Wie ist sie in die Planungen eines Rhön-Nationalparks durch die bayerische Landesregierung eingebunden?
Herr Abg. Quanz, am 7. Juli 2017 fand auf Wunsch Bayerns ein erstes Gespräch zwischen den Ministerpräsidenten Bayerns und Hessens und den Umweltministerinnen Bayerns und Hessens statt. Es wurde vereinbart, dass in den nächsten Monaten eine fachliche Prüfung aller möglichen Optionen eines länderübergreifenden Nationalparks in der Rhön durchgeführt wird. Damit wird keine Entscheidung vorweggenommen oder ein förmliches Verfahren eingeleitet.
Die vier Vertreterinnen und Vertreter Hessens und Bayerns waren sich einig, dass keine Festlegungen gegen die Region getroffen werden.
Zwischen den Fachministerien ist zusätzlich vereinbart worden, dass es einen Informationsaustausch zum Stand der Prüfung geben soll, welche Gebiete naturschutzfachlich überhaupt infrage kommen könnten. Anschließend wird es ein weiteres Gespräch zwischen den Umweltministerinnen der beiden Länder, d. h. zwischen meiner Kollegin Scharf und mir, geben. Dieses Gespräch wird sicher noch in diesem Herbst stattfinden.
Frau Ministerin, ist es zutreffend, dass mehr als 10.000 Unterschriften gegen diesen Nationalpark vorliegen, gesammelt von einer Bürgerinitiative, und wie bewerten Sie diese Position, die sich offensichtlich sehr massiv gegen die Einrichtung eines Nationalparks wendet?
Möglicherweise beziehen sich Ihre Informationen auf die Bayerische Rhön. Das kann gut sein. Es ist auch noch unklar, ob sich Bayern für die Rhön entscheidet; denn zurzeit ist in Bayern noch ein weiteres Gebiet in der Sondierung.
Aus hessischer Sicht könnte nur ein sehr kleiner Teil der Hessischen Rhön naturschutzfachlich für einen Nationalpark infrage kommen. Sollte die Einrichtung eines Nationalparks ins Auge gefasst werden, würden wir umgehend eine Art runden Tisch einrichten, um alle beteiligten Akteure zusammenzubekommen und zu beraten, was das bedeuten würde und welche Gebiete naturschutzfachlich überhaupt infrage kommen könnten. Jedenfalls kann Hessen nicht die Hälfte der Fläche des Nationalparks stellen; denn das Biosphärenreservat hat eigentlich eine andere Zielrichtung als ein Nationalpark.
Frau Ministerin, nach meinem Kenntnisstand fehlen auf bayerischer Seite etwa 1.000 ha, um einen Nationalpark ausweisen zu können. Das heißt, die hessische Seite wird gebraucht, was die Erbringung der Flächen angeht. Wo lägen auf hessischer Seite denn die Vorteile, käme es zu einem solchen Nationalpark?
Ich kann den naturschutzfachlichen Prüfungen jetzt nicht vorgreifen. Ein grundsätzlicher Vorteil könnte darin liegen, dass das Gebiet auf hessischer Seite die Pforte, den Eingang, zu einem Nationalpark bildet und wir damit von einem neuen, weiteren Naturdenkmal in Deutschland – das wiederum Tourismus anzieht – profitieren könnten.
Sie kommen aus einer solchen Gegend. Sie wissen, dass ein Nationalpark, wenn er einen hohen Stellenwert hat, durchaus Touristen anzieht und dass er in der Region zur weiteren Wertschöpfung beitragen kann. Das könnte dieser
Herr Abg. Dietz, die Versorgung von Landesliegenschaften mit Fernwärme ist in aller Regel dann die wirtschaftlichere Alternative, wenn größere Ansammlungen von Landesbehörden – vor allem auch Hochschulcampusse – mit Fernwärme versorgt werden können; denn dann ist das Land ein Großabnehmer und auch Ankerkunde für die regionalen Energieversorger, was es den Energieversorgern wiederum erleichtert, berechenbare Kalkulationen für die nicht unbeträchtlichen Investitionen in solche großen Anlagen zu erstellen.
Neben den Kosteneinsparungen leistet Fernwärme auch einen beträchtlichen Beitrag zur Erreichung unseres Ziels der CO2-neutralen Landesverwaltung ab dem Jahr 2030.
Lassen Sie mich ein weiteres Argument hinzufügen: Wir gewinnen dort, wo wir von dezentraler Eigenversorgung mit Heizwärme auf Fernwärme umstellen, auch Flächen hinzu, die in den jeweiligen Gebieten bisher für Heizkraftwerke genutzt werden. Diese Flächen kann man dann beispielsweise der Nutzung durch eine Hochschule zuzuführen.
Ich möchte dazu ein Beispiel nennen. Aufgrund des Anschlusses an das Müllheizkraftwerk in Frankfurt-Nordweststadt konnte das Heizwerk in der Lübecker Straße durch eine unterirdische Pumpstation ersetzt werden. Das frei gewordene Grundstück wurde somit zum Baufeld für die Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main.
Insofern gibt es ein breites Spektrum an wirtschaftlichen und ökologischen Vorteilen, auch was die Nutzbarkeit von Grundstücken betrifft. Das ist ein vielfältiger Mix von Gesichtspunkten.
Sehr geehrte Frau Abg. Dorn, mit der Einführung des Solarkatasters lässt sich jedes der fünf Millionen hessischen Dächer und jede Freifläche mit wenig Aufwand auf die Eignung für eine Solaranlage prüfen.
Das Solarkataster bietet einen direkten Blick auf die Solarenergiepotenziale dieser Flächen. Die Potenziale werden sowohl für Fotovoltaikanlagen zur Stromerzeugung als auch für solarthermische Anlagen zur Wärmeerzeugung angezeigt. Der integrierte Wirtschaftlichkeitsrechner liefert Informationen über Amortisationszeit und Rendite einer geplanten Solaranlage. In Abhängigkeit vom individuellen Eigenverbrauch wird zudem die optimale Modulgröße ermittelt.
Ich will hinzufügen: Seit Anfang September 2017 ist das Solarkataster mit neuen Funktionen ausgestattet. Jetzt lässt sich bei der Berechnung des Eigenstromverbrauchs unter anderem auch berücksichtigen, ob man tagsüber zu Hause ist oder nicht. Zudem muss eine Fotovoltaikanlage nicht mehr auf einer zusammenhängenden Fläche eingezeichnet werden. Der Rechner kann auch voneinander getrennte Flächen verarbeiten. Damit lässt sich die Wirtschaftlichkeit der Anlagen noch präziser bestimmen.
Seit der Freischaltung des Solarkatasters Hessen im September 2016 haben – nach einem Jahr – ca. 105.000 Zugriffe auf das Internetangebot des Landes Hessen stattgefunden. Mit 95 % erfolgten fast alle Zugriffe auf den Wirtschaftlichkeitsrechner. Das zeigt, dass das Berechnungsprogramm auch tatsächlich genutzt wurde. Diese hohe Zahl der Zugriffe zeigt, dass es sich ausgezahlt hat, dass wir für die Anwendung des Solarkatasters eben keine besonderen IT-Kenntnisse vorausgesetzt haben, sondern dass das wirklich ein ganz einfaches Angebot ist.
Ich will als letzten Punkt erwähnen, dass das Solarkataster Hessen im Rahmen des bundesweiten E-GovernmentWettbewerbs – der unter der Schirmherrschaft des Bundeskanzleramts von dem Netzwerkausrüster Cisco und dem Beratungsunternehmen BearingPoint ausgerichtet wurde – zum besten Digitalisierungsprojekt 2017 gekürt wurde.
Herr Minister, haben Sie auch Erkenntnisse, ob nach den Klicks, den Zugriffen darauf, neue Solaranlagen beantragt oder gebaut wurden?
Erstens. Natürlich ist es so, dass wir, wenn eine Solaranlage irgendwo installiert wird, nicht wissen, ob jemand vorher auf das Solarkataster zugegriffen hat und überhaupt erst dadurch auf die Idee gekommen ist. Zweitens. Das Solarkataster ist jetzt seit einem Jahr im Netz, und manchmal dauert es ein bisschen, bis die Leute mit einer Idee – ich sage einmal – schwanger gehen und sich am Ende des Tages über Finanzierung, Firmen usw. Gedanken machen.
Wir sehen aber erste Anzeichen dafür, dass Hessen bei den kleinen Solaranlagen, also den üblichen Dachanlagen, im Vergleich zu anderen Bundesländern gut dasteht. Ich gehe davon aus, dass ein so niedrigschwelliges Angebot am Ende auch seine Wirkung und seine Sichtbarkeit haben wird.
Frau Abg. Arnoldt, mit dem neu gestalteten Internetportal „ELSTER: Ihr Online-Finanzamt“ wurden die beiden bisherigen getrennten Informationsangebote www.elster.de und www.elsteronline.de in einem gemeinsamen Portal zusammengefasst. Es ist nun sichergestellt, dass alle Informationen zur elektronischen Steuererklärung zentral auf demselben Portal zu finden sind.
Die bisherigen Funktionalitäten bleiben erhalten und werden im Hinblick auf die Bedienerfreundlichkeit ergänzt. Ein wesentlicher Punkt ist, dass das neue Angebot jetzt nicht mehr nur auf dem klassischen PC läuft, sondern auch auf Tablets oder Smartphones. Ob der jeweilige Augenarzt dazu raten würde, die Steuererklärung auf dem Smartphone zu machen, lasse ich einmal dahingestellt sein – gleichwohl geht es technisch.
Darüber hinaus wird die Funktion der vorausgefüllten Steuererklärung – d. h., Belege werden automatisiert zum Abruf bereitgestellt – so in die Anwendung integriert, dass sie benutzerfreundlich wahrgenommen werden kann.