Protokoll der Sitzung vom 26.09.2017

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Elftes Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer und Änderung von Rechtsvorschriften – Drucks. 19/5222 zu Drucks. 19/4970 –

Berichterstatter ist Herr Kollege Klein. – Dazu kommt der

Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucks. 19/5220 –

Herr Abg. Klein, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf Ihnen die Beschlussempfehlung des Rechts

politischen Ausschusses zu dem vorgelegten Gesetzentwurf mitteilen:

Der Rechtspolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der SPD und der LINKEN, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.

Herr Abgeordneter, ganz herzlichen Dank. – Ich eröffne die Aussprache. Als Erster erhält Herr Abg. Honka für die Fraktion der CDU das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Der Gesetzentwurf, den wir jetzt in zweiter Lesung vorliegen haben, ist weitestgehend so, wie ein Sammelgesetz sein sollte: kurz und übersichtlich. Er wird allerdings an einer Stelle durch unseren Änderungsantrag eine wesentliche Veränderung erhalten. Deswegen beantrage ich gleich zu Beginn die dritte Lesung des Gesetzentwurfs und zu deren Vorbereitung die Überweisung nicht nur an den Rechtspolitischen Ausschuss, sondern auch an den Unterausschuss Justizvollzug.

Das wissen Sie alle: Wir haben einen Änderungsantrag zur Änderung des Hessischen Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetzes eingebracht. Das wurde uns von der Frau Ministerin nach der letzten Plenarsitzungsrunde schon einmal in einer Obleuterunde angekündigt. Denn wir haben dort – ich sage das in Anführungszeichen – das Problem, dass wir aufgrund der Rechtsprechung die Gesetzeslage anpassen müssen. Denn wir haben entsprechende Urteile der Strafvollstreckungskammern erhalten. Sie zwingen uns dazu, das Gesetz noch einmal inhaltlich anzufassen.

Ich denke, wir haben einen Weg gefunden. Wir haben in der letzten Ausschusssitzung den Änderungsantrag leicht korrigiert, um einen Weg zu finden, das Gesetz gescheit und richtig an die Rechtsprechung und die tatsächliche Lage anzupassen. Ich bin sehr dankbar, dass die Obleute für die Argumentation zugänglich waren. Wir können damit das Problem lösen und müssen deswegen nicht ein eigenes Gesetzgebungsverfahren durchführen.

Weiterhin werden wir mit dem Änderungsantrag noch zwei Ergänzungen haben. Die eine betrifft den Bereich des Hauptausschusses. Die Obleute haben sich darauf verständigt, dass es möglich ist, das mit aufzunehmen. Das andere stammt aus dem Bereich des Wirtschaftsausschusses. Da ist ebenfalls eine entsprechende Verständigung erfolgt.

In diesem Sinne können wir, glaube ich, dem Gesetzentwurf inklusive des Änderungsantrags, den wir mit beraten, in zweiter Lesung zustimmen, um ihn dann heute Abend bei der Vorbereitung der dritten Lesung fertig zu machen, sodass er uns dann am Donnerstag zur dritten Lesung vorgelegt werden kann. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN)

Die nächste Wortmeldung stammt von Herrn Dr. Wilken. Er spricht für die Fraktion DIE LINKE.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ja, wir sind alle aufeinander zugegangen, damit das heute Abend, zwei Monate nach der ersten Lesung, möglich wird. Während der ersten Lesung haben wir darauf aufmerksam gemacht, dass sich in diesem Entwurf des Sammelgesetzes eben nicht nur die üblichen Veränderungen der Gesetzesbezüge oder Verlängerungen verbergen, sondern dass damit eine inhaltliche Veränderung vorgenommen werden soll. Wir können diesen Weg aber so gehen.

Ich möchte noch einmal in aller Deutlichkeit sagen: Wenn wir uns das Instrument des Sammelgesetzes erhalten wollen, dann darf so etwas nicht wieder passieren. Denn es ist nun einmal so, dass mit diesem Gesetz eine inhaltliche Veränderung eines Gesetzes vorgenommen werden wird. Das können wir im Zweifelsfall nur im Fachausschuss beraten, weil wir dort entscheiden können, ob diese inhaltliche Veränderung richtig ist und ob wir infolgedessen zustimmen können oder nicht.

Dass wir heute Abend nach zwei Monaten die Beratung im Fachausschuss haben werden, ist gut. Wir werden im Fachausschuss weiterhin konstruktiv daran mitarbeiten. Ich bin mir sicher, dass wir am Donnerstag den Gesetzentwurf in dritter Lesung verabschieden werden.

Aber ich sage meine warnenden Worte noch einmal ganz klar: Das Instrument des Sammelgesetzes, das von uns schon häufig kritisiert wurde, wird absolut kritikwürdig, wenn sich darin inhaltliche Änderungen verbergen. Wir werden weiterhin aufpassen. Wir werden weiterhin suchen. Falls Sie das vorhaben, werden wir Sie wieder darauf aufmerksam machen. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN und bei Abgeordneten der SPD)

Das Wort erhält Frau Kollegin Hofmann für die SPD-Fraktion.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Erneut beraten wir das Elfte Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer und Änderung von Rechtsvorschriften. Wir beraten erneut das sogenannte Sammelgesetz, in dem zahlreiche Vorschriften – ich will es einmal so formulieren – versteckt sind. Das Wort „versteckt“ passt bei diesem Gesetzgebungsverfahren sehr gut. Denn wir haben schon gehört, dass in diesem Gesetzgebungsverfahren doch einige Unstimmigkeiten aufgetaucht sind, die dem Justizministerium vorher leider entgangen sind.

„Sammelgesetz“ bedeutet in der Tat, dass wir damit über zehn Gesetze verändern werden. Zum Teil sind es redaktionelle Anpassungen und unproblematische Veränderungen. Es geht daneben aber auch ganz schön um inhaltliche Schwerpunkte, die auch politisch zu bewerten sind. Ich

möchte hier in der zweiten Lesung noch einmal klar drei Akzente benennen.

Es geht um die Schuldnerberatung. Dort hat es während des Gesetzgebungsverfahrens Anregungen gegeben, zu denen die Ministerin leider keine Stellung genommen hat. Ich kann Ihnen für die SPD-Landtagsfraktion ganz deutlich sagen, dass wir solche Anregungen ernst nehmen. Denn wir wollen in Hessen eine gute und ausreichende Schuldnerberatung haben. Das ist für uns von zentraler Bedeutung. Deshalb muss man da genauer hinschauen.

(Anhaltender Beifall bei der SPD)

Ich möchte noch einmal ausdrücklich das Kommunalisierungsgesetz erwähnen, das Sie – so ist es beabsichtigt – einfach ins seiner Geltungsdauer verlängern werden.

Wir wissen alle, dass damit den Landräten und Oberbürgermeistern neue Aufgaben übertragen worden sind, aber – so wie wir es von dieser Landesregierung gewohnt sind – ohne die erforderlichen zusätzlichen Mittel. Sie wissen ja, dass diese Landesregierung kommunalfeindlich ist.

(Michael Boddenberg (CDU): Wie bitte? Wie meinen Sie das denn wieder?)

Das lassen wir Ihnen an der Stelle nicht durchgehen. Wenn die Kommunen neue Aufgaben bekommen – das ist eine Frage der Konnexität –, dann müssen sie auch die erforderlichen Mittel dafür bekommen. – Meine Damen und Herren, auch hier Fehlanzeige.

(Beifall bei der SPD)

Der dritte Punkt, den ich hier ausdrücklich erwähnen will, weil er ganz wichtig ist, ist, dass Sie das Gesetz zum freiwilligen Polizeidienst hier im Wesentlichen in seiner Geltungsdauer verlängern wollen und damit Flickschusterei betreiben. Wir brauchen in unserem Land zur Gewährleistung der inneren Sicherheit ausreichend Personal bei der Polizei. Sie haben da viel zu spät nachjustiert. Das kann mitnichten durch den freiwilligen Polizeidienst ausgeglichen werden. Nein, wir brauchen endlich ausreichend Personal zur Gewährleistung der inneren Sicherheit und zur Schließung der Sicherheitslücken – Sie haben viel zu spät eingelenkt. Das fällt jetzt nicht vom Himmel. Es müssen Polizeianwärterstellen geschaffen werden; dann muss erst ausgebildet werden. – Meine Damen und Herren, auch das ist an dieser Stelle der völlig falsche Weg.

(Zuruf des Abg. Alexander Bauer (CDU))

Viertens. Man kann jetzt sagen – dazu haben wir das Gesetzgebungsverfahren –, dass man an der einen oder anderen Stelle nachjustiert. Die Kollegen sind schon im Bereich der Sicherungsunterbringungen darauf eingegangen. Es ist den Oppositionsfraktionen aufgefallen, und es ist ihnen dafür zu danken, dass hier mit einem Änderungsantrag von CDU und GRÜNEN noch einmal nachjustiert wird. In der Sache sind wir einer Meinung, weil es den praktischen Realitäten entspricht, was hier jetzt vorgeschlagen wird. Frau Justizministerin, das hätte aus Ihrem Hause aber gleich richtig kommen müssen. Meine Damen und Herren, ich kann nur sagen: Dieses Gesetzgebungsverfahren ist holprig und unprofessionell.

(Beifall bei der SPD und des Abg. Dr. Ulrich Wilken (DIE LINKE))

Ich bin dem Kollegen Honka dankbar, dass er von sich aus schon die dritte Lesung beantragt hat. Ich will mich auch

der Kritik meines Kollegen Dr. Wilken und den grundsätzlichen Bedenken, die hier vorgetragen wurden, anschließen. Es wird hier von Ihnen zwar ein Stufenmodell praktiziert – so weit, so gut –, aber es werden dem Parlament keine Evaluierungsergebnisse vorlegt, weil gar keine richtige Evaluierung betrieben wird. Also sagen wir ganz klar – ich erneuere an der Stelle auch unsere Kritik –: Machen Sie es doch richtig, legen Sie es dem Parlament vor. Das wäre ein sauberes Gesetzgebungsverfahren. Meine Damen und Herren, ich fordere das an dieser Stelle ausdrücklich ein.

(Beifall bei der SPD)

Nächste Wortmeldung, Frau Kollegin Müller aus Kassel für die GRÜNEN.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Sammelgesetz hat diesmal seinem Namen alle Ehre gemacht; denn wir haben im Laufe der Beratungen noch drei weitere Gesetze eingesammelt, die ein paar redaktioneller Erweiterungen bedurften. Deswegen haben wir jetzt sehr effizient das Elfte Gesetz – –

(Dr. Frank Blechschmidt (FDP): Sie haben auch Erfahrungen gesammelt!)

Erfahrungen gesammelt, genau. – Wir sind jetzt in zweiter Lesung bei dem Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer und Änderung von Rechtsvorschriften.

Die Ministerin hat die Kritik zum Sicherungsverwahrungsgesetz erläutert. Es war nicht in Ordnung, dass der offene Vollzug da hineingekommen ist. Das haben wir herausgestrichen. Ansonsten war es eine Anpassung der Praxis an die Gesetzeslage. Das wurde weitgehend erläutert. Deswegen haben wir heute noch eine Sitzung des Unterausschusses Justizvollzug, in der wir das noch einmal inhaltlich erläutern können.

Frau Hofmann, was ich aber überhaupt nicht verstehe, ist, dass Sie jetzt kommen und einen breiten Rundumschlag machen. Es wurde über nichts geredet. Sie haben die Anhörungsunterlagen nach der ersten Lesung bekommen. Wir hatten danach eine Sitzung. Da kam von Ihnen kein Wort der Kritik.

(Heike Hofmann (SPD): Doch, die haben wir immer wieder vorgetragen!)

Ja, aber im Ausschuss, wo wir Zeit haben, zu diskutieren, kam kein Wort. Jetzt verwechseln Sie hier auch noch Äpfel mit Birnen. Bei dem Hessischen Freiwilligen-Polizeidienst-Gesetz ging es nämlich lediglich darum, dass das Wort „Polizeischule“ durch „Polizeiakademie“ ersetzt worden ist.

(Zuruf der Abg. Heike Hofmann (SPD))

Mit Stellen hat das überhaupt nichts zu tun. Dann bringen Sie doch einen Änderungsantrag ein.

(Zuruf der Abg. Heike Hofmann (SPD))

Genauso war es bei den konnexitätsrelevanten Mehrbelastungen im Bereich der kommunalisierten Aufgaben. Dort sind von den Ressorts keine Aufgaben gemeldet worden,

die zu Mehrbelastungen geführt haben. Wenn Sie konkrete Dinge haben, dann legen Sie sie doch hier auf den Tisch. Wir können dann darüber reden. Aber offenbar kommt nichts.