Protokoll der Sitzung vom 26.09.2017

Meine Damen und Herren! Ich eröffne die 115. Plenarsitzung des Hessischen Landtags und heiße Sie herzlich willkommen. Ich begrüße die Gäste auf der Tribüne und wünsche ihnen, dass sie heute viel Erfahrung sammeln werden. Ich hätte fast gesagt, ich wünsche ihnen viel Spaß; aber das wollen wir nicht so ausdrücken. Ich begrüße auch die Landesregierung ganz herzlich.

Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, stelle ich die Beschlussfähigkeit des Hauses fest. – Dem widerspricht keiner, dann ist es so.

Dann teile ich Ihnen mit: Herr Ministerpräsident Volker Bouffier hat mit Schreiben vom 26. September 2017 mitgeteilt, dass Frau Dr. Bernadette Maria Weyland ihr Amt als Staatssekretärin niedergelegt hat. Wir haben ihr am Ende der letzten Sitzung für ihre Tätigkeit gedankt. Als Nachfolger hat er Herrn Dr. Martin Josef Worms mit Wirkung vom 1. September 2017 zum Staatssekretär beim Hessischen Minister der Finanzen ernannt. – Lieber Herr Dr. Worms, herzlichen Glückwunsch, alles Gute. Für unser Land zu arbeiten ist eine schöne Sache.

(Allgemeiner Beifall)

Zur Tagesordnung ist festzustellen: Die Tagesordnung vom 19. September 2017 sowie ein Nachtrag vom heutigen Tag mit insgesamt 71 Punkten liegen Ihnen vor.

Wie Sie dem Nachtrag zur Tagesordnung entnehmen können, haben wir mit den Punkten 67 bis 71 fünf Anträge betreffend eine Aktuelle Stunde vorliegen. Wir behandeln sie nach § 32 Abs. 6 unserer Geschäftsordnung mit einer Redezeit von fünf Minuten je Fraktion, wobei ich hinzufüge, dass die beiden ersten Aktuellen Stunden zusammengefasst mit 7,5 Minuten Redezeit durchgezogen werden. Das Ganze beginnt am Donnerstag um 9 Uhr.

Entgegen der gedruckten Tagesordnung vom 19. September soll Tagesordnungspunkt 10, erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes, Drucks. 19/5273, nach der ersten Lesung nicht an den Hauptausschuss, sondern an den Innenausschuss überwiesen werden. – Das nur zu Ihrer Information.

Mehr habe ich zur Tagesordnung nicht zu sagen, außer dass ich Sie frage, ob die Tagesordnung damit genehmigt ist. – Keiner widerspricht, dann ist das so.

Wir tagen heute bis 19 Uhr. Wir beginnen mit der Fragestunde, Drucks. 19/5218. Danach kommt Tagesordnungspunkt 2, die Regierungserklärung, mit Tagesordnungspunkt 44.

Entschuldigt fehlen Herr Abg. Gremmels, der logischerweise in Berlin ist, und Frau Geis ganztägig. Da ist Nicola Beer; sie war einen Tag früher in Berlin. – Zu dir sagen wir später noch alles. Erst einmal herzlichen Glückwunsch und alles Gute in Berlin.

(Allgemeiner Beifall)

Die anderen Kollegen, die uns in Richtung der Bundeshauptstadt verlassen, werden wir am Donnerstag gebührend verabschieden.

Heute Abend ist eine Vernissage „Kunst aus Hessen“ von sechs Künstlerinnen und Künstlern aus Hessen. Wir eröffnen sie um 19 Uhr unten im Plenargebäude. Ich hoffe, dass Sie alle daran teilnehmen, soweit Sie es können.

Hinter mir sind die künstlerischen Bildnisse von Anne Frank, Justus von Liebig, Jacob Grimm, Wilhelm Grimm, Konrad Zuse, Elisabeth Selbert und Konrad Duden zu sehen. Das hat die HOLA aus Hanau ausgesucht, und wir bewundern diese Persönlichkeiten hessischer Geschichte.

Heute Abend wird die auf einer Erfolgsspur wandelnde Fußballmannschaft des Hessischen Landtags in Niedernhausen-Niederseelbach gegen eine Hessenauswahl des Hessischen Behinderten- und Rehabilitationssportverbandes e. V. antreten. Dieser Termin sei Ihnen empfohlen.

Der Rechtspolitische Ausschuss und der Unterausschuss Justizvollzug kommen heute Abend, im Anschluss an die Plenarsitzung, in Sitzungsraum 510 W zusammen, wenn für den Gesetzentwurf unter Tagesordnungspunkt 12 eine dritte Lesung beantragt wird.

Die für heute Abend vorsorglich eingeladene Sitzung des Haushaltsausschusses entfällt, da die Fraktionen sich untereinander geeinigt haben, für den Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Kommunalinvestitionsprogrammgesetzes keine dritte Lesung zu beantragen. – Das waren die Mitteilungen.

Meine Damen und Herren, wir kommen nunmehr zu Tagesordnungspunkt 1:

Fragestunde – Drucks. 19/5218 –

Wir beginnen mit der Frage 848 des Abg. Eckert. Bitte schön.

Ich frage die Landesregierung:

Für welche Sportveranstaltungen des Deutschen Volkssportverbandes in hessischen Staatswäldern werden von den Forstämtern bzw. von Hessen-Forst Gebühren erhoben?

Frau Ministerin Hinz.

Herr Abgeordneter, die Frage, ob Gebühren für Sportveranstaltungen anfallen, und die Höhe der Gebühren richten sich nach den Bestimmungen des Hessischen Waldgesetzes.

Grundsätzlich können alle den Wald unentgeltlich und ohne Zustimmung des Waldbesitzers betreten. Ein Betreten oder eine Nutzung über das freie Betretungsrecht hinaus erfordert jedoch eine Zustimmung des Waldbesitzers. Derartige Aktivitäten im Staatswald müssen daher beim zuständigen Forstamt angemeldet werden. Dazu gehören unter anderem das Befahren der Waldwege mit motorgetriebenen Fahrzeugen, das Reiten und Radfahren auf dafür nicht freigegebenen Wegen sowie die Durchführung von Veranstaltungen.

Für die Erlaubnis von Veranstaltungen im hessischen Staatswald hat der Landesbetrieb Hessen-Forst entsprechende Rahmenbedingungen in einer internen Geschäftsanweisung niedergelegt. Dabei gilt, dass Veranstaltungen gemeinnütziger Gruppen wie anderer Sportvereine, von Schulen, Kindergärten, Geonationalpark-Rangern oder Naturschutzverbänden anhand bestimmter Aspekte in Kategorien unterschieden werden.

Kategorie 1: kleine gemeinnützige Veranstaltungen mit wenig Organisationsaufwand, bei denen die genannten Voraussetzungen für eine Anmeldung und Genehmigung durch das Forstamt nicht vorliegen. Diese sind kostenfrei.

Kategorie 2: Veranstaltungen mit geringem Organisationsaufwand, bei denen insbesondere auch das Befahren im Wald mit Kfz zur Vorbereitung und Durchführung erforderlich ist. Diese sind zustimmungs- und gestattungspflichtig. Für den entstehenden Aufwand wird eine Bearbeitungspauschale für Dienstleistungen von Hessen-Forst von 60 bis 100 € verlangt.

Kategorie 3: größere Veranstaltungen mit in der Regel 200 oder mehr Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Hierbei werden Wald- und Wegeflächen regelmäßig stark beansprucht. Meist sind Beschilderungen und Sperrungen von Wegen sowie die Einrichtung von Kontrollposten und Zuschauerplätzen gefordert. Da zudem Wegebenutzungserlaubnisse – meist für mehrere Kfz – benötigt werden, die Nutzung also zustimmungs- und gestattungspflichtig ist, ist der erhöhte Bearbeitungsaufwand pauschal und einmalig mit 250 € abzugelten.

Zusatzfrage, Herr Kollege Eckert.

Herzlichen Dank, Frau Ministerin. – Ich habe nach einer bestimmten Form der zusätzlichen Nutzung gefragt, die bei internationalen Wandertagen und Ähnlichem anfällt. Ich möchte Sie in diesem Zusammenhang konkret fragen, ob man aus der Sicht der Landesregierung von der Erhebung von Gebühren absehen könnte, weil wir nun einmal den Sport als Staatsziel verankert haben und staatliche Einrichtungen, wenn sie für die Ausübung des Sports genutzt werden, daher keine Gebühren erheben sollten.

Frau Ministerin.

Herr Abgeordneter, ich habe bereits mitgeteilt, dass jeder in den Wald gehen, dort joggen oder auf den angelegten Wegen Fahrrad fahren kann. Das ist gestattungsfrei.

(Tobias Eckert (SPD): Das habe ich nicht gefragt!)

Ich bin auch noch nicht fertig, Herr Abgeordneter. – Für Veranstaltungen, bei denen es zu zusätzlichen Dienstleistungen kommt – z. B. das Sperren von Wegen, das Aufstellen von Schildern und Ähnliches –, werden pauschal und einmalig 250 € erhoben. Wenn also bei einem Volkswandertag mehr als 200 Menschen durch den Wald laufen,

dann ist zwar das Laufen gestattungsfrei, aber für die oben genannten Dienstleistungen wird eine Pauschale erhoben.

Zusatzfrage, Frau Abg. Löber.

Wenn die Dienstleistungen, die Sie genannt haben und für die Gebühren erhoben werden, von einem Wanderverein selbst erledigt werden – z. B. das Sperren von Wegen, das Aufstellen und Entfernen von Schildern und das Wiederherrichten der Wege –, könnte man dann auf das Erheben von Gebühren verzichten?

Frau Ministerin Hinz.

Dies sind Aufgaben, die normalerweise von den Forstämtern erledigt werden, weil die auch die Strecken kennen. Mir ist kein Fall bekannt, dass ein Verein das alles selbst gemacht hat, vor allen Dingen das Wiederherrichten der Wege. Ich werde dem aber gerne nachgehen und noch einmal nachfragen.

Letzte Zusatzfrage, Frau Kollegin Feldmayer.

Frau Ministerin, ist Ihnen bekannt, wie das in anderen Bundesländern gehandhabt wird?

Frau Ministerin.

Nein, das weiß ich nicht. Das kann ich aber gerne schriftlich nachreichen.

Die Forstleute haben bei solchen Veranstaltungen, die ja in der Regel an Wochenenden stattfinden, einen Einsatz außerhalb der normalen Arbeitszeiten. Ich finde, eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von einmalig 250 € ist nichts, was solche große Veranstaltungen tatsächlich verhindern kann.

Der Fragesteller, Herr Abg. Eckert, kann noch eine Frage stellen. Bitte, Herr Kollege Eckert.

Frau Ministerin, heißt das, Sie können sich nicht vorstellen, diese Dienstleistungen eingedenk des Staatsziels Sport gebührenfrei zu stellen, auch nicht zur Unterstützung solcher im ländlichen Raum durchaus traditioneller, gemeinnütziger Veranstaltungen? Habe ich Sie da richtig verstanden?

Frau Ministerin.

Da haben Sie mich richtig verstanden. Mir ist auch nicht bekannt, dass jemals ein Volkswandertag ausgefallen ist, weil eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 250 € gezahlt werden musste.

Frage 849, Herr Abg. Quanz.

Ich frage die Landesregierung: