliche Rahmenbedingungen beispielsweise durch Tarifverträge mit dem Land bzw. den tariffähigen Hochschulen zu setzen, ist nicht erkennbar und würde auch die Hochschulautonomie beschränken.
Zu berücksichtigen ist auch, dass die Beschäftigtengruppe aufgrund der Vielgestaltigkeit der Beschäftigungsverhältnisse, die ich bereits erwähnt habe, stark heterogene Interessen aufweist, was eine tarifvertragliche Regelung nachvollziehbarerweise zusätzlich erschweren und mögliche im Interesse aller liegende Ausgestaltungsspielräume einschränken würde. Gleichwohl – das will ich durchaus zugestehen – muss laufend überprüft werden, ob Umstände eingetreten sind, die Änderungen an den Rahmenbedingungen bis hin zur Einbeziehung in Tarifverträge sinnvoll erscheinen lassen. Dafür gibt es allerdings zurzeit keine Anhaltspunkte.
Vielen Dank, Herr Minister. – Sie haben schon Berlin als das Bundesland genannt, das es anders handhabt. Inwiefern kann denn Berlin aus Ihrer Sicht Nachahmungscharakter für Hessen haben?
Ich habe es schon gesagt. Berlin ist eine wunderschöne Stadt. In dem Fall gibt es keinen Nachahmungscharakter, und es besteht aus meiner Sicht auch gar kein Bedürfnis danach. Wenn ich mir die Sätze anschaue, die in Berlin gezahlt werden – die Hochschulen setzen ja die Vergütung selbst fest –, dann stelle ich fest, dass sie sich insgesamt im Vergütungsgefüge sehr stark ähneln.
Wir haben im Jahr 2016 eine Umfrage gemacht. Demnach lag die Marge für studentische Hilfskräfte bei 8,50 € bis 11,50 €, wobei die höheren Vergütungen zumeist Hilfskräfte mit einem ersten Hochschulabschluss erhielten. Wissenschaftliche Hilfskräfte wurden mit 13,45 € bis 17,90 € vergütet, wobei der Höchstwert von 17,90 € nur an einer Hochschule gezahlt wurde. Im Übrigen bewegen sich die Werte zwischen 14 und 15 €. Insoweit ist davon auszugehen, dass die Löhne für studentische Hilfskräfte den gesetzlichen Vorgaben an den Mindestlohn entsprechen und damit mindestens 8,84 € betragen.
Wie kommt sie zu der Einschätzung, ein interreligiöses Friedensgebet von Christen, Juden und Muslimen in Offenbach, veranstaltet vom Dekanat der EKHN und dem katholischen Dekanat, in der Antwort auf die Kleine Anfrage der FDP, Drucks. 19/4482, als eine der Veranstaltungen aufzulisten, „bei denen von einem antizionistischen und/oder antisemitischen Hintergrund auszugehen oder dieser offen zutage getreten ist“?
Frau Abgeordnete, die Kleine Anfrage Drucks. 19/4482 des Abg. Florian Rentsch vom 31. Januar beinhaltet unter anderem die Fragestellung, bei welchen Veranstaltungen, Kundgebungen oder Demonstrationen in den Jahren 2010 bis 2016 in Hessen von einem antizionistischen und/oder antisemitischen Hintergrund auszugehen ist.
Die Veranstaltung am 20. August 2014 in Offenbach wurde von der zur Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs gehörenden Mevlana-Moschee Offenbach mitveranstaltet. In Publikationen der IGMG wird in Anlehnung an das klassische antisemitische Stereotyp einer vermeintlichen jüdischen Weltverschwörung regelmäßig das angebliche Streben Israels bzw. der Juden nach einem Groß-Israel für innertürkische Konflikte und Probleme verantwortlich gemacht. Insofern war bei dieser Veranstaltung in Bezug auf die Mitveranstalter auch von einem antisemitischen/antizionistischen Hintergrund auszugehen bzw. war dies nicht auszuschließen.
Die verkürzende Form der Tabellendarstellung in der Anlage der Kleinen Anfrage wirkt in dem Zusammenhang sehr unglücklich. Dies habe ich mit den Kirchenvertretern bereits persönlich erörtert.
Herr Minister, in der Liste sind unter anderem aufgeführt: Veranstaltungen des Kasseler Friedensforums, der Deutsch-Ausländischen Gemeinschaft Schwalbach e. V., des evangelischen Dekanats, der Islamischen Religionsgemeinschaft Hessen, der katholischen Domkirchengemeinde Wetzlar.
Mich würde interessieren: Wer hat denn die Liste erstellt? Woher stammen die Erkenntnisse? Sind es Erkenntnisse des Landesamtes für Verfassungsschutz, dass bei diesen Veranstaltungen antizionistische oder antisemitische Einstellungen offen zutage getreten sind?
Ich kann Ihnen nicht sagen, wer genau die Erkenntnisse zusammengeführt hat. Im Sinne der Fragestellung wurde geantwortet, dass alle Veranstaltungen aufgelistet wurden, bei denen davon auszugehen war, dass es aufgrund der Themensetzung, der Veranstalter oder Ähnlichem zu antisemitischen oder antizionistischen Vorfällen kommen kann.
Wie gesagt, ich habe mit den beiden Kirchenvertretern über die unglückliche Darstellungsform in der Tabelle bereits gesprochen und erklärt, dass das in der Tat sehr unglücklich gelaufen ist.